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Dieses Thema hat 57 Antworten
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Kater Offline



Beiträge: 1.208

03.02.2010 13:08
#31 RE: Steuerfahndung mit gestohlenen Daten? Antworten

"Die Nicht-Kriminellen auf der CD werden sich dafür die nächsten Jahre freuen"
Wo liegt das Problem ? Wenn das Geld ordnungsgemäss versteuert wurde, reicht die Steuererklärung des letzten Jahres. Da steht zumindest die daraus erzielten Zinsen dann drauf.

"Ich weiß nicht, ob jeder Bürger zehn Jahre alte Belege so leicht aus dem Hut zaubern kann, und das Steuerrecht ist teilweise beliebig anwendbar."
Ach, und deswegen darf man jetzt keine Steuerhinterzieher mehr verfolgen ?

"Unabhängig davon ist es gängiges Recht, dass unrechtmäßig erworbene Beweise vor Gericht nicht zählen. "
Das ist ein Irrtum. Zwar wird das in US Fernsehserien so gezeigt und in den USA ist es auch so, in Deutschland stimmt das aber nur bedingt. Es gibt Fälle, wo auch in Deutschland Beweise nicht verwendet werden dürfen, z. B. wenn sie unter Folter erlangt wurden, aber in einem solchen Fall gilt das schlicht nicht.

Einen ähnlichen Fall, bei dem Beweise aus einer ungesetzlichen Wohnungsdurchsuchung nicht verwendet werden sollten, hat das BVG nicht mal zur Entscheidung angenommen.

"Mein AG und meine PKV kannten meine alte Steuernummer dagegen nicht."
So what ? Irgendwie müssen die Steuern ja zugeordnet werden. Und ob die letzlich Deine Steuern auf Bais Deines Namens mit Geburtsdatum zuordnen oder auf Basis Deiner Steuernummer ist ja relativ egal, mal davon abgesehen, dass es weniger Raum für Verwechslungen gibt. Im Computer steht das so oder so.
Und Deiner PKV gibst Du freiwillig wesentlich sensiblere Daten, allerdings hast Du diese Forderung der PKV immer vehement verteidigt. Da diente es allerdings zur Ermittlung Deines persönlichen anscheinend eher niedrigen Krankheitsrisikos (mit dem Resultat evtl. niedriger Beiträge), weswegen Du das dann mit deinen Daten nicht ganz so kritisch gesehen hast.

Wo anscheinend Dein Risiko höher ist (Steuer), wirst Du plötzlich zum Sensibelchen.

Gruss
Kater

MartiS2 Offline



Beiträge: 7.188

03.02.2010 14:07
#32 RE: Steuerfahndung mit gestohlenen Daten? Antworten

Zitat von Kater
"Die Nicht-Kriminellen auf der CD werden sich dafür die nächsten Jahre freuen"
Wo liegt das Problem ? Wenn das Geld ordnungsgemäss versteuert wurde, reicht die Steuererklärung des letzten Jahres. Da steht zumindest die daraus erzielten Zinsen dann drauf.
"Ich weiß nicht, ob jeder Bürger zehn Jahre alte Belege so leicht aus dem Hut zaubern kann, und das Steuerrecht ist teilweise beliebig anwendbar."
Ach, und deswegen darf man jetzt keine Steuerhinterzieher mehr verfolgen ?



Kater,

vielleicht liegt es daran, dass ich dich etwas kundiger eingeschätzt habe, anders kann ich mir Deine Kommentare nicht einordnen.


Zitat
"Unabhängig davon ist es gängiges Recht, dass unrechtmäßig erworbene Beweise vor Gericht nicht zählen. "
Das ist ein Irrtum.

Nun, hat vor zehn Minuten auf ntv ein Verfassungsrechtler bestätigt. Die bisherigen Verfahren haben diesen Punkt nicht tangiert, weil es genügend Daten gab, die nicht auf der Liechtenstein CD standen (nur dadurch angestoßen worden waren). Diese Situation gilt m.W. auch beim 'Lauschen'.

Zitat
"Mein AG und meine PKV kannten meine alte Steuernummer dagegen nicht."
So what ? Irgendwie müssen die Steuern ja zugeordnet werden. Und ob die letzlich Deine Steuern auf Bais Deines Namens mit Geburtsdatum zuordnen oder auf Basis Deiner Steuernummer ist ja relativ egal, mal davon abgesehen, dass es weniger Raum für Verwechslungen gibt. Im Computer steht das so oder so.



Dann hoffe ich, dass Du nie für Personensensible Daten zuständig bist. Ich habe nur davon geschrieben, dass die Einhaltung der OECD-Regeln für Datenschutz für mich nicht nachvollziehbar ist. Da spielt es keine Rolle, dass Daten so oder so im Computer sind.

Zitat
Und Deiner PKV gibst Du freiwillig wesentlich sensiblere Daten, allerdings hast Du diese Forderung der PKV immer vehement verteidigt. Da diente es allerdings zur Ermittlung Deines persönlichen anscheinend eher niedrigen Krankheitsrisikos (mit dem Resultat evtl. niedriger Beiträge), weswegen Du das dann mit deinen Daten nicht ganz so kritisch gesehen hast.


Das ist Unsinn, mein Risiko wurde vor 35 Jahren aufgrund meiner Angaben festgestellt. Davon abgesehen hat die PKV nur Daten von Behandlungen, die ich abrechne.

Zitat
Wo anscheinend Dein Risiko höher ist (Steuer), wirst Du plötzlich zum Sensibelchen.



Ja, ich sehe ja schon, dass rechtsstaatliche Prinzipien nicht mehr gelebt werden. Welches Sensibelchen wird denn darauf pochen wollen? Nein, mein Risiko / Abhängigkeit von steuerrechtlichen Feinheiten ist kleiner geworden. Ich nehme schon lange keine vom Staat ausgelegte Abschreibungsköder mehr an. Nach zwei Prozessen gegen Finanzämter lasse ich die Finger davon.

Gruß, Martin

Kater Offline



Beiträge: 1.208

03.02.2010 15:04
#33 RE: Steuerfahndung mit gestohlenen Daten? Antworten

"vielleicht liegt es daran, dass ich dich etwas kundiger eingeschätzt habe, anders kann ich mir Deine Kommentare nicht einordnen."

Das liegt vielleicht daran, das ich normalerweise auch noch nach zehn Jahren genau weis, was ich für legale Transaktionen in sechsstelligen Grössenordnungen hatte und auch die Unterlagen noch habe. Wenn mir also jemand erzählt, dass er Unterlagen über Transaktionen in 6-stelliger Höhe "verschlampt" hat, ist die Annahme, dass das eine reine Schutzbehauptung ist, wohl nicht falsch. Ob derjenige wohl die Überweisung in die Schweiz sofort finden würde, um gegenüber der Schweizer Bank sein Eigentum daran zu belegen ?

"Nun, hat vor zehn Minuten auf ntv ein Verfassungsrechtler bestätigt. Die bisherigen Verfahren haben diesen Punkt nicht tangiert, weil es genügend Daten gab, die nicht auf der Liechtenstein CD standen (nur dadurch angestoßen worden waren). Diese Situation gilt m.W. auch beim 'Lauschen'."
Es geht dabei nicht um die Liechtensteiner Daten. Die Regel, dass illegal beschaffte Beweise nicht verwendet werden dürfen, gibt es im deutschen Recht schlicht nicht. Ansonsten kannst Du ja gerne mal den entsprechenden Paragraphen zitieren.

"Das ist Unsinn, mein Risiko wurde vor 35 Jahren aufgrund meiner Angaben festgestellt."
Ja und, da hast Du sie doch auch ganz freigibig hingegeben. Und das Recht der PKV, diese Daten zu erheben, hast Du doch hier noch letztes Jahr vehement verteidigt.

Gruss
Kater

MartiS2 Offline



Beiträge: 7.188

03.02.2010 19:15
#34 RE: Steuerfahndung mit gestohlenen Daten? Antworten

Zitat von Kater
Ja und, da hast Du sie doch auch ganz freigibig hingegeben. Und das Recht der PKV, diese Daten zu erheben, hast Du doch hier noch letztes Jahr vehement verteidigt.
Gruss
Kater



Kater,

irgendwie lässt Dich Dein Gedächtnis bereits nach einem Jahr im Stich. Ich habe hier jedenfalls nichts in dieser Art verteidigt. Nichtsdestotrotz ging es hier nicht um Krankheitsdaten, die selbstverständlich auch dem Datenschutz unterliegen.

Gruß, Martin

MartiS2 Offline



Beiträge: 7.188

04.02.2010 10:18
#35 RE: Steuerfahndung mit gestohlenen Daten? Antworten

Ergänzend zu meinem letzten Beitrag: Es ging mir um die erpresserischen Methoden mittels derer meine Zustimmung zu Datenweitergabe von Staats wegen erreicht werden soll.

Ich hatte auch die SWIFT-Datenbank erwähnt, und den Zugriff seitens der USA: Hier ein Artikel in der FTD zu den rüden Methoden, mit denen nun die EU Parlamentarier bearbeitet werden: http://www.ftd.de/politik/europa/:swift-...g/50069674.html

Wie ich bereits ausführte, kennen die Begehrlichkeiten von Regierungen offensichtlich keine Grenzen. Das Problem ist dabei, dass sich der Staat effektiver Kontrolle bei der Verwendung dieser Daten entzieht. In der Vergangenheit bestand der Schutz des Bürgers wenigstens noch im Aufwand, der mit Datenaustausch verbunden war. Mit der modernen Datenverarbeitung und dem ungehinderten Zugriff ist dieser völlig weggefallen. Und wie die Beispiele zeigen machen sich die Regierungen kaum noch die Mühe, dass sie nicht gewillt sind sich irgendwelche Beschränkungen aufzuerlegen.

Gruß, Martin

Kater Offline



Beiträge: 1.208

04.02.2010 12:29
#36 RE: Steuerfahndung mit gestohlenen Daten? Antworten

Martin,

inhaltlich sind wir ja gar nicht so weit auseinander, aber was mich stört, ist dieses Aufhängen an den Finanzdaten.

Dass der Staat das Recht zu seinen Gunsten eher grosszügig auslegt ist ja nichts neues. Aber das hat Dich nicht gestört, als man vor Hiddensee potentiellen Demonstranten ohne konkreten Verdacht die Wohnungen durchsucht hat. Konsequenzen hatte das übrigends keine, Straftaten wurden nicht festgestellt. Jetzt wo es Dir ans eigene Leder geht, wirst Du auf einmal unglaublich sensibel gegenüber dem Datenschutz. Und das an einem Beispiel, wo anscheinend tatsächlich kriminelle Aktivitäten aufgedeckt werden. Und das Argument, dass man Gelder schon deswegen ins Ausland bringen müsste, weil das Steuerrecht ja so beschissen ist, kann auch jeder Hartz4 Empfänger bringen, der Einnahmen verschweigt.

Andererseits hast Du keine Probleme, eine privaten Versicherung Deine intimsten Details offenzulegen, weil Du Dir davon Vorteile erhoffst. Dass diese Versicherung Dich genauso erpresst, stört Dich nicht im geringsten. Und dieses Problem stellt sich zunehmend, wer aus einer Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung oder Gebäudeversicherung wegen zu vieler Schäden, für die er ja teilweise gar nichts kann, rausgeflogen ist, bekommt keine mehr, weil jede neue Versicherung als erstes eine Aufhebung des Datenschutzes gegenüber der Vorversicherung verlangt.

Diese Doppelzüngigkeit ist es, die ich kritisiere.

Gruss
Kater

DP Offline



Beiträge: 5.248

04.02.2010 13:32
#37 RE: Steuerfahndung mit gestohlenen Daten? Antworten

Zitat von Lexx
Die Sache mit der schwarzen Liste war ja schon so ein Gewürge. Da haben die Steueroasen Abkommen mit Kleinst- und Inselstaaten geschlossen um auf ihre 12 Abkommen zu kommen und nurnoch auf der grauen Liste zu stehen.
Das Signal eines solchen diplomatischen Verhaltens ist klar: Länder wie Liechtenstein oder die Schweiz wollen an der Praxis festhalten, zum finanziellen Schaden anderer Staaten ihre eigene Wirtschaft mit dem Geld krimineller (Steuerhinterzieher) zu fördern.



Das sind die 12 Kleinst- und Inselstaaten, mit denen die Schweiz seit Juli 2009 ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat: Dänemark, Luxemburg, Norwegen, Frankreich, Mexiko, USA, Japan, Niederlande, Polen, Grossbritannien, Österreich und Finnland.
Weitere etwa einhundert Verträge werden derzeit verhandelt, darunter Deutschland.

MartiS2 Offline



Beiträge: 7.188

04.02.2010 13:48
#38 RE: Steuerfahndung mit gestohlenen Daten? Antworten

Kater,

irgendwie würfelst Du Äpfel und Birnen durcheinander, und dass mich die Wohnungsdurchsuchungen ohne Verdacht nicht gestört haben sollen ist Phantasie. Mir geht es auch nicht mehr ans Leder (was auch immer Du darunter verstehst) als dem sonstigen Durchschnittsbürger, sondern ich registriere nur die unverholene Selbstherrlichkeit des Staatsapparats, die durch moderne Datenverarbeitung ein enormes Potential in Richtung Totalitarismus hat. Dabei ist es mir erst mal gleichgültig, ob sich diese Selbstherrlichkeit im Schatten der Steuerfahndung, des Schutzes vor Terror oder sonst was heranpirscht. Da frage ich mich schon, was das mit Doppelzüngigkeit zu tun hat.

Wenn eine Versicherung eine Aufhebung des Datenschutzes fordert, gehört das in die gleiche Kategorie wie die obigen Punkte.

Gruß, Martin

PS: Also ich habe nicht mit einem beschissenen Steuerrecht argumentiert als Begründung für Anlagen im Ausland. Mein Punkt war Vorsorge für Eventualitäten aller Art (politische Instabilität bis Notstandsituationen). Man kann sein Geld ja auch ohne Erträge im Ausland anlegen.

Weitere Nachtrag zu 'sensiblen' Krankheitsdaten: Die hat natürlich auch mein Arzt, seine Assistentinnen, u.a. Sie fallen unter das Ärztegeheimnis, was für mich natürlich keine Garantie ist, dass die Assistentin, die meine Nachbarin kennt, dieser nicht meine ganzen Leiden beim Kaffeekränzchen erzählt. Trotzdem muss es für den Arzt teuer sein, wenn er und seine Mitarbeiterinnen dagegen verstoßen. Und ich kann den Arzt wechseln, wenn mir das nicht gefällt. Der Staat lässt mir diese Wahl aber nicht oder baut unüberwindliche Schwellen auf

F-W Offline




Beiträge: 1.679

04.02.2010 20:42
#39 RE: Steuerfahndung mit gestohlenen Daten? Antworten

Wenn ich mir die Diskussion in der Schweiz so ansehe, scheint sich doch so langsam die Erkenntnis breitzumachen, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann: http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81...n~Scontent.html

FW

DP Offline



Beiträge: 5.248

05.02.2010 07:44
#40 RE: Steuerfahndung mit gestohlenen Daten? Antworten

FW, diese Diskussion gibt es seit der Geschichte mit der schwarzen Liste für Länder die Steuerzuflucht gewähren. Seitdem hat die Schweiz über 100 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Und natürlich spielt auch Parteipolitik mit rein. Calmy-Rey ist Sozialdemokratin und steht für einen Anschluss der Schweiz an die EU, für sie ist der Datenklau ein gefundenes Fressen und deshalb hegt sie "Sympathie" mit dem Anauf der Deutschen. Die FDP und SVP Bundesräte sehen das naturgemäss völlig anders.

MartiS2 Offline



Beiträge: 7.188

05.02.2010 10:09
#41 RE: Steuerfahndung mit gestohlenen Daten? Antworten

Zu Abkommen über Auskunftserteilung: In diesen Listen http://www.knowyourcountry.com/Countries.html kann man den Stand der verschiedenen Länder nachlesen. Auffällig ist dabei der Rückstand Deutschlands gegenüber UK, die übrigens auch die Schweiz beinhalten. Ob das an der Schweiz liegt? Oder hat Herr Steinbrück sich nur die Verhandlungsposition vermasselt?

Gruß, Martin

MartiS2 Offline



Beiträge: 7.188

05.02.2010 13:43
#42 RE: Steuerfahndung mit gestohlenen Daten? Antworten

Zum Profil der Kriminellen (Durschnittsalter 65): http://www.nzz.ch/finanzen/nachrichten/d..._1.4800584.html

Ob diese Zusammenfassung repräsentativ ist, weiß ich nicht, sie entspricht in etwa meiner Einschätzung (meine alte Tante wäre jetzt 100 geworden, und hat die unruhigen Zeiten zweier Weltkriege, einer Währungsreform u.a. in den Knochen). Ich hätte deshalb eher ein noch höheres Durchschnittsalter vermutet. Vielleicht sind auch einige jüngere Erben dabei, die die Sünden der Väter (aus Angst vor dem Fiskus?) weitergeführt haben.

Gruß, Martin

Kater Offline



Beiträge: 1.208

05.02.2010 14:16
#43 RE: Steuerfahndung mit gestohlenen Daten? Antworten

Interessant auch dieser Satz:

"Wir haben noch nie einen Kunden erlebt, der auch nur annähernd richtig lag mit seiner Schätzung, wie viel Steuern er nachzahlen muss. Alle lagen viel zu hoch."

Das zeigt doch, dass Steuersenkungen nichts bringen, um die Steuerehrlichkeit zu erhöhen, das raffen die Leute gar nicht.

Druck dagegen hilft offensichtlich.

Gruss
Kater

MartiS2 Offline



Beiträge: 7.188

05.02.2010 14:41
#44 RE: Steuerfahndung mit gestohlenen Daten? Antworten

Nein Kater,

für diese Schlussfolgerung ist der Beitrag nicht geeignet.
1. Rentner führen die Steuerdiskussion selten an.
2. Es geht hier um den Modus der Legalisierung hinterzogener Steuern. Um den und die damit verbunden Nachzahlungen zu verstehen lassen sie sich ja beraten.

Unabhängig davon wird bei der Steuerdiskussion natürlich immer wieder Steuerquote und Staatsquote vermischt. Außerdem spielt natürlich für den Einzelnen der individuelle Steuersatz eine Rolle, nicht der durchschnittliche.

Gruß, Martin

DP Offline



Beiträge: 5.248

02.10.2010 09:13
#45 RE: Steuerfahndung mit gestohlenen Daten? Antworten

Zitat von F-W

Die Bedenken des Ober-Datenschützers kann ich nicht nachvollziehen. Und es erstaunt mich, dass Politiker, die sonst keine Hemmungen haben den Datenschutz unter der Fahne von Law&Order auszuhöhlen, plötzlich Bedenken haben.
Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Sie aufzuklären sollte man sich der gleichen Methoden bedienen können wie bei anderen Straftaten auch.
FW



Steuerhinterziehung ist in Deutschland eine Straftat und wird verfolgt. In der Schweiz ist hingegen der Bankdiebstahl ein Vergehen und wird seinerseits strafrechtlich verfolgt.
Einen ersten Erfolg konnte nun die Bundesanwaltschaft verbuchen. Sie hatte vor 2 Wochen "im Rahmen der Strafuntersuchung wegen Bankdatendiebstählen und dem Verkauf der Daten nach Deutschland" einen 42-jährigen Mann verhaftet. Es ist die erste Verhaftung in diesem Zusammenhang.

Besonders interessant an dem Fall ist, dass Deutschland und die Schweiz kurz vor der Unterzeichnung eines Doppelbestesteuerungsabkommens stehen. Vor kurzem besuchte Angela Merkel und Guido Westerwelle die Schweiz, die Atmosphäre war deutlich freundlicher als auch schon. Es ist deshalb denkbar, dass der entscheidende Hinweis zur Festnahme des Datendiebes aus Deutschland selbst kommt. Der Schweizer Wirtschaftsanwalt und emeritierte HSG Professor Paolo Bernasconi ist deshalb von dem Fahndungserfolg nicht überrascht. Er hält es sogar für möglich, dass die Bundesanwaltschaft Rechtshilfe aus Deutschland erhalten hatte. Dass damit gleichzeitig Behörden eines Staates den Datendiebstahl und andererseits deren juristische Ahndung unterstützen, bezeichnet Bernasconi als "Inkohärenz des juristischen Systems".

Der Verhaftete hat mittlerweile in seiner Zelle Suizid begangen.


______________________
Hintergründe zur Person:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/stan.../story/11051438

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