Sorry, vielleicht habe ich dich hier auch überinterpretiert.
In den US wird eigentlich für gar nichts mehr demonstriert. Wäre mal interessant von Gerd zu erfahren wieso. Der politische Strom gegen die Gay Rights zieht sich in den US durch die sozialen Netzwerke und TV Shows, das nennt sich Tea Party, ich würde eher sagen Kaffeklatsch. Auf die Strasse gehen heute höchstens abenteuerlustige Jungmenschen, um auf der Wallstreet zu campen, sich mit anderen zu raufen oder anderweitig Spass zu haben. In Deutschland demonstriert man eigentlich nur noch gegen Bahnhöfe und Flughäfen. Deshalb finde ich die französische Variante des Wutbürgers interessant. Dort geht man noch für echte gute bürgerliche Werte auf die Strasse wie Ausgrenzung und Mobbing.
DP: Du bist so verewirrt insbesondere ueber die Teaparty,dass eine Erklaerung ziemlich witzlos ist. Lerne Grundlagen der amerikansichen Geschichte.um wenigstens einigermassssn mitzukriegen wnnn die Teaparty stattgefunden hat und fuer was fuer einen Anlass.. Ohne diese grundlegenede Geschichtskennenis ist jede Erklaerung so witzlos wie ein Ueberlick ueber die duetsche Geschichte und man weisss nicht wer Karl der Groesse ist oder fuer die Schweiz keine Ahnung hat, was der Ruetli-Schwur ist. .
Das Schwulenthema haelt sich in Grenzen in der USA. Wir haben andere,interrassente Themen.Drei sind besonders interessant: (1) Benghasi,(2) IRS Skandal, (3)Der Versuch Reporter,die nicht voll in der ObamaLinie sind,wegene Landesverrat in den Knast zu bringen. Schwulenthema ist schlicht zu baertig und langweilig zur Zeit.
Dann ist Familienrecht Staatsrecht. Es gibt also 50 Themen,nicht eines. (Roe vs. Wade ist nie durch den Kongress gegengen, ist also kein Gesetz, sondern juristisches Fiat)
Zitat Das Schwulenthema haelt sich in Grenzen in der USA. Wir haben andere,interrassente Themen.Drei sind besonders interessant: (1) Benghasi,(2) IRS Skandal, (3)Der Versuch Reporter,die nicht voll in der ObamaLinie sind,wegene Landesverrat in den Knast zu bringen. Schwulenthema ist schlicht zu baertig und langweilig zur Zeit.
Zitat von Gerd im Beitrag #159Und wo weisst Du das her, Kater? Vielleicht solltest Du einen Orden fuer den bloedsinnigsten Ausspruch bekommen.
Aber man weiss ja,wo's herkommt.
Da ist Hopfen und Malz verloren.
Oh, schon wieder beleidigend ?
Wie so oft, wenn es nicht nach Deinem Willen geht.
Wir schreiben uns seit bestimmt mitlerweile 10 Jahren. Da lernt man jemanden schon ein wenig kennen. Vor allem, weil man dank der Anonymität sieht, was so rauskommt, wenn die gesellschaftliche Schale wegfällt.
Das BVG hat heute übrigens festgestellt, dass registrierte Lebenspartnerschaften steuerlich der klassischen Ehe gleichzustellen sind (Anwendung des Ehegattensplittings).
Zitat von Spock im Beitrag #162Das BVG hat heute übrigens festgestellt, dass registrierte Lebenspartnerschaften steuerlich der klassischen Ehe gleichzustellen sind (Anwendung des Ehegattensplittings).
Sind diese Lebenspartnerschaften mit einer urkunde wie der heterosexuellen Heiratsurkunde belegbar? Sind diese Partnerschaften beweisbar in der gleichen Weise wie eine traditionelle richterchterliche Scheidungs-urkunde aufloesbar?
Existiert de facto heute noch ein aehnlicher Weise wie bei einer heterosexueller Trennung ein Vorteil des die weibliche Rolle spielenden Teils der Ehe, die Unterhaltungszahlungen zu erhalten,und der versorgende Teil des Eheaehnlichen Verhaeltnisses und damit der Nachteil der die maennliche (versorgende )Rolle spielenden Teils die Unterhaltung aufbringen muss?
Ist da jeder der sich trennenden Partner in jedem Falle einverstanden?
Ehrlich gesagt, ich sehe da Schwierigkeiten, Wortbrueche, nicht belegbare Behauptungne usw,usf,oder die Schwulen sind ein besondererer Schlag selbstloser Menschen,was ich offen gesagt nicht glaube.
Ja, diese Partnerschaften werden urkundlich belegt, und es bedarf auch eines standesamtlichen Aktes, um sie wieder aufzulösen.
Mit Unterhaltsfragen nach Scheidungen habe ich mich noch nie beschäftigt. Es ist doch nicht grundsätzlich so, dass in einer Ehe der Mann zahlen muss? Wie das bei der 'Homo-Ehe' geregelt ist, weiß ich nicht.
''Ehrlich gesagt, ich sehe da Schwierigkeiten, Wortbrueche, nicht belegbare Behauptungne ...''
Ist das bei Scheidungen von klassischen Ehen nicht genau so? Ich verstehe aber dein Argument, dass gleiche Rechte auch gleiche Pflichten bedeuten müssen. Das sehen aber meines Wissens auch alle Befürworter der Lebenspartnerschaften so, denn sonst steht immer der Verdacht der Vorteilsnahme im Raum.
Zitat von Spock im Beitrag #164Ja, diese Partnerschaften werden urkundlich belegt, und es bedarf auch eines standesamtlichen Aktes, um sie wieder aufzulösen.
Mit Unterhaltsfragen nach Scheidungen habe ich mich noch nie beschäftigt. Es ist doch nicht grundsätzlich so, dass in einer Ehe der Mann zahlen muss? Wie das bei der 'Homo-Ehe' geregelt ist, weiß ich nicht.
''Ehrlich gesagt, ich sehe da Schwierigkeiten, Wortbrueche, nicht belegbare Behauptungne ...''
Ist das bei Scheidungen von klassischen Ehen nicht genau so? Ich verstehe aber dein Argument, dass gleiche Rechte auch gleiche Pflichten bedeuten müssen. Das sehen aber meines Wissens auch alle Befürworter der Lebenspartnerschaften so, denn sonst steht immer der Verdacht der Vorteilsnahme im Raum.
Ich sehe eigentlich diese partnerschaftlichen (Rechts-)Fragen nebensächlich. Mich stört an der Ausdehnung des Splittings mehr, dass damit eine Situation verbreitert wird, für die das Splitting nicht vorgesehen war. Das Splitting soll erst mal verhindern, dass man für ein arbeitsteiliges Aufziehen von Nachwuchs durch hohe Einkommensteuern bestraft wird, eine Situation, die erst durch die Steuerprogression verschärft wird. Davon haben bisher natürlich auch Ehepaare profitiert, die keine Kinder hatten. Jetzt wird dieser eher unerwünschte Nebeneffekt auch auf Partnerschaften ausgedehnt, die typischerweise überhaupt keine Kinder haben. Das mag zwar eine gewisse Rechtssystematik befriedigen, aber kann kaum ein gesamtgesellschaftliches Ziel sein.
Meines Erachtens kann man diese Schieflage nur dadurch korrigieren, dass man beim Splitting alle zu einer formalen Gemeinschaft gehörigen Köpfe einbezieht. Das darf dann auch gerne von Homosexuellen in Anspruch genommen werden, die zehn Kinder adoptieren - wenn sie das mal dürfen.