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Dieses Thema hat 156 Antworten
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Spock Offline



Beiträge: 2.377

28.07.2008 09:32
... und was ist mit Obama? Antworten
Würde McCain in Berlin nicht von 100.000en jubelnd empfangen?
MartiS2 Offline



Beiträge: 7.188

28.07.2008 09:59
... und was ist mit Obama? Antworten

Zitat:

DP schrieb am 28.07.2008 09:19

Zitat:

MartiS2 schrieb am 28.07.2008 07:55
Ist das eine Ausnahme, oder werden die internationalen Wahlkämpfe in Zukunft an der Berliner Siegessäule ausgetragen? Kommt nächste Woche McCain?




Warum nicht. Wenn er sich blamieren will.




DP,

mich interessiert in erster Linie, wer wen einlädt, öffentliche Plätze nach seinen Regeln in Beschlag zu nehmen, und ob das in jeder Beliebigkeit geschehen kann? Irgendwie müsste doch ein begründetes öffentliches Interesse vorliegen, oder nicht?. In Zeiten, in denen missliebigen deutschen Parteien selbst bei gesetzlich zulässigen Demos alle Steine in den Weg gelegt werden, sehe ich da ein krasses Missverhältnis. Oder war die Veranstaltung etwa als Demo angemeldet?

Obama hätte ja auch das Fußballstadion anmieten können. Popstars tun das m.W. auch so.

Gruß, Martin

DP Offline



Beiträge: 5.248

28.07.2008 11:08
... und was ist mit Obama? Antworten

Zitat:

MartiS2 schrieb am 28.07.2008 09:59
Irgendwie müsste doch ein begründetes öffentliches Interesse vorliegen, oder nicht?




200,000 Besucher scheinen mir doch sehr begründet. Die hätten selbst im grössten deutschen Stadion keinen Platz. Natürlich könnte man solche Leute auch weggraulen, beim Brandenburger Tor hats ja auch geklappt. Aber ob das nun politisch ratsam wäre weiss ich nicht, immerhin hat er eine 50/50 Chance, demnächst öfter mal in Berlin vorbeizuschauen.

MartiS2 Offline



Beiträge: 7.188

28.07.2008 12:32
... und was ist mit Obama? Antworten

Zitat:

DP schrieb am 28.07.2008 11:08

Zitat:

MartiS2 schrieb am 28.07.2008 09:59
Irgendwie müsste doch ein begründetes öffentliches Interesse vorliegen, oder nicht?




200,000 Besucher scheinen mir doch sehr begründet. Die hätten selbst im grössten deutschen Stadion keinen Platz. Natürlich könnte man solche Leute auch weggraulen, beim Brandenburger Tor hats ja auch geklappt. Aber ob das nun politisch ratsam wäre weiss ich nicht, immerhin hat er eine 50/50 Chance, demnächst öfter mal in Berlin vorbeizuschauen.




DP,

etwas dünn, diese Begründung, sagt mir aber, dass die Entscheidung öffentlich kaum diskutiert wurde.

Gruß, Martin

DP Offline



Beiträge: 5.248

28.07.2008 13:47
... und was ist mit Obama? Antworten
Du meinst die Entscheidung, dass Obama vor der Nike sprechen darf? Das wurde doch nun lang und breit ausgewalzt. Wenn ich das richtig verstanden habe steht das Brandenburger Tor nur Präsidenten zu, während das Protokoll Anwärtern Plätze der Kategorie 2 zuschreibt. Öffentlich sprechen darf soviel ich weiss auch in Deutschland jeder Mensch. Falls das über Speakers Corner Niveau hinaus geht ist das bei den Berliner Behörden genehmigungspflichtig. Damit hätte sich mein Diskussionsbedarf erschöpft.
MartiS2 Offline



Beiträge: 7.188

28.07.2008 14:43
... und was ist mit Obama? Antworten
Ich habe mal bei SPON nachgeschaut:

Der Bezirksstadtrat:

Zitat:

An dem Ort würden nur Veranstaltungen zugelassen, die "eine außergewöhnliche nationale Bedeutung" hätten. "Wenn ein hochkarätiger Politiker aus Amerika kommt und der Regierende Bürgermeister einen Auftritt begrüßt, ist für uns das öffentliche Interesse klar. Und dann genehmigen wir das auch", sagte er.




Die Genehmigung scheint also von der persönlichen Einschätzung des Bezirksstadtrats abhängig zu sein.

Zitat:

Selbstverständlich werde Berlin aber für die Sicherheit garantieren. Das sei die Aufgabe des Landes bei jeder Veranstaltung auf dem Pariser Platz. Zum Einwand, Obama sei noch nicht als Präsidentschaftskandidat gekürt und reise daher als Privatmann, sagte Wowereit: "Wenn Senator Obama hier spricht, können wir nicht sagen, das ist eine private Veranstaltung."




Der Beitrag des Steuerzahlers ist 'selbstverständlich', wobei mir beim letzten Satz der Sinn nicht ganz klar ist, da Obama doch Privatmann ist.

Na, dann sollten zukünftige Möchtegernredner frühzeitig gute Beziehungen zum Bezierksstadtrat pflegen.

Gruß, Martin

DP Offline



Beiträge: 5.248

28.07.2008 14:55
... und was ist mit Obama? Antworten
Martin, wenn für dich Barrack Obama gleichbedeutend mit irgendeinem Privatmann aus den USA ist dann bist du mindestens genauso beknackt wir mein Freund von den Rocky Mountains mit deutschen Wurzeln.
kater_5 Offline

Besucher

Beiträge: 1.018

28.07.2008 15:01
... und was ist mit Obama? Antworten
"Die Genehmigung scheint also von der persönlichen Einschätzung des Bezirksstadtrats abhängig zu sein. "

Mir scheint eher, dass die im Zweifel vom regierenden Bürgermeister abhängt. Ich würde annehmen, dass der genau zur Regelung auch dieser Dinge dafür von den Berlinern regelmässig gewählt wird. Irgendwer muss sowas ja schliesslich entscheiden, man kann nicht alles in Gesetze oder Verwaltungsvorschriften giessen.

"Selbstverständlich werde Berlin aber für die Sicherheit garantieren."
Nun, das gilt im Prinzip auch für jeden anderen Privatmann. Allerdings reicht bei den meisten wohl ein regelmässiger Rundgang des örtlichen Schupos aus. In dem Fall ist das wohl erkennbar nicht ausreichend.

Ansonsten finde ich auch, dass der eine von zwei Kandidaten für das Amt des Präsidenten der USA sicher kein Bürger wie jeder andere ist.

Gruss
Kater
Lexx Offline



Beiträge: 3.730

28.07.2008 15:04
... und was ist mit Obama? Antworten
DP:
Meine Antwort an Gerd hatte eigentlich nichts mit dem Beraterthema zu tun sondern mit seinen bisherigen Beiträgen in diesem Thread

Ansonsten sind wir einer Meinung.

Martin:
"Senator Obama" ....ich denke damit wurde zum Ausdruck gebracht, dass der Stadtrat den designierten Kandidaten NICHT als Privatmann sieht, sondern als US-Senator.
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

28.07.2008 15:07
... und was ist mit Obama? Antworten

Zitat:

MartiS2 schrieb am 28.07.2008 09:59
Irgendwie müsste doch ein begründetes öffentliches Interesse vorliegen, oder nicht?. In Zeiten, in denen missliebigen deutschen Parteien selbst bei gesetzlich zulässigen Demos alle Steine in den Weg gelegt werden, sehe ich da ein krasses Missverhältnis. Oder war die Veranstaltung etwa als Demo angemeldet?




Das begründete öffentliche Interesse ergibt sich aus Art. 5 (Meinungsfreiheit) und 8 (Versammlungsfreiheit) in Verbindung mit dem Versammlungsgesetz. daraus ergibt sich ein Rechtsanspruch darauf, daß eine solche Versammlung nicht untersagt werden darf (eine solche Versammlung wird übrigens nur angemeldet und nicht etwa eine Genehmigung dafür beantragt).

Was den Versammlungsort angeht, dürfte man sich schwer tun zu begründen, warum eine Versammlung vor der Siegssäule irgendwelche Probleme aufwerfen sollte. Wenn die Berliner Polizei Erfahrungen darin hat, Versammlungen mit 200.000 Leuten durchzuführen und dabei die Interessen derer, die ich versammeln und derer, die dadurch behindert werden, auszugleichen, dann soch wohl auf der Straße am 17. Juni. Eine Versammlung vor dem Brandenburger Tor hingegen kann man ohne größere Argumentation untersagen, weil dieses sich in der Bannmeile des Reichstags befindet.

Selbstverständnlich war die Versammlung angemeldet. Lustige Frage.

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

28.07.2008 15:19
... und was ist mit Obama? Antworten

Zitat:

Lexx schrieb am 28.07.2008 15:04
Martin:
"Senator Obama" ....ich denke damit wurde zum Ausdruck gebracht, dass der Stadtrat den designierten Kandidaten NICHT als Privatmann sieht, sondern als US-Senator.




In erster Linie wurde damit zum Ausdruck gebracht, daß der Stadtrat weiß, wie man ein Mitglied des US-Kongresses anspricht - und zwar ganz gleich ob in seiner Eigenschaft als Senator oder als Privatmann.

Jedem Privatmann, der es fertigbringt, auch nur 100.000 Leute auf die Beine zu bringen, damit sie ihm bei einer Rede lauschen, kann eine entsprechende Veranstaltung an der Siegessäule anmelden. Die Frist von 48 Stunden muss man einhalten.

MartiS2 Offline



Beiträge: 7.188

28.07.2008 15:33
... und was ist mit Obama? Antworten

Zitat:

Anonymer User schrieb am 28.07.2008 15:07
[Das begründete öffentliche Interesse ergibt sich aus Art. 5 (Meinungsfreiheit) und 8 (Versammlungsfreiheit) in Verbindung mit dem Versammlungsgesetz. daraus ergibt sich ein Rechtsanspruch darauf, daß eine solche Versammlung nicht untersagt werden darf (eine solche Versammlung wird übrigens nur angemeldet und nicht etwa eine Genehmigung dafür beantragt).

Was den Versammlungsort angeht, dürfte man sich schwer tun zu begründen, warum eine Versammlung vor der Siegssäule irgendwelche Probleme aufwerfen sollte. Wenn die Berliner Polizei Erfahrungen darin hat, Versammlungen mit 200.000 Leuten durchzuführen und dabei die Interessen derer, die ich versammeln und derer, die dadurch behindert werden, auszugleichen, dann soch wohl auf der Straße am 17. Juni. Eine Versammlung vor dem Brandenburger Tor hingegen kann man ohne größere Argumentation untersagen, weil dieses sich in der Bannmeile des Reichstags befindet.

Selbstverständnlich war die Versammlung angemeldet. Lustige Frage.




Nun ja, ich bin zugegebenermaßen in solchen Versammlungsfragen nicht ganz sattelfest. Ich beziehe meine Fragen ja nur aus Meldungen mit vielfältigen Begründungen, warum 'Demos' = Versammlungen? eben nicht dort stattfinden dürfen, wo sie angemeldet waren. In der Regel geht es um rechtsgerichte Parteien.

Die Farge ist dann in Folge, ob das deutsche Versammlungsrecht auch für nichtdeutsche Staatsbürger gilt, oder musste dafür ein deutscher Staatsbürger einspringen? Aus dem SPON-Artikel entnehme ich, dass die Ablehnung des brandenburger Tors nicht mit 'Bannmeile', sondern mit 'nicht üblich' begründet wurde. Mein Eindruck ist, dass das politische Berlin etwas überrumpelt worden ist - Versammlungsrecht hin oder her. Mein Eindruck ist auch, dass ein Nein auch möglich gewesen wäre, ohne deutsche Gesetze zu verletzen.

Gruß, Martin

kater_5 Offline

Besucher

Beiträge: 1.018

28.07.2008 15:47
... und was ist mit Obama? Antworten
"dass die Ablehnung des brandenburger Tors nicht mit 'Bannmeile', sondern mit 'nicht üblich' begründet wurde."

Könnte mir auch vorstelllen, dass die Amerikaner selbst eine Versammlung mit 200.000 Menschen direkt vor der US-Botschaft nicht so richtig klasse fanden.

Gruss
Kater
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

28.07.2008 16:30
... und was ist mit Obama? Antworten

Zitat:

MartiS2 schrieb am 28.07.2008 15:33
Die Farge ist dann in Folge, ob das deutsche Versammlungsrecht auch für nichtdeutsche Staatsbürger gilt, oder musste dafür ein deutscher Staatsbürger einspringen? Aus dem SPON-Artikel entnehme ich, dass die Ablehnung des brandenburger Tors nicht mit 'Bannmeile', sondern mit 'nicht üblich' begründet wurde. Mein Eindruck ist, dass das politische Berlin etwas überrumpelt worden ist - Versammlungsrecht hin oder her. Mein Eindruck ist auch, dass ein Nein auch möglich gewesen wäre, ohne deutsche Gesetze zu verletzen.




1. Das Versammlungsrecht gilt auch für Nichtdeutsche. Die Meinungsfreiheit ist ein sog. Menschenrecht und gilt ebenfalls für jedermann. Das grundgesetzliche geschützte Versammlungsrecht gilt wiederum nur für Deutsche - allerdings leben hier dann für Nichtdeutsche wieder Rechte aus Art. 5 GG auf, die einem Nichtdeutschen, der auf einer Versammlung eine Meinung äußern will, einen ähnlichen Schutz geben - jedenfalls aber einen vergleichbaren einfachgesetzlichen Schutz. Kompliziet, aber am Ende egal, weil der Veranstalter wahrscheinlich Obama selbst war, sondern ein zwischengeschalteter deutscher Verein oder sowas.

2. Natürlich sagt niemand einem Präsidentschaftskandidaten, daß er nicht vor dem Brandenburger Tor reden dürfe, weil das in der Bannmeile liege. Ich schrieb nur, daß eine Ablehnung hier vor dem Hintergrund völlig unproblematisch wäre. Tatsächlich wurde hier aber wohl ohnehin nichts abgelehnt, weil die Frage im Vorfeld geklärt wurde und eine Versammlung vor dem Brandenburger Tor nie angemeldet wurde. Jedenfalls soweit ich informiert bin (ohne alles gelesen zu haben).

3. Ein Nein zur Versammlung vor der Siegessäule ist vor dem Hintergrund, was da noch so alles stattgefunden hat, rechtlich praktisch nicht begründbar. Was sollte das für eine Begründung sein?

rw

Gerd ( gelöscht )
Beiträge:

28.07.2008 16:31
... und was ist mit Obama? Antworten

Zitat:

kater_5 schrieb am 28.07.2008 07:47
"dass die Ablehnung des brandenburger Tors nicht mit 'Bannmeile', sondern mit 'nicht üblich' begründet wurde."

Könnte mir auch vorstelllen, dass die Amerikaner selbst eine Versammlung mit 200.000 Menschen direkt vor der US-Botschaft nicht so richtig klasse fanden.

Gruss
Kater



Und wer sind "die Amerikaner"?
Wlechen Amerikaner kuemmert es, wo die amerikanische Botschaft in Berlin steht?
Die, die Sommerurlaub machen und ueberhaupt nicht wissen, dass Obama auf eine Reise gegangen ist?



Ich bin sicher, dass auch in Colorado Springs weniger als 80 prozent wissen, wer Praesidentschaftskandidat ist. Und das wird als "High Income " Region gehandelt.
(Median 67,000 Dollar vs American Median over tyhe 50 States 49,000 Dollar)Woanders sind es weniger.

Was in Eure deutschen Schaedel nicht eindringt, ist die Tatsache, dass die Amerikaner bis Laborday sich einen Dreck um Politik kuemmern. ES IST SOMMER.

Was Ihr seht sind Polit Junkie, Party Hacks, und Journalisten, die denen hinterherhecheln, weil sie einen Paycheck brauchen. Uebrigens ist die diesjaherige NYT Subscription (die den per page Werbungspreis bestimmt) schon wieder abgesackt. Warum? Die Leute lesen den Mist nicht mehr. Sie haben den Denver Satellitendruck zumachen muessen mangels Subscribers. Die einzige Zeitung, die noch Subscribers gewinnt, ist die WSJ. Das ist auch die Einzige, die noch "Opinion" and "News" strikt auseinanderhaelt, und diesen Kontrakt hat der Murdoch unterschreiben muessen, bevor er die WSJ gekauft hat. Wenn Murdoch anders will, dann landet er vor dem Kadi. .

September und Oktober schaut man rum, was angeboten wird, dann wird gewaehlt, und wer immer dann am 20 Januar 2009 12:00 eingeschworen wird, ist fuer vier Jahre Praesdient, falls er nicht stirbt, umkommt, oder vom Kongress (<<<<<<DER DIE MACHT HAT>>>>>Nicht der Praesident) impeached und rausgeschmissen wird.

Und wenn's Kermit the Frog ist, ist's auch OK mit den Amerikanern.
Wenn die Politiker sich nur streten keonnen, und sich am 3. Januar nciht einigen koennen, dann steht Robert C. Byrd bereit an der Kongresstreppe, falls man ihn lange genug gerade halten kann, denn im Sitzen wird nicht eingeschworen. Das geht nur im Stehen.


Der Praesident bringt die Deutschen in Ekstase, in Amerika ist ein Praesident nicht nur geographisch weit entfernt.


Und was Ihr alles dem Bush andichtet, ist so totaler Unsinn, dass ich mich manchmal frage, ob ich mit halbwegs intelligenten Menschen umgehe. Der Praesdient hat UEBERREDUNGSMACHT.

Nochmals nicht Bush hat den Iraq Krieg angefangen. Der Kongress hat ihn dazu ermaechtigt, Ihr Intelligenzwerge!

Um wen man sich kuemmert, ist der lokale US Haus-Abgeordnete, und die Flasche Lamborn kriegen wir hoffentlich raus. Das ist viel interesssanter als wer im Weissen haus hockt.

Nochmals, die Goettlichen Maechte, die Ihr dem amerikanischen Praesidenten zuschiebt, ist bizarrer Unsinn. Lernt mal etwas ueber die US Verfassung, Ihr Hallelujafiguren, bevor Ihr Euch weltweit blamiert.

Ihr Dauer-Beleidigten-Leberwuerste solltet Euch kollektiv ein Leben zu legen und diesen Mist, den Ihr anhaueft in Euren Gehirnen mal auslueften.

Nochmals, Ihr habt kollektiv alle eine Macke und irgendeine kollektive psychopatische Disorder.

Get a life, sagt man hier.


Disguisted,
Gerd

So, jetzt kann der Machtmensch FW wieder seine Zensurmacht zeigen.
Los, FW, show your power, you dimwit!

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