Zitat Am vergangenen Sonntag, 25. August, kam es in Spanien zu einem tragischen Todesfall. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, erlitt der Schauspieler Julián Ortega in der Nähe einer Strandbar in Barbate, einer südspanischen Stadt an der Atlantikküste, einen Herzinfarkt. [...] Ortega wurde 41 Jahre alt. [...]
„Manchen Völkern genügt eine Katastrophe, sie zur Besinnung zu bringen. Deutschen, so scheint es, bedarf es des Untergangs.” --Arthur Moeller van den Bruck
„Wenn man so darüber nachdenkt ist es eigentlich erschreckend, wie wenig Politiker aufgeknüpft werden.” --G. K. Chesterton
„Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen.” --Mark Twain
Zitat David Knowles, the Telegraph journalist behind the award-winning Ukraine: The Latest podcast, has died.
Mr Knowles, 32, who worked as a senior audio journalist and presenter, died while in Gibraltar on Sunday in what was believed to be a cardiac arrest. [...]
„Manchen Völkern genügt eine Katastrophe, sie zur Besinnung zu bringen. Deutschen, so scheint es, bedarf es des Untergangs.” --Arthur Moeller van den Bruck
„Wenn man so darüber nachdenkt ist es eigentlich erschreckend, wie wenig Politiker aufgeknüpft werden.” --G. K. Chesterton
„Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen.” --Mark Twain
Nachdem die gerichtliche Verfolgung von Ärzten, die Atteste zur Maskenbefreiung ausgestellt hatten, oder auch dem Weimarer Richter, der Schulen die Forderung einer Maskenpflicht verboten hatte, trotz Informationen aus den RKI-Files nicht aufhört, will ich doch mal auf die fundamentalen Versäumnisse von Regierung und Behörden hinweisen. Es sind nicht Ärzte, die auf die Anklagebank gehören, und es wäre an der Regierung, Gerichten und Angeklagten entlastende Stellungnahmen zu geben.
Die Situation der allgemeinen FFP2-Maskenpflicht kann man in etwas so zusammenfassen:
1. Das Arzt-Patienten-Verhältnis und die Verantwortung des Arztes In den Gebrauchsanleitungen von FFP2-Masken steht, dass die Masken bei Atemproblemen nur auf Anweisung des Arztes verwendet werden dürfen. Atemprobleme kann es auch bei gesunden Menschen geben. Geht man nach der Anleitung durften die Masken in solchen Fällen nur auf Anweisung eines Arztes getragen werden. Sie sieht nicht vor, dass sich Menschen aktiv per Attest befreien lassen mussten. Unter normalen Umständen hätte ein Arzt in der Tat die Möglichkeit, auf Basis der individuellen gesundheitlichen Situation seines Patienten zu entscheiden, ob eine bestimmte Maßnahme – wie das Tragen einer FFP2-Maske – für diesen Patienten geeignet ist oder nicht. Wenn ein Patient über Atembeschwerden beim Tragen der Maske klagt, würde der Arzt in der Regel davon absehen, dem Patienten die Verwendung dieser Maske zu empfehlen oder zu „genehmigen“. Stattdessen würde der Arzt wahrscheinlich eher dazu raten, auf die Maske zu verzichten.
Ein solcher ärztlicher Rat kann bei vorliegenden Atemproblemen auch ohne weitere Untersuchung des Patienten gewährt werden, da dem Arzt auf der einen Seite die technischen Mittel zur Prüfung der Maskeneigenschaften (Atemwiderstand, CO2-Konzentration u.a.) fehlen, zum andern sich Atemnot signalisierende Chemorezeptoren in den Carotiskörperchen oder in den Aortenbögen einer normalen ärztlichen Untersuchung entziehen. Die Feststellung des ansonsten gesunden Patienten muss in diesem Fall genügen. Einem auch telefonischen Rat steht nichts entgegen.
2. Eingriff des Gesetzgebers und rechtlicher Druck auf Ärzte Mit der Einführung der Maskenpflicht und der besonderen Betonung von FFP2-Masken hat der Gesetzgeber indirekt in das Arzt-Patienten-Verhältnis eingegriffen. Ärzte gerieten dabei unter einen besonderen Druck: Einerseits sollten sie ihre Patienten nach bestem Wissen und Gewissen behandeln, andererseits standen sie unter dem rechtlichen und gesellschaftlichen Druck, die allgemeinen Schutzmaßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu unterstützen. Dies hatte wohl zu Konflikten geführt, bei denen sich Ärzte nach bestem Wissen und Gewissen im Hinblick auf das Patientenwohl in Ermangelung medizinisch-technischer Informationen, die die zuständigen Behörden nicht ausreichend zur Verfügung gestellt hatten, unterschiedlich entschieden haben.
3. Technische und rechtliche Transformation von FFP2-Masken FFP2-Masken wurden ursprünglich für den Arbeitsschutz konzipiert und erst durch die Pandemie zu einem de-facto-Medizinprodukt. Diese Masken wurden unter völlig anderen Bedingungen getestet und zugelassen, und zwar für den professionellen Einsatz in bestimmten Arbeitssituationen, nicht jedoch für die breite Anwendung in der Allgemeinbevölkerung unter Pandemiebedingungen. So sieht beispielsweise die zuständige Norm EN 149 keine Prüfungen zu einem Fremdschutz vor, keine Bioverträglichkeitsprüfungen nach entsprechenden Euronormen, und vieles mehr.
Durch diese Transformation hätten zumindest zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Anforderungen der Medizinprodukteverordnung sicherzustellen, dass die Bevölkerung diese Masken sicher und korrekt verwenden kann. Dies schließt die Berücksichtigung und Überwachung von möglichen Beschwerden und Nebenwirkungen bei der Verwendung dieser Masken mit ein.
4. Notwendigkeit einer Meldepflicht und Monitoring durch den Gesetzgeber Nach der Medizinprodukteverordnung wäre es in der Tat die Pflicht des Gesetzgebers gewesen, ein System zur Überwachung und Meldung von gesundheitlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Tragen von FFP2-Masken einzuführen (via Hersteller und BfArM oder PEI). Dies hätte ermöglicht, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen, sei es durch die Einführung alternativer Maskentypen, spezifischerer Regelungen oder durch das Zurücknehmen der Verpflichtung für bestimmte Risikogruppen.
Eine Meldepflicht für Beschwerden hätte es ermöglicht, realistische Daten darüber zu sammeln, wie viele Menschen tatsächlich unter gesundheitlichen Problemen durch das Tragen von FFP2-Masken leiden. Dies hätte zu einer fundierteren Entscheidungsgrundlage führen können, auf deren Basis der Gesetzgeber gegebenenfalls Ausnahmeregelungen oder Anpassungen der Maskenpflicht hätte vornehmen und Ärzten den Rücken stärken können.
Beispielsweise hätte die Erkenntnis der Stiftung Warentest, die den Test von FFP2-Masken an Kindern wegen zu hohem Atemwiderständen abgebrochen hatte, unmittelbar zu einer formalen Meldung und entsprechenden Maßnahmen führen müssen.
5. Verhältnismäßigkeit und Gefahr für die Allgemeinheit Hinzu kommt, dass bei der Abwägung zwischen individuellen Beschwerden und dem Schutz der Allgemeinheit die Gefahr für die Allgemeinheit durch eine verhältnismäßig geringe Zahl an Befreiungen wahrscheinlich vernachlässigbar gewesen wäre. Dies ist leicht nachvollziehbar, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Maskenpflicht insgesamt auf einem Präventionsgedanken beruht, bei dem der Schutz der Gemeinschaft vor Ansteckung im Vordergrund steht. In Fällen, in denen individuelle gesundheitliche Probleme nachweisbar sind, hätte eine Befreiung das übergeordnete Ziel der Pandemiebekämpfung nicht wesentlich beeinträchtigt.
6. Schlussfolgerung Der Gesetzgeber hätte bei der Einführung und Durchsetzung der Maskenpflicht stärker darauf achten müssen, dass die gesundheitlichen Auswirkungen für die individuelle Bevölkerung angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere nach der Einführung der Maskenpflicht für die Allgemeinbevölkerung wäre es notwendig gewesen, ein Monitoring-System einzurichten, das Beschwerden erfasst und analysiert, um bei Bedarf gezielte Anpassungen vorzunehmen.
Die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch von FFP2-Masken und die Überwachung von gesundheitlichen Beschwerden hätten nicht nur bei den Ärzten und Patienten liegen dürfen, sondern auch beim Gesetzgeber, der diese Vorschriften erlassen hat. Dies hätte dazu beigetragen, den rechtlichen und medizinischen Druck auf Ärzte zu mindern und sicherzustellen, dass die Maskenpflicht tatsächlich im besten Interesse der öffentlichen Gesundheit und des individuellen Patientenwohls umgesetzt wird.
„Manchen Völkern genügt eine Katastrophe, sie zur Besinnung zu bringen. Deutschen, so scheint es, bedarf es des Untergangs.” --Arthur Moeller van den Bruck
„Wenn man so darüber nachdenkt ist es eigentlich erschreckend, wie wenig Politiker aufgeknüpft werden.” --G. K. Chesterton
„Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen.” --Mark Twain
Ja, es steht auch in den Packungsbeilagen, dass in Bezug auf zytogene Nebenwirkung keine Studien durchgeführt wurden. Dieser Blindflug war von Herstellerseite transparent.
„Manchen Völkern genügt eine Katastrophe, sie zur Besinnung zu bringen. Deutschen, so scheint es, bedarf es des Untergangs.” --Arthur Moeller van den Bruck
„Wenn man so darüber nachdenkt ist es eigentlich erschreckend, wie wenig Politiker aufgeknüpft werden.” --G. K. Chesterton
„Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen.” --Mark Twain
Zitat Nebenwirkungen der Corona-Impfung: Zahl der Betroffenen offenbar deutlich höher als bekannt
Die Zahl der Menschen, die mit Nebenwirkungen der Corona-Impfungen zu tun hatten, ist offenbar weitaus höher als bislang bekannt. Rund 19 Prozent der Geimpften unter den Befragten einer repräsentativen Forsa-Umfrage, die von Multipolar initiiert und von der Neuen Osnabrücker Zeitung beauftragt wurde, gaben an, Nebenwirkungen erlitten zu haben. Dies entspricht 12,3 Millionen Menschen in Deutschland. Laut dem letzten Sicherheitsbericht (März 2023) des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), das für die Überwachung von Impfschäden zuständig ist, gab es jedoch lediglich rund 340.000 offizielle Verdachtsfallmeldungen in Zusammenhang mit Corona-Impfungen. Demnach wäre die tatsächliche Zahl von Nebenwirkungen rund 36 mal höher als offiziell ausgewiesen. [...]
„Manchen Völkern genügt eine Katastrophe, sie zur Besinnung zu bringen. Deutschen, so scheint es, bedarf es des Untergangs.” --Arthur Moeller van den Bruck
„Wenn man so darüber nachdenkt ist es eigentlich erschreckend, wie wenig Politiker aufgeknüpft werden.” --G. K. Chesterton
„Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen.” --Mark Twain
Zitat Früherer Marseille-Profi Abdelaziz Barrada mit nur 35 Jahren gestorben
Der marokkanische Ex-Nationalspieler Abdelaziz Barrada ist im Alter von 35 Jahren gestorben. Das teilten seine früheren Vereine Paris Saint-Germain und Olympique Marseille mit.
Unter anderem die französische Sporttageszeitung "L'Équipe" berichtet, dass Barrada einem Herzinfarkt erlegen sei. [...]
„Manchen Völkern genügt eine Katastrophe, sie zur Besinnung zu bringen. Deutschen, so scheint es, bedarf es des Untergangs.” --Arthur Moeller van den Bruck
„Wenn man so darüber nachdenkt ist es eigentlich erschreckend, wie wenig Politiker aufgeknüpft werden.” --G. K. Chesterton
„Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen.” --Mark Twain
„Manchen Völkern genügt eine Katastrophe, sie zur Besinnung zu bringen. Deutschen, so scheint es, bedarf es des Untergangs.” --Arthur Moeller van den Bruck
„Wenn man so darüber nachdenkt ist es eigentlich erschreckend, wie wenig Politiker aufgeknüpft werden.” --G. K. Chesterton
„Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen.” --Mark Twain