Zitat von LexxDer wesentliche Punkt ist nur, dass die Sicherungsverwahrung keine Buße mehr für den Straftäter sein darf, sondern wirklich nur eine gesicherte Unterbringung.
Und wenn du jetzt noch definieren kannst wo man zwischen beidem sinnvoll unterscheiden kann hast du den Stein der Weisen gefunden.
Das ist ja genau das, wozu der Gesetzgeber durch das BVG aufgefordert ist. Das fängt damit an, dass Sicherungsverwahrte nicht mehr in Gefängnissen und zusammen mit Strafgefangenen untergebracht werden. Die Länder schätzen allein die notwendigen baulichen Massnahmen auf mindestens 200 Mio Euro.
Dabei wissen wir alle, dass Kosten kein Argument gegen Rechtsstaatlichkeit sein dürfen.
Der Deutsche Gesetzgeber hat sich das Mittel der Sicherungsverwahrung ausgesucht, also muss er auch sicherstellen, dass sie den europäischen Grundsätzen genügt - oder sie abschaffen. Letzteres dürfte aber bis auf Weiteres keine realistische Alternative sein.
Zitat von Lexx Der Deutsche Gesetzgeber hat sich das Mittel der Sicherungsverwahrung ausgesucht,
Der "deutsche Gesetzgeber" ist das Parlament und das schwebt nicht irgendwie im luftleeren Raum umher sondern entwickelt die Gesetze nach Volkes Wille. Deshalb musses auch immer neben der Mehrheitsfähigkeit der Entscheide die Kosten mit einbeziehen, was denn sonst, schliesslich müssen die Wähler des "deutschen Gesetzgebers" der Gesetze deren Umsetzung zahlen.
DP: "sondern entwickelt die Gesetze nach Volkes Wille"
Guter Witz!
Das Parlament schwebt zwar nicht im luftleeren Raum, aber es muss sich für keine seiner Entscheidungen vor dem Volk rechtfertigen. Alleine die BTW und LTW entscheiden über die politische Zukunft des Parlaments und da spielt in erster Linie die aktuelle Stimmung und die "großen Entscheidungen" eine Rolle. Aber warum erzähle ich dir das eigentlich? Das weißt du sowieso selbst und an meinem vorherigen Argument ändert es rein garnichts.
Zitat von Lexx Der Deutsche Gesetzgeber hat sich das Mittel der Sicherungsverwahrung ausgesucht,
Der "deutsche Gesetzgeber" ist das Parlament und das schwebt nicht irgendwie im luftleeren Raum umher sondern entwickelt die Gesetze nach Volkes Wille. Deshalb musses auch immer neben der Mehrheitsfähigkeit der Entscheide die Kosten mit einbeziehen, was denn sonst, schliesslich müssen die Wähler des "deutschen Gesetzgebers" der Gesetze deren Umsetzung zahlen.
"Ärgerlich" und "peinlich": Es sind harte Worte, mit denen Bundestagspräsident Norbert Lammert das Parlament und besonders die Vertreter der schwarz-gelben Regierung kritisiert. Es geht um die Korrektur des Wahlrechts, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hat und für die nur noch bis Ende Juni Zeit bleibt. Doch die Abgeordneten taktieren noch und suchen nach einer Lösung, die der eigenen Partei möglichst wenig schadet. Volkeswille
Das deutsche Parlament war noch nie so machtlos, wie jetzt.
In der Schweiz werden die Entscheidungen dann aber auf die Ebene des Volkes verlagert. Bei uns werden die Entscheidungen auf die Ebene der Minister verlagert.
Deswegen ist ein und dieselbe Sache hierzulande im Gegensatz zur Schweiz KEIN gutes Zeichen.