Die Auswirkungen dürfen klar sein, insbesondere durch die hohe Mehrwertsteuer:
* Regulär abgerechnete Dienstleistungen an Privatpersonen gibt es de facto nicht mehr
* Aus der so gerne vom Hamster kolportierten 'Sozialstasi' wird in mindestens gleichem Umfang die Steuerstasi
* Jobs und Dienstleistungen im Billigsektor werden Mangelware, weil bei Friseurin, Putzfrau oder Lagergehilfe doch nicht der große Idealismus ausbricht und sie lieber zu Hause sitzen und vom Bürgergeld leben.
* Der deutsche Einzelhandel bricht zusammen, alles geht übers Internet. Private Paket- und Speditionsdienste sind die einzigen Wachstumsbranchen
* Trotz Handelsfreiheit im EU-Raum werden die Grenzkontrollen an den innerdeutschen Grenzen aber massiv ausgeweitet. Nicht der Zoll kontrolliert, sondern die Steuerfahndung.
Anonymer User schrieb am 28.01.2008 11:44
Was die Angst vor mehr Schwarzarbeit betrifft, kann ich die nicht nachvollziehen. Derzeit wird das praktiziert, um Abgaben und Steuern zu sparen und u.U. weil die legale Buerokratie abschreckt. Mit den BGE fielen schon mal Abgaben, die man sparen kann, voellig weg. Und auch Buerokratie verringert sich.
Ich denke, da liegst Du völlig daneben. Schwarzarbeit wird praktiziert (aus Auftraggeber-Sicht), um die Mehrwertsteuer zu sparen. Die Angestellten, die diese ausführen, müssen ja trotzdem ordnungsgemäß bezahlt werden (vom Auftragnehmer).
Unbestritten. Aber es gibt auch noch das Heer derer, die halt schlicht nicht legal eingestellt werden, sondern eben schwarz arbeiten - eben auch, um Steuern und Abgaben zu sparen.
Auf dieser Seite der Medaille ändert sich aber garnix, weil die Bruttolöhne unverändert bleiben müssen, sonst muss man mit Kaufkraftverlust leben, was ja sicher nicht Sinn eines BGE sein soll, oder?
Zitat:
Zitat:
Entscheidend ist da letztlich der Bruttolohn, und der ändert sich ja nicht dadurch, dass man die Sozialabgaben und die Steuern abschafft - nein, er muss vielmehr konstant bleiben, weil die Mehrwertsteuer ja von diesen Angestellten bezahlt werden muss. Ein Nullsummenspiel in dieser Hinsicht.
Die Konsumsteuer soll vom Konsumenten gezahlt werden - das sind ja nicht nur Angestellte.
Aber selbst wenn, waere dann fuer den Angestellen bzw. die Zahlung der MwSt. der Nettolohn weiterhin relevant. Der Bruttolohn kann dann einfach um die Abgabensumme (AG&AN-Anteil) sinken, was ja nun primaer den AG erfreut
Nein, der Bruttolohn kann selbstverständlich *nicht* sinken, sonst kann ja keiner die MwSt. bezahlen. Die Ausgaben werden nicht dadurch niedriger, dass Du die Töpfe umverteilst.
Zitat:
Zitat:
Ich sehe auch noch nicht, wie das BGE zu einer signifikanten Reduktion der Bürokratie sorgen soll - die zigtausend Verordnungen aller Art bleiben doch bestehen, und deren Einhaltung muss kontrolliert werden. Die Finanzbeamten fallen nicht weg, weil sie weiterhin die korrekte Abführung der Umsatzsteuer bearbeiten und kontrollieren müssen. Was man spart, sind die Routinefälle Einkommensteuer - tolle Show, die sind eh weitestgehend automatisiert.
Naja, die Umsatzsteuer und ihre Verwaltung gibts auch jetzt schon und wird bleiben, ja.
Muss sogar signifikant ausgebaut werden, sonst bekommt man die sprunghaft steigende Anzahl schwarzer Schafe niemals in den Griff. Schon jetzt ist das ein massives Problem, und kann eigentlich nur durch Querprüfungen mit den anderen Steuerarten erkannt werden - diese Möglichkeit schafft man damit aber kurzerhand ab. Bleibt also nur eine Totalüberwachung auf kleinster Ebene.
Schließlich ist zu erwarten, dass Deutschland ein Volk von Selbständigen wird und Gott und die Welt umsatzsteuerfrei einkauft. Viel Spaß bei der Überwachung.
Zitat:
Irgendwie ist dir aber entgangen, dass ueber 150 Sozialtoepfe und etlicher Steuerkrempel entfallen sollen. Und somit eben auch deren Verordnungen und Buerokratie(kosten).
Nein, das ist mir keineswegs entgangen, und ist komplett enthalten in den Summen, die ich genannt habe. Ich habe aber nicht alle Töpfe des Sozialbudgets aufgezählt, as Kleinvieh unter 5 Mrd. habe ich weggelassen. Die Summe der Verwaltungskosten steht aber.
Also, Du kannst 5 Mrd. Verwaltungskosten sparen. Und damit willst Du das BGE finanzieren? Es ist und bleibt lächerlich.
SteffenHuber schrieb am 27.01.2008 13:15
Die gesamten Sozialverwaltungskosten betragen - wie oben von mir geschrieben - rund 20 Mrd. EUR. Darin sind auch z.B. die Verwaltungskosten der Krankenversicherungen und der Rentenversicherung enthalten. Das Thema "Kontrolle" wird wohl kaum mit großzügig geschätzt 5 Mrd. EUR zu Buche schlagen, d.h. als Finanzierungsfaktor fällt das komplett aus.
Ich bezweifle die 20 Mrd.
Die Zahl mag stimmen, aber sie beinhaltet halt nicht alles.
Schau' Dir die Aufstellung von Destatis an und sag' mir, was fehlt.
Zitat:
Dazu nur kurz angerissen:
Oben werden von Althaus 155 Sozialleistungen angesprochen und eben nicht nur die paar, deren Zahlen du aufgezaehlt hast.
Ich habe nur die großen Brocken aufgezählt, und diese wiederum untergliedern sich in viele kleinere Posten.
Zitat:
Ausserdem werden auch bei Althaus noch "...alle weiteren Steuervergünstigungen und "Subventionen" (Pendlerpauschale, 1-Euro-Jobs, Mini-/Midi-Jobs, Kombilohn)..." erwaehnt - auch deren Kontrolle, Berechnung, Verwaltung fiele weg.
Ich hab's schon mehrfach erwähnt: mehr als 20 Mrd. können naturgemäß nicht wegfallen, denn das sind die Gesamtverwaltungskosten. Ein signifikanter Teil davon muss sogar bleiben.
Zitat:
Und nicht zuletzt eben noch Punkte, wie zb dass wir hier in Diskussionen auch schon mal feststellten, dass zb von den Ausgaben des Arbeitsamtes nur etwa 1/3 bis max. 1/2 als Leistungen beim Arbeitslosen ankommen - was bedeutet, dass von deinen 83 Mrd. ca. 41-55 Mrd. als ueberfluessige Ausgaben wegfielen (ein paar Mrd. kaemen ggf. noch dazu, weil ja derzeit noch viele das hoehere AlG1 bekommen).
Natürlich haben die Agenturen für Arbeit hohe Personalausgaben. Du willst also auch die Arbeitsvermittlungstätigkeit einstellen? Das kann man auch ohne BGE erledigen, wie von der FDP vorgeschlagen.
Übrigens fallen diese "überflüssigen Ausgaben" keineswegs komplett weg, denn im Etat sind natürlich Weiterbildungsmaßnahmen, Dienstleistungen und z.B. Lohnzuschüsse, Wiedereingliederungsmaßnahmen etc. drin - die fallen nicht weg, die werden nur in den Etat "BGE" umgeschichtet. Je nach angestrebter Höhe des BGE reicht ja der bisherige Sozialetat bei weitem nicht aus, d.h. er müsste aus MwSt-Mitteln ergänzt werden.
F-W schrieb am 27.01.2008 12:25
Ich sehe in dem Wernerschen Bürgergeld mit gleichzeitiger Einführung der MwSt. als einziger Steuer, die bis zu 48% reichen soll (wenn’s denn reicht) vor allem eine gigantische Mehrwertsteuer-Rührmaschine.
Ich pers. habe auch meine Probleme mit der Vorstellung, allein die MwSt solle das finanzieren. Andererseits fiele damit die Belastung der Arbeit mit Abgaben einschl. des Buerokratiewustes voellig weg, was ja auch recht faszinierend ist.
Nebenbei wuerde damit der Importramsch auch mal mit Sozialabgaben belastet werden, was den inl. Produkten einen kleinen Vorteil verschaffte.
Wenn man Deinen Vorstellungen folgt, folgt daraus aber auch, dass unsere Exporte keinerlei Beitrag mehr leisten, weil ja bisher die Abgaben für den Sozialstaat eingepriced ist, es zukünftig aber nicht mehr sind (in meinem Bild - Bruttolöhne bleiben unverändert - ist das ein Nullsummenspiel, wenn man die Ausweichbewegungen wie Auslandskäufe ausblendet, es endet nur mit einer massiven Inflation).
Dass das bei einem exportorientierten Land kein gutes Geschäft ist, sollte klar sein.
Nebenbei wuerde damit der Importramsch auch mal mit Sozialabgaben belastet werden, was den inl. Produkten einen kleinen Vorteil verschaffte.
Das verstehe ich nicht. Importwaren unterliegen der gleichen MwSt.-Belastung wie vergleichbare deutsche Waren. Und alle inländischen Löhne, die im Zusammenhang mit dem Import, Weiterverarbeitung und Vertrieb ausländischer Waren gezahlt werden unterliegen der normalen SV-Abgabenpflicht.
Das verstehe ich nicht. Importwaren unterliegen der gleichen MwSt.-Belastung wie vergleichbare deutsche Waren. Und alle inländischen Löhne, die im Zusammenhang mit dem Import, Weiterverarbeitung und Vertrieb ausländischer Waren gezahlt werden unterliegen der normalen SV-Abgabenpflicht.
Nee, er meint wohl, dann wären Importprodukte durch Abgaben etwa genauso hoch belastet, als wären sie in Deutschland hergestellt worden. Das wäre auch wahrlich ein Fortschritt.
WRL007 schrieb am 28.01.2008 16:56
"Irgendwie ist dir aber entgangen, dass ueber 150 Sozialtoepfe und etlicher Steuerkrempel entfallen sollen. Und somit eben auch deren Verordnungen und Buerokratie(kosten)."
Ich würde fast wetten, dass der Top "Kinder- und Jugendhilfe", der in der Aufstellung enthalten ist, auch eben diese enthält. Das sind aber überwiegend Leistungen, die dem Sachaufwandsträger, also z.B. der Behinderteneinrichtung, direkt ausbezahlt werden. Das kann aber auch schlecht anders laufen, denn ein Bürgergeld-Empfänger wird kaum von seinem 1.xyz € Bürgergeld pro Tag 80 bis 250 € abzweigen können für die Betreuung/Behandlung seines behinderten Kindes.
Das ist ja nun ein Pflegefall - da greift die Pflegekasse und den Rest zahlt man selbst, wenn man kann und wenn nicht, legt das Sozialamt den Rest drauf, oder?!
Was sollte sich daran aendern?
Zitat:
Und da gibt es noch eine ganze Reihe von weiteren Ungereimtheiten.
Aber sicher. Die wuerde es aber selbst dann geben, wenn Dutzende Fachleute in Ausschuessen drei Jahre darueber debattieren - und wir sind hier nur Buerger, Laien und User, die ein wenig drueber schnacken.
Zitat:
Wenn der MWSt-Satz auf ~50 % angehoben wird, dann ist der Anreiz, mit "ein bißchen" Schwarzarbeit seine private Kasse aufzubessern (und als Auftraggeber sie nicht zu sehr zu entleeren) doch riesig groß. Wahrscheinlich würden in diesem "Bürgergeldfall" alle freiwerdenden Mitglieder der Überwachungsbehörden als Blockwarte abgestellt werden, um eifrig nachzuschauen, ob Lieschen Müller bei Frau Huber mit den Kindern wirklich Halma spielt oder vielleicht doch ein kleines Taschengeld durch Babysitting verdient.
Frau Huber kann ja Frau Mueller ganz einfach einstellen und abgabenfrei entlohnen. Weil Frau Huber weiss, dass die Mueller mind. BGE bekommt, fallen sicher nicht nur die Abgaben weg, sondern Frau Huber wird den Lohn druecken. Da Frau Mueller vom BGE grad mal essen und wohnen kann, sie aber gern eine neue Waschmaschine haette, und sie ja ohne Abzuege/Verrechnungen dazuverdienen kann, geht sie auf ein recht niedriges Lohnangebot ein. Et voila.
Zitat:
Man soll Dinge ja so einfach wie möglich machen, aber eben nicht einfacher, hat schon Herr Einstein gesagt.
Ich find den Spruch irgendwie bloed. Warum kompliziert, wenns einfach(er) geht? Aus Prinzip?!
Spock schrieb am 28.01.2008 17:04
Die Auswirkungen dürfen klar sein, insbesondere durch die hohe Mehrwertsteuer:
* Regulär abgerechnete Dienstleistungen an Privatpersonen gibt es de facto nicht mehr
Dafuer dann eben Jobs, fuer die man die Leute einstellt und wieder feuert, wenn man sie nicht mehr braucht.
Zitat:
* Aus der so gerne vom Hamster kolportierten 'Sozialstasi' wird in mindestens gleichem Umfang die Steuerstasi
Naja, die Steuerstasi muss aber im Gegensatz keine Gesinnungsschnueffeleien betreiben. Das waere dann schon mal ein sehr kleinerer Umfang.
Ausserdem ist das ein Totschlaeger - da kannst du auch die Abschaffung aller Steuern und Abgaben (und Gesetze?) verlangen, weil das irgendwie verwaltet und kontrolliert werden muesste...
Zitat:
* Jobs und Dienstleistungen im Billigsektor werden Mangelware, weil bei Friseurin, Putzfrau oder Lagergehilfe doch nicht der große Idealismus ausbricht und sie lieber zu Hause sitzen und vom Bürgergeld leben.
Das behaupten komischerweise oft grad die, die derzeit in jedem Arbeitslosen/Armen einen Schwarzarbeiter wittern, dem diese Almosen derzeit eben angeblich nicht reichen.
Zitat:
* Der deutsche Einzelhandel bricht zusammen, alles geht übers Internet. Private Paket- und Speditionsdienste sind die einzigen Wachstumsbranchen
Im Schnitt steckt die Summe derzeit als Abgabe im Preis. Dann nicht als Abgabe, sondern in der Konsumsteuer. Ist also - im Schnitt - fast Hose wie Jacke.
Ausserdem: Sollte die alleinige Finanzierung ueber MwSt. zu viele Nachteile haben, waers ja bloed, das nicht durch zusaetzliche Alternativen abzufedern.
Kann ja sein, dass es studierte Experten gibt, die sich nix anderes als "Nur ueber MwSt" vorstellen koennen - ich gehoere jedenfalls nicht dazu
Zitat:
* Trotz Handelsfreiheit im EU-Raum werden die Grenzkontrollen an den innerdeutschen Grenzen aber massiv ausgeweitet. Nicht der Zoll kontrolliert, sondern die Steuerfahndung.
Sicher waere es besser, so ein Modell eu-weit einzufuehren.
SteffenHuber schrieb am 28.01.2008 14:31
Ich denke, da liegst Du völlig daneben. Schwarzarbeit wird praktiziert (aus Auftraggeber-Sicht), um die Mehrwertsteuer zu sparen. Die Angestellten, die diese ausführen, müssen ja trotzdem ordnungsgemäß bezahlt werden (vom Auftragnehmer).
Unbestritten. Aber es gibt auch noch das Heer derer, die halt schlicht nicht legal eingestellt werden, sondern eben schwarz arbeiten - eben auch, um Steuern und Abgaben zu sparen.
Auf dieser Seite der Medaille ändert sich aber garnix, weil die Bruttolöhne unverändert bleiben müssen, sonst muss man mit Kaufkraftverlust leben, was ja sicher nicht Sinn eines BGE sein soll, oder?
Das kommt doch auf die Einkommen an. Die kleinen Krauter werden hauptsaechlich grad Miete, Essen u.ae. bezahlen koennen und sind daher von der erhoehten, hoeheren MwSt. kaum betroffen. Eher im Gegenteil darf mit einem Sinken der Loehne besonders in den unteren Bereichen gerechnet werden, weil die AG ja davon ausgehen werden, dass die Angestellten ja eh schon das Staatsgeld bekommen. Allerdings koennen sie das nicht so extrem betreiben und als Subvention ausschoepfen wie heute (bei zb Zuschuessen, Kombilohngedoens, etc.), weil dann das Staatsgeld bedingungslos ausgezahlt werden wuerde und die Buerger bzw. Arbeitnehmer kaum noch erpressbar sind.
Was die Schwarzarbeit betrifft, gibt es eben das Heer derer, die heute nicht legal eingestellt werden, weil es heute hohe Abgaben (und Abzuege bei Arbeitslosen) und buerokratische Huerden (fuer AG, AN, Alos) gibt, die man dann wegfallen lasse oder minimieren koennte.
Zitat:
Zitat:
Die Konsumsteuer soll vom Konsumenten gezahlt werden - das sind ja nicht nur Angestellte.
Aber selbst wenn, waere dann fuer den Angestellen bzw. die Zahlung der MwSt. der Nettolohn weiterhin relevant. Der Bruttolohn kann dann einfach um die Abgabensumme (AG&AN-Anteil) sinken, was ja nun primaer den AG erfreut
Nein, der Bruttolohn kann selbstverständlich *nicht* sinken, sonst kann ja keiner die MwSt. bezahlen. Die Ausgaben werden nicht dadurch niedriger, dass Du die Töpfe umverteilst.
Wie gesagt: Konsumsteuerzahler sind alle und eben nicht nur die Gruppe "Angestellte mit Lohn X". Manche bekommen halt mehr BGE als sie MwSt zahlen - andere zahlen dann ein Mehrfaches an MwSt, weil sie hohe Einkommen haben und viel konsumieren und das primaer im Luxusbereich mit der erhoehten MwSt.
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Die Finanzbeamten fallen nicht weg, weil sie weiterhin die korrekte Abführung der Umsatzsteuer bearbeiten und kontrollieren müssen.
Naja, die Umsatzsteuer und ihre Verwaltung gibts auch jetzt schon und wird bleiben, ja.
Muss sogar signifikant ausgebaut werden, sonst bekommt man die sprunghaft steigende Anzahl schwarzer Schafe niemals in den Griff. Schon jetzt ist das ein massives Problem, und kann eigentlich nur durch Querprüfungen mit den anderen Steuerarten erkannt werden - diese Möglichkeit schafft man damit aber kurzerhand ab. Bleibt also nur eine Totalüberwachung auf kleinster Ebene.
Ok, wenn dem so waere, muesste man sich eben was besseres ausdenken.
Zitat:
Schließlich ist zu erwarten, dass Deutschland ein Volk von Selbständigen wird und Gott und die Welt umsatzsteuerfrei einkauft. Viel Spaß bei der Überwachung.
Es bezahlt immer das letzte Glied in der Kette - das wird sich ja nicht aendern.
Wenn du da mehr ueberwachen willst/musst, dann siehe oben: Sich was anderes ausdenken.
Zitat:
Zitat:
Irgendwie ist dir aber entgangen, dass ueber 150 Sozialtoepfe und etlicher Steuerkrempel entfallen sollen. Und somit eben auch deren Verordnungen und Buerokratie(kosten).
Nein, das ist mir keineswegs entgangen, und ist komplett enthalten in den Summen, die ich genannt habe. Ich habe aber nicht alle Töpfe des Sozialbudgets aufgezählt, as Kleinvieh unter 5 Mrd. habe ich weggelassen. Die Summe der Verwaltungskosten steht aber.
Also, Du kannst 5 Mrd. Verwaltungskosten sparen. Und damit willst Du das BGE finanzieren? Es ist und bleibt lächerlich.
Kleinvieh unter 5 Mrd hast du weggelassen, ok... aber wie kommst du dann darauf, dass es sich beim gesammelten Kleinvieh dann nur um genau 5 Mrd handelt?
Anonymer User schrieb am 28.01.2008 11:32
Ich bezweifle die 20 Mrd.
Die Zahl mag stimmen, aber sie beinhaltet halt nicht alles.
Schau' Dir die Aufstellung von Destatis an und sag' mir, was fehlt.
Das Arbeitsamt hatte ich schon als Beispiel genannt.
Zitat:
Zitat:
Dazu nur kurz angerissen:
Oben werden von Althaus 155 Sozialleistungen angesprochen und eben nicht nur die paar, deren Zahlen du aufgezaehlt hast.
Ich habe nur die großen Brocken aufgezählt, und diese wiederum untergliedern sich in viele kleinere Posten.
Ok, nehmen wir an, die ganzen Poette stecken da drin - und nehmen wir sogar an, dass wir bei Vereinfachung keinen Euro einsparen werden - waere dann nicht allein schon die Vereinfachung und Entbuerokratisierung ein Gewinn?!
Zitat:
Zitat:
Ausserdem werden auch bei Althaus noch "...alle weiteren Steuervergünstigungen und "Subventionen" (Pendlerpauschale, 1-Euro-Jobs, Mini-/Midi-Jobs, Kombilohn)..." erwaehnt - auch deren Kontrolle, Berechnung, Verwaltung fiele weg.
Ich hab's schon mehrfach erwähnt: mehr als 20 Mrd. können naturgemäß nicht wegfallen, denn das sind die Gesamtverwaltungskosten. Ein signifikanter Teil davon muss sogar bleiben.
Und ich erwaehnte, dass allein der Wegfall des Arbeitsamts schon 41-55 Mrd einsparen koennte.
Zitat:
Zitat:
Und nicht zuletzt eben noch Punkte, wie zb dass wir hier in Diskussionen auch schon mal feststellten, dass zb von den Ausgaben des Arbeitsamtes nur etwa 1/3 bis max. 1/2 als Leistungen beim Arbeitslosen ankommen - was bedeutet, dass von deinen 83 Mrd. ca. 41-55 Mrd. als ueberfluessige Ausgaben wegfielen (ein paar Mrd. kaemen ggf. noch dazu, weil ja derzeit noch viele das hoehere AlG1 bekommen).
Natürlich haben die Agenturen für Arbeit hohe Personalausgaben. Du willst also auch die Arbeitsvermittlungstätigkeit einstellen? Das kann man auch ohne BGE erledigen, wie von der FDP vorgeschlagen.
Die FDP will doch die bisherige Gesinnungspruefung mit ihren Zumutbarkeits- und Zwangsriten erhalten.
Und ja, man kann das bisschen "Arbeitsvermittlungstaetigkeit" auch streichen bzw. auf das wenige sinnvolle eindampfen. Im Prinzip koennte man das sogar privatisieren, weil ja keine Zwangsarbeit mehr "vermittelt" wird, wenn es ein BGE gibt.
Zitat:
Übrigens fallen diese "überflüssigen Ausgaben" keineswegs komplett weg, denn im Etat sind natürlich Weiterbildungsmaßnahmen, Dienstleistungen und z.B. Lohnzuschüsse, Wiedereingliederungsmaßnahmen etc. drin - die fallen nicht weg, die werden nur in den Etat "BGE" umgeschichtet. Je nach angestrebter Höhe des BGE reicht ja der bisherige Sozialetat bei weitem nicht aus, d.h. er müsste aus MwSt-Mitteln ergänzt werden.
Nur mit der Abschaffung des Arbeitsamtes allein kann man natuerlich kein BGE fuer alle Buerger gegenfinanzieren. Davon hat auch keiner was gesagt
Es diente halt nur als Beispiel dafuer, dass man eben doch mehr als 20 Mrd einsparen koennte, wenn allein schon der Wegfall des Arbeitsamtes eine Einsparung von 40-55 Mrd bedeutet.
Anonymer User schrieb am 28.01.2008 11:21
Ich pers. habe auch meine Probleme mit der Vorstellung, allein die MwSt solle das finanzieren. Andererseits fiele damit die Belastung der Arbeit mit Abgaben einschl. des Buerokratiewustes voellig weg, was ja auch recht faszinierend ist.
Nebenbei wuerde damit der Importramsch auch mal mit Sozialabgaben belastet werden, was den inl. Produkten einen kleinen Vorteil verschaffte.
Wenn man Deinen Vorstellungen folgt, folgt daraus aber auch, dass unsere Exporte keinerlei Beitrag mehr leisten, weil ja bisher die Abgaben für den Sozialstaat eingepriced ist, es zukünftig aber nicht mehr sind
Warum? Wenn es eine Produktions- und/oder Handelskette im Inland gibt, die am Ende ins Ausland als Expoert fuehrt, gab es doch vorher auch Umsatzsteuern in den Rechnungen, oder?!
Zitat:
Dass das bei einem exportorientierten Land kein gutes Geschäft ist, sollte klar sein.
Naja, das muss man eben mal gegenrechnen (Wegfall der Abgaben in Exporten / Zusaetzliche MwSt auf Importe). Und auch, wenn wir als exportorientiert gelten, sind die Laeden doch voller ausl. Produkte.
Nebenbei wuerde damit der Importramsch auch mal mit Sozialabgaben belastet werden, was den inl. Produkten einen kleinen Vorteil verschaffte.
Das verstehe ich nicht. Importwaren unterliegen der gleichen MwSt.-Belastung wie vergleichbare deutsche Waren. Und alle inländischen Löhne, die im Zusammenhang mit dem Import, Weiterverarbeitung und Vertrieb ausländischer Waren gezahlt werden unterliegen der normalen SV-Abgabenpflicht.
"Das ist ja nun ein Pflegefall - da greift die Pflegekasse und den Rest zahlt man selbst, wenn man kann und wenn nicht, legt das Sozialamt den Rest drauf, oder?!
Was sollte sich daran aendern? "
Nein. ist es nicht.
Die Behandlung und Betreuung von Behinderten oder von Behinderung Bedrohten ist im KJHG (Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz) geregelt, hat weder was mit der KV noch mit der PV zu tun. Auch behinderte Kinder von reichen Eltern werden kostenlos betreut.
"Naja, das muss man eben mal gegenrechnen (Wegfall der Abgaben in Exporten / Zusaetzliche MwSt auf Importe). Und auch, wenn wir als exportorientiert gelten, sind die Laeden doch voller ausl. Produkte. "
Ich habe keine Ahnung, auf was bei uns noch Export-Abgaben erhoben werden, in meinem Metier jedenfalls keine. Aber dafür wird JEDER Import von Firmen mit dem jeweiligen MWSt.-Satz belegt, nur heißt das Kind eben Einfuhrumsatzsteuer.
Dass die Läden voller ausländischer Produkte sind hat viele Gründe, zum einen sicherlich auch den, dass Lebensmittel eben nur dann original schmecken, wenn sie im ursprünglichen Land hergestellt sind; das hat aber nichts mit den möglicherweise unzureichenden Hygieneverhältnissen zu tun sondern damit, dass gewisse Kräuter (und die stehen bei vielen Lebensmitteln halt mal weit vorne in der Nahrungskette) in einem anderen Klima auch anders schmecken als in unserem.
Mal abgesehen davon, dass das Bürgergeld aus einer Menge von Gründen unrealistisch, unfinanzierbar und nur ein neuer Verschiebebahnhof wäre:
Grundlage und Voraussetzung für jedes diskutierte Modell wäre eine radikale Vereinfachung unseres Steuer- und Abgabensystems. Man müsste quasi den Kirchhoff vorschalten, ehe man zum Bürgergeld käme. Aber wie wir wissen, sind bereits vorsichtige Ansätze für solche Steuermodelle in Deutschland nicht mehrheitsfähig.
Wir diskutieren das Bürgergeld also in der Rolle des Querschnittsgelähmten, der sich für die 400m Hürden bei Olympia anmelden will.