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DP Offline



Beiträge: 5.248

09.03.2009 10:29
Kinderpornographie: Verdacht gegen SPD Politiker Antworten
Grundsätzlich: Wer sich an pseudomoralischen oder verschwörungstheoretischen Gebrabbel beteiligen möchte kann das ausgiebig hier tun.

Was mir bei dem Fall besondern auffällt ist die öffentliche Beweisaufnahme. Praktisch zeitgleich mit der Durchsuchung von Tauss Privat- und Abgeordnetenbüros verlautete der Oberstaatsanwalt, was genau man gegen Tauss in der Hand habe; nämlich Handy Kontakte zu einschlägigen Verbrechern der Szene. Nachdem der Abgeordnete darauf verwies, dass sich das gefundene Material aus seiner Tätigkeit als Ansprechperson für Internetkriminalität erklärt erwiderte der Oberstaatsanwalt, dass "die Fundsituation gegen einen Zusammenhang mit seiner Abgeordnetentätigkeit spricht".

Dass nun der Verteidiger vehement von einer Vorverurteilung spricht und den Grundsatz der Unschuldsvermutung missachtet sieht ist nachvollziehbar.
Mir scheint, hier will sich die Staatsanwaltschaft profilieren, weil man angeblich einen dicken Fisch an Land zog. Dafür kann man dann auch alle Grundsätze über Bord werfen. Mag ja sein, dass die Indizien klar für ein Vergehen sprechen. Das hat die Staatsanwaltschaft aber nicht in diesem frühen Stadium zu beurteilen.
Frank2000 Offline

Besucher

Beiträge: 242

09.03.2009 11:01
Kinderpornographie: Verdacht gegen SPD Politiker Antworten
Mir geht die Hexenjagd gegen vermeintliche oder echte Pädophile inzwischen deutlich zu weit. Wir sind in diesem Punkt inzwischen weit über eine reine "Schuld- oder Schadensverfolgung" hinaus.

Die neuen Jugendschutzgesetze sind nicht zum Schutz der Jugend gedacht (das ging ja vorher schon), und dienen auch nicht mehr primär zum Ausgleich eines Schadens. Statt dessen sind es reine und unverfälschte "Moralschutzgesetze" - wie wir sie in früheren unseeligen Zeiten auch schon hatten. Das bemerkt man insbesondere dann, wenn die Straftat der Jugendpornografie auf virtuelle Ware angewendet wird, also keine lebendigen oder toten Menschen bei der Erstellung des Materials beteiligt waren.

Zur Zeit werden in Deutschland viele Animefilme nicht mehr vertrieben, weil diese japanische Filmform traditionell mit dem Lolitakomplex spielt. Viele Filmfiguren weisen kindliche Züge auf und führen erotische Handlungen aus. Nur kurz zum Hintergrund: Japan ist weiterhin ein ZUTIEFST konservatives Land, in dem tatsächliche Kinderpornografie schwer bestraft wird. Trotzdem sind in Japan diese Anime eine anerkannte Filmform.

Desweiteren sind viele Kinofilme der 70er Jahre nicht mehr in Deutschland erhältlich, weil sie nach heutigen Rechtsmaßstäben ein Straftatbestand sind.

Inzwischen geht die Hexenjagd sogar soweit, das bereits Verfahren wegen Jugendpornografie erhoben werden, wenn nur eine GESCHICHTE geschrieben wurde, die den Anschein erwecken könnte, Jugendliche würden erotische oder sexuelle Handlungen vornehmen. Also bereits die PHANTASIE wird bestraft.

Deutschland hat es jetzt geschafft, sich in diesem Punkt ein Strafrecht zu geben, dass zu den schärfsten der Welt gehört und allein der Unterdrückung moralisch unerwünschter Verhaltensweisen dient.


Ich bin mir nicht sicher, ob man heute überhaupt noch zugeben darf, damals "Zärtliche Cousinen" gesehen zu haben. Verjähren solche barbarischen Verbrechen oder muss man damit rechnen, dass noch die Leiche aus dem Grab gescharrt und öffentlich auf dem Marktplatz verbrannt wird, wenn man auch nur in die Nähe des neuen omnipräsenten Verbrechens "Jugendpornografie" kommt?

Und um meine Darstellung abzurunden, ergänze ich mit den Beiträgen anderer Diskussionsteilnehmer aus Zettels Raum:


***
Was Pornographie ist, ist dabei aber schon das Problem. Es entspricht vielleicht nicht der meist zitierten juristischen Definition eines Oberlandesgericht, aber meine Großeltern hätten besagten Tatort vermutlich als pornographisch betrachtet. Die Definition von Pronographie ist eigentlich ein Witz für sich, denn was erregend ist, was eine Handlung ist, was vorder- oder hintergründig ist, liegt absolut im Auge des betrachters und wenn "allgemeine Wertvorstellungen" Teil einer juristischen Definition werden, kommt mir die Galle hoch, zumindest wenn solche Begriffsbildungen als Basis von Strafrechtsentscheidungen herangezogen werden. Ich habe keinen Zweifel dass eine ganze Menge Menschen die Schriften von Nabokov als pornographisch einschätzen würden, von Mutzenbacher noch gar nicht angefangen. Der Tatort fiel mir nur gerade ein, weil Nastasja Kinski damals tatsächlich noch minderjährig war und der Film durchaus entsprechende Kritiken eingefangen hat.

Das Problem mit dem neuen Gesetz ist, dass Hersteller und Konsumenten von Filmen mit expliziten, sexuellen Darstellungen sich bisher um solche Definitionen kaum geschert haben. Ich glaube nicht, dass es einen Paul Verhoeven besonders juckt ob man seine Filem als pornographisch bezeichnet (sie sind ohnehin für ein erwachsenen Publikum bestimmt) und Oswald Kolle hat sich dem Vorwurf der Pornographie hunderte Male stellen müssen. Heute wird das aber durch die neue Gesetzlage zum Problem, denn wenn irgendein Darsteller (oder Protagonist in einem Buch) den Eindruck machen könnte unter 18 zu sein, dann muss geprüft werden, ob das Werk pornographisch ist. Und dann ist es zu verbieten. Und plötzlich rückt ein Begriff, der vorher kaum eine Nebenrolle gespielt hat, in zentrale juristische Bedeutung. Scheusslich.
Wir schaffen uns da eine neue Zensurstelle, die nicht für Kinder zensiert, sondern für uns Erwachsene. Und das sehr weitreichend. Und wenn ich mir vorstelle, dass Leute wie Zypries oder van der Leyen entscheiden, was pornographisch ist und was nicht, dann ist es nicht mehr nur die Galle, die mir hochkommt. Dieses Gesetz ist ein ganz entsetzlicher Rückschritt an den Anfang des letzten Jahrhunderts. Und vollkommen ohne jede Not, das sei noch dabei gesagt.
***

***
Und wenn man das Grundsatz nimmt, dann sind die nächsten Gesetzesverschärfungen dieser Art doch nur noch Formsache.
Wie ist es denn mit gespielten/in Filmen gezeigten Vergewaltigungen?

Ich halte es außerdem für sehr gefährlich Pädophile, die sich aber im Griff haben und ihre Neigungen so ausleben - wie Sie es schreiben - generell für ihre Neigung zu bestrafen. Einerseits könnte man so auch viele andere Ansichten ohne konkretes Vergehen bestrafen. Einen Rassisten, der aber anderen nichts böses antut. Einen Gegner des Systems, der aber nicht konkret gegen das System vorgeht und die Gesetze einhält. Und so weiter...

Andererseits schürt eine solche Verurteilung allein aufgrund der Neigung/Gesinnung dazu, Kräfte zu stärken, welche Methoden zur Erfassung derselben(zum Beispiel finden eines Pädophilengens, was weiß ich...) finden möchten, um dann potenzielle Täter präventiv einzusperren. So wie es ja oft bei Kinderschändern diskutiert wird.
***

All das zusammengenommen ist für mich die Jagd auf Pädophile in die gleiche Kategorie einzuordnen wie die in Deutschland beliebte "Nazi-Jagd" oder "Ökösünder-Jagd": es handelt sich um unspezifische, unserem Rechtssystem eigentlich widersprechende Konstrukte, die den Mob mobilisieren sollen, um politisch oder ideologisch in Ungnade gefallene Leute zu liquidieren.

MfG Frank
DP Offline



Beiträge: 5.248

09.03.2009 11:34
Kinderpornographie: Verdacht gegen SPD Politiker Antworten
Frank,

Aber du gehst sicher mit mir konform wenn ich behaupte, wir sprechen hier von 2 völlig verschiedenen Themen!?
redwolf Offline

Besucher

Beiträge: 61

09.03.2009 12:04
Kinderpornographie: Verdacht gegen SPD Politiker Antworten

Zitat:

Mag ja sein, dass die Indizien klar für ein Vergehen sprechen. Das hat die Staatsanwaltschaft aber nicht in diesem frühen Stadium zu beurteilen.




Das muss die StA in diesem frühen Stadium aber beurteilen, denn wenn sie nicht den Anfangsverdacht für eine Straftat gegeben sieht, darf sie gar nicht ermitteln.

WRL007 Offline

Besucher

Beiträge: 412

09.03.2009 12:36
Kinderpornographie: Verdacht gegen SPD Politiker Antworten
"Das muss die StA in diesem frühen Stadium aber beurteilen, denn wenn sie nicht den Anfangsverdacht für eine Straftat gegeben sieht, darf sie gar nicht ermitteln."

Ich frage mich eher, ob es in einem so frühen Stadium richtig ist, eine Menge Einzelheiten zu publizieren - sicherlich liegt ein Anfangsverdacht vor, dazu reicht aber i.d.R. schon eine anonyme Anschuldigung aus. Und wie das mit dem Anfangsverdacht und den weiteren Ermittlungen so manchmal geht kann man exemplarisch am Fall des Passauer Polizeipräsidenten sehen.

Gruß
WRL
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

09.03.2009 12:59
Kinderpornographie: Verdacht gegen SPD Politiker Antworten
DP schrieb am 09.03.2009 11:34
Frank,
Aber du gehst sicher mit mir konform wenn ich behaupte, wir sprechen hier von 2 völlig verschiedenen Themen!?
***

Nein. Du konzentrierst dich auf einen prominenten Einzelfall und ich habe ausgehend vom Einzelfall die ganze Richtung der Verfolgung dieses Straftatbestandes angeprangert.

Inzwischen werden schon Leute einer polizeilichen Überprüfung unterzogen, weil ein Nachbar eine Anzeige erstattet hat, dass er/sie ein Katalog mit Mädchenbadekleidung auf dem Schreibtisch eines Junggesellen herumliegen hat sehen. Das ist kein Witz - ich kenne einen solchen Fall. Viele Observierten bekommen gar nicht mit, dass sie überprüft wurden. Manchmal allerdings findet die Polizei dann IRGENDWAS - und schon ist man der öffentlichen Ächtung ausgesetzt.

Gerade bei solchen hochgradig emotionalen Themen müsste man von der Staatsanwaltschaft erwarten, erst dann die Presse einzuschalten, wenn ein Gerichtsverfahren bereits angesetzt ist. Statt dessen scheinen die hier beteiligten Staatsanwälte geradezu geil darauf gewesen zu sein, mal wieder einen Promi zu schlachten. Wenn man sich ansieht, auf welcher Sachlage hier eine Durchsuchung angeordnet wurde, dann kann einem nur gruseln:

Da gab es also möglicherweise einen Handy-Kontakt.

Im Ernst: das war´s. Denn alles andere wurde erst zu späteren Zeitpunkten vorgebracht (und ist weiterhin nur Behauptung). Da wird also ein Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Wohnung vorgenommen, nur weil ein BESCHULDIGTER (den vermeintliche Vertreiber von Pädophilie ist ja zur Zeit auch nur beschuldigt; für nix verurteilt) irgendwelche Handynummern irgendwo gespeichert hat??? Sagt mal, geht´s noch?

Ich kenne außer der Jagd auf "Nazis" und "Pädophile" keinen anderen Bereich, in dem derart leichtfertig Grundrechte über Bord geworfen werden. Es ist offensichtlich, dass diese beiden Straftatbestände aktiv benutzt werden, um sich von den Zwängen einer **hüstel** all zu liberalen Rechtsvorstellung zu lösen. Endlich darf Polizei und Staatsanwaltschaft mal wieder starker Mann spielen!

Und diese Marschrichtung wurde von der Strafrechtsreform aktiv unterstützt, in dem die Straftatbestände und der Handlungsspielraum der Exekutive noch mal deutlich erweitert wurden.

Noch vor 20 Jahren wäre Tauss wegen solchem -juristisch betrachtet- Kleinkram nicht derart in die Mühle geraten. Der "Kampf gegen Pädophile" hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen.
MfG Frank

MfG Frank
redwolf Offline

Besucher

Beiträge: 61

09.03.2009 13:27
Kinderpornographie: Verdacht gegen SPD Politiker Antworten

Zitat:

Anonymer User schrieb am 09.03.2009 12:59
Gerade bei solchen hochgradig emotionalen Themen müsste man von der Staatsanwaltschaft erwarten, erst dann die Presse einzuschalten, wenn ein Gerichtsverfahren bereits angesetzt ist. Statt dessen scheinen die hier beteiligten Staatsanwälte geradezu geil darauf gewesen zu sein, mal wieder einen Promi zu schlachten. Wenn man sich ansieht, auf welcher Sachlage hier eine Durchsuchung angeordnet wurde, dann kann einem nur gruseln:

Da gab es also möglicherweise einen Handy-Kontakt.

Im Ernst: das war´s.




1. Die Presse wurde nicht von der StA "eingeschaltet", sondern wusste bereits vorher von den Vorwürfen, weil man Tauss' Immunität ja erst aufheben musste, damit überhaupt gegen ihn weiter ermittelt werden konnte. Die StA war hier in erster Linie reaktiv tätig.

2. Es ist von öffentlichem Interesse, wenn die StA gegen den medienpolitischen Sprecher einer Partei wegen Kinderpornographie ermittelt. Was, wenn nicht die Information über solche Tatsachen, soll denn sonst Aufgabe der Presse sein?! Dann ist es auch sinnvoll, wenn die StA über den Stand der Ermittlungen informiert.

3. Der Vorwurf begründet sich nicht allein darauf, dass Tauss mehrfachen Handy-Kontakt zu einem Vertreiber von Kinderpornographie hat, sondern meines Wissens auch darauf, daß er kinderpornographisches Material besaß. Selbst wenn Tauss meint, daß er das für seine Arbeit benötigt hat (und damit recht haben sollte), hat er den Straftatbestand erfüllt.

DP Offline



Beiträge: 5.248

09.03.2009 13:31
Kinderpornographie: Verdacht gegen SPD Politiker Antworten

Zitat:

redwolf schrieb am 09.03.2009 13:27

2. Es ist von öffentlichem Interesse, wenn die StA gegen den medienpolitischen Sprecher einer Partei wegen Kinderpornographie ermittelt. Was, wenn nicht die Information über solche Tatsachen, soll denn sonst Aufgabe der Presse sein?! Dann ist es auch sinnvoll, wenn die StA über den Stand der Ermittlungen informiert.




Dann frage ich mich wozu die Öffentlichkeit so einen aufwändigen Justizapparat durchfüttert, wenn ein journalistisches Tribunal nicht auch genügt. Wie wärs mit Barbara Salesch?

kater_5 Offline

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Beiträge: 1.018

09.03.2009 13:40
Kinderpornographie: Verdacht gegen SPD Politiker Antworten
"Ich kenne außer der Jagd auf "Nazis" und "Pädophile" keinen anderen Bereich, in dem derart leichtfertig Grundrechte über Bord geworfen werden. Es ist offensichtlich, dass diese beiden Straftatbestände aktiv benutzt werden, um sich von den Zwängen einer **hüstel** all zu liberalen Rechtsvorstellung zu lösen. Endlich darf Polizei und Staatsanwaltschaft mal wieder starker Mann spielen!"

Das jemand so öffentlich seine Beschränktheit kundtut ist schon fast wieder witzig.

Gruss
Kater
DP Offline



Beiträge: 5.248

09.03.2009 13:40
Kinderpornographie: Verdacht gegen SPD Politiker Antworten

Zitat:

Anonymer User schrieb am 09.03.2009 12:59
DP schrieb am 09.03.2009 11:34
Frank,
Aber du gehst sicher mit mir konform wenn ich behaupte, wir sprechen hier von 2 völlig verschiedenen Themen!?
***

Nein. Du konzentrierst dich auf einen prominenten Einzelfall und ich habe ausgehend vom Einzelfall die ganze Richtung der Verfolgung dieses Straftatbestandes angeprangert.

Inzwischen werden schon Leute einer polizeilichen Überprüfung unterzogen, weil ein Nachbar eine Anzeige erstattet hat, dass er/sie ein Katalog mit Mädchenbadekleidung auf dem Schreibtisch eines Junggesellen herumliegen hat sehen. Das ist kein Witz - ich kenne einen solchen Fall. Viele Observierten bekommen gar nicht mit, dass sie überprüft wurden. Manchmal allerdings findet die Polizei dann IRGENDWAS - und schon ist man der öffentlichen Ächtung ausgesetzt.




Na ich denke schon, dass wir hier von 2 unterschiedlichen Dingen sprechen. Ich gehe mal davon aus, dass der Verdacht gegen Tauss mehr ist als ein bestellter Katalog mit Damenunterwäsche. Vermutlich ist das in Anbetracht des Skandals so tief abgeklärt dass die Zweifel wohl nur noch sehr gering sind.

Ich meine nur, dass trotzdem eine juristische Vorverurteilung völlig inakzeptabel ist.

redwolf Offline

Besucher

Beiträge: 61

09.03.2009 13:47
Kinderpornographie: Verdacht gegen SPD Politiker Antworten

Zitat:

DP schrieb am 09.03.2009 13:31

Zitat:

redwolf schrieb am 09.03.2009 13:27

2. Es ist von öffentlichem Interesse, wenn die StA gegen den medienpolitischen Sprecher einer Partei wegen Kinderpornographie ermittelt. Was, wenn nicht die Information über solche Tatsachen, soll denn sonst Aufgabe der Presse sein?! Dann ist es auch sinnvoll, wenn die StA über den Stand der Ermittlungen informiert.




Dann frage ich mich wozu die Öffentlichkeit so einen aufwändigen Justizapparat durchfüttert, wenn ein journalistisches Tribunal nicht auch genügt. Wie wärs mit Barbara Salesch?




Ich weiß nicht, was Du so liest. Aber ich habe der Presse bisher nur entnehmen können, daß gegen Tauss ermittelt wird, bei ihm einschlägiges Material sichergestellt wurde und er sich mit dem rechtlich weitgehend unerheblichen Einwand rechtfertigt, er habe dieses Material für seine Arbeit gebraucht, was von der StA bezweifelt wird. Außerdem brachte tauss ins Spiel, daß es sich auch um einen Racheakt handeln könne, wofür die StA aber keine Hinweise gefunden hat.

Ab wann sollte die Presse denn über Ermittlungen gegen Politiker berichten dürfen? Erst ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Verurteilung? Man darf hier nicht vergessen, daß die Ermittlungen bereits durch die Aufhebung der Immunität öffentlich wurden.

DP Offline



Beiträge: 5.248

09.03.2009 13:54
Kinderpornographie: Verdacht gegen SPD Politiker Antworten
Ja richtig, 1. wird die Immunität durch den Landtag aufgehoben und 2. ermittelt die StA, woraus man schliessen muss, dass es einen Anfangsverdacht geben wird. Mehr muss der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt werden, denn das Strafmass wird nicht zuletzt auch am öffentlichen Interesse bemessen; aufgekochte Emotionen und ermittlungstechnische Details ausgebreitet in der Bild Zeitung sind sicher nicht im Interesse des Angeklagten und der hat doch schliesslich auch Rechte. Stattdessen muss man lesen, wen Tauss angerufen hat, wann er sich mit wem im und vor dem Urlaub besprochen hat, was er geil findet und was er so in SMS Nachrichten bespricht. Erstaunlich, dass noch keine der beschlagnahmten Bilder veröffentlicht wurden. Das dauert aber wohl nicht mehr lange.
redwolf Offline

Besucher

Beiträge: 61

09.03.2009 14:27
Kinderpornographie: Verdacht gegen SPD Politiker Antworten

Zitat:

DP schrieb am 09.03.2009 13:54
Ja richtig, 1. wird die Immunität durch den Landtag aufgehoben und 2. ermittelt die StA, woraus man schliessen muss, dass es einen Anfangsverdacht geben wird. Mehr muss der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt werden, denn das Strafmass wird nicht zuletzt auch am öffentlichen Interesse bemessen; aufgekochte Emotionen und ermittlungstechnische Details ausgebreitet in der Bild Zeitung sind sicher nicht im Interesse des Angeklagten und der hat doch schliesslich auch Rechte. Stattdessen muss man lesen, wen Tauss angerufen hat, wann er sich mit wem im und vor dem Urlaub besprochen hat, was er geil findet und was er so in SMS Nachrichten bespricht. Erstaunlich, dass noch keine der beschlagnahmten Bilder veröffentlicht wurden. Das dauert aber wohl nicht mehr lange.




zu 1. - Tauss war MdB, also kann auch nur der Bundestag die Immunität aufheben. Alles andere wäre ja totaler Quatsch.

zu 2. - Tauss ist an die Presse gegangen und hat seine Unschuld beteuert. Da interessiert mich schon, worauf denn die Vorwürfe gestützt werden.

Daß das Strafmaß am öffentlichen Interesse bemessen wird, war vermutlich so nicht gemeint. Ist natürlich Unsinn. Und ich kann nur wiederholen: was ich dazu gelesen habe, war faktenorientiert - aufgekochte Emotionen oder gar eine Vorveruteilung durch die Presse habe ich nicht festgestellt.

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

09.03.2009 14:46
Kinderpornographie: Verdacht gegen SPD Politiker Antworten
Frank schrieb am 09.03.2009 12:59

> Ich kenne außer der Jagd auf "Nazis" und "Pädophile" keinen anderen Bereich, in dem derart leichtfertig Grundrechte über Bord geworfen werden. Es ist offensichtlich, dass diese beiden Straftatbestände aktiv benutzt werden, um sich von den Zwängen einer **hüstel** all zu liberalen Rechtsvorstellung zu lösen.

Wohl wahr. Leider.
*zustimm*

wh
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

09.03.2009 22:21
Kinderpornographie: Verdacht gegen SPD Politiker Antworten
redwolf schrieb am 09.03.2009 13:27

3. Der Vorwurf begründet sich nicht allein darauf, dass Tauss mehrfachen Handy-Kontakt zu einem Vertreiber von Kinderpornographie hat, sondern meines Wissens auch darauf, daß er kinderpornographisches Material besaß.

***

Dieses "Material", was auch immer das genau war und warum er es in Besitz hatte, kann ja nur auf der Basis eines Durchsuchungsbeschlusses gefunden worden sein.

V O R der Durchsuchung, also zu dem Zeitpunkt, als die Immunität aufgehoben wurde und der Durchsuchungsbeschluss abgesegnet wurde, stand also lediglich ein möglicher Handykontatk eines Beschuldigten zur Debatte. Mehr nicht.

Aus deinenAusführungen, redwolf, schließe ich, dass du auch ein glühender Befürworter für Rasterfahndung auf Autobahnen bist. Das also alle paar Kilometer die Kennzeichen aller Autofahrer gescannt werden und wer dann im Schnitt zu schnell gefahren ist, kriegt automatisch eine Strafzettel. Oder wie wäre es mit regelmäßig Olinedurchsuchungen von PCs mit Bundestrojaner? Außerdem schlage ich für die Liebhaber des starken Staates prophilaktisch Speichelproben vor - damit findet man alle Vergewaltiger im Nu.

Um es noch einmal speziell für dich zu formulieren redwolf, denn mein Hauptargument kam wohl nicht durch: ich bin ein Befürworter des LIBERALEN Rechtsstaates. Ich nehme lieber in Kauf, dass ein Handvoll echter oder auch nur unterstellter Rechtsbrecher nicht erwischt wird, als dass ich hinnehme, dass Leuten wie dir ein Instrumentarium zugestanden wird, bei den kleinsten Kleinigkeiten Leute durch die Rechtsmühle zu drehen.

Mein Gesellschaftsbild wird nicht unwesentlich davon geprägt, dass der normale Bürger auch mal eine Grenze überschreiten kann, ohne gleich die geballte Faust der Staatsmacht im Nacken zu spüren. Ich will NICHT hundert Prozent aller Tempsünder einbuchten - es genügt, solche Vorfälle im Zaum zu halten. Ich will NICHT hundert Prozent aller Kiddis in Erziehungsanstalten einweisen, die mal ein paar MP3s illegal kopiert haben. Und ja, wenn es bis zum letzten durchdiskutiert wird: ich würde tatsächlich auch in Kauf nehmen, dass irgendwo ein Pädophiler unentdeckt bleibt, der im Leben nicht mehr getan hat, als ein paar Bilder anzuschauen, wenn ich dafür den LIBERALEN Rechtsstaat erhalten kann.

Aber in Zeiten, in denen "Liberal" fast als Schimpfwort gilt, erwarte ich nicht, auf all zu viel Verständnis für meine Abneigung gegen Big Brother zu finden.

MfG Frank
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