damit hast Du meine Meinung zu der ganzen geschichte eigentlich sehr schön zusammengefasst.
Vor allem den Punkt:
"Dass die Mutter überhaupt den Fall der Polizei gemeldet hat, darf ihr eigentlich nicht zum Vorwurf gemacht werden. Sonst sind wir an dem Punkt, dass Vorfälle totgeschwiegen werden sollen. "
Frank2000 schrieb am 19.12.2007 10:59
Und abseits des Rechtssystems bleibt bei mir der schale Geschmack zurück, dass man solche Typen wie diese englische Mutter leider nicht packen kann. Ich kann sie verabscheuen, aber mehr auch nicht.
MfG Frank
Das mit der Abscheu verstehe ich nicht. Es ist nicht nur eine Vorwegnahme des Gerichtsurteils (Du willst an keine Schuld Marcos glauben, aus welchen Gründen auch immer), sondern auch unfair gegenüber einer Mutter, die an eine Vergewaltigung ihrer Tochter glaubt. Soll denn die Mutter selbst eine Untersuchung führen und den Jungen solange im Hotelzimmer einsperren?
Martin,
meine Meinung dazu habe ich schon mehrmals erläutert. Wie oft soll ich das denn noch wiederholen? Wer für den Vorfall ernsthaft 15 Jahre Zuchthaus fordert, hat sich von meinen Grundlagen eines modernen Rechtssystems so weit entfernt, dass da keine gemeinsame Position mehr möglich ist.
Und das kater so etwas "versteht" (ich will ihm jetzt mal ausnahmsweise nicht unterstellen, dass er auch so vorgehen würde), toleriere ich auch nicht. Solche Forderungen sind schlicht monströs.
Alles andere und meine Sicht des Vorfalls habe ich bereits erläutert.
MfG Frank
Frank2000 schrieb am 19.12.2007 10:59
Und alles in allem bleibt mir schon der Beigeschmack übrig, dass die U-Haft länger war, als nötig - aber eben doch im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit.
Es war sicher ein Grenzfall - und in Deutschland hätte man vermutlich schon früher die U-Haft aufgehoben. Es ist aber schwer, das ganze nur mit der deutschen Brille zu betrachten, weil wir nicht wirklich beurteilen können, als wie schwerwiegend die angeklagte Tat in der Türkei angesehen wird - wobei die Maximalstrafandrohung für sexuellen Mißbrauch Minderjähriger in Deutschland höher als in der Türkei ist.
Für eine weitere U-Haft bis zum nächsten Verhandlungstag im April hätte man dann wohl wirklich nur noch sehr schwer Verständnis aufbringen können.
Frank2000 schrieb am 19.12.2007 11:36
Martin,
meine Meinung dazu habe ich schon mehrmals erläutert. Wie oft soll ich das denn noch wiederholen? Wer für den Vorfall ernsthaft 15 Jahre Zuchthaus fordert, hat sich von meinen Grundlagen eines modernen Rechtssystems so weit entfernt, dass da keine gemeinsame Position mehr möglich ist.
Hat die Mutter sich eigentlich jemals öffentlich geäußert? Ich kenne nur die Forderung des Anwalts. Der wird die Mutter da schön aufgestachelt haben. Verständnis habe ich daüfr nicht - aber überbewerten sollte man das auch nicht.
Hintergrund der Hysterie der Mutter ist doch wohl, daß sie sich mit einer drakonischen Strafe vielleicht selbst wieder einreden kann, daß sie in der Erziehung doch nicht versagt hat und ihre Tochter weiter die Unschuld vom Lande ist.
Die 15-Jahre-Forderung ist ja schon allein deshalb unsinnig, weil meines Wissens weiterhin nur eine Tat angeklagt ist, die mit einer Höchststrafe von 8 Jahren bedroht ist, wobei diese für Jugendliche noch um 1/3 zu reduzieren ist. Daß der vorliegende Fall nach allem, was bekannt ist, nicht der schlimmstvorstellbare Fall des sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger ist, dürfte allen Außenstehenden klar sein.
Das Verhalten der Mutter will ich gar nicht bewerten - aber von der Mutter eines vermeintlichen Opfers eine Sexualstraftat rationales Verhalten einzufordern, ist möglicherweise auch wenig empathisch.
Frank2000 schrieb am 19.12.2007 11:36
Martin,
meine Meinung dazu habe ich schon mehrmals erläutert. Wie oft soll ich das denn noch wiederholen? Wer für den Vorfall ernsthaft 15 Jahre Zuchthaus fordert, hat sich von meinen Grundlagen eines modernen Rechtssystems so weit entfernt, dass da keine gemeinsame Position mehr möglich ist.
Frank,
fordern darf man in einem modernen Rechtssystem alles. Die Richter sind ja dazu da, nach einigermaßen nachvollziehbaren Kriterien aus Forderungen Urteile zu machen.
Frank2000 schrieb am 19.12.2007 09:42
Redwolf hat seine Argumentation mit Fakten hinterlegt. Er hat gezeigt, dass ein solcher Fall auch in Deutschland möglich wäre. Er hat gezeigt, dass durch das Gericht keine grundsätzlichen Rechtsnormen verletzt worden sind.
Dass so ein Fall als Einzelfall auch in D möglich wäre und auch tatsächlich passiert bedeutet noch lange nicht, dass dies dann Rechtsnorm ist. Was also übrig bleibt ist die Frage, was eine 'angemessene Frist' ist, in der die Justizmühlen mahlen. Und da hat die Öffentlichkeit zurecht gemosert, und wenn in Hamburg ein türkischer Jugendlicher in U Haft wegen eines womöglich weit geringeren Vergehens einsitzt bedeutet das nicht, dass dies nun Verfahrensnorm ist sondern schlichtweg Schlamperei. Und dass bei dem Hamburger Türken keine Scheinwerferlichter stehen bedeutet dann auch nicht, dass in Antalya keine stehen dürfen.
dieses Thema hat meiner Meinung nach mal wieder die Vielfältigkeit und Ergiebigkeit unserer kleinen Diskussionsrunde gezeigt. Ich habe hier mehr erfahren, als sonst wo.