Das ist natürlich Unsinn, aber der Fall hat ja mittlerweile zumindest in Deutschland eine Madeleine Dimension bekommen, wo sich 80 Millionen Hobby Juristen um Samenspuren und verwertbare Videozeugenaussagen unterhalten.
Lexx schrieb am 21.11.2007 00:17
Die Verteidiger wollen jetzt vor den EUGH ziehen, weil es seit 7 Monaten KEINEN Fortschritt in der Wahrheitsfindung gibt, wie es heißt.
Soweit ich das verstanden habe braucht es für die Klage vor dem EUGH auch die Aussage der Klägerin. Da die Verteidiger die auch noch nicht haben gibts auch keine Klage.
Ich kann das Gericht auch irgendwo verstehen. Die ganze Welt schaut auf den Prozess und deshalb wollen die auch alles korrekt machen. Den Angeklagten freizulassen ohne überhaupt die Aussage der Angeklage gelesen zu haben ist ist denen wohl zu heikel.
Nicht, wenn wie in diesem Fall gegen die lange U-Haft geklagt werden soll.
Lexx schrieb am 21.11.2007 19:20
Nicht, wenn wie in diesem Fall gegen die lange U-Haft geklagt werden soll.
Genau darum geht es.
FW hat aber auch recht!
Dabei erinnere ich an den Fall mit dem aufgehenkten Jugendlichen.
Der war zwar verurteilt, aber der deutsche Strafvollzug war im Wochenende.
Der Junge in der Türkei lebt noch.
@Frank
Im Endergebnis ist der Pole tot.
Aber durch einen Taser.
Und das ist eine gefährliche Waffe, die eben nicht wie eine Pistole wirken soll.
In den USA und Kanada sollen über 300 Menschen dadurch zu Tode gekommen sein.
"Unterdessen verlangt der Trierer Strafrechtler Hans-Heiner Kühne, der das türkische Außenministerium in Menschenrechtsfragen berät, eine Entscheidung des Gerichts binnen der kommenden Wochen.
Das Gericht müsse sich energisch darum bemühen, über eine richterliche Vernehmung oder eine Videoschaltung zu einer verwertbaren Aussage der jungen Engländerin Charlotte zu kommen, sagte Kühne dem Deutschlandradio Kultur. Falls das nicht innerhalb der kommenden fünf Wochen geschehe, bewege sich das Gericht außerhalb des Rahmens, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gesteckt habe." Quelle
"Weil Marco seit April in Untersuchungshaft sitzt, haben seine Anwälte Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angekündigt. Diese sei bisher nicht eingereicht worden, weil die Anwälte die schriftliche Aussage der Britin abwarten wollten, sagte Nagel. „Das ist der einzige Grund“, erklärte er. Nach seiner Kenntnis lagen die Unterlagen am Montag aber noch nicht in Antalya vor. Auch auf einen Befangenheitsantrag, den die die Anwälte gestellt hatten, habe das Gericht schriftlich bislang nicht reagiert." Quelle
"Über den eigentlichen Kern des Verfahrens, die Vorwürfe des Missbrauchs und der versuchten Vergewaltigung, wird kaum noch inhaltlich verhandelt. Beweise, die nach jener Nacht in den Osterferien nicht gesichert wurden, können nun auch nicht mehr beigebracht werden.
Charlotte selbst belastet Marco in ihrer schriftlichen Aussage. Sie muss sich aber keine Fragen der Verteidigung gefallen lassen.
So könnte Marco noch länger in Haft sitzen. In einem Verfahren vor einem türkischen Schwurgericht sind zwei Jahre Untersuchungshaft möglich. Wenn besondere Umstände gelten, kann darauf ein weiteres Jahr folgen.
So wird die Untersuchungshaft zur dreijährigen Strafe. Das wollen Marcos Anwälte verhindern und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.
Der Anwalt Charlottes, Ömer Aycan, räumt ein, dass das Verfahren schon lange dauere. „Das Problem ist, dass die beiden Ausländer sind. Bei zwei Türken hätte das Gericht schon lange entschieden“, sagt er.
Gegen eine Freilassung Marcos aus der Untersuchungshaft will er trotzdem alle Mittel des Gesetzes nutzen. Er sagt: „Niemand hier ist hart. Alle machen nur ihre Arbeit.“" Quelle
(mutmaßliche) Vergewaltigungsopfer werden auch hierzulande nach Möglichkeit von Gerichtsterminen und Verhandlungen fern gehalten. Ich sehe da grundsätzlich keine Extravaganz. Im gegebenen Kontext wirkt das natürlich ganz anders....
"Unterdessen verlangt der Trierer Strafrechtler Hans-Heiner Kühne, der das türkische Außenministerium in Menschenrechtsfragen berät, eine Entscheidung des Gerichts binnen der kommenden Wochen.
Das Gericht müsse sich energisch darum bemühen, über eine richterliche Vernehmung oder eine Videoschaltung zu einer verwertbaren Aussage der jungen Engländerin Charlotte zu kommen, sagte Kühne dem Deutschlandradio Kultur. Falls das nicht innerhalb der kommenden fünf Wochen geschehe, bewege sich das Gericht außerhalb des Rahmens, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gesteckt habe." Quelle
"Weil Marco seit April in Untersuchungshaft sitzt, haben seine Anwälte Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angekündigt. Diese sei bisher nicht eingereicht worden, weil die Anwälte die schriftliche Aussage der Britin abwarten wollten, sagte Nagel. „Das ist der einzige Grund“, erklärte er. Nach seiner Kenntnis lagen die Unterlagen am Montag aber noch nicht in Antalya vor. Auch auf einen Befangenheitsantrag, den die die Anwälte gestellt hatten, habe das Gericht schriftlich bislang nicht reagiert." Quelle
"Über den eigentlichen Kern des Verfahrens, die Vorwürfe des Missbrauchs und der versuchten Vergewaltigung, wird kaum noch inhaltlich verhandelt. Beweise, die nach jener Nacht in den Osterferien nicht gesichert wurden, können nun auch nicht mehr beigebracht werden.
Charlotte selbst belastet Marco in ihrer schriftlichen Aussage. Sie muss sich aber keine Fragen der Verteidigung gefallen lassen.
So könnte Marco noch länger in Haft sitzen. In einem Verfahren vor einem türkischen Schwurgericht sind zwei Jahre Untersuchungshaft möglich. Wenn besondere Umstände gelten, kann darauf ein weiteres Jahr folgen.
So wird die Untersuchungshaft zur dreijährigen Strafe. Das wollen Marcos Anwälte verhindern und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.
Der Anwalt Charlottes, Ömer Aycan, räumt ein, dass das Verfahren schon lange dauere. „Das Problem ist, dass die beiden Ausländer sind. Bei zwei Türken hätte das Gericht schon lange entschieden“, sagt er.
Gegen eine Freilassung Marcos aus der Untersuchungshaft will er trotzdem alle Mittel des Gesetzes nutzen. Er sagt: „Niemand hier ist hart. Alle machen nur ihre Arbeit.“" Quelle
Das nenne ich eine seriöse und sachliche Zusammenfassung.
Frank2000 schrieb am 04.10.2007 14:10
Laut Aussagen der deutschen Anwälte hat der türkische Rechtsanwalt "zitiert". Er hat also nicht das Dokument selbst vorgelegt und "vorgelesen", sondern aus dem Gedächtnis den Inhalt wiedergegeben. Ein solches "Zitat" würde aber nach meinen Verständnis voraussetzen, dass er das Original persönlich zur Kenntnis genommen hat - was aber ja nach dieser neuen darstellung nicht der Fall gewesen sein kann, weil es kein Original gab.
Offenbar ist die Aussage, auf die es ankam, Anfang Oktober gemacht worden - und liegt jetzt auch dem Gericht vor. Es ist also sehr gut möglich, daß der Anwalt die Aussage kannte und aus ihr zitiert hat.
Wenn die deutschen Anwälte behaupten, es sei erwiesen(!), daß ihr türkischer Kollege gelogen habe, war das ja wohl wiederum auch gelogen. Skandal!
Die Richter sagen ja ganz offen, dass sie noch weitere Dokumente benötigen, deren Beschaffungszeit aber nicht die weitere U Haft rechtfertigt.
Zumindest bleibt der fahle Nachgeschmack, dass wohl bei weniger Öffentlichkeit der Typ wohl weiterhin in der U Haft wäre.
Diesen ganzen Zirkus bei der Ankunft finde ich ehrlich gesagt auch übertrieben. Ich frage mich, wie sich da das mutmassliche minderjährige Opfer fühlen muss.
Es könnte natürlich sein, dass solche Überlegungen beim Exklusivrechteinhaber RTL keine grosse Rolle spielen.
DP schrieb am 16.12.2007 10:57
Es könnte natürlich sein, dass solche Überlegungen beim Exklusivrechteinhaber RTL keine grosse Rolle spielen.
...eine, wolltest du wohl schreiben.
Das ist ganz sicher so und hinterlässt einen schalen Beigeschmack. Man bekommt in solchen Fällen den Eindruck als ob das Schicksal eines Familienangehörigen so etwas wie ein 6er im Lotto ist.
"Ich frage mich, wie sich da das mutmassliche minderjährige Opfer fühlen muss. "
Man muss ja nur mal drüber nachdenken, dass es ja auch so gewesen sein könnte, wie die Mutter des Mädchens gesagt hat und Marco das Mädchen tatsächlich gegen deren Willen betatscht hat.
Es bleibt wohl das Problem, was solche Prozesse immer haben. Gewinner gibt es so richtig keine. Ausser vielleicht RTL.
"Man bekommt in solchen Fällen den Eindruck als ob das Schicksal eines Familienangehörigen so etwas wie ein 6er im Lotto ist."
Die Frage ist natürlich, um was für Summen es geht. Ich denke, das wird sich eher im hohen 5-stelligen Bereich bewegen. Dürfte nach Abzug der Kosten für Anwälte, Reisekosten etc. nicht sooo viel übrigbleiben.
Und wie ein Taxifahrer zitiert wurde: Marco wird nicht mal mehr eine weibliche Fliege anfassen.