redwolf schrieb am 12.03.2009 12:32
Habe gerade mal die Stellungnahme von Tauss gelesen. Er räumt interessanterweise ein, daß er im Besitz von Kinderpornographie war und diese auch weitergegeben hat. Aber er glaubt, das Verbot von Besitz und Verbreitung gelte für ihn als Abgeordneter nicht. Wie naiv und blöd kann man eigentlich sein?!
Was seine Intention angeht (eigenständige Ermittlung in der Szene), bin ich fast geneigt, ihm zu glauben, auch wenn das alles noch nicht ganz stimmig ist.
Wieso naiv und blöd, da das Zeug nun mal bei ihm gefunden wurde muss er das ja irgendwie erklären.
Für mich ist das völlig unglaubwürdig. Wenn ich solche oder andere kriminelle Dinge tue im Sinne der Aufklärung dann sichere ich mich doch ab, bespreche das mit zwei, drei anderen Leuten, z.B. moralisch unzweifelhaften Persönlichkeiten wie z.B. Müttern, die vielleicht in irgendeinem Ausschuss sitzen. Das macht die Sache eventuell nicht weniger strafbar aber es macht ihn nicht zum Pädophilen.
Weil es das offenbar nicht gemacht hat, halte ich ihn ja für naiv und blöd. Aber vielleicht bin ich auch naiv und blöd, weil ich ihm das zumindest zum Teil abkaufe. Zweifel bleiben.
Ich bin auch eher geneigt, ihm zu glauben. Das Argument eines Staatsanwaltes, der sagte, dass an bei Pädophilen sonst wesentlich mehr Material findet, halte ich für stichhaltig.
Vielleicht wollte er auch Material sammeln und das dann in so einer Art Knalleffekt mal auf den Tisch schmeissen, wenn unsere selbsternannten Politikexperten mal wieder über Internetzensur labern. Das würde erklären, warum er niemandem Bescheid gesagt hat.
redwolf schrieb am 12.03.2009 11:52
Verstehe die Bemerkung übrigens nicht. Drogenkonsum (und der Besitz von zum Eigenkonsum bestimmten Mengen) ist doch gar nicht strafbar?! Wo siehst Du die Parallele?
Habe ich da was falsch verstanden? - Auf einer Internetseite des Bundesjustizministeriums lese ich:
Zitat:
§ 29 Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(...)
3.Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein
Bitte um Erklärung.
Genauer: Der Drogenkonsum ist nicht strafbar. Der Besitz von zum Eigenkonsum bestimmten Mengen (in der Regel nicht mehr als eine Einheit) wird wegen Geringfügigkeit in aller Regel nicht angeklagt und damit nicht bestraft.
Wollte damit nur zum Ausdruck bringen, daß der Grad der Kriminalisierung im Bereich der Konsumenten sich stark von der Kinderpornographie unterscheidet.
kater_5 schrieb am 12.03.2009 14:50
Ich bin auch eher geneigt, ihm zu glauben. Das Argument eines Staatsanwaltes, der sagte, dass an bei Pädophilen sonst wesentlich mehr Material findet, halte ich für stichhaltig.
Andererseit: Warum war das Material dann in einer Kiste "versteckt". Ich hätte dann eher vermutet, daß er es fein säuberlich in einem Leitzordner abgeheftet hätte.
Ich könnte mir vorstellen, daß ihn nicht die Bilder selbst interessiert haben, sondern der rein praktische/technische Vorgang, wie man an diese Sachen kommt - und dabei war donn noch so eine Mischung aus dem Reiz des Verbotenen und so einer James-Bond-Mission.
"sondern der rein praktische/technische Vorgang, wie man an diese Sachen kommt "
Wäre ja schlüssig. Immerhin war er doch wohl massgeblich an Themen wie Internetsperren etc. dran. Da lag es schon nahe, dass er erleben wollte, wie diese Dinge tatsächlich laufen.
kater_5 schrieb am 12.03.2009 15:00
"sondern der rein praktische/technische Vorgang, wie man an diese Sachen kommt "
Wäre ja schlüssig. Immerhin war er doch wohl massgeblich an Themen wie Internetsperren etc. dran. Da lag es schon nahe, dass er erleben wollte, wie diese Dinge tatsächlich laufen.
Gruss
Kater
Aha, und dafür riskiert er sein Mandat, die Freiheit, seinen Ruf, den seiner Familie, seine gesamte Existenz ohne sich abzusichern? Gerade wenn das stimmt was er behauptet muss er doch zwingend mit einer Aufdeckung rechnen und sich erst recht absichern. Das gibts doch in jedem Krimi; wer zum Mörder geht hat bereits eine fertige Erklärung in den Briefkasten gelegt, die im Falle seines Ablebens automatisch zu Scotland Yard verschickt wird.
Ich habe in meiner Zeit als Betriebsrat schon so bescheuerte Handlungen erlebt, ich glaube das ohne weiteres.
Bestes Beispiel ist die Zeiterfassung. Ich erlebe regelmässig, dass Leute wegen total bescheuerter Schummeleien bei der Zeiterfassung fristlos gekündigt werden. Und jedesmal schicken wir eine Mahnung an alle MA raus, sich dabei korrekt zu verhalten. Und jedesmal wundere ich mich aufs neue, dass schon wieder einer so dämlich ist, seine berufliche Existenz wegen ein paar erschummelter Stunden aufs Spiel zu setzen.
Der Drogenkonsum ist nicht strafbar. Der Besitz von zum Eigenkonsum bestimmten Mengen (in der Regel nicht mehr als eine Einheit) wird wegen Geringfügigkeit in aller Regel nicht angeklagt und damit nicht bestraft.
Das entspricht nach meinem Kenntnisstand wohl eher nicht der gängigen Praxis, zumindest solange gegen den 'Drogenbesitzer' ermittelt wird. Zur Strafe kommt es in der Regel nicht, das ist schon klar. Die Ermittlungen sind eben das Problem, wie auch bei den vermeintlichen Internetkriminellen.
Bestes Beispiel ist die Zeiterfassung. Ich erlebe regelmässig, dass Leute wegen total bescheuerter Schummeleien bei der Zeiterfassung fristlos gekündigt werden.
Du solltest dir mal eine andere Firma suchen. In den meisten Läden, in denen ich in den letzten Jahren zu tun hatte, gilt zumindest im nichtproduzierenden Bereich, Vertrauensarbeitszeit, quer durch Deutschland und verschiedenste Branchen.
Das wären für mich zwei verschiedene paar Schuhe; in "deinem" Fall geht es um Betrug, der verschleiert werden soll, im Fall Tauss - angeblich - um Recherche im Sinne der Kriminalitätsbekämpfung. Tauss hätte gar kein Interesse daran, hier irgendetwas zu verschleiern, da er ja quasi amtlich unterwegs war.
Natürlich besteht aber auch die von rw erwogene Möglichkeit, der Bundestagsabgeordnete besitzt die Kombinationsgabe eines 5jährigen.
Bestes Beispiel ist die Zeiterfassung. Ich erlebe regelmässig, dass Leute wegen total bescheuerter Schummeleien bei der Zeiterfassung fristlos gekündigt werden.
Du solltest dir mal eine andere Firma suchen. In den meisten Läden, in denen ich in den letzten Jahren zu tun hatte, gilt zumindest im nichtproduzierenden Bereich, Vertrauensarbeitszeit, quer durch Deutschland und verschiedenste Branchen.
Warum sollte ich ?
38 Stunden, die minutiös erfasst werden und wo ich jede Überminute abfeiern kann.
Vetrauensarbeitszeit bedeutet doch nur, dass der AG darauf vertraut, dass Du Deine Überstunden freiwillig, gerne und umsonst machst.
Solange ich Single war, fand ich das ja noch irgendwie cool, aber mit Familie sehe ich das anders.
DP schrieb am 12.03.2009 19:41
Das wären für mich zwei verschiedene paar Schuhe; in "deinem" Fall geht es um Betrug, der verschleiert werden soll, im Fall Tauss - angeblich - um Recherche im Sinne der Kriminalitätsbekämpfung. Tauss hätte gar kein Interesse daran, hier irgendetwas zu verschleiern, da er ja quasi amtlich unterwegs war.
Natürlich besteht aber auch die von rw erwogene Möglichkeit, der Bundestagsabgeordnete besitzt die Kombinationsgabe eines 5jährigen.
Am Ende ist das das Gleiche. Leute die sich aus irgendwelchen Gründen für unantastbar halten und darüber die elementarsten Regeln und Vorsichtsmassnahmen ignorieren.
kater_5 schrieb am 12.03.2009 21:55
Am Ende ist das das Gleiche. Leute die sich aus irgendwelchen Gründen für unantastbar halten und darüber die elementarsten Regeln und Vorsichtsmassnahmen ignorieren.
Das halte ich hier auch für wahrscheinlich: irrational, größenwahnsinnig, jedwede Bedenken ausblendend - und das ganze gepaart mit einer völlig falschen Einschätzung des Unwertgehalts des eigenen Tuns.
Aber egal, ob pervers oder nicht. In jedem Fall ist der Typ grenzenlos dämlich. Immer wieder bemerkenswert, wer bei uns alles so in den Bundestag gewählt wird.
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:
14.03.2009 13:15
#60Kinderpornographie: Verdacht gegen SPD Politiker
Was Kinderpornographie ist, ist eigentlich unumstritten:
Nach bisheriger Rechtsprechung ist Pornografie, auch in der Ausprägung als Kinderpornografie, nur dann anzunehmen, „wenn eine auf die sexuelle Stimulierung reduzierte und der Lebenswirklichkeit widersprechende, aufdringlich vergröbernde, verzerrende und anreißerische Darstellungsweise gewählt wird" und „wenn unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt werden sowie ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielt"
Wie Kinderpornographie hergestellt wird, ist auch bekannt:
Kinder werden sexuell von Erwachsenen mißbraucht und das wird gefilmt, fotografiert...
Ich denke, die meisten Normalos wollen mit sowas nichts zu tun haben und sehen auch keinen Anriff auf den Rechtsstaat oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, wenn gegen Leute ermittelt wird, die sich Kinderpornos schicken lassen, solche herstellen oder vertreiben.
Was treibt Leute um, die so formulieren?
"Fast jedes durchgefickte Kind hat eine Mutter, die, wenn sie nicht sogar selbst mitmacht, zumindest zuguckt oder bewusst wegguckt.
wh"