Zitat von Kater im Beitrag #40Ich würde ja eher feststellen, dass der Wert von Recht und Gesetz bei euch wohl nicht allzutief verankert ist.
Wenn man den einen Gesetzesbruch des Bankangestellten der Aufdeckung von vielen Gesetzesverstössen der ganzen Steuerhinterziehern entgegenstellt, dürfte dem Recht wohl mit Kauf der Daten-CD wesentlich mehr gedient sein, als mit dem Nichtkauf.
Kater,
natürlich muss ein funktionierender Rechtsstaat abwägen. Dabei sind der Executive in anderen Fällen bei der Informationsbeschaffung enge Grenzen gesetzt - werden sie nicht eingehalten, sind die Beweise nicht verwendbar. Diese engen Genzen existieren, eben weil dem Bürger Schutz gewährt weden muss, vor der willkür staatlicher Organe (letztlich irgendwelche Menschen, die dazu neigen ihren Spielraum gelegentlich nach persönlichem Gerechtigkeitsgefühl oder Motiven auszulegen). Deshalb gibt es immer wieder die Diskussion über die Zulässigkeit von rasterfahndung, Verwertung von Mautdaten, usw.. Dabei wird die informationelle Selbstbestimmung sogar höher gewichtet, als beispielsweise Mord. In dieser Abwägung steht der Finanzbedarf des Staates (ihm geht es nicht um Gerechtigkeit) hinten an.
Zitat Wo will man denn eigentlich die Grenze ziehen, ab der der Staat solche Informationen nutzen darf ? Wenn der gleiche Bankangestellte in einem Entführungsfall verdächtiges Verhalten seiner Nachbarn meldet und die daraufhin kontrolliert werden, ist das wohl eindeutig zulässig. Er würde dafür ggfls. wohl auch eine Belohnung bekommen. Was ist mit Informationen eines Mitarbeiters, zu Umweltsauereien seines Arbeitgebers. Soll man den Arbeitgeber auch weitermachen lassen, weil diese Informationen unter die Geheimhaltungspflicht fallen ?
Die Beobachtungen des Nachbarn sind öffentlich zugänglich. Darf der Nachbar aber durch die Balkontüre einsteigen, Material einsammeln und den Behörden weitergeben? Er würde sich zumindest strafbar machen. Darf die Behörde diese Information käuflich erwerben? Ich weiß nicht, letztlich würde die Behörde solches ungesetzliches Handeln aber fördern, und der Weg wäre nicht weit, dass die Polizei statt einen richterlichen Durchsuchungsbefehl anzufordern, einen Einbrecher zufällig in der richtigen Wohnung einsteigen lässt (wer kann das schon kontrollieren?). Dabei dürfen auch gerne ein paar Fehlversuche sein, und unbescholtene Bürger sind dann eben Colleralschäden. Es ist die Frage, was man als Bürger in ähnlich gelagerten fragen tolerieren würde.
Zitat So gesehen, wäre es sogar gut wenn es möglichst viele trifft. Die ganzen unzulässigen Hausdurchsuchungen im Zuge der G8 Gipfel haben ja hier keinen interessiert, erst jetzt, wo es Dich auch treffen könnte, entdeckst Du intensiv Dein Herz für den Rechtsstaat.
Plötzlich werden Hausdurchsuchungen bei Unschuldigen thematisiert. Finde ich gut.
Wie Du an meinem Beispiel siehst, finde ich auch solche Hausdurchsuchungen - ohne konkrete Anhaltspunkte - nicht gut. Die Exekutive missbraucht ihre Macht dort wo es um die Interessen der Machtelite geht, sei es eine ungestörte internationale Veranstaltung, sei es das Eintreiben der Steuergelder.
Gruß, Martin
Es geht in erster Linie nicht um den Finanzbedarf des Staates, sondern zunächst um die Aufgabe des Staates, Straftaten aufzuklären, zu verfolgen und zu sanktionieren. Die Schwarzgelder auf Schweizer Banken aus aller Welt resultieren zu einem Großteil aus Straftaten, wie Drogen-, Waffen-, Menschenhandel usw.. Warum wohl? Hinzukommen dabei auch die Tatbestände der Steuerhinterziehung und Verkürzung. Das sind auch Straftaten. Auch wenn sie nur alleine für sich stehen; also ohne dass das Geld aus einem Verbrechen resultiert. Die derzeitige Praxis des Anaufs von CD`s ist durch höchstrichterliche Grundsatzentscheidung des Bundesverrfassungsgerichtes legitimiert. Das kann man natürlich leugnen oder das Bundesverfassungsgericht als Verbrecher bezeichnen.
Es sind auch keine Fälle bekannt, in denen deutsche Behörden Einbrecher beauftragt haben, in irgendwelche Wochnungen irgendwelcher Steuerhinterzieher einzusteiegn.
Zitat von HubbaBubba Die Schwarzgelder auf Schweizer Banken aus aller Welt resultieren zu einem Großteil aus Straftaten, wie Drogen-, Waffen-, Menschenhandel usw..
Woher hast du denn den Quatsch? Und nur mal so zum Verständnis; jedes auf kriminelle Art geparkte Vermögen wird in der Schweiz genauso wie in D behandelt; auf Anfrage der Staatsanwaltschaft wird Auskunft und Amtshilfe geleistet.
diese Ansicht grassiert doch in D und wird gar noch als "Schweizer Geschäftsmodell" bezeichnet, zumindest von Leuten die auch sonst ein sehr besonderes Filter vor ihren Augen haben...
Mach Dir nichts draus, Du bist ja gar kein Banker
Schönen Tag WRL
"Glückliche Sklaven sind die größten Feinde der Freiheit!" Marie von Ebner-Eschenbach “Politiker sind wie Windeln. Man muss sie oft wechseln und das aus denselben Gründen.” (Mark Twain)
Das Problem hier ist, dass die Finanzmarktaufsicht nach wie vor national ausgerichtet ist, während es kaum Verbrechensfälle gibt, die nicht grenzüberschreitend sind. Meistens wird das Verbrechen im Ausland begangen und das Geld gelangt anschliessend in die Schweiz.
Eines der düstersten Kapitel für die Schweiz, also nicht nur die Schweizer Banken war z.B. das NS-Raubgold.
Zitat von Kater im Beitrag #44Mal auf die Schnelle: Das ist so schlicht nicht richtig. Das ist nur so in amerikanischen Filmen (und im amerikanischen Rechtssystem). Da gilt das übrigens auch dann, wenn solche Beweise den Angeklagten entlasten würden.
Im deutschen Rechtssystem ist das anders,
Gruss Kater
Kater,
auch nur in Kürze: Hast natürlich recht. Ersetze den Schutz in Deutschland durch die richterliche Anordnung, und evtl. dem Recht Zeugen zugegen zu haben. Die US-Lösung war schon mal diskutiert, weil der Schutz des Bürgers in D tatsächlich grottenschlecht ist: Rechtswidriges Verhalten der Behörden hat keine großartigen Konsequenzen. Das ist es aber auch, wenn ich von einer Asymmetrie der Rechte der Bürger gegenüber dem Staat schreibe - auch im Falle von Datenkauf. Das verträgt sich nicht mit Freiheit.
Gruß, Martin
Die Lösung dieses Problems kann aber nicht darin liegen, den Staat möglichst blind zu machen, damit solches Verhalten der Behörden seltener vorkommen. Denn die Leute, die es dann trotzdem trifft, sind trotzdem getroffen und das es weniger sind, macht es nicht besser. Angenommen, Zumwinkel wäre unschuldig gewesen (was ja zu dem Zeitpunkt seiner Mitnahme durchaus nicht soooo offensichtlich war), wäre er trotzdem öffentlich gebranntmarkt. Ähnlich übrigens wie Kachelmann.
Wenn man also solches Verhalten der Behörden unterbinden will, dann muss man dieses Verhalten der Behörden unterbinden, und nicht die Strafverfolgung aufweichen. Eine illegale oder ungerechtfertigte Hausdurchsuchung sollte schon auch mal ernsthafte Konsequenzen für die Beamten oder den Richter/Staatsanwalt haben. Andererseits kann man einen Kinderschänder (schönes Beispiel) nicht laufenlassen, weil die gefundenen Beweise nicht legal erlangt wurden. Wie willst du das dem nächsten Opfer und deren Eltern erklären ? Wobei ich mir drüber im klaren bin, dass das auch Grenzen hat.
Aber darauf zu hoffen, dass es einen nicht trifft, indem man schlicht die Ermittlungen verbietet, kann nicht die Lösung sein. Denn wenn es einen wegen eines dummen Zufalls dann doch trifft, trifft es besonders hart (siehe Zumwinkel).
Immerhin geht es vor allem darum, Straftäter zu ermitteln und vor Gericht zu bringen.
Zitat von HubbaBubba Eines der düstersten Kapitel für die Schweiz, also nicht nur die Schweizer Banken war z.B. das NS-Raubgold.
Das Learning daraus war, dass die Schweiz mehere Gesetze (zuletzt eine Verschärfung irgendwann 2010 oder 2011) erliess zur Rückgabe von Vermögen von Diktatoren und es gibt bereits mehrere Fälle wo diese in der Praxis umgesetzt wurden (Abache für Nigeria, Duvalier für Haiti).
Aber nur mal so nebenbei; dass der frühere Nazistaat der Schweiz jetzt dieses düstere Kapitel vorhält entbehrt ja nicht einer gewissen Komik.
Zitat von HubbaBubba Eines der düstersten Kapitel für die Schweiz, also nicht nur die Schweizer Banken war z.B. das NS-Raubgold.
Das Learning daraus war, dass die Schweiz mehere Gesetze (zuletzt eine Verschärfung irgendwann 2010 oder 2011) erliess zur Rückgabe von Vermögen von Diktatoren und es gibt bereits mehrere Fälle wo diese in der Praxis umgesetzt wurden (Abache für Nigeria, Duvalier für Haiti).
Aber nur mal so nebenbei; dass der frühere Nazistaat der Schweiz jetzt dieses düstere Kapitel vorhält entbehrt ja nicht einer gewissen Komik.
Weder ich noch Deutschland ist subjektidentisch mit dem "früheren Nazistaat".
Ansonsten hat es doch ziemlich lange gedauert, bis die Schweiz in die Puschen kam.
Deutschland ist subjektidentisch mit dem Deutschen Reich. Es ist nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches oder von sonst irgendwas. Das ist staatrechtlich und völkerrechtlich völig unumstritten. Deutschland ist jedoch nicht mit der totalitären Diktatur der Nationalsozialisten identisch. Wie sollte es?
Dass ist der bekannte, aber untaugliche, weil ideologisch, kindische Versuch, Deutschland als fortdauernde NS-Diktatur zu "erklären" und die so genannte Kollektivschuld ins üble Spiel zu bringen. Ziemlich verschnarcht.
Das ist der uebliche Junk von verwirrten Deutschen wie Dich. Ich kenne das ganze Gesuelze. Brauchst es nicht wiederholen.
Die ehemalige (westliche )BRD war der Rechtsnachfolger des Dritten Reiches. Der 2+4 Vertrag hat die Rechtsnachfolge auf das wiedervereinigte Deutschland erweitert. Ich weiss nicht, was das Wort "subjektidentisch" bedeutet. Rechtsnachfolge heisst nicht, identisch mit der Diktatur des Dritten Rreiches zu sein, Die BRD hat ein demokratsiches Grundgesetz, aber es heisst die BRD muss die Obligationen aufkommen, die das Dritte Reich eingegangen ist. Und das Dritte Reich ist Teil der deutschen Geschichte. Selektive Geschichte ist ein netter Trick, der aber nicht funktioniert. Zum Beispiel ist das unangenehme Sklaventum der Suedstaaten Teil der amerikanischen Geschichte. Qir Amerikaner (einschliesslich ich selbst) koennen nicht sagen. Ja das waren die anderen, die sich sowieso abspalten wollten.......
Die westlichen Rechtsstaaten kennen keine Kollektiv Schuld, sondern nur individuelle Schuld.
Du bist noch mehr verwirrt, als ich angenommen hatte.
Zitat Ich weiss nicht, was das Wort "subjektidentisch" bedeutet.
Ja, eben. Wenn Sie nichts verstehen, also keine Ahnung haben, können Sie ja immer noch eine Meinung haben.
In seinem Urteil von 1973 über den Grundlagenvertrag, über den es nach einem Antrag der Bayerischen Staatsregierung auf abstrakte Normenkontrolle zu entscheiden hatte, stellte auch das Bundesverfassungsgericht unter Kombination verschiedener Fortbestandstheorien fest: „Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“
„Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich"
Das wurde im zwei plus vier Vertrag so bestätigt.
Deutschland muss auch nicht für alle "Obligationen aufkommen, die das Dritte Reich eingegangen ist". Es gab individuelle und globale Entschädigungen.
"03.02.2012 · Deutschland ist nicht zur Zahlung von Wiedergutmachung an Opfer deutscher Kriegsverbrechen verpflichtet. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag entschied am Freitag, dass in Italien gefällte Urteile nicht mit dem Völkerrecht in Einklang stehen." FAZ
sowas, und was ist jetzt für Otto-Normal-Nichtjurist der tatsächliche Unterschied zwischen "Rechtsnachfolger" und "identisch mit dem Deutschen Reich"?
Hat das für den Normalbürger irgend eine Auswirkung?
Und die individuellen und globalen Entschädigungen beruhen eben auf dieser Identität (wobei sich bei einem "Rechtsnachfolger" auch nichts daran geändert hätte). Italien ist deswegen abgeblitzt weil die Ansprüche bereits in geschlossenen Verträgen abgehandelt waren.
WRL
"Glückliche Sklaven sind die größten Feinde der Freiheit!" Marie von Ebner-Eschenbach “Politiker sind wie Windeln. Man muss sie oft wechseln und das aus denselben Gründen.” (Mark Twain)
Im Internet gibt es Suchmaschinen, wie z.b. Google. Wenn man diese nutzt, kommt man dahinter, was "subjektidentisch" in diesem Zusammenhang oder Rechtsnachfoge des Deutschen Reiches bedeutet. Oder auch nicht.
Für Klippschüler: Subjektidentsch in diesem Zusammenhang bedeutet, dass Deutschland als Völkerrechtssubjekt kein Rechtsnachfolger des deutschen Reiches sein kann, weil das Deutsche Reich niemals untergegangen ist und das heutige Deutschland deshalb identisch mit dem Deutschen Reich ist. Deutschland ist gleich Deutsches Reich.
Was hat das eigentlich mit den Schweizer Banken zu Tun? Nix.