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F-W
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29.01.2008 16:47
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Hamster schrieb am 29.01.2008 12:58
Warum? Wenn es eine Produktions- und/oder Handelskette im Inland gibt, die am Ende ins Ausland als Expoert fuehrt, gab es doch vorher auch Umsatzsteuern in den Rechnungen, oder?!
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Nein, gab es nicht. Sie sind durch den Vorsteuerabzug durchgängig MWst.-befreit.
Und diesen Schmarrn kannst du auch vergessen:
Zitat:
Hamster schrieb am soundsovielten
Nebenbei wuerde damit der Importramsch auch mal mit Sozialabgaben belastet werden, was den inl. Produkten einen kleinen Vorteil verschaffte. |
Es gibt keine steuerliche Bevorzugung importierter Waren und auch ein MwSt.-Satz von 50% würde daran nichts ändern. Er wäre immer noch der gleiche für in- und ausländische Waren. Ihren Vorteil bei den Herstellungskosten würden sie dadurch nicht verlieren.
FW
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Zitat:
Anonymer User schrieb am 29.01.2008 12:11
Zitat:
WRL007 schrieb am 28.01.2008 16:56
Wenn der MWSt-Satz auf ~50 % angehoben wird, dann ist der Anreiz, mit "ein bißchen" Schwarzarbeit seine private Kasse aufzubessern (und als Auftraggeber sie nicht zu sehr zu entleeren) doch riesig groß. Wahrscheinlich würden in diesem "Bürgergeldfall" alle freiwerdenden Mitglieder der Überwachungsbehörden als Blockwarte abgestellt werden, um eifrig nachzuschauen, ob Lieschen Müller bei Frau Huber mit den Kindern wirklich Halma spielt oder vielleicht doch ein kleines Taschengeld durch Babysitting verdient.
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Frau Huber kann ja Frau Mueller ganz einfach einstellen und abgabenfrei entlohnen. Weil Frau Huber weiss, dass die Mueller mind. BGE bekommt, fallen sicher nicht nur die Abgaben weg, sondern Frau Huber wird den Lohn druecken. Da Frau Mueller vom BGE grad mal essen und wohnen kann, sie aber gern eine neue Waschmaschine haette, und sie ja ohne Abzuege/Verrechnungen dazuverdienen kann, geht sie auf ein recht niedriges Lohnangebot ein. Et voila.
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Das ist ja mal eine ganz brilliante Idee. Wir killen den kompletten Dienstleistungssektor, indem für jede Dienstleistung der Dienstleister unser Angestellter wird - damit umgehen wir auch die MwSt, die normalerweise auf das Erbringen der Dienstleistung anfällt.
Herzlichen Glückwunsch, Du hast soeben Deine Finanzierungsbasis gekillt.
Steffen
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Zitat:
Anonymer User schrieb am 29.01.2008 12:39
Zitat:
SteffenHuber schrieb am 28.01.2008 23:02
Zitat:
Anonymer User schrieb am 28.01.2008 16:18
Irgendwie ist dir aber entgangen, dass ueber 150 Sozialtoepfe und etlicher Steuerkrempel entfallen sollen. Und somit eben auch deren Verordnungen und Buerokratie(kosten).
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Nein, das ist mir keineswegs entgangen, und ist komplett enthalten in den Summen, die ich genannt habe. Ich habe aber nicht alle Töpfe des Sozialbudgets aufgezählt, as Kleinvieh unter 5 Mrd. habe ich weggelassen. Die Summe der Verwaltungskosten steht aber.
Also, Du kannst 5 Mrd. Verwaltungskosten sparen. Und damit willst Du das BGE finanzieren? Es ist und bleibt lächerlich.
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Kleinvieh unter 5 Mrd hast du weggelassen, ok... aber wie kommst du dann darauf, dass es sich beim gesammelten Kleinvieh dann nur um genau 5 Mrd handelt?
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Ich dachte, Du folgst unserer Diskussion aufmerksam genug, um das auseinanderzuhalten (die einen 5 Mrd. von den anderen je 5 Mrd.) - sonst muss ich mich jedesmal endlos wiederholen.
Also, ein letztes Mal. Ich habe die Gesamtsumme genannt (700 Mrd.) und die größten Einzelpositionen (RV, KV usw.), die diesen Topf ausmachen. Von den 700 Mrd. sind 20 Mrd. Verwaltungskosten. Von diesen 20 Mrd. habe ich 5 Mrd. als einsparfähig betrachtet, wenn man davon ausgeht, dass Dein Szenario "Überwachung einsparen" möglich ist. Von mir aus spare die ganzen 20 Mrd. ein durch Deine "Vereinfachung", dann landest Du trotzdem bei einem notwendigen Mehrwertsteuersatz von über 60% für ein BGE in Höhe von 700 EUR monatlich.
Einzelne Geldtöpfe unter je 5 Mrd. habe ich in meiner Einzelpositionaufzählung des 700 Mrd. Gesamttopfes nicht genannt - präzisere Aufstellung bei Destatis bei Bedarf selbst nachschauen.
Alternativ kannst Du auch einfach alle Zahlen von Destatis anzweifeln, dann können wir die Diskussion hier direkt beenden.
Steffen
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Lexx
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29.01.2008 20:21
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Steffen:
"dann können wir die Diskussion hier direkt beenden. "
Das sollten wir im Falle der ersten Möglichkeit vielleicht sowieso tun!
Jetzt haben wir zwei Seiten über das Götz-Dingsbums-Modell gesprochen, Fazit: Viele Bedenken an der Funktionsfähigkeit und Finanzierbarkeit -> sehr problematisch.
Wie sieht es bei den anderen Modellen aus?
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Gelöschtes Mitglied
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30.01.2008 11:11
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Zitat:
WRL007 schrieb am 29.01.2008 14:54
"Das ist ja nun ein Pflegefall..."
Nein. ist es nicht.
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Ahso, ok.
Zitat:
"Naja, das muss man eben mal gegenrechnen (Wegfall der Abgaben in Exporten / Zusaetzliche MwSt auf Importe). Und auch, wenn wir als exportorientiert gelten, sind die Laeden doch voller ausl. Produkte. "
Ich habe keine Ahnung, auf was bei uns noch Export-Abgaben erhoben werden, in meinem Metier jedenfalls keine.
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Mit "Abgaben in Exporten" waren die sozialen Abgaben in den Loehnen gemeint, von denen wir hier ja sprechen.
Zitat:
Aber dafür wird JEDER Import von Firmen mit dem jeweiligen MWSt.-Satz belegt, nur heißt das Kind eben Einfuhrumsatzsteuer.
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Und in dieser Steuer (und dadurch in den Preisen) sollen dann eben durch Umschichtung auch soziale Abgaben stecken und das Soziale dann mitfinanzieren, was ja heute nicht passiert.
Zitat:
Dass die Läden voller ausländischer Produkte sind hat viele Gründe, zum einen sicherlich auch den, dass Lebensmittel
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Lebensmittel sind da ja nur ein kleiner Teil der besagten Waren in den Laeden.
wh
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Gelöschtes Mitglied
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30.01.2008 11:19
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Zitat:
Spock schrieb am 29.01.2008 15:56
Grundlage und Voraussetzung für jedes diskutierte Modell wäre eine radikale Vereinfachung unseres Steuer- und Abgabensystems. Man müsste quasi den Kirchhoff vorschalten, ehe man zum Bürgergeld käme.
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Das BGE nach Modellen wie zb Werner, IST dann doch eine radikale Vereinfachung des Abgabensystems!
Gegen zusaetzliche Vereinfachungen des Steuersystems spricht ja nichts.
Zitat:
Aber wie wir wissen, sind bereits vorsichtige Ansätze für solche Steuermodelle in Deutschland nicht mehrheitsfähig.
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Ob nun Steuern oder Abgaben - die Gutmenschenfraktion (aus allen Farben/Ideologien gebildet) hat eben Angst davor, die Ueberwachungs- und Lenkungsbuerokratie-Leine vom Hals des Buergers zu nehmen. Freiheiten statt Gaengeleien - wo kaemen wir denn da hin, tz...
wh
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Gelöschtes Mitglied
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30.01.2008 11:28
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Zitat:
F-W schrieb am 29.01.2008 16:47
Zitat:
Hamster schrieb am 29.01.2008 12:58
Warum? Wenn es eine Produktions- und/oder Handelskette im Inland gibt, die am Ende ins Ausland als Expoert fuehrt, gab es doch vorher auch Umsatzsteuern in den Rechnungen, oder?!
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Nein, gab es nicht. Sie sind durch den Vorsteuerabzug durchgängig MWst.-befreit.
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Wenn ich Ware exportiere, kaufe ich sie vorher (oder Produkte, aus denen ich halt die Ware selbst baue) und dabei muss man m.W. immer noch MwSt. bezahlen.
Zitat:
Und diesen Schmarrn kannst du auch vergessen:
Zitat:
Hamster schrieb am soundsovielten
Nebenbei wuerde damit der Importramsch auch mal mit Sozialabgaben belastet werden, was den inl. Produkten einen kleinen Vorteil verschaffte.
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Es gibt keine steuerliche Bevorzugung importierter Waren und auch ein MwSt.-Satz von 50% würde daran nichts ändern. Er wäre immer noch der gleiche für in- und ausländische Waren. Ihren Vorteil bei den Herstellungskosten würden sie dadurch nicht verlieren.
FW
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Von einer "steuerlichen Bevorzugung" war auch keine Rede. Es geht um Sozialabgaben, die derzeit nur in den inlaendischen Loehnen stecken und eben nicht in den indischen oder chinesischen Loehnen - und somit auch nicht in den Preisen der indischen oder chinesischen Waren in D, sondern nur in den Preisen der inl. gefertigten Produkte.
Wuerde man die Sozialabgaben auf inlaendische Loehne entfernen und stattdessen ueber die MwSt finanzieren, waeren diese Abgaben auch in den Preisen der ind. oder chin. Waren drin.
wh
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Gelöschtes Mitglied
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30.01.2008 11:32
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Zitat:
SteffenHuber schrieb am 29.01.2008 17:54
Zitat:
Anonymer User schrieb am 29.01.2008 12:11
Frau Huber kann ja Frau Mueller ganz einfach einstellen und abgabenfrei entlohnen. Weil Frau Huber weiss, dass die Mueller mind. BGE bekommt, fallen sicher nicht nur die Abgaben weg, sondern Frau Huber wird den Lohn druecken. Da Frau Mueller vom BGE grad mal essen und wohnen kann, sie aber gern eine neue Waschmaschine haette, und sie ja ohne Abzuege/Verrechnungen dazuverdienen kann, geht sie auf ein recht niedriges Lohnangebot ein. Et voila.
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Das ist ja mal eine ganz brilliante Idee. Wir killen den kompletten Dienstleistungssektor, indem für jede Dienstleistung der Dienstleister unser Angestellter wird - damit umgehen wir auch die MwSt, die normalerweise auf das Erbringen der Dienstleistung anfällt.
Herzlichen Glückwunsch, Du hast soeben Deine Finanzierungsbasis gekillt.
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Nicht unbedingt, da nicht nur die MwSt umgangen wird, sondern massenweise Arbeitsangebote und -nachfragen entstehen, mit denen Einkommen erzielt werden kann, welches dann verkonsumiert wird (und je mehr Einkommen, umso eher Luxuskonsum mit der hoeheren MwSt).
wh
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Gelöschtes Mitglied
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30.01.2008 11:56
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Zitat:
SteffenHuber schrieb am 29.01.2008 18:08
Ich dachte, Du folgst unserer Diskussion aufmerksam genug
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Genau deshalb frage ich ja lieber nochmal nach, wenn etwas missverstaendlich wird
Zitat:
Ich habe die Gesamtsumme genannt (700 Mrd.) und die größten Einzelpositionen (RV, KV usw.), die diesen Topf ausmachen. Von den 700 Mrd. sind 20 Mrd. Verwaltungskosten. Von diesen 20 Mrd. habe ich 5 Mrd. als einsparfähig betrachtet, wenn man davon ausgeht, dass Dein Szenario "Überwachung einsparen" möglich ist. Von mir aus spare die ganzen 20 Mrd. ein durch Deine "Vereinfachung", dann landest Du trotzdem bei einem notwendigen Mehrwertsteuersatz von über 60% für ein BGE in Höhe von 700 EUR monatlich.
Einzelne Geldtöpfe unter je 5 Mrd. habe ich in meiner Einzelpositionaufzählung des 700 Mrd. Gesamttopfes nicht genannt - präzisere Aufstellung bei Destatis bei Bedarf selbst nachschauen.
Alternativ kannst Du auch einfach alle Zahlen von Destatis anzweifeln, dann können wir die Diskussion hier direkt beenden.
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Ich zweifle nicht unbedingt einzelne Zahlen an.
Ist wohl eine Frage der Definition von zb "Verwaltungskosten" oder auch "Sozialstasikosten".
Denn selbst, wenn ich den Begriff Verwaltungskosten sehr minimalistisch auf das reduziere, was ich unter Verwaltung verstehe, erscheinen mir 20 Mrd. fuer den kompletten Buerokratiemonstercluster als viel zu gering eingeschaetzt.
(Hinzu kommt, dass man nicht nachvollziehen kann, wieso davon nur 5 Mrd eingespart werden koennten)
Auf der anderen Seite besteht die besagte Sozialstasi aus mehr als nur Minimalverwaltung und beinhaltet noch meist Kontroll-, Schnueffel-, Gaengel-, Zwangs- und Ueberwachungsbuerokratie - und das sind eben auch Kosten, die man einsparen kann (siehe das Arbeitsamtsbeispiel und dass man allein da schon das 2 bis 2,5-fache der Kosten einsparen kann, die du als Gesamteinsparpotenzial genannt hast)
Desweiteren kann man noch andere Ausgaben einsparen, wie zb die Renten, die dann irgendwann BGE sind bzw. auf dem Niveau landen, waehrend alles darueber eben Privatsache wird. Oder mehr Anreiz zu Vorsorge-verbilligt-Zahnersatz, um Zahnersatz- bzw. Folgekosten zu verringern. Usw.
wh
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Anonymer User schrieb am 30.01.2008 11:28
Wenn ich Ware exportiere, kaufe ich sie vorher (oder Produkte, aus denen ich halt die Ware selbst baue) und dabei muss man m.W. immer noch MwSt. bezahlen.
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Nein, die MwSt. zahlt nur der inländische Endkunde. Wenn Du diese Grundlagen nicht kennst, solltest Du solche Diskussionen erst gar nicht führen.
Gruß, Martin
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Zitat:
Lexx schrieb am 29.01.2008 20:21
Steffen:
Jetzt haben wir zwei Seiten über das Götz-Dingsbums-Modell gesprochen, Fazit: Viele Bedenken an der Funktionsfähigkeit und Finanzierbarkeit -> sehr problematisch.
Wie sieht es bei den anderen Modellen aus?
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Unsere Diskussion zeigt m.E. die Untauglichkeit aller Modelle, die ein bedingungsloses Grundeinkommen in ansprechender Höhe versprechen, egal über welche Steuern und/oder Abgaben die notwendigen zu verteilenden Mehreinnahmen auch immer erwirtschaftet werden sollen.
Die Ausgaben sind schlicht nicht finanzierbar, und bisher konnte noch keiner schlüssig begründen, woher ohne massive Steuer/Abgabenerhöhungen die notwendigen Mittel dafür herkommen können - dass sie nicht aus Einsparpotenzialen in der Verwaltung kommen können, sollte inzwischen auch klar sein.
Mein persönlicher Favorit wäre immer noch, die Grundeinkommensidee zunächst mal innerhalb des Rentensystems zu realisieren. In der Politik firmieren solche Vorschläge unter "steuerfinanzierte Grundrente". Faktisch haben wir für einen (kleinen) Teil der Renter sowas ja bereits: die ergänzende Sozialhilfe. Mein Problem damit: diese ist inhärent unfair, weil sie jahrzehntelanges Einzahlen im Zweifelsfall gleichstellt mit Nulleinzahlung - d.h. wer spart ist der Dumme.
Auch hier stellt sich natürlich die Frage der Finanzierbarkeit - die AV-Abgaben von Arbeitgebern und -nehmern würden wegfallen, aber man müsste einen "gleitenden Übergang" schaffen - und welche Steuerart dafür am besten geeignet wäre, da habe ich mich auch noch nicht entschieden.
Steffen
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Anonymer User schrieb am 30.01.2008 11:56
Denn selbst, wenn ich den Begriff Verwaltungskosten sehr minimalistisch auf das reduziere, was ich unter Verwaltung verstehe, erscheinen mir 20 Mrd. fuer den kompletten Buerokratiemonstercluster als viel zu gering eingeschaetzt.
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Vielleicht hast Du es missverstanden. Unter den 20 Mrd. sind die Verwaltungskosten des Sozialbudgets summiert, nicht der kompletten öffentlichen Verwaltung. Logisch, denn die kannst Du auch mit dem BGE nicht komplett abschaffen, denn das BGE betrifft eben nur das Sozialbudget. Oder siehst Du das anders?
Und von 20 Mrd. kann man immerhin etwa eine halbe Million Bedienstete bezahlen - meinst Du ernsthaft, dass Deine "Schnüffelstasi" so gut mit Personal versorgt ist?
Zitat:
(Hinzu kommt, dass man nicht nachvollziehen kann, wieso davon nur 5 Mrd eingespart werden koennten)
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Einsparen kannst Du nicht alles, weil Du nicht alle Töpfe abschaffen kannst (z.B. Krankenversicherung - das sind schon allein 11 Mrd. dieser 20 Mrd.). Deshalb bin ich mal von 5 Mrd. Einsparpotenzial ausgegangen. Aber selbst wenn es 10 sind, hilfts Deinem Konzept nicht aus der Patsche.
Steffen
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SteffenHuber schrieb am 30.01.2008 22:27
Zitat:
Anonymer User schrieb am 30.01.2008 11:56
Denn selbst, wenn ich den Begriff Verwaltungskosten sehr minimalistisch auf das reduziere, was ich unter Verwaltung verstehe, erscheinen mir 20 Mrd. fuer den kompletten Buerokratiemonstercluster als viel zu gering eingeschaetzt.
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Vielleicht hast Du es missverstanden. Unter den 20 Mrd. sind die Verwaltungskosten des Sozialbudgets summiert, nicht der kompletten öffentlichen Verwaltung. Logisch, denn die kannst Du auch mit dem BGE nicht komplett abschaffen, denn das BGE betrifft eben nur das Sozialbudget. Oder siehst Du das anders?
Und von 20 Mrd. kann man immerhin etwa eine halbe Million Bedienstete bezahlen - meinst Du ernsthaft, dass Deine "Schnüffelstasi" so gut mit Personal versorgt ist?
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Ich habe nochmal bei Destatis geschmökert, und habe folgende Zahlen gefunden als "Crosscheck" für das oben gesagte:
- Anzahl der Vollzeitstellen im ÖD 2006: 3,16 Mio.
- Anteil der ÖD-Beschäftigten im Bereich "Soziale Sicherung" (inklusive GKV, RV, Unfallversicherung und Bundesagentur für Arbeit): 15%
Passt alles ganz gut zusammen.
Steffen
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Gelöschtes Mitglied
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31.01.2008 08:26
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Zitat:
MartiS2 schrieb am 30.01.2008 13:06
Zitat:
Anonymer User schrieb am 30.01.2008 11:28
Wenn ich Ware exportiere, kaufe ich sie vorher (oder Produkte, aus denen ich halt die Ware selbst baue) und dabei muss man m.W. immer noch MwSt. bezahlen.
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Nein, die MwSt. zahlt nur der inländische Endkunde.
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Na, sag ich doch.
Zitat:
Wenn Du diese Grundlagen nicht kennst, solltest Du solche Diskussionen erst gar nicht führen.
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Dito.
wh
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Anonymer User schrieb am 31.01.2008 08:26
Wenn ich Ware exportiere, kaufe ich sie vorher (oder Produkte, aus denen ich halt die Ware selbst baue) und dabei muss man m.W. immer noch MwSt. bezahlen.
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Nein, die MwSt. zahlt nur der inländische Endkunde.
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Na, sag ich doch.
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Nein, sagst Du nicht. In der Klammer stehen 'Produkte, aus denen Du die Ware selbst baust', das ist aber kein Endkunde, auf die Du MwSt bezahlen zu müssen glaubst. Wenn Du aber 'weiterbaust' zahlst Du keine MwSt., bist kein Endkunde.
Gruß, Martin
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