Zitat Mit "Fingerschnippen" geht da also garnichts.
Im übertragenen Sinne schon. Nimm nur den "Ausstieg" nach dem Fukushima-Hype: Ähnlich schnell könnte man den Kram auch wieder rückgängig machen.
Zitat Die Euro-Politik kann man nicht mehr Rückgängig machen, weil das multilaterale Verträge sind.
Man kann notfalls aussteigen. Oder mit einem Fingerschnippen Änderungen fordern.
Zitat Um hier eine Wende herbei zu führen, müsste man erstmal das Volk aufklären und die grüne Gehirnwäsche so rückgängig machen. Das dauert aber Jahre.
Ja, aber auch da kann man mit einem Fingerschnippen damit beginnen.
Zitat Er trägt jede Menge Titel, so auch den Titel Vicarius Iesu Christi, „Stellvertreter Jesu Christi". Das bedeutet nicht Stellvertreter eines Gottes.
Jesus gilt auch als Gott. Ist aber Erbsenzählerei. Das ist ein Gottesstaat und fertig.
Zitat Er trägt jede Menge Titel, so auch den Titel Vicarius Iesu Christi, „Stellvertreter Jesu Christi". Das bedeutet nicht Stellvertreter eines Gottes.
Jesus gilt auch als Gott. Ist aber Erbsenzählerei. Das ist ein Gottesstaat und fertig.
Jetzt schreibst du ja fast Gerd-mäßig: "Was interessieren mich die Sprache, Begriffe, Bedeutungen usw." Und fertig.
ng: "Nimm nur den "Ausstieg" nach dem Fukushima-Hype: Ähnlich schnell könnte man den Kram auch wieder rückgängig machen."
Aber nicht gegen den Willen des Volkes.
Aus Verträgen kann man auch nicht einfach aussteigen, weil 1. Verträge bindend sind und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen und 2. Fakten zu diesen Verträgen geschaffen wurden.
Man kann ja auch nicht aus einem Atombombenabwurf einfach wieder "aussteigen". Nein, man muss mit den geschaffenen Fakten leben.
Im Moment werden ebenfalls Fakten geschaffen, die für die europäischen Demokratien sehr ungesund sein könnten.
Lafo: Schonmal was von der Dreifaltigkeit gehört
Gerd: Freut mich, dass ich die zu neuen Denkanstößen helfen konnte. Dafür ist das Forum schließlich da!
Zitat von Lexxng: "Nimm nur den "Ausstieg" nach dem Fukushima-Hype: Ähnlich schnell könnte man den Kram auch wieder rückgängig machen."
Aber nicht gegen den Willen des Volkes.
Aus Verträgen kann man auch nicht einfach aussteigen, weil 1. Verträge bindend sind und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen und 2. Fakten zu diesen Verträgen geschaffen wurden.
Man kann ja auch nicht aus einem Atombombenabwurf einfach wieder "aussteigen". Nein, man muss mit den geschaffenen Fakten leben.
Im Moment werden ebenfalls Fakten geschaffen, die für die europäischen Demokratien sehr ungesund sein könnten.
Deutschland ist so oft aus der Kernenergie ein und wieder ausgestiegen, das kommt es auf ein Mal mehr jetzt auch nicht mehr an.
Und Verträge können natürlich geändert werden. Ausnahmen sind meines Wissens nur Testamente, bei denen der Erblasser verstorben ist. Und selbst dann geht das, es ist nur schwieriger.
Das Entscheidende ist allerdings dieser Satz: "Aber nicht gegen den Willen des Volkes."
Da ist zumindest bei der Kernenergie das letzte Wort vorläufig gesprochen. Allerdings ist das nun auch nichts Neues, das "Volk" war schon lange mehrheitlich dagegen.
Und zu Europa würde ich vermuten, haben die meisten gar keine Meinung mehr. Da wechselst die Stimmungslage mit dem jeweiligen Leitartikel der Bildzeitung.
Kater: Ja, beim ersten Ausstieg hat man sich mit den Konzernen nach langem Ringen geeinigt. Dann wurden die Laufzeiten verlängert und ein neues Abkommen geschlossen (Brennelementesteuern gegen Laufzeiten). Zuletzt wurde diese Abmachung gebrochen und ein noch schnellerer Ausstieg vereinbart, der den Staat vermutlich millionen bis Millarden kosten wird.
Wenn du das als problemloses immer wieder ein- und aussteigen siehst, bei dem es "auf ein Mal mehr jetzt auch nicht mehr an"-kommt, dann kann ich dir auch nicht helfen.
"Verträge können geändert werden"
Dann versuch mal, die Maastrichter, die Lissaboner Verträge und die neuen Abkommen zum ESFS und gruseligerweise wohl bald auch zum ESM nach deinen Wünschen zu ändern. Viel Spaß!
Wie stimmungslos die europäische Bevölkerng ist, sieht man ja an den überall aufflammenden Protesten, in England, Spanien, Italien, Griechenland, Frankreich, Portugal, ...
Es wird so vieles gegen den Willen des Volkes gemacht. Gefragt wird eh nie. Oder hast du schon mal eine Bürgerentscheidung erlebt, wo man entscheiden darf, ob man für Ökoenenergie ist, wenn man dafür mehr blechen muss?
Zitat Aus Verträgen kann man auch nicht einfach aussteigen, weil
Siehe Kater. Es geht, wenn man will. Echte Ökos wollten sogar, dass Rotgrün komplett aussteigt, was dann auch auch viel Geld gekostet hätte, "weil nicht so einfach" ;)
Was willst du mit deiner Frage zum Ausdruck bringen?
Kennst du dich mit der Trinität gut aus? Hast du dich damit beschäftigt? Dich damit auseinandergesetzt?
Noch mal: Er trägt jede Menge Titel, so auch den Titel Vicarius Iesu Christi, „Stellvertreter Jesu Christi". Das bedeutet nicht Stellvertreter eines Gottes.
Versuch mal nicht, wie ng oder Gerd, sofort mit irgendwas loszuhauen. Wenn der Papst einen Titel trägt, bedeutet das nicht, dass er Gott ist oder sich als Gott oder dessen Stellvertreter versteht. Also Gott gleich wäre. Niemand betet den Papst an. Auch die hartgesottesten Katholiken nicht.
Allerdings sehen sich die Päpste als Nachfolger des Petrus und damit der Apostel. Insoweit ein Alleinvertretungsanspruch, der Basis der Probleme der ökumenische Bewegung ist.
natürlich gilt Jesus als Gott, sowohl in der katholischen wie in der evangelischen Kirche. Und die Dreifaltigkeit besagt nach geltender Glaubenslehre dass Gott in den Formen Gott als Vater, Gott als Sohn und Gott als Heiliger Geist auftritt. Ist zwar schwer zu begreifen aber ein Gott ist für den begrenzten menschlichen Verstand immer schwer zu begreifen, sonst wärs wohl kein Gott....
Warst Du eigentlich mal auf einer Jsuitenschule weil Du jede Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten suchst?
Schönen Abend WRL
Hat hier jemand behauptet der Papst wäre Gott, wie Gott oder so etwas ähnliches? Da muss ich etwas übersehen haben.
"Glückliche Sklaven sind die größten Feinde der Freiheit!" Marie von Ebner-Eschenbach “Politiker sind wie Windeln. Man muss sie oft wechseln und das aus denselben Gründen.” (Mark Twain)
natürlich gilt Jesus als Gott, sowohl in der katholischen wie in der evangelischen Kirche. Und die Dreifaltigkeit besagt nach geltender Glaubenslehre dass Gott in den Formen Gott als Vater, Gott als Sohn und Gott als Heiliger Geist auftritt. Ist zwar schwer zu begreifen aber ein Gott ist für den begrenzten menschlichen Verstand immer schwer zu begreifen, sonst wärs wohl kein Gott....
Warst Du eigentlich mal auf einer Jsuitenschule weil Du jede Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten suchst?
Schönen Abend WRL
Hat hier jemand behauptet der Papst wäre Gott, wie Gott oder so etwas ähnliches? Da muss ich etwas übersehen haben.
Der ganze Kram basiert auf Religion - selbst der Papst. Er ist kein Monarch, sondern Stellvertreter eines Gottes. Gottesstaatlicher gehts kaum ;)
Der Papst ist nicht Stellvertreter eines Gottes. Er trägt "nur" den Titel Vicarius Iesu Christi", "Stellvertreter Jesu Christi".
Zitat Der Papst ist nicht Stellvertreter eines Gottes. Er trägt "nur" den Titel Vicarius Iesu Christi", "Stellvertreter Jesu Christi".
Und da Jesu Christi auch als Gott selbst angesehen wird, ist er Stellvertreter Gottes. Ist aber schnurz - in islamistischen Staaten gibt es noch nicht mal einen, der sich als Stellvertreter Gottes aufspielt und trotzdem nennt man deren Konstrukte Gottesstaat, wenn es Gottesstaaten sind. Für viele - einschl. mich selbst - ist schon Deutschland ein halber Gottesstaat mit all den Vernetzungen mit den christlichen Gruppen.
Jeder Christ ist ein „zweiter Christus“ und darum Stellvertreter Christi, ein Christusträger. „Ein jeder soll durch das Teilhaben an Christus zu einem Christus werden“12. In besonderem Maße aber sind die Apostel Stellvertreter Christi; sie sind nach Paulus „Gesandte an Christi Statt“ (2 Kor. 5,20). Jesus selbst hat diese Stellvertretung mit den Worte ausgedrückt: „Wer euch hört, der hört mich, und wer euch ablehnt, der lehnt mich ab; wer aber mich ablehnt, der lehnt den ab, der mich gesandt hat“ (Luk. 10,16) und im Johannes Evangelium: „Wer einen aufnimmt, den ich sende, nimmt mich auf; wer aber mich aufnimmt, nimmt den auf, der mich gesandt hat“ (Joh. 13,20). Die altlateinischen Kirchenschriftsteller gebrauchen für diese Stellvertretung Christi durch die Apostel den Terminus „vicarius“, welcher im römischen Recht und in der Militärsprache benutzt wurde.
Papst Leo der Große (440-461) nennt sich „vicarius Petri“. Diesen Titel im 5.und 6. Jahrhundert legen sich die Päpste zu, und erfüllen die Aufgaben des Petrus und sind seine Platzhalter. Auch im 11.und 12 Jahrhundert wird der Titel „vicarius Christi“ noch für Bischöfe verwendet. Nun aber wird er mehr und mehr für den Papst verwendet. Eine neue Bedeutung hat der Titel „vicarius Christi“ seit der Zeit von Bernhard von Clairvaux und seinem Schüler Papst Eugen III. (1145-1153). Die Bezeichnung wird nun von den Theologen und von der päpstlichen Kanzlei übernommen.
Papst Innozenz IV. (1234-1254) hatte seine Autorität über den Kreis der Gläubigen ausgedehnt, indem er den Titel „vicarius Dei“ einführte.
So hat der Titel „vicarius Christi“ nun einen vollkommen juristischen Sinn angenommen, den er freilich ansatzweise und in Konkurrenz zu seinem sakramentalen Sinn schon vorher gehabt hatte, der aber jetzt eindeutig die Oberhand über jenen gewinnt. In diesem Sinne ersteht die Bedeutung von Vollmachten, welche von einer höheren Autorität für die Zeit von deren Abwesenheit ihrem Stellvertreter übertragen werden. Diese höhere Autorität ist Christus13.
Das II. Vat. erwähnt für den Papst (den es aber sonst „successor Petri“ und „Pontifex Romanus“ nennt) den Titel „Vicarius Christi“, welcher schon im I. Vat. eingeführt werden sollte. Dieser Titel spricht man den Bischof zu, hinsichtlich derer er die sakramentale Vorstellung von der immerwährenden aktiven Gegenwart Christi übernimmt (LG Art. 21). Er bringt die Funktion der Repräsentation Christi und der stellvertretenden Aktivitäten des Papstes (z. B. Auflösung gewisser Ehen, Erklärungen bzgl. Naturrecht) zum Ausdruck Jeder ist Gott!
Zitat Der Papst ist nicht Stellvertreter eines Gottes. Er trägt "nur" den Titel Vicarius Iesu Christi", "Stellvertreter Jesu Christi".
Und da Jesu Christi auch als Gott selbst angesehen wird, ist er Stellvertreter Gottes. Ist aber schnurz - in islamistischen Staaten gibt es noch nicht mal einen, der sich als Stellvertreter Gottes aufspielt und trotzdem nennt man deren Konstrukte Gottesstaat, wenn es Gottesstaaten sind. Für viele - einschl. mich selbst - ist schon Deutschland ein halber Gottesstaat mit all den Vernetzungen mit den christlichen Gruppen.
Der Iran ist z.B. eine typische Theokratie, weil die dortige Priesterschaft die absolute politische Macht ohne jede Kontrolle ausübt.
Deutschland ein halber Gottesstaat? Vernetzungen mit den christlichen Gruppen? Was/wer ist wie mit christlichen Gruppen vernetzt? Welche Gruppen. Was heißt vernetzt?
Kannst du deine Behauptung begründen? Und wie üben Priester bei uns weltliche Macht aus?
Zitat von Lafo Deutschland ein halber Gottesstaat? Vernetzungen mit den christlichen Gruppen? Was/wer ist wie mit christlichen Gruppen vernetzt? Welche Gruppen. Was heißt vernetzt?
Kannst du deine Behauptung begründen? Und wie üben Priester bei uns weltliche Macht aus?
Hier ein Beispiel:
$2 Schulgesetz NRW:
"(2) Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung."
$5 "(2) Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnern zusammenarbeiten,"
Schön auch § 26 Schularten (1) Grundschulen sind Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen. Hauptschulen sind in der Regel Gemeinschaftsschulen. (2) In Gemeinschaftsschulen werden die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen. (3) In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. Zum evangelischen Bekenntnis im Sinne dieser Vorschrift gehören auch die bekenntnisverwandten Gemeinschaften. (4) In Weltanschauungsschulen werden die Schülerinnen und Schüler nach den Grundsätzen ihrer Weltanschauung unterrichtet und erzogen. An Weltanschauungsschulen wird Religionsunterricht nicht erteilt. (5) In Gemeinden mit verschiedenen Schularten können die Eltern die Schulart zu Beginn jedes Schuljahres wählen. Der Wechsel in eine Schule einer anderen Schulart ist während des Schuljahres nur aus wichtigem Grund zulässig. Schülerinnen und Schüler einer Minderheit können die Schule einer benachbarten Gemeinde besuchen, falls in ihrer Gemeinde die gewünschte Schulart nicht besteht. (6) In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden. Lehrerinnen und Lehrer an Bekenntnisschulen müssen dem betreffenden Bekenntnis angehören und bereit sein, an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. (7) An einer Bekenntnisschule mit mehr als zwölf Schülerinnen und Schülern einer konfessionellen Minderheit ist eine Lehrerin oder ein Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit einzustellen, die oder der Religionsunterricht erteilt und in anderen Fächern unterrichtet. Weitere Lehrerinnen und Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit sind unter Berücksichtigung der Zahl der Schülerinnen und Schüler der Minderheit und der Gesamtschülerzahl der Schule einzustellen.
So viel Text, um die Religionen in der Schulezu berücksichtigen.
Wir haben eine , Gott sei Dank , christlich geprägte Kultur und Geschichte.
Hätten wir die nicht, hätten wir auch keine so genannten "westlichen oder europäischen Werte", wie die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, die aus dem Glauben hervorgeht, dass vor dem einen Gott alle Menschen gleich sind oder die Gewaltenteilung (Investiturstreit als Vorprägung) oder die Teilung der weltlichen von der kirchlichen Macht (Magna Carta).
Bei den Schulgesetzen stellt sich die Frage nach Text und Alltag.
Wir haben keine Staatskirche, aber Konkordate und Verträge mit den Kirchen. Wie wichtig staatlich reglementierter Religionsunterricht ist, zeigt sich bei dem islamischen Reli-Unterricht.
Thema Menschenrechte: Bereits der Dominikanermönch Bartholomé de Las Casas verwendet den Ausdruck 1552 in einem Schreiben zur Verteidigung der peruanischen Ureinwohner an den mit der Sklavenfrage befassten „Indienrat“. Er spricht von den „Prinzipien der Rechte der Menschen“ („las reglas de los derechos humanos“)
Kirchen üben in D keine Macht aus. Der Einfluss der beiden großen Kirchen auf das öffentliche Leben geht immer mehr zurück.
Also ist die Behauptung "Deutschland sei ein halber Gottesstaat" schlicht Quatsch.