Kodo schrieb am 02.09.2008 11:25
Ich wundere mich schon sehr, dass die bisherige Diskussion deutlich macht, dass die Meisten den seit Jahren bestehenden Pflegenotstand in Alten- und Pflegeheimen grundsätzlich beibehalten wollen.
Zwischen beibehalten wollen und der Einsicht, nicht von Jetzt auf Gleich den Idealzustand herstellen zu können, besteht ja wohl ein Unterschied.
Auf dem Weg dahin müssen wir uns wohl oder übel mit für sich genommen unbefriedigenden Zwischenschritten begnügen. Die AL-Kiste ist ja hoffentlich nicht als einzige Massnahme und Allheilmittel gegen den Pflegenotstand gedacht, sondern soll ein Baustein sein.
Kodo schrieb am 02.09.2008 11:25
Beim "Pflegenotstand" kann eigentlich nur ein Mangel an Empathie dahinterstehen; stattdessen aber viel kaufmännisches Denken.
kodo,
Du solltest mal erklären, wie das mit 'Mangel an Empathie' zusammenhängen soll, oder warum Empathie kaufmännisches Denken ausschließt. Willst Du ein Pflegeheim mit Empathie betreiben?
Kodo schrieb am 02.09.2008 11:25
Beim "Pflegenotstand" kann eigentlich nur ein Mangel an Empathie dahinterstehen; stattdessen aber viel kaufmännisches Denken.
kodo,
Du solltest mal erklären, wie das mit 'Mangel an Empathie' zusammenhängen soll, oder warum Empathie kaufmännisches Denken ausschließt. Willst Du ein Pflegeheim mit Empathie betreiben?
Gruß, Martin
Empathie gehört dazu.
Zweifellos.
Das das mit der Pflege nicht rundläuft und zwar auch in gehobenen Häusern, ist leider so.
Kodo schrieb am 02.09.2008 11:25
Interessant auch, dass Zivis auch dann einberufen werden, wenn sie die Tauglichkeitskriterien für den Wehrdienst nicht erfüllen.
Der Rubel muss offenbar rollen.
Zu meiner Zeit (tm) war das so, dass man die Verweigerung üblicherweise nach der Einstufung zur Tauglichkeit geschrieben hat. Hat sich das geändert?
Steffen:
Aus dem Kreis meiner Bekannten weiß ich, dass viele vorher gefragt werden, ob sie Zivildienst machen wollen oder zum Bund. Ich behaupte mal, wenn man "ja" sagt geben die sich bei der Musterung nicht so viel Mühe, jedenfalls hatten dann die meisten T3 und T3 nimmt die Bundeswehr meistens nicht.
Kodo schrieb am 02.09.2008 11:25
Interessant auch, dass Zivis auch dann einberufen werden, wenn sie die Tauglichkeitskriterien für den Wehrdienst nicht erfüllen.
Kodo schrieb am 02.09.2008 11:25
Interessant auch, dass Zivis auch dann einberufen werden, wenn sie die Tauglichkeitskriterien für den Wehrdienst nicht erfüllen.
Der Rubel muss offenbar rollen.
Zu meiner Zeit (tm) war das so, dass man die Verweigerung üblicherweise nach der Einstufung zur Tauglichkeit geschrieben hat. Hat sich das geändert?
Steffen
Und letztlich: 14.000 Wehrpflichtige wurden im letzten Jahr bei der Musterung nur deshalb als tauglich eingestuft, weil sie bereits vor der Musterung einen KDV-Antrag gestellt hatten.
Kodo schrieb am 02.09.2008 11:25
Interessant auch, dass Zivis auch dann einberufen werden, wenn sie die Tauglichkeitskriterien für den Wehrdienst nicht erfüllen.
Was ist denn das für ein Quatsch?
rw
Kriegsdienstverweigerer werden zu einem höheren Prozentsatz als tauglich gemustert als „normale“ Wehrpflichtige, sofern ihr KDV-Antrag den Musterungsbehörden bekannt war und obwohl die Musterungskriterien nach der Zentralen Dienstvorschrift 46/1 der Bundeswehr für alle zu Musterenden gleichermaßen gelten.
Der „Hinterkopf“ des Musterungsarztes scheint oftmals zu entscheiden: ‚Für den Wehrdienst reicht es nicht mehr, aber Zivildienst, das kann wohl noch gehen.’ KDV
Ausserdem sagt "Berufserfahrung und Ausbildung" allein noch nichts darueber aus, was genau der Erfahrene/Ausgebildete dann auch kann. Selbst eine ausgebildete Altenpflegekraft kann jahrelang gearbeitet haben, ohne auch nur einmal in Theorie und Praxis auf die hier thematisierten Betroffenen / Probleme zu stoszen.
Was im Umkehrschluss bedeutet, man kann sich die ganze Ausbilderei gleich sparen, da man eh nicht weiß, was sie bringt?
Nee, nee. Mir ging es eher um die Benutzung solcher Begriffe, die eben nicht immer genau aussagen, was genau damit gemeint ist.
Die Ausbilderei - sofern vernuenftig und ausreichend - habe ich doch seit Beginn selbst gefordert.
Spock schrieb am 02.09.2008 08:03
Meine Eltern sind in bester geistiger und physischer Verfassung, ein Zustand, der hoffentlich noch lange anhält. Wenn es mal nicht mehr so ist, bin ich hoffentlich in der Lage, adäquat für sie zu sorgen und sage keine Sätze wie 'Ich kann meine Mutter nicht pflegen', weil es schlicht gelogen wäre. 'Ich kann nicht' ist doch Synonym für 'Meine berufliche Entwicklung / Lebensqualität sind mir wichtiger'. Wer selbst körperlich und geistig gesund ist, IST in durchaus der Lage, einen Menschen zu waschen, ihm Essen zu machen und ihn ins Bett zu bringen. Die Zwänge und die Verlockungen des modernen Lebens führen zum vorgeblichen Unvermögen.
Sicher wird das gern auch mal als Ausrede benutzt, aber man kann nicht alle pauschal ueber einen Kamm scheren. Viele sind eben charakterlich, psychisch, etc. nicht in der Lage, solche bzw. manche solcher Taetigkeiten auszuueben. Andere muessen halt arbeiten, um leben zu koennen und koennen deshalb nicht selbst pflegen. Oder man wohnt seit zu langer Zeit getrennt. Oder man wohnt zu weit entfernt. Usw.
Kodo schrieb am 02.09.2008 11:25
Ich bin übrigens nicht dagegen, Langzeitarbeitslosen Jobs als Altenpfleger anzubieten.
Dann aber bitte mit qualifizierter Ausbildung.
Das würde nicht nur den Alten zu Gute kommen.
Die Langzeitarbeitslosen hätten dann einen neuen Job und wären nicht mehr langzeit -arbeitslos.
Mein Reden.
Nur, dass ich noch die Freiwilligkeit erwaehne.
Deshalb bekomme ich Haue fuer sowas und du nicht
Besonders bei Demenzkranken gibt wohl für fast Jeden einen Punkt, wo man einfach nicht mehr will.
Das sage ich nicht aus eigener Erfahrung, aber ich kenne das aus den Erzählungen von anderen.
Es ist auch grundsätzlich kein Makel, pflegebedürftige Angehörige ganz oder teilweise in die Obhut von Profis zu geben.
Kodo schrieb am 02.09.2008 11:25
Interessant auch, dass Zivis auch dann einberufen werden, wenn sie die Tauglichkeitskriterien für den Wehrdienst nicht erfüllen.
Was ist denn das für ein Quatsch?
rw
Kriegsdienstverweigerer werden zu einem höheren Prozentsatz als tauglich gemustert als „normale“ Wehrpflichtige, sofern ihr KDV-Antrag den Musterungsbehörden bekannt war und obwohl die Musterungskriterien nach der Zentralen Dienstvorschrift 46/1 der Bundeswehr für alle zu Musterenden gleichermaßen gelten.
Der „Hinterkopf“ des Musterungsarztes scheint oftmals zu entscheiden: ‚Für den Wehrdienst reicht es nicht mehr, aber Zivildienst, das kann wohl noch gehen.’ KDV
So auch heute in der SZ - Artikel nicht linkbar.
Wer ist denn bitte so bescheuert und stellt den Verweigerungsantrag VOR der Musterung. Solche Leute sollten als lebensuntauglich aus dem Leben ausgemustert werden.