Da scheint nun einiges an Bewegung in den 'Fall Marco' zu kommen. Zuletzt war von Seiten der Anklage zu hören, das Opfer Charlotte habe vor einem englischen Gericht ausgesagt und dabei den Vorwurf der Vergewaltigung bekräftigt. Auch zitierte der Anwalt aus dem angeblichen Vernehmungsprotokoll, welches den Angeklagten Marco schwer belastete.
Nur deshalb verzichtete das türkische Gericht auf Haftverschonung und beliess den 17jährigen in U Haft.
Jetzt stellt sich heraus, dass diese Aussagen gelogen waren. "Die Behauptung, das Mädchen sei bereits vernommen worden, ist demnach ebenso falsch wie die Zitate aus dem angeblichen Vernehmungsprotokoll", schreiben die deutschen Anwälte von Marco.
Da sich der Vortrag der anwaltlichen Vertretung von Charlotte als unwahr erwies, sollte es den türkischen Rechtsanwälten von Marco nun gelingen, eine baldige Haftentlassung zu erreichen.
Trotzdem ist das ziemlich übel. Zuerst haben mich die deutschen Politiker genervt, die sich da nicht zurückhalten konnten und so die türkische Justiz zu recht verärgerten. Jetzt stellt sich praktisch heraus, dass man gar nicht so falsch gelegen hat. Warum werden denn solche Punkte nicht überprüft? Ein Anruf in London hätte vermutlich gelangt und dem Jungen weitere qualvolle Wochen erspart.
Ich habe das auch in der Welt online gelesen und war erschrocken. Eine derart freche Vorgehensweise eines Rechtswanwaltes in einem strafrechtlichen Verfahren würde -so hoffe ich doch mal stark- dem entsprechenden Rechtsanwalt in Deutschland ein Verfahren vor der Kammer einhandeln.
Obwohl die ganze Geschichte von hier aus nur schwer zu durchschauen ist - aber diese Meldung hat mich getroffen. Ich bin sehr gespannt, wie die türkischen Richter darauf reagieren.
MfG Frank
Also eine Verteidiger, der vor Gericht behauptet, sein Mandant wäre unschuldig, obwohl er weiss, dass der schuldig ist, wäre sichr kein Grund für die Anwaltskammer. Eher im Gegenteil. Lügen ist also nicht grundsätzlich verboten.
Aber wenn der aus Dokumenten vorgelesen hat und diese gefälscht waren, wäre das wohl Urkundenfälschung.
Laut Aussagen der deutschen Anwälte hat der türkische Rechtsanwalt "zitiert". Er hat also nicht das Dokument selbst vorgelegt und "vorgelesen", sondern aus dem Gedächtnis den Inhalt wiedergegeben. Ein solches "Zitat" würde aber nach meinen Verständnis voraussetzen, dass er das Original persönlich zur Kenntnis genommen hat - was aber ja nach dieser neuen darstellung nicht der Fall gewesen sein kann, weil es kein Original gab.
Von falscher Schuld/Unschuld ausgehen ist eine Sache aber Beweismittel anstrengen, die es garnicht gibt für mein Empfinden schon ein ganz anderes Kaliber.
Ich habe von der Sache bisher nicht soviel mitbekommen, da das Thema nach der erneuten Vertagung sehr schnell wieder verschwunden ist, aber das ist schon ziemlich link.
Wie verschiedene Agenturen schreiben, zieht sich der Fall weiter in die Länge. Eigentlich unfassbar, dass ein Kind über Monate, vielleicht gar ein Jahr oder mehr, in U Haft sitzt, weil das Gericht es nicht hinbekommt, die Fakten zu evaluieren.
Zitat:
Der Missbrauchprozess gegen den deutschen Schüler Marco ist am Freitag im türkischen Antalya erneut vertagt worden worden. Das Verfahren solle am 20. November fortgesetzt werden. Charlottes Anwalt legte am Freitag dem Gericht die Aussage des Mädchens vor. Darin bekräftige die 13-Jährige den Vergewaltigungsvorwurf gegen Marco, sagte Anwalt Ömer Aycan. Wie der Anwalt weiter mitteilte, sei die 170-seitige Vernehmung von Charlotte sowie ihrer Schwester und ihrer Mutter allerdings auf Englisch protokolliert. Sie könne deshalb erst nach einer Übersetzung ins Türkische beim kommenden Prozesstermin eine Rolle spielen. Die Britin war nach einem Rechtshilfeersuchen Anfang Oktober in ihrer Heimat vernommen worden. Da es in der nächsten Sitzung vor allem um eine Bewertung der Aussage von Charlotte gehen dürfte, kann Marco W. voraussichtlich frühestens kurz vor Weihnachten mit einem Ende des Verfahrens rechnen.
Wie kann es denn sein, dass die Familie der Charlotte ihre Beschuldigungen seit Monaten in Talk Shows wiedergeben, es aber kein Gericht für nötig hält, das auch mal zu protokollieren und dem türkischen Gericht zu übergeben. Und wenn das nun Anfang Oktober geschehen ist, warum legt der Anwalt das nun heute erst auf Englisch vor? Das hätte doich längst übersetzt werden können.
Für mich ist das reine Schikane. Eine türkische Retourkutsche wegen der Kommentare deutscher Politiker zum Fall.
Für mich ist das reine Schikane. Eine türkische Retourkutsche wegen der Kommentare deutscher Politiker zum Fall.
... womit sich die belehrenden deutschen Kommentare nachträglich doch noch bewahrheiten sollen. Denn kein ordentliches Gericht eines Rechtsstaates trägt solche Geplänkel auf dem Rücken eines Jugendlichen aus.
Gab ein interessanten Kommentar im Radio dazu. Denn es ist ja nicht so, dass da nur die Deutschen gehört/ignoriert werden, auch die Engländer machen Druck auf die Türkei, diesen "Verbrecher" auf keinen Fall laufen zu lassen.
Aber generell ist es schon skandalös, den für so lange Zeit in Untersuchungshaft zu lassen. Entweder soll man ihn verknacken, wenn man die Beweise hat, oder freilassen, wenn es keine gibt.
Wenn die Staatsanwaltschaft zu lange braucht, um die Beweise ranzubringen, hat sie eben Pech gehabt. Sonst kann man ja jeden beliebig lange in Haft halten, bis irgendwann mal Beweise rankommen. Und vielleicht wird die Aussage ja auch nur deswegen nicht vorgelgt, weil das Mädchen gesagt hat, dass nichts war.
Ja, zu dem Schluss muss man wohl kommen. Ein englisches Früchtchen unter einer englischen Hardcoremama in einem moslemischen Land - im nachhinein kann man das als programmierte Katastrophe erkennen.
Hinterher ist man immer schlauer.
Fakt ist, dass Marcos Leben bereits jetzt ruiniert ist. Ob der noch rauskommt, ist doch fast schon egal - die englische Mutter hat es in Tateinheit mit der türkischen Justiz geschafft, Marcos Leben zu zerstören. Nur nochmal zur Erinnerung: wir reden nicht von einem Proleten mit Jugendstrafen bis zurück zu den Römern und einer asozialen Karriere, die jetzt ihr verdientes Ende gefunden habe.
Das war ein ganz normaler Jugendlicher, der einen ganz normalen Urlaub gemacht hat. Der war in der Schule, hatte Freunde, Träume, Ziele. Es hat ja nachweislich keine Vergewaltigung stattgefunden (auch wenn die Presse gerne dieses Wort verwendet). Selbst mal angenommen, das englische Mädchen war nicht so ein Früchtchen, wie ich glaube - dann stellt sich mir das immer noch nicht so dar, dass Marco etwas getan habe, was die Zerstörung seines ganzen Lebens rechtfertigen würde.
Aber in Deutschland gibt es ja auch schon Tendenzen, bei bestimmten, gesellschaftlich aufgeladenen Themen, völlig über die Strenge zu schlagen. War es wohl vor 40 Jahren noch so (kann das ja selbst nicht bestätigen), dass sexuelle Belästigung auch in schlimmsten Fällen nicht geahndet wurde, so sind heute schon Fälle bekannt, wo ein Mann wegen schmutzigen Witzen vor Gericht gezerrt wird.
Oder ich denke mal an die Situation der Eltern: war es früher noch so, wie meine Eltern mir bestätigt haben, dass selbst extreme Prügel bei Kindern allgemein anerkannt war, so kann man als Elter heute schon wegen einer Ohrfeige vor Gericht landen - absurd, wie ich finde.
MfG Frank
Am Ende vergleichst du strafbare sexuelle Handlungen an Minderjährigen mit 'einer Ohrfeige' oder schmutzigen Witzen. Dir ist wahrscheinlich die unerträgliche Verharmlosung nichtmal bewusst.
Kritikwürdig an dem Fall war und ist nicht, dass ein vermuteter massiver sexueller Übergriff auf eine Minderjährige konsequent verfolgt wird, sondern die Methoden des gegnerischen Anwalts und des türkischen Gerichts. Das ist ein großer Unterschied.
Mich interessiert vor allem, wie voll die Auftragsbücher des deutschen Türkeitourismus sind. Jeder hat doch die Wahl, seinen Urlaub in einem Land zu verbringen, in dem die Rechtsprechung kalkulierbarer ist, als in der Türkei. Oder ist 'billig' alles?
Spock schrieb am 26.10.2007 22:46
Am Ende vergleichst du strafbare sexuelle Handlungen an Minderjährigen mit 'einer Ohrfeige' oder schmutzigen Witzen. Dir ist wahrscheinlich die unerträgliche Verharmlosung nichtmal bewusst.
Bla bla. Hast du Kinder? Ich habe drei Jungs. Die kommen irgendwann auch mal in die Pupertät. Ihr seid natürlich alle bereits abgeklärt, ausgereift und wohlerzogen auf die Welt gekommen. Schon klar.
Mir ist klar, dass meine Meinung dazu heute nicht mehr politisch korrekt ist. Aber genau so, wie ich nicht dafür bin, sexuelle Übergriffe, Diebstahl oder Köperverletzungen zu verharmlosen kann es auch nicht die Lösung sein, solche Vorfälle zu dämonisieren. Der beteiligte Part männlichen Geschlechts war selbst noch ein Jugendlicher. Mitten in der Pubertät und damit nur begrenzt zurechnungsfähig. Jugendliche in der Puperät machen Scheisse, das ist verdammt noch mal so. Wir können nicht alle Jugendlichen, die das Pech haben, erwischt zu werden, zu Schwerverbrechern erklären.
Millionen Jugendliche haben in der Pupertät Scheisse gebaut und nicht wenige davon haben auch sexuelle Übergriffe begangen. Wenn ich an meine eigene Schulzeit zurückdenke, dann fällt mir eigentlich nur eine handvoll Jungs ein, denen ich _nicht_ zutrauen würde, auch etwas falsches zu tun, wenn die Gelegenheit da ist. Ohne Gelegenheit ist natürlich leicht, nichts falsches zu tun.
"Unerträgliche Verharmlosung" - ja, ja schon klar. Wir reden hier nicht davon, dass ein gestörter Mann nachts im Park einer Frau auflauert. Oder das ein pädophiler Mann im Sandkasten kleine Mädchen bedrängt.
Nur mal der Diskussion halber und angenommen, Marco wird verurteilt: was genau wird ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen? Die Staatsanwaltschaft gibt zu, dass das Mädchen Marco FREIWILLIG nachts auf das Zimmer gelassen hat. Die Staatsanwaltschaft gibt zu, dass das andere Mädchen FREIWILLIG mit Marcos Freund auf den Balkon gegangen ist und die beiden FREIWILLIG im Zimmer zurückblieben. Die Staatsanwaltschaft gibt zu, dass das Mädchen sich FREIWILLIG in Marcos Gegenwart ins Bett gelegt hat. Die Staatsanwaltschaft gibt zu, dass es KEINE Vergewaltigung war. Und dass KEINE körperliche Gewalt statt gefunden hat. Die Staatsanwaltschaft gibt zu, dass Marco nicht zwangsläufig wissen musste, dass das Mädchen erst 13 war. All das sind die Fakten, die von beiden Parteien bestätigt sind.
Der maximale Vorwurf ist also folgender: dass ein unbescholtener Jugendlicher sich ohne Zustimmung des Mädchens in ihrer Gegenwart Selbstbefriedigt hat. Das ist der _maximale_ Tatvorwurf. In Verbindung mit obigen gesicherten Fakten zeigt sich mir, wenn ich also diese maximalste Variante des Fehlverhaltens voraussetze, ein schlimmer Fehltritt eines pupertierenden Jugendlichen. Aber kein Grund, das Leben des Jungen zu vernichten.
Ihr könnt jetzt wieder übr mich herfallen: aber für mich ist das kein Szenario, dass eine mehrjährige Haftstrafe überhaupt Rechtfertigen würde. Nach diesen Kriterien müsste man nämlich Millionen Jungs für Jahre einbuchten.
Nach meinem Rechtsempfinden würde ein solcher Vorfall -je nach Umständen, aber um mal eine Hausnummer zu sagen- im Falle einer Verurteilung mit maximal einem halben Jahr Jugendstrafe abgegolten sein. Um einem normalen Jugendlichen den Ernst der Lage klar zu machen, reicht das hundert mal aus - Marco ist also nach meinem Rechtsempfinden bereits jetzt schon länger in U-Haft als ich ihm im Falle einer Verurteilung überhaupt würde abbüßen lassen.
Aber ich erwarte nicht, dass hr meine Position versteht. Es ist ja heute so politisch korrekt geworden,auf die männlichen Teil der Menschheit einzuschlagen. Jeder Mann - ein potentieller Vergewaltiger.
MfG Frank
Der maximale Vorwurf ist also folgender: dass ein unbescholtener Jugendlicher sich ohne Zustimmung des Mädchens in ihrer Gegenwart Selbstbefriedigt hat. Das ist der _maximale_ Tatvorwurf.
Nein, der Vorwurf ist der der Vergewaltigung und den gilt es zu klären.
Du kannst übrigens froh sein, dass ich offenbar in der Lage bin, aus solchen Sermonen in zehn Sekunden den entscheidenden Satz herauszuziehen. Sonst hätte ich schon nach der Einleitung aufgehört. DU machst das ewige Bla bla und merkst es nichtmal. Du kannst von mir aus auch noch zehn Kinder zeugen und dir dafür auf die Brust klopfen. Das Ausführen sexueller Handlungen an Minderjährigen bleibt dann immernoch strafbar.