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Dieses Thema hat 126 Antworten
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Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

17.10.2008 18:10
Andere politische Verhältnisse? Antworten

Zitat:

kater_5 schrieb am 16.10.2008 17:18

Heute, wo vieles privatisiert ist, wird diese Möglichkeit aber auch gerne für private Firmen eingesetzt (z. B. für ein Messegelände, aber eben auch die privaten EVU) wo ich das reichlich fragwürdig finde.




Danke für diesen Hinweis; das wusste ich noch nicht. Siehe hier:
http://www.schutzgemeinschaft-filder.de/?p=206
Stuttgarter Messe

Das ist in der Tat sehr grenzwertig. Nach meinem Geschmack schon nicht mehr grenzwertig, sondern falsch. Ob das GG-widrig ist, entscheide ja leider nicht ich, sondern andere. ;-)

Das private EVUs teilweise mittels Enteignungen unterstützt werden, wird man kaum vermeiden können. EVUs gehören in den Bereich der Infrastrukturmaßnahmen, die man ohne Enteignungen manchmal nicht durchführen kann. Zu den Infrastrukturmaßnahmen gibt es neben EVUs, Verkehrswegen und Kommunikation ja auch noch die Bereiche Abfall und Gesundheit und sogar -selten, aber möglich- der Sozialpflege. Letztes ist der Fall, wenn man ein ganze Stadtviertel saniert und die Eigentümer zu Sanierungsmaßnahmen verpflichtet.

Aber bei einer Messe... das finde ich schon bedenklich... zu mal ja nicht nur die Grundstückseigentümer enteignet wurden, sondern auch noch den regionalen politischen Institutionen die Hoheit über die Flächenzuweisung und den Verkehrsplan entzogen wurde (wenn ich das auf die schnelle richtig überflogen habe).

Wie auch immer; Enteignungen müssen richterlich angeordnet werden und sind damit der politischen Manövriermasse weitgehend entzogen. Man kann im Normalfall davon ausgehen, dass nicht einfach aus Jux und Dollerei und privater Profitgier enteignet wird.

Noch ein Wort zum Enteignungsparagraphen im GG: bei mir an der Uni wurde in den Juravorlesungen (hatte allerdings nur 2 x 2 Semester als Pflichtfach im Grundstudium) die Geschichte so erzählt: nach dem Krieg gab es bei den politischen Entscheidungsträgern unklare Vorstellungen, wie mit großen Unternehmen umzugehen sei. Die Industrie hatte sich teilweise als williger Helfer Hitlers präsentiert, dann gab es auch noch nicht sooo schlechte Erfahrungen mit dem Kommunismus/Sozialismus. Der kalte Krieg hatte noch nicht stattgefunden. Viele politische Entscheidungsträger kamen außerdem aus dem streng christlichen Umfeld und hatten von daher keine übermäßige Liebe für das "Geldverdienen".

In Summe war es wohl damals so (so jedenfalls bei mir damals erzählt) , dass dieser Paragraph tatsächlich auch als Hebel gedacht war, etwas Sozialismus einführen zu können, wenn man es denn für richtig halten würde. Also nicht nur als Werkzeug politischer Arbeit in einem marktwirtschaftlichen Umfeld.

Durch den kalten Krieg seien aber dann alle diesbezüglichen Zuneigungen zu sozialistischen Experimenten dann schnell verschwunden und seid dem war dieser Paragraph nur noch Hilfsmittel für Strukturmaßnahmen.

MfG Frank

kater_5 Offline

Besucher

Beiträge: 1.018

17.10.2008 18:11
Andere politische Verhältnisse? Antworten
Her mal ein Beispiel http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/wirtschaftsbranche/bayer/co_pipeline/

"Der Chemiekonzern Bayer braucht das Kohlenmonoxid zur Kunststoffproduktion. Im Chemiepark Dormagen stehe eine moderne Produktionsanlage, aber auch in Krefeld-Uerdingen werde der Stoff gebraucht, erläutert Bayer-Sprecherin Kerstin Nacken. Darum entsteht zurzeit eine 67 Kilometer lange Pipeline, die zweimal den Rhein unterquert und im Wesentlichen im Rechtsrheinischen entlang der Autobahn A3 verlaufen soll.

Stadt Monheim und Bürger protestieren

Bereits seit Herbst 2004 sind die Behörden mit der Planung der Pipeline beschäftigt. Im Februar 2007 wurde der Bau genehmigt. Und es wurde am 21. März 2007 auch schon die gesetzliche Grundlage für eine Enteignung von Heinz-Josef Muhr und weiteren betroffenen Anwohnern geschaffen. Um privates Grundeigentum gegen eine angemessene Entschädigung zu enteignen, muss der Gesetzgeber ein besonderes öffentliches Interesse feststellen. "Der Landtag hat das Gesetz sogar einstimmig beschlossen", freut sich Bayer-Sprecherin Kerstin Nacken. "Es ist von allen Parteien im Landtag durchgewunken worden", interpretiert hingegen Heinz-Josef Muhr die Abstimmung ohne jegliche Debatte. Das sei ihm "durchgerutscht", gesteht später der Abgeordnete Hans-Dieter Clauser (CDU) aus Mettmann laut Presseberichten auf einer Podiumsdiskussion."

Das mit dem Enteignen ging dann wohl recht fix, allerdings hat es jetzt ein Gericht erstmal gestoppt, weil das öffentliche Interesse wohl doch nicht so gesehen wurde wie von den Politikern.

Gruss
Kater
kater_5 Offline

Besucher

Beiträge: 1.018

17.10.2008 18:17
Andere politische Verhältnisse? Antworten
"Finde ich schön - jeder plant die Erschließungsstrasse auf dem Nachbargrundstück, baut sich den eigenen Schulraum und sein eigenes kleines Wasserwerk und die Müllverbrennungsanlage gleich noch dazu.

Ich habe so den Verdacht, dass Bauland dann unter dem Strich wesentlich teurer wäre..."

Das ist typisches Politikergeschwafel. Die Realität ist doch, dass man die Grundstücke sowieso einem Bautrüger überlässt und der dann die Planung und Erschliessung macht. Und die Wasserwerke und Müllverbrennungsanlagen sind froh über jeden Kubikmeter, den sie zusätzlich entsorgen dürfen. Und die Schulen werden hier gerade alle zugemacht, weil es nicht genug Schüler gibt.

"Sag mal, Dein Vater ist doch Bürgermeister irgendwo in den neuen Ländern - redet ihr garnicht miteinander über solche Dinge?"

Gemeinderatsmitglied. Ja, der kotzt auch, wenn der von seinen Sitzungen im Bauausschuss erzählt. die ganzen PDS Heinies kommen mit genau Deiner Argumentation, wenn sie mal wieder erfolgreich Investitionen und Arbeitsplätze verhindert haben.

Gruss
Kater


SteffenHuber Offline

Besucher

Beiträge: 459

17.10.2008 19:23
Andere politische Verhältnisse? Antworten

Zitat:

Anonymer User schrieb am 17.10.2008 18:10

Zitat:

kater_5 schrieb am 16.10.2008 17:18

Heute, wo vieles privatisiert ist, wird diese Möglichkeit aber auch gerne für private Firmen eingesetzt (z. B. für ein Messegelände, aber eben auch die privaten EVU) wo ich das reichlich fragwürdig finde.




Danke für diesen Hinweis; das wusste ich noch nicht. Siehe hier:
http://www.schutzgemeinschaft-filder.de/?p=206
Stuttgarter Messe

Das ist in der Tat sehr grenzwertig. Nach meinem Geschmack schon nicht mehr grenzwertig, sondern falsch. Ob das GG-widrig ist, entscheide ja leider nicht ich, sondern andere. ;-)




Ich habe (als quasi-Ortsansässiger) den Weg zur neuen Stuttgarter Messe im Detail verfolgt. Das meiste im obigen Link ist NIMBY-Geschwafel, das man auch gerne beim Thema Flughafenausbau liest. Die angesprochenen Verkehrsprobleme sind zum allergrößten Teil hausgemacht, weil dieselben Leute, die die Messe bis aufs Messer bekämpft haben, beim Straßenausbau genauso bremsen. Die präsentierte Sichtweise ist extrem einseitig.

Die Messe hat signifikante Bedeutung für BaWü und Stuttgart. Es gab reichlich Wahlen, wo der Wähler gegen die Messe hätte stimmen können (genau wie gegen Stuttgart 21). Davon hat man aber nix gesehen.

Abgesehen davon gehört der Messebetreiber zu 50% dem Land BaWü und zu 50% der Stadt Stuttgart, wenn ich recht informiert bin.

Steffen

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

19.10.2008 16:11
Andere politische Verhältnisse? Antworten

Zitat:

kater_5 schrieb am 16.10.2008 17:18
Richtig pervers wird es dann, wenn die Gemeinden zu Spottpreisen enteignen, um das dann als Bauland teuer zu verkaufen.

Gruss
Kater




Enteignungen und die Höhe der Entschädigung erfolgen immer durch Gesetz und sind damit juristisch überprüfbar.

Welches Gesetz sollte denn vorgaben, dass Gemeiden mit dem Ziel enteignen können, um das enteignete Grundstück dann als Bauland mit Gewinn zu verkaufen?
Das wäre Willkür.

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

19.10.2008 16:12
Andere politische Verhältnisse? Antworten

Zitat:

Anonymer User schrieb am 19.10.2008 16:11

Zitat:

kater_5 schrieb am 16.10.2008 17:18
Richtig pervers wird es dann, wenn die Gemeinden zu Spottpreisen enteignen, um das dann als Bauland teuer zu verkaufen.

Gruss
Kater




Enteignungen und die Höhe der Entschädigung erfolgen immer durch Gesetz und sind damit juristisch überprüfbar.

Welches Gesetz sollte denn vorgaben, dass Gemeiden mit dem Ziel enteignen können, um das enteignete Grundstück dann als Bauland mit Gewinn zu verkaufen?
Das wäre Willkür.




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