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Dieses Thema hat 32 Antworten
und wurde 452 mal aufgerufen
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MartiS2 Offline



Beiträge: 6.791

15.06.2022 12:25
#31 RE: Die Landtagswahlen im "Osten" Antworten

Konsequenzen? Kleiner Vogelschiss auf Merkels Biographie? Oder wird sie dafür gefeiert?

Gruß
Martin

Mirkalf Offline




Beiträge: 10.908

15.06.2022 20:10
#32 RE: Die Landtagswahlen im "Osten" Antworten

Klonovsky zum Urteil:

Zitat
[...] Wäre die BRD ein Rechtsstaat, hätte der Generalbundesanwalt wegen Nötigung von Verfassungsorganen” gemäß § 105 StGB zumindest Ermittlungen gegen die Kanzlerin aufgenommen. Dann hätte sich die Schwefelpartei womöglich gar nicht an die Karlsruher nominellen Verfassungshüter wenden müssen. Jene wiederum ließen sich Zeit – „Zeit gewonnen, alles gewonnen” (Kleist) –, obwohl der Fall ja noch eindeutiger war als das Wembley-Tor, zwei Jahre lang, bis Merkel nicht mehr im Amt war, dann riefen sie ihr ein sanft-symbolisches Dudu! nach, ein Das-macht-man-doch-nicht! Man kann diese ex post-Entscheidung wahlweise bequem, schlau, korrupt oder feige nennen, es ist egal. Das Urteil ist eh wirkungslos, es wird keine Konsequenzen haben.

„Wie schon in den gleichgelagerten Fällen Wanka 2015 (da gab es die Einstweilige Anordnung, das Hauptsacheurteil kam 2018 und wurde von der Zeit noch relativ neutral berichtet) und Seehofer 2018 (Das Urteil erging 2020 und wurde sogar von der SZ relativ sachbezogen referiert) hat die Medienmeute den Skandal weggeschwiegen, während vor dem Merkelschen Staatsstreich von 2015 kein Minister und auch kein Kanzler eine derart massive verfassungsfeindliche Handlung politisch überlebt hätte”, notiert der inzwischen einschläge Leser ***, Jurist im Staatsdienst.

Die Entscheidung ging mit 5:3 aus. „Das bedeutet”, fährt Leser *** fort, „es gibt im 2. Senat zwei Lager, ein (noch) grundgesetzkonformes, konservatives, und ein radikales, dem das GG egal ist, und das die von Merkel eingeleitete Transformation in den linken Gesinnungsstaat weitertreiben will. 5:3 heißt übrigens, daß es nur an einer Stimme lag, denn bei einem Patt wäre die Klage abgelehnt gewesen. In Wirklichkeit gibt es im Westen nichts Neues, denn die Beklagte hat ihr Ziel, der aufgekommenen Opposition endgültig den Gnadenstoß zu versetzen, zu 100 Prozent erreicht. Sogar der Generalbundesanwalt hat stillgehalten. Momentan wird Merkel genüßlich in sich hineinlächeln.”[...]

https://www.klonovsky.de/2022/06/15-juni-2022/

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„Manchen Völkern genügt eine Katastrophe, sie zur Besinnung zu bringen. Deutschen, so scheint es, bedarf es des Untergangs.”
--Arthur Moeller van den Bruck

„Wenn man so darüber nachdenkt ist es eigentlich erschreckend, wie wenig Politiker aufgeknüpft werden.”
--G. K. Chesterton

„Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen.”
--Mark Twain

Mirkalf Offline




Beiträge: 10.908

29.12.2023 15:13
#33 RE: Die Landtagswahlen im "Osten" Antworten

Zitat
Thüringen-SPD will Verfassung ändern, um AfD-Sieg zu verhindern


Der thüringische Innenminister Georg Maier (SPD) hat auch eine Verfassungsänderung gefordert, um eine mögliche Wahl von AfD-Politikern in Spitzenämtern des Landes zu verhindern. Denn laut Umfragen könnte die AfD am 1. September mit großem Vorsprung stärkste Kraft in dem mitteldeutschen Bundesland werden.

Der AfD stünde dann nach bisheriger Lage auf jeden Fall das Amt des Landtagspräsidenten zu. Doch das will Maier, der der rot-rot-grünen Minderheitsregierung unter Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) angehört, nicht dulden. Denn „damit könnte sie beispielsweise den wissenschaftlichen Dienst kontrollieren und hätte das Verfahren zur Wahl des Ministerpräsidenten in der Hand“, sagte der Sozialdemokrat der Süddeutschen Zeitung.

Daher müßten die Regeln so geändert werden, daß das Parlament auch Politiker anderer Parteien zum Landtagspräsidenten wählen könne. „Das müssen wir regeln, genau wie die Zusammensetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums für den Verfassungsschutz“, verlangte Maier: „Da hätte die AfD ja dann auch mindestens das Anrecht auf zwei Sitze.“ [...]

Mit einer Verfassungsänderung will der Innenminister auch die Wahl des Ministerpräsidenten neu regeln. Denn die „jetzige Formulierung ‚Im dritten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen bekommt‘“ lasse Fragen offen. Maier meint, wenn nur ein Kandidat antrete, sei es „theoretisch möglich, daß der mit einer einzigen Ja-Stimme gewählt wäre, obwohl alle anderen Abgeordneten mit Nein stimmen oder sich enthalten“.

Die einfachste Lösung aus Maiers Sicht müßte jedoch sein, einen zweiten Kandidaten gegen AfD-Chef Björn Höcke ins Rennen zu schicken. Doch danach fragte die Süddeutsche Zeitung nicht, und der Landesinnenminister sagte auch nicht, daß damit sein Szenario hinfällig wäre. Dann wäre nämlich der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt. Dafür müßten Linke, CDU und SPD allerdings gemeinsam einen Ministerpräsidenten wählen. [...]

https://jungefreiheit.de/politik/deutsch...-zu-verhindern/

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--Arthur Moeller van den Bruck

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