Billig ist nicht alles, es gibt auch noch Kult (Mallorca). Da Türkei aber kein Kult ist, bleibt es beim 'billig'.
Spock:
Die Beweise sprechen dagegen. Der Arzt, der das Mädel untersucht hat, hat sie für 15-17 gehalten und war erstaunt, dass sie erst 13 war. Anzeichen für eine Misshandlung gab es nicht.
Ich hoffe inständig, dass nach der Verhandlung eine Verleumdungsklage gegen die Mutter folgt......
Spock schrieb am 27.10.2007 01:03
Nein, der Vorwurf ist der der Vergewaltigung und den gilt es zu klären.
Du kannst sicher irgendeine Stelle finden, die das belegt. Oder vielleicht hast du auch schlicht keine Ahnung, was eine "Vergewaltigung" überhaupt ist?
Abgesehen davon hast du den Kern meiner Aussage _nicht_ begriffen. Ich fasse es aber gerne für dich noch mal zusammen:
Kernaussage Frank (in diesem Beitrag): Juristisch einwandfreie Vorgehensweise können meinem persönlichen Rechtsempfinden widersprechen.
Kernaussage Spock: Die Juristerei hat immer Recht. Und wenn eines Tages die maximal mögliche Strafe für Küssen die Todestrafe wäre, dann ist das eben so und "gelte zu klären".
"Aber ich erwarte nicht, dass hr meine Position versteht. Es ist ja heute so politisch korrekt geworden,auf die männlichen Teil der Menschheit einzuschlagen."
Jetzt kann man es sich natürlich einfach machen und jeden, der nicht der Meinung ist, dass Jungs tun und lassen dürfen, was sie wollen, als politisch überkorrekt bezeichnen und damit versuchen die Diskussion abzuwürgen.
Als Vater auch einer Tochter, die jetzt schon mit ihren drei Jahren eher für sechs gehalten wird, kann ich mich aber durchaus auch ein bischen in die Mutter einfühlen. Ein zwölf oder dreizehnjähriges Mädchen ist nicht notwendigerweise in der Lage, die Folgen einer solchen Handlung nachzuvollziehen, Z. B. war offensichtlich das Thema Verhütung kein Thema in diesem Zusammenhang. Da hat auch der 17 jährige Marco nicht dran gedacht. Und die 13 jährige Charlotte schon gar nicht.
Jetzt stellt sich natürlich berechtigterweise die Frage, wie man sowas im Leben regelt, nichtsdestotrotz bleibt die Tatsache, dass meine Tochter auch bei offenem Umgang mit diesem Thema zu Hause mit 12 oder 13 nicht unbedingt in der Lage ist, mit einer soclhen Situation umzugehen. Und ich würde schon vom Staat erwarten, dass er die 17 jährigen Jungs davon abhält, die Unsicherheit meiner 13 Jährigen Tochter auszunutzen und ihr ein Kind anzuhängen (um es mal etwas plakativ auszdrücken, aber das ist nun mal ganz konkret das Resultat solch einer Handlung).
Das ich das Verhalten der türkischen Justiz in dem Zusammenhang schlimm finde, habe ich ja schon geäussert. Die Strafe, die der Junge jetzt schon bekommen hat, steht in keinem Verhältniss zur Tat.
Spock schrieb am 27.10.2007 01:03
Das Ausführen sexueller Handlungen an Minderjährigen bleibt dann immernoch strafbar.
Beide Beteiligten sind Minderjährige, auch wenn der Junge älter ist.
Der eigentliche Skandal ist, dass die türkische Justiz, unabhängig von diesem Fall offenbar weit von dem entfernt ist, was man normalerweise unter Rechtsstaatlichlichkeit versteht.
Das Verfahren wird von der türkischen Justiz verschleppt, ohne dass es möglich ist, mit juristischen Mitteln diese Verschleppung anzugehen und ohne dass es möglich ist, den Sachverhalt aufzuklären.
Die bigotte Mutter des Mädchens ist wahrscheinlich die Quelle allen Übels.
Nachdem sie in ihrem Wahn das Verfahren ins Rollen gebracht hat, muss sie auf jeden Fall einen Schuldspruch wegen Vergewaltigung erreichen.
Ansonsten wäre sie selbst Gegenstand eiens Verfahrens, wegen falscher Anschuldigung und Verletzung der Aufsichtspflicht.
Das Mädchen war mit ihren 13 Jahren als Kind in einer Disko.
Das wäre auch bei uns eine Verletzung der Aufischtspflicht der Eltern.
Der Junge hat das Mädchen in der Disko wahrscheinlich nicht betäubt und auf ihr Zimmer getragen.
Sie ist mit ihm gegangen und hat das gemacht und geduldet, was man eben in diesem Alter so macht.
Abgesehen davon hast du den Kern meiner Aussage _nicht_ begriffen.
Nee, ich habe nur keine Lust, mir seitenlange Entrüstungssermone durchzulesen. Deine verkürzte Version in der letzten Antwort hätte voll und ganz gereicht.
Zitat:
Kernaussage Spock: Die Juristerei hat immer Recht. Und wenn eines Tages die maximal mögliche Strafe für Küssen die Todestrafe wäre, dann ist das eben so und "gelte zu klären".
Das ist natürlich polemischer verkürzter mit Absicht missverstandener Käse und das weißt du auch.
Anderer Aspekt: Gerade türkische Jungmachos wissen mit 16,17 Jahren schon sehr gut, was sie mit ihrem Teil anstellen können (und wollen). Die Grenzen des Erlaubten müssen da durch ein angemessenes Jugendstrafrecht konsequent aufgezeigt werden. Wenn ein türkisches Gericht dazu schweigt, wäre das ein fatales Signal in Richtung türkischer junger Frauen. Aber sowas hatte Partei im alten Forum schon angeführt.
Gerade türkische Jungmachos wissen mit 16,17 Jahren schon sehr gut, was sie mit ihrem Teil anstellen können (und wollen). Die Grenzen des Erlaubten müssen da durch ein angemessenes Jugendstrafrecht konsequent aufgezeigt werden. Wenn ein türkisches Gericht dazu schweigt, wäre das ein fatales Signal in Richtung türkischer junger Frauen. Aber sowas hatte Partei im alten Forum schon angeführt.
Meinst Du dreizehnjährige britische Bitches wissen nicht, was sie mit ihrem Moneymaker anfangen können?
kater_5 schrieb am 27.10.2007 10:52
Die Strafe, die der Junge jetzt schon bekommen hat, steht in keinem Verhältniss zur Tat.
Gruss Kater
Genau das war der Inhalt meines Beitrages. Sexuelle Übergriffe müssen geahndet werden. Aber hier stehen die Folgen für den Jungen schon jetzt nicht mehr in vernünftigem Verhältnis zur Tat.
Ist das der gleiche Anwalt, der inzwischen der Lüge vor Gericht überführt wurde? Ich bin ja von Anwälten einiges gewohnt und immerhin steht dieser Anwalt in den Diensten der englischen Mutter, wird also wohl die Aussagen mit ihr abgesprochen haben. Aber was dieser türkische Anwalt ablässt, sprengt den normal üblichen Rahmen durchgeknallter Juristen.
Ich bin sicher kein Spezialist für türkische Recht; aber es ist sehr wahrscheinlich, dass die Türkei bei diesem Thema europäische Normen übernommen hat. Die Definition für Vergewaltigung ist, dass körperliches Eindringen stattgefunden hat. Ein solches hat nachweislich nicht stattgefunden, da ein Arzt bereits vor Monaten polizeilich ausgesagt hat, dass das Mädchen noch körperliche Jungfrau ist. Auch ansonsten gab es keine Anklage wegen körperlicher Gewalt oder gewaltsames Eindringen in den Körper des Mädchens.
Die türkischen Richter scheinen zwar Rassisten zu sei, aber geisteskrank sind sie noch nicht. Es gibt keine Anklage wegen Vergewaltigung, alle Quellen bestätigen, dass die Anklage auf sexuelle Handlungen bei einer Minderjährigen lauten. Selbst notorische Schmuddel- und Hetzblääter wie Bild online oder Spiegel online haben inzwischen ihre Texte entsprechend geändert und verwenden in den Headlines nicht mehr den Begriff "Vergewaltigung".
Was dieser Anwalt für Sch... labert, ist in diesem Zusammenhang glücklicherweise unerheblich.
MfG Frank
Anonymer User schrieb am 27.10.2007 22:08
Was dieser Anwalt für Sch... labert, ist in diesem Zusammenhang glücklicherweise unerheblich.
Da bin ich mir nicht so sicher. Solange Staatsanwalt und Kläger von Vergewaltigung sprechen wird es dem Gericht schwer fallen die U Haft auszusetzen.
Mir ist ehrlich gesagt nicht ganz klar, was "in diesem Zusammenhang" wirklich relevant ist und was nicht. Ich verstehe auch nicht, warum die Aussage des Mädchens hier der Schlüssel zu allem sein soll. Das Gutachten des türkischen Arztes auf türkisch verfasst hat bereits zweifelsfrei festgestellt, dass keine Vergewaltigung stattgefunden haben kann. Damit ist die U Haft hinfällig. Trotzdem wartet das Gericht noch auf die Aussage des Mädchens. Warum? Die kann ja schliesslich alles mögliche erzählen. Um die Wahrheit herauszufinden sollte sich aber ein Gericht lieber an die Fakten aus dem Gutachten halten.
Angesichts der jüngsten Entwicklungen wünscht man sich doch schon einmal eine konzertierte Aktion der deutschen Medien, indem sie einen Aufruf starten, dass alle Deutschen, die einen Türkei-Urlaub gebucht haben, diesen aus Protest gegen die Verfahrensweise stornieren sollen. Vielleicht bringt das was.
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„Manchen Völkern genügt eine Katastrophe, sie zur Besinnung zu bringen. Deutschen, so scheint es, bedarf es des Untergangs.” --Arthur Moeller van den Bruck
„Wenn man so darüber nachdenkt ist es eigentlich erschreckend, wie wenig Politiker aufgeknüpft werden.” --G. K. Chesterton
„Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen.” --Mark Twain
Die Verteidiger wollen jetzt vor den EUGH ziehen, weil es seit 7 Monaten KEINEN Fortschritt in der Wahrheitsfindung gibt, wie es heißt. Auch die Türken finden das, vorsichtig ausgedrückt, ungewöhnlich; der Richter ist bekannt für seine Härte.
Er soll die Verteidiger aufgefordert haben, sich um die Beschaffung der Aussage zu kümmern.
Mirk: Eine konzertierte Aktion der Medien röche doch wieder sehr nach Belehrung und würde der Sache eher schaden als nützen.
Aber man muss sich bei der Auswahl seiner Urlaubsreise vielleicht schon ernsthaft fragen, ob man in ein Land fahren muss, in dem die Justiz offenbar derart zweifelhaft funktioniert. Es gibt ja genug Alternativen. Soweit gehe ich mit und hoffe, dass die türkische Öffentlichkeit spürt, dass diese Farce das Ansehen ihres Landes beschmutzt.
scheint für Touristen russisch Roulette zu sein. Der letzte Artikel über Dubei ist nicht gerade geeignet, meine Urlaubsstimmung für diese Länder zu steigern. :-(
"Der ägyptische Banker Mo wurde am Flughafen mit 0,03 Gramm Hasch erwischt und zu vier Jahren Haft verurteilt. Rechtshilfeorganisationen sind besorgt: Immer öfter gebe es wegen Lappalien drakonische Strafen.
Andere Flurgenossen sitzen für geradezu lachhafte Vergehen ein, erzählt Mo: Ein Engländer, der sich während einer achtstündigen Aufenthalts am Dubaier Flughafen Bewegung verschaffen wollte und Liegestütze machte, habe drei Monate für "Belästigung des Flughafenbodens" bekommen. Ein anderer habe mitten in der Wüste an eine Straßenlaterne gepinkelt und dafür ein Jahr Gefängnis bekommen." http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,518409,00.html
Lexx schrieb am 21.11.2007 00:17
Die Verteidiger wollen jetzt vor den EUGH ziehen, weil es seit 7 Monaten KEINEN Fortschritt in der Wahrheitsfindung gibt, wie es heißt.
Soweit ich das verstanden habe braucht es für die Klage vor dem EUGH auch die Aussage der Klägerin. Da die Verteidiger die auch noch nicht haben gibts auch keine Klage.
Ich kann das Gericht auch irgendwo verstehen. Die ganze Welt schaut auf den Prozess und deshalb wollen die auch alles korrekt machen. Den Angeklagten freizulassen ohne überhaupt die Aussage der Angeklage gelesen zu haben ist ist denen wohl zu heikel.