Lexx schrieb am 24.07.2008 02:25
Wenn jeder von den Managern eine solche Klausel fordern würde...
Tut aber nicht jeder oder, besser gesagt, keiner. Heute nicht und in der Zukunft auch nicht. Da hilft auch keine "Corporate Governance". Warum wohl nicht? - Ich habe den Hamster schon gefragt, wie er "Pfusch" definieren will, und zwar so, daß dieser Tatbestand vor Gericht, vor das der des "Pfusches" bezichtigte Manager den AR, sollte dieser eine abfindungsfreie Auflösung des Vertrages verlangen, auf jeden Fall zerren wird, anerkannt werden wird? Auf die Definition bin ich wirklich mal neugierig.
Das Ganze ist ja vielfältig. Das beinhaltet ja z. B. auch die teilweise extrem teuren Versicherungen, die die Firmen für die Manager abschliessen, wenn diese z. B. aufgrund von Fehlverhalten Schadensersatzpflichtig werden.
Da haben wir ja dann die interessante Situation, dass die Firma eine Versicherung bezahlt, die den Manager vor Schadensersatzforderungen schützt, die ihm wiederum ermöglichen, sein weiter zu zahlendes Gehalt zu behalten, obwohl er für die Firma aufgrund ebendieser Schadensersatzsituation nicht mehr arbeitet.
Diese Versicherungen schützen nicht den Manager, sondern die Firma gegen Schadenersatzansprüche für Bockmist, den der Manager in ihrem Namen anstellt. Beispiel Schrempp. Er hatte in einem Interview von der Übernahme Chryslers gesprochen, obwohl das ganze als Zusammengehen unter "gleichen" verkauft worden war. Daraufhin hat Kerkorian DC vor Gericht gezerrt und ein paar 100 Mio abkassiert. DC hat das an die Managementhaftpflicht weitergereicht und lange prozessiert, weil die nicht zahlen wollten. Zum Schluss verglich man sich auf 300 Mio. Das ganze ging aber an die Adresse von Daimler, nicht Schrempp persönlich.
Auch Kirch hat die Deutsche Bank auf Schadensersatz für die Äusserungen Breuers über dessen Kreditwürdigkeit verklagt.
FW
Nun, dass erstmal die Firmen verklagt werden ist ja klar, schliesslich ist da viel mehr zu holen.
Aber der Kern meiner Aussage ist ja genau der, dass die Firmen sich dann eben nicht an die Manager halten, die da Mist gebaut haben, sondern an die Haftpflichtversicherung.
Damit sind diese Manager dann fein raus.
Da sind wir übrigends wieder beim Vergleich mit dem kleinen Angestellten. Der ist in solchen Fällen nämlich durchaus persönlich haftbar. Nur dass dem keiner die Haftpflichtversicherung zahlt.
kater_5 schrieb am 23.07.2008 14:36
Somit wird sogar bei rechtswidrigem Verhalten wie wir es z. B. gerade bei der Korruptionsaffäre bei Siemens sehen, der Manager mit einer Abfindung oder Gehalt nach Hause gehen und die Firma über diese Versicherung faktisch auch noch den Schaden selbst bezahlen.
Kater,
Siemens hat eine ganz andere Dimension. Wie Du sicher mitbekommen hast, wird diese Woche über Schadensersatzklagen gegen ehemalige Manager entschieden.
Gruß, Martin
Naja, man kann ja auch darüber Streiten, ab welcher Dimension die Manager haften sollen. Ich habe ja schon angedeutet, dass ich das bei Gewinnrückgang oder Verlusten bzw. Aktienkursverfall für Problematisch halte. Aber wenn die sogar bei Gesetzesverstössen (um mal das andere Extrem zu nehmen) durch eine Haftpflichversicherung gedeckt sind, hört der Spass definitiv auf. Als sinnvolen Zwischenwert könnte man vielleicht Verstösse gegen Corporate Governance Regeln, die sich ja viele Firmen mitlerweile geben, als Kriterium nehmen, da würden vermutlich schon viele Manager druchfallen.
Lexx schrieb am 24.07.2008 02:25
Wenn jeder von den Managern eine solche Klausel fordern würde...
Tut aber nicht jeder oder, besser gesagt, keiner. Heute nicht und in der Zukunft auch nicht. Da hilft auch keine "Corporate Governance". Warum wohl nicht? - Ich habe den Hamster schon gefragt, wie er "Pfusch" definieren will, und zwar so, daß dieser Tatbestand vor Gericht, vor das der des "Pfusches" bezichtigte Manager den AR, sollte dieser eine abfindungsfreie Auflösung des Vertrages verlangen, auf jeden Fall zerren wird, anerkannt werden wird? Auf die Definition bin ich wirklich mal neugierig.
Es lassen sich ohne Frage Bedingungen stellen, die objektiv erfüllbar sind oder nicht. Etwa "20% schlechte Kursentwicklung als der Markt = Pfusch". Eigenkapitalquote/Fremdkapitalquote über/unter x% = Pfusch."
Ebenso kann man was über den EBIT, die Arbeitsproduktivität, die Anzahl der Mitarbeiter, deren Löhne usw. machen. Das sind alles keine emotionalen oder moralischen subjektiven "Pfusch"-Eindrücke, sondern harte Fakten.
Wie üblich bei stärker Leistungsorientierten Verträgen müsste dann natürlich das erreichbare Einkommen bei Erfolg entsprechend höher sein als bei einem 'Standardvertrag'.
Da fällt mir übrigens gerade eine Analogie zu der Forderung auf, Beamte leistungsorientiert zu besolden.....
Nicht wegen der höheren Einkommenshöchstgrenze, sondern weil denen genau wie den Managern schlechte Arbeit nachgesagt wird, die durch Erfolgsbezahlung besser werden soll.
Lexx schrieb am 24.07.2008 10:35
Es lassen sich ohne Frage Bedingungen stellen, die objektiv erfüllbar sind oder nicht. Etwa "20% schlechte Kursentwicklung als der Markt = Pfusch". Eigenkapitalquote/Fremdkapitalquote über/unter x% = Pfusch."
Ebenso kann man was über den EBIT, die Arbeitsproduktivität, die Anzahl der Mitarbeiter, deren Löhne usw. machen. Das sind alles keine emotionalen oder moralischen subjektiven "Pfusch"-Eindrücke, sondern harte Fakten.
Es gibt ein Niveau, da versuche ich nicht mal zu kommentieren.
Naja, man kann ja auch darüber Streiten, ab welcher Dimension die Manager haften sollen. Ich habe ja schon angedeutet, dass ich das bei Gewinnrückgang oder Verlusten bzw. Aktienkursverfall für Problematisch halte. Aber wenn die sogar bei Gesetzesverstössen (um mal das andere Extrem zu nehmen) durch eine Haftpflichversicherung gedeckt sind, hört der Spass definitiv auf. Als sinnvolen Zwischenwert könnte man vielleicht Verstösse gegen Corporate Governance Regeln, die sich ja viele Firmen mitlerweile geben, als Kriterium nehmen, da würden vermutlich schon viele Manager druchfallen.
Gruss
Kater
Kater,
Aktionäre müssen nun mal die Risken der Managementbesetzung mittragen. Ich hatte einen Kollegen, der hat seine Daimler-Aktien abgestoßen, als Schrempp Chef wurde. Wenn Dein Kodak-Film fehlerhaft belichtet hat, dann ersetzt Dir Kodak auch nur den Film, und nicht den materiellen Wert, der mit Deinen Aufnahmen verlorenging.
Das mit den Gesetzesverstößen ist scheinheilig oder ignorant. In manchen Fällen kann sogar Vorsätzlichkeit im Sinne der Firma sein. Zudem ist die Lage eben komplex: Inzwischen klagen sogar Südafrikaner in den USA gegen Firmen, die während der Apartheid in SA ihre Betriebe aufrecht erhalten haben.
Lexx schrieb am 24.07.2008 10:35
Es lassen sich ohne Frage Bedingungen stellen, die objektiv erfüllbar sind oder nicht. Etwa "20% schlechte Kursentwicklung als der Markt = Pfusch". Eigenkapitalquote/Fremdkapitalquote über/unter x% = Pfusch."
Ebenso kann man was über den EBIT, die Arbeitsproduktivität, die Anzahl der Mitarbeiter, deren Löhne usw. machen. Das sind alles keine emotionalen oder moralischen subjektiven "Pfusch"-Eindrücke, sondern harte Fakten.
Es gibt ein Niveau, da versuche ich nicht mal zu kommentieren.
Lexx schrieb am 24.07.2008 10:35
Es lassen sich ohne Frage Bedingungen stellen, die objektiv erfüllbar sind oder nicht. Etwa "20% schlechte Kursentwicklung als der Markt = Pfusch". Eigenkapitalquote/Fremdkapitalquote über/unter x% = Pfusch."
Ebenso kann man was über den EBIT, die Arbeitsproduktivität, die Anzahl der Mitarbeiter, deren Löhne usw. machen. Das sind alles keine emotionalen oder moralischen subjektiven "Pfusch"-Eindrücke, sondern harte Fakten.
Es gibt ein Niveau, da versuche ich nicht mal zu kommentieren.
Gruß, Martin
Warum tust du es dann?
Kennst Du den Unterschied zwischen Bemerkung und Kommentar?
"In manchen Fällen kann sogar Vorsätzlichkeit im Sinne der Firma sein. "
Na, da wäre ich ja mal auf ein Beispiel gespannt. Aber davon abgesehen, zeigt das doch ein seltsames Rechtsverständnis.
Vor allem, wenn man sich überlegt, dass sich viele Firmen mitlerweile selbst ganz tolle Code of Conducts geben. Wenn sich dann die Chefs nicht dran halten, wer dann ? Wie will man so eine Firma dann überhaupt noch führen ?
kater_5 schrieb am 24.07.2008 12:33
"In manchen Fällen kann sogar Vorsätzlichkeit im Sinne der Firma sein. "
Na, da wäre ich ja mal auf ein Beispiel gespannt. Aber davon abgesehen, zeigt das doch ein seltsames Rechtsverständnis.
Vor allem, wenn man sich überlegt, dass sich viele Firmen mitlerweile selbst ganz tolle Code of Conducts geben. Wenn sich dann die Chefs nicht dran halten, wer dann ? Wie will man so eine Firma dann überhaupt noch führen ?
Gruss
Kater
Kater,
man kann das dritte Reich bemühen und zivilen Ungehorsam. Ich bin aber auch sicher, dass im Bereich der Meldepflichten und Bilanzierung tägliche Gesetzesverstöße gibt, die am Ende unentdeckt bleiben und dem Betrieb Kosten und negatives Image ersparen.
Oder nimm einen andern, zwar nicht strafrechtlich relevanten Bereich, aber doch potentiell mit Kosten verbunden: Ein kleiner Softwarebetrieb, der versucht, Software ohne Verletzung Rechte Anderer zu entwickeln und vermarkten, der wird niemals den Hintern hochkriegen. Was sagt der beratende Rechtsanwalt? "Kümmere Dich um solche Probleme erst dann, wenn Du groß genug bist, um auf dem Radarschirm größerer Firmen zu erscheinen."
Man sollte sich hier von den Vorstellungen von Klein-Fritzchen verabschieden. Ich weiß nicht, ob ich es hier schon mal erwähnt habe: Ich weiß von einer mittelgroßen Firma, die hat kürzlich versucht einen Prozess zu implementieren, um immer auf dem letzen Gesetzesstand zu sein. Sie hat alle Gesetze zusammengetragen, die sie irgendwie einhalten muss, und war überrascht, dass nicht nur über 80 Gesetze zusammengekommen waren, sondern auch, dass der Geschäftsleitung bis dato nur ca. 40 bekannt waren. Und das waren nur die deutschen Gesetze.
Martin:
Ich wusste, dass es ein Fehler war, auf dein Geflame überhaupt einzugehen. Am besten hälst du dich an dein Niveau und nicht an meins und ich warte auf eine Antwort die mich auch interessiert - und das ist nicht deine.
Keiner, weder Kandidat noch AR gehen davon aus, dass schlechte Arbeit geleistet wird. Sonst würde er den Job nicht bekommen. Seine Vita und bisherige Perfomance sind überprüfbar. Kandidaten für solche Jobs kommen nicht aus dem Nirgendwo.
...
Dass einem gefeuerten Manager alle Fehlentscheidungen in der Firma der letzten 20 Jahre in die Schuhe geschoben werden, sollte man nicht zum Nennwert nehmen. Das ist der übliche Auftakt von Nachfolgern. So kann er erkannte Fehlentwicklungen namhaft machen ohne der verbliebenen Mannschaft allzusehr auf die Füsse zu treten. Er weiss ja noch nicht, wie er sie noch braucht.
FW
<Zyn>
Aha. Fassen wir also zusammen. FW erkennt, dass es gar keine schlechten Manager gibt, weil sie sonst ja nicht Manager werden würden. Dewo setzt noch einen drauf, dass Manager keine schlechte Arbeit leisten können, weil es keine Möglichkeit gäbe, bei Managern schlechte Arbeit zu definieren. Spock betont, dass Manager schon deswegen gute Arbeiten leisten, weil sie viel Geld dafür bekommen. Und Martin ergänzt schließlich, dass selbst strafrechtlich relevante Fehler keine Fehler sind, weil sie ja ganz bestimmt zum Wohle der Firma gemacht wurden. It´s not a bug, it´s a feature.
<Zyn>
OK, obiges ist überspitzt. Aber eure Generalabsolution für Manager ist in der Tat verblüffend. Das der "kleine Bandarbeiter" nicht jede Managemententscheidung verstehen muss und damit auch den Wert oder Unwert eines Managers nur schwer einschätzen kann, ist klar. Aber umgekehrt finde ich die Selbstgefälligkeit dieser Spitzenverdiener auch nur schwer erträglich.
Die müssen sooo hohe Steuern zahlen... mir kommen die Tränen. Ich möchte auch gerne 10 Millionen Steuern zahlen dürfen. Und die arbeiten 60 Stunden die Woche und werden dauernd in den öffentlichen Medien schlecht gemacht? Ärzte oder Rechtsanwälte arbeiten mehr und haben mindestens einen ebenso schweren Stand in der Öffentlichkeit.
Mal im Ernst: es gilt doch immer noch die alte Regel, dass man nur über die Ebene der Abteilungsleiter hinauskommen muss, und danach geht´s nur noch darum, dass beste Steuersparmodell zu finden. Spitzenmanager haben nur EIN Risiko: das die Steuerfahndung ihnen auf die Schliche kommt. Ansonsten arbeiten die mit NULL Risiko. Selbst der Totalbankrott der Firma braucht die nicht zu jucken. Während zehntausende in die Sozialhilfe abrutschen, machen die Urlaub in Afrika.
Was genau leistet ein Spitzenmanager, um das bis zu 20fache des Gehalts einer Spitzenfachkraft zu rechtfertigen? Mehr Wochenstunden leisten die auch nicht. Mehr Fachwissen haben die ebenfalls nicht. Bleibt nur dieses diffuse "weitblickende Entscheidungen", die sich im Nachhinein oft genug auch nur als Raterei herausstellen.
Das ICH kein Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzender werden könnte, ist klar. Aber ich könnte auch kein Abteilungsleiter mit 300 Leuten unter mir werden. Meine Stufe der Kompetenz ist mit "Gruppenleiter" erreicht. Das kann ich. Und ich bekomme etwa das doppelte derjenigen Mitarbeiterin von mir, die in meiner Gruppe am wenigsten verdient.
Mein Abteilungsleiter über mir, der verdient vielleicht auch wieder das doppelte von mir. Genau weiss ich´s nicht, aber so in der Größenordnung.
Und die Geschäftsführung? Nun, in ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer werden die etwa so das doppelte der Abteilungsleiter verdienen. Daneben sind sie allerdings auch Gründer der Firma - und damit als Teilhaber zu Millionären geworden. Das finde ich alles nachvollziehbar und gerecht. Die haben ihr eigenes Kapital investiert, die Idee gehabt, ihre Lebenszeit investiert und das Risiko getragen. Alles bestens.
Diese überheblichen Spitzenmanager, die da im Rondell von einer Firma zur nächsten weitergereicht werden, haben Null Risiko, kein Kapital investiert und sind nicht mal so von ihrer Arbeit überzeugt, dass sie sich auf variable Gehälter einlassen würden. Ich kenne Vertriebler, die am Hungertuch nagen, wenn´s mal ein Jahr schlecht läuft. Denn deren Grundgehalt ist nur knapp über Sozialhilfe, und die Leben allein von den Provisionen, Prämien oder Umsatzbeteiligungen. Faire Sache.
Gleichzeitig stellen sich diese Spitzenmanager aber selbst als arme Schweine hin, die ja sooo schlecht behandelt würden.
dewo schrieb am 23.07.2008 22:12
Da bin ich aber mal gespannt, wie Sie "Pfusch" definieren
Zitat:
kater_5 schrieb am 23.07.2008 16:31
Wie willst Du denn schlechte Arbeit definieren ?
Ich bezog mich auf folgenden Dialog:
Zitat:
dewo schrieb am 20.07.2008 13:19
Zitat:
Lexx schrieb am 20.07.2008 11:04
Es ließe sich sicherlich in den Verträgen festhalten, dass die bei schlechter Arbeit ohne Nachschmiss weggeschickt werden.
Ließe es sich sicherlich.
Die beiden Autoren wissen sicher viel besser, was sie mit schlechter Arbeit meinten und koennen das sicher besser definieren, als ich.
Ich hab dann nur auf den Zusatz "Die Frage ist, ob die Leute, die man gerne an der Spitze sehen würde, solche Verträge ohne Abfindungsklausel dann auch unterschreiben" von dewo reagiert mit der Frage/Ueberlegung "Will man denn Leute, die davon ausgehen, schlecht zu arbeiten (sonst wuerden sie ja unterschreiben), wirklich an der Spitze sehen?".
wh
BTW:
Zitat:
dewo schrieb am 23.07.2008 22:12
...diese Definition in den Vertrag hineinschreiben und zwar so, daß die ganze Geschichte zuerst mal gerichtsfest ist und zudem der Wunschkandidat dieses Konstrukt dann auch noch unterschreibt. - Träumen Sie weiter, mein Junge; Ihre naiven Sandkastenspielchen gehen meilenweit an der Realität vorbei.
Fuer die "Gerichtsfestigkeit" gibt es Fachleute. Sie als Nicht-Mediziner operieren sich doch sicher auch nicht selbst den Darmkrebs aus dem Arsch, reden aber sicher gern trotzdem ueber Krebs und OPs.
Und wenn ich einem Bewerber/Wunschkandidaten blind vertraue, dann koennen besagte Klauseln natuerlich wegfallen.
Tu ich das aber nicht und der gesunde Menschenverstand laesst gesundes Misstrauen zu, kommen solche Klauseln eben rein in den Vertrag und Wunschkandidat kann dann ja nur einer sein, der solche Klauseln unterschreibt. Et voila.
Was die "Sandkastenspielchen" betrifft: Ob die angeblich an der Realitaet vorbei gehen, ist irrelevant, denn diese Realitaet ist kein Naturgesetz sondern schnoedes Aushandeln von Vertraegen im Rahmen der gestatteten Vertragsfreiheit(en).
wir reden hier nicht von einer kleinen Softwareklitsche sondern von Dax Unternehmen. Bei kleinen Softwareklitschen interessiert kein Mensch die Vergütung der Top Manager wenn sie frühzeitig abdanken müssen.
Wir reden hier von DAX Unternehmen mit riesigen Rechtsabteilungen. Die haben die ganze Zeit nichts anderes zu tun, als sich um genau diese Dinge zu kümmern. Da wird jeder Vertrag, jeder Vortrag und jede öffentliche Verlautbarung von Juristen haarklein abgecheckt.
Es mag sicher sein, dass da mal was durchrutscht, aber in der Regel werden diese Top Manager schon sehr genau drauf hingewiesen, was ihr Tun für juristische Auswirkungen hat. Wenn nicht, haben sie entweder ihren Laden nicht im Griff oder sie sind schlicht beratungsresistent. Und wer in der Position nicht weiss, was seine Äusserungen für Auswirkungen haben kann, der ist eben fehl am Platz.