Höchstrichterlich wurde nun festgestellt: Die Ermittlungen mit gekauften illegal erworbenen Daten sind rechtmäßig!
"Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung von Daten auf sogenannten Steuer-CDs bei der Strafverfolgung erlaubt. Die von Informanten angekauften Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher dürfen im Ermittlungsverfahren verwendet werden, entschieden die Richter in einem jetzt bekannt gegebenen Beschluss. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmäßig war." http://www.tagesschau.de/inland/datencds100.html
Und ich kann mir nicht helfen, ich halte es nach wie vor für unakzeptabel für einen Rechtsstaat. Aber das war ja schon im alten Rom so: pecunia non olet.
Auch wenn ich außer einem (ehemaligen) Firmenkonto keines in der Schweiz oder sonstwo gehabt habe...
Schönen Abend WRL
"Glückliche Sklaven sind die größten Feinde der Freiheit!" Marie von Ebner-Eschenbach “Politiker sind wie Windeln. Man muss sie oft wechseln und das aus denselben Gründen.” (Mark Twain)
Zitat Und ich kann mir nicht helfen, ich halte es nach wie vor für unakzeptabel für einen Rechtsstaat.
Da stimme ich dir zu, WRL. Aber die beachtliche Zahl an Selbstbezichtigungen hat mich doch ganz schön ins Grübeln gebracht und so meine Vorstellung von der reinen Lehre des Rechtsstaates.
Unterm Strich ist ja doch Gerechtigkeit passiert. Der deutsche Fiskus hat gute Teile des hinterzogenen Geldes zurück und der Denunziant hat sich meines Wissens selbst gerichtet.
Nö. Man kann ja darüber streiten oder auch nicht, ob man Straftaten bestraft, die in dem Zusammenhang getätigt wurden. Aber die Infos nicht zu nutzen, wäre doch schlicht dumm und unverantwortlich.
Berühmtes Beispiel: Der Polizist foltert den Entführer und der zeichnet einen Lageplan, der zum Versteck führt. Nun kann man ja den Polizisten bestrafen, weil der gefoltert hat. Aber den Lageplan nicht zu benutzen und das entführte Opfer im Versteck verrotten zu lassen, wäre schlicht doof (mindestens für das Opfer)...
ng: Die Argumentation ist schlüssig. Dann muss man nun aber den verantwortlichen Beamten, die die CD gekauft haben, auch den Prozess machen wegen Hehlerei. Besagtem Polizisten, der foltern ließ, um den Jungen zu retten, wurde auch der Prozess gemacht.
Nach dem gesprochenen Urteil können künftige Entscheidungsträger viel besser abwägen, ob ihr Vorgehen angemessen ist.
Nö. Man kann ja darüber streiten oder auch nicht, ob man Straftaten bestraft, die in dem Zusammenhang getätigt wurden. Aber die Infos nicht zu nutzen, wäre doch schlicht dumm und unverantwortlich. Berühmtes Beispiel: Der Polizist foltert den Entführer und der zeichnet einen Lageplan, der zum Versteck führt. Nun kann man ja den Polizisten bestrafen, weil der gefoltert hat. Aber den Lageplan nicht zu benutzen und das entführte Opfer im Versteck verrotten zu lassen, wäre schlicht doof (mindestens für das Opfer)...
Irrtum,
wenn sich die Polizei beispielsweise Daten (s. Abhören) unrechtmäßig beschafft, kann sie diese vor Gericht nicht verwerten, egal, ob dies schlicht dumm und unverantwortlich sein könnte.
Wenn so eine CD dazu führt, dass man bei jemandem Beweise für eine Steuerhinterziehung findet, braucht man die CD ja nicht mehr als Beweisstück.
Und letztlich ändert ja die Art, wie man das Beweismittel gefunden hat nichts daran, dass der Betroffene eine Straftat begangen hat.
Also, warum soll man ihn dafür nicht bestrafen ?
Es ist ja letztlich rechtsstaatlich genauso fragwürdig, wenn man den einen frei ausgehen lässt, weil die Beweise mit fragwürdigen Mitteln beschafft wurden, während ein anderer bestraft wird, nur weil die Beweise rechtmässig gefunden wurden.
Oder konkreter: Ist es für die Bewertung/Bestrafung der Tat wirklich ein relevanter Unterschied, ob ein Bankmitarbeiter diese Daten ans Finanzamt meldet oder ob es die geschiedene Ehefrau tut ?
es war ein Kommentar zur Generalisierung des Urteils durch ng. Das Urteil sagt zwar, dass die Hausdurchsuchung aufgrund erhehlter Daten rechtmäßig war, es sagt aber nicht dass dies auch gegolten hätte, wenn die staatliche Organe/die Polizei sie selbst gestohlen hätten. Die Gerichtsverwertbarkeit steht in diesem speziellen Fall eh auf einem anderen Blatt, da das Gericht sich letztlich auf Daten der (nun legalen) Hausdurchsuchung stützen wird.
Gruß, Martin
PS: Es wäre interessant, ob sich aus der illegalen Beschaffungsmethode Schadensersatzansprüche eines verurteilten Sünders ableiten ließen.
Zitat wenn sich die Polizei beispielsweise Daten (s. Abhören) unrechtmäßig beschafft, kann sie diese vor Gericht nicht verwerten, egal, ob dies schlicht dumm und unverantwortlich sein könnte.
Das war auch nur meine Ansicht. Wie es real rechtlich in allen Einzelfällen geregelt ist, weiß ich nicht. Aber wenn der Beweis oder die Info brauchbar ist (unbrauchbar wäre z.B. ein Geständnis unter Folter aber nicht die Info über den Aufenthalt des Opfers), sollte man es m.E. nutzen dürfen - selbst wenn man die Beschaffung bestraft. Alles andere wäre halt dumm/unverantwortlich für mich.