Frank2000 schrieb am 21.11.2007 09:05
scheint für Touristen russisch Roulette zu sein. Der letzte Artikel über Dubei ist nicht gerade geeignet, meine Urlaubsstimmung für diese Länder zu steigern. :-(
"Der ägyptische Banker Mo wurde am Flughafen mit 0,03 Gramm Hasch erwischt und zu vier Jahren Haft verurteilt. Rechtshilfeorganisationen sind besorgt: Immer öfter gebe es wegen Lappalien drakonische Strafen.
Andere Flurgenossen sitzen für geradezu lachhafte Vergehen ein, erzählt Mo: Ein Engländer, der sich während einer achtstündigen Aufenthalts am Dubaier Flughafen Bewegung verschaffen wollte und Liegestütze machte, habe drei Monate für "Belästigung des Flughafenbodens" bekommen. Ein anderer habe mitten in der Wüste an eine Straßenlaterne gepinkelt und dafür ein Jahr Gefängnis bekommen." http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,518409,00.html
Ob diese Extremfälle tatsächlich mehr werden oder nur punktuell mehr darüber berichtet wird weiss ich nicht. Ich lass mich davon jedenfalls nicht irre machen.
Angesichts des Outfits von Frau Roth sollte man sich nicht wundern, dass türkische Fundamentalisten die Burka wieder als verbindliche Frauenkleider vorschreiben wollen.
Nach Anhörden des rothschen sinnentleerten Geschwafels erscheint auch das gerne geforderte Redeverbot für Frauen nicht mehr so weit hergeholt.
Soweit ich das verstanden habe braucht es für die Klage vor dem EUGH auch die Aussage der Klägerin. Da die Verteidiger die auch noch nicht haben gibts auch keine Klage.
Ich kann das Gericht auch irgendwo verstehen. Die ganze Welt schaut auf den Prozess und deshalb wollen die auch alles korrekt machen. Den Angeklagten freizulassen ohne überhaupt die Aussage der Angeklage gelesen zu haben ist ist denen wohl zu heikel.
Na dann ist doch alles gut. Das Mädchen muss nur zeitlebens schweigen. Marco bleibt demzufolge in Haft, bis er vermodert ist und der Gerechtigkeit ist Genüge getan?!
Auf was für eine Zeit soll sie denn spielen? Wird denn die Aussage brisanter, wenn sie später vorgelesen wird?
Wenn es bisher gar keine Aussage gäbe hätte das Gericht vermutlich die U Haft längst aufgehoben. Aber jetzt, so kurz vor der Möglichkeit der Einsichtnahme?
Dass die Aussage nicht verwertbar dem Gericht vorliegt ist natürlich unschön. Inwieweit das dem Gericht anzulasten ist entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn wir von verschleppten Prozessen sprechen aus juristischer Schlamperei dürfen wir uns aber sicher alle an die eigene nationale Nase fassen, oder welches Land ist von sowas ausgenommen?
Mir stellt sich allerdings die Frage, wieso sich jetzt die Verteidigung um diese Aussage kümmern soll.
Die Anklage muss doch die Tat beweisen, solange es keine Aussage gibt, gibt es keinen Beweis, folglich ist die Schuld nicht erwiesen.
Für mich ist alleine diese Aussage des Gerichts ein Grund, vor den EuGh zu ziehen.
"Inwieweit das dem Gericht anzulasten ist entzieht sich meiner Kenntnis."
Das spielt überhaupt keine Rolle. Die Anklage muss diese Beweismittel beschaffen, wenn sie das nicht in angemessener Zeit tun, muss der Angeklagte eben mangels Beweisen freigelassen werden. Man kann ihn ja wieder festnehmen, wenn sich was neues ergibt.
DP schrieb am 21.11.2007 11:58
Das Mädchen hat doch schon vor Wochen ausgesagt.
Es gibt ein Video; aber keine Aussage vor dem türkischen Gericht.
Nur dort haben alle Beteiligten, insbesondere die Verteidiger von Markus die Gelegenheit, das angebliche Opfer zu befragen.
Bisher weigert sich das angebliche Opfer persönlich zu erscheinen.
Auch liegen die angeblichen Beweise für die Vergewaltigung nicht vor.
Die Mutter des Mädchens scheint die Ursache allen Übels zu sein.
Gerade Deutschland ist berüchtigt für die Verschleppung von Prozessen, das wird nur nicht so augenfällig, weil es die zwischenzeitlichen Vertagungen wie im Marcoprozess nicht gibt.
Deutsche Gerichte haben sich schon öfters Rügen vom EUGH deswegen gefangen und es sind schon überführte Mörder entlassen worden, weil der Prozess zulange verschleppt wurde.
Noch schlimmer ist die Prozessdauer bei Zivilsachen.