ich kann mir zwar vorstellen, dass die Leiharbeit 'missbraucht' wird (was auch immer das ist), aber grundsätzlich werden mit ihr Bedarfsspitzen abgedeckt, ohne dass dem AG daraus eine Langzeitverpflichtung erwächst. Ohne das Leiharbeitsmodell wurschtelt der eine oder andere AG eben ohne Neueinstellungen weiter. Das geht immer.
Den AG kostet der Leiharbeiter im Gegenzug durchaus mehr als ein Festangestellter, auch wenn bei dem Leiharbeiter nur ein Teil ankommt. Um auch mal die positive Seite zu sehen: Für manchen AN ist die Leiharbeit eine Art Probezeit, wir und auch andere übernehmen Leiharbeiter durchaus in feste AN-Verhältnisse.
Zitat von DPDas musst du mir mal erklären, FW. Ich dachte bisher immer, ein AG besetzt einen Arbeitsplatz immer nur einmal mit einem AN und zwar dann wenn er ihm nützt. Braucht er ihn nicht nimmt er weder einen Festangestellten noch einen Leiharbeiter.
Weil die Lösung von regulären Arbeitsverhältnissen so schwer ist, pflegten die AG Bedarfsspitzen vornehmlich mit Überstunden abzudecken anstatt neues Personal einzustellen. Der gleichzeitige Anstieg von Überstunden und AL-Zahlen wurde nicht nur von den Gewerkschaften als skandalös angeprangert. Die Leiharbeit ermöglichte es Überstunden zugunsten von Arbeitslosen abzubauen.
Das was Lexx als Missbrauch geisselt ist nichts anderes als Besitzstandswahrung der Inhaber von regulären Arbeitsverhältnissen. Weil rot-grün sich nicht traute, das deutsche Luxus-Arbeitsrecht aufzuweichen, schufen sie einen Arbeitsmarkt 2. Klasse, nämlich die Leiharbeit. Ich bleibe dabei, der "Missbrauch" ist durchaus im Sinne der Erfinder.
Zitat Beschiss am Arbeitnehmer, der vor allem an der unflexiblen Kündigungsregel in D lebt.
Wenn man Angestellte nicht mehr braucht, kann man sie einfach betriebsbedingt entlassen. Alles kein Problem. Bei Mietsklaven gehts halt nur noch einfacher ;)
Zitat von KaterEs gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Kündigungsschutz, der den Namen verdient.
Wenn es bei Kündigungen Probleme gibt, dann in der Regel, weil die AG selbst minimalste Anstandsregeln nicht eingehalten haben.
Gruss Kater
Ob de facto oder de jure, selbst wenn es nur die Fallstricke sind, dann ist dem unerfahrenen AG der einfachere Weg doch lieber. Immerhin habe ich einen Kollegen, der seit Jahren bei vollem Gehalt zuhause ist - mein AG ist trotz bester juristischer Beratung mit der Kündigung gescheitert. Es gibt aber auch eine weitere Seite: Mein Bruder hat kürzlich eine Abmahnung ausgesprochen, der Abgemahnte hat dagegen geklagt. Zwar chancenlos, meinen Bruder hat es aber einen halben Tag wertvoller Arbeitszeit als Geschäftsführer gekostet. Das kann er sich nicht oft leisten.
"dann ist dem unerfahrenen AG der einfachere Weg doch lieber."
Dann soll er sich schlau machen. In Interviews verweisen doch ausnahmslos alle Geschäftsführer auf die Mitarbeiter als wichtigste Ressource des Unternehmens. Soll er sie doch mal so behandeln. Und ein unerfahrener Arbeitgeber wird sowieso keinen Betrieb mit mehr als 10 MA führen, somit gibt es eh keinen Kündigungsschutz.
Es ist doch nicht zu glauben, dass die Gehälter häufig der grösste Ausgabenposten in einer Firma sind, es der Geschäftsführer es aber nicht mal für nötig hält, sich mal um die Kenntniss der grundlegendsten Arbeitsgesetze zu kümmern. Bei jedem NDA wird monatelang um jedes Komma gerungen, dafür ist jederzeit beliebig viel Zeit und Geld da, aber Verträge mit Mitarbeitern werden mal eben bei www.arbeitsvertrag.de runtergeladen und dann unterschrieben.
Und die Kündigungskosten sind dabei ja noch das kleinste Problem. Schon ein Mitarbeiter, der am Ende der Probezeit gekündigt wird, kostet sechs Monatsgehälter plus den ganzen Aufwand einen neuen zu suchen und dem Risiko, dass der wieder nicht passt. Dazu kommt dann, das die anderen MA sich durchaus ihre Gedanken machen, wenn man Leute nur so los werden will. Aber macht man sich wegen der möglichen Abfindung in die Hose, Wobei Abfindungen tatsächlich in der Realität fast nie gezahlt werden.
Aber nachher sind dann alle möglichen Leute schuld, wenn die Herren Chefs mit ihren Mitarbeitern nicht klarkommen.
Okay, das waren nun die Nebelkerzen und nun erkläre uns doch mal den fehlenden Kündigungsschutz und warum die betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers durch den AG nach dessen Belieben möglich ist.
Wir hatten die Diskussion schon mal und ich hatte dich gefragt, warum dann Leute wegen Buletten und mitgenommenen Werbe-Kulis gekündigt werden, wenn es denn so einfach ist. Und die hier gerade diskutierte Leiharbeiterbranche ist ein weiteres schweres Indiz, dass da wohl was nicht nicht stimmt an deiner Argumentation. Wobei, Argumente kamen ja noch keine.
Spock: Dass der deutsche Kündigungsschutz ein Luxus für die AN ist (FW) ist aber ebenfalls bloß eine Behauptung eurerseits.
►"Wir hatten die Diskussion schon mal und ich hatte dich gefragt, warum dann Leute wegen Buletten und mitgenommenen Werbe-Kulis gekündigt werden, wenn es denn so einfach ist."◄
Vielleicht, weil das die Betriebsräte sind, die zurecht einen stärkeren Kündigungsschutz haben. Vielleicht, weil diese Leute aus irgendeinem anderen Grund einen stärkeren Kündigungsschutz als andere haben.
Diese von dir genannten Beispiele sind ja nur Einzelfälle.
Zitat Dass der deutsche Kündigungsschutz ein Luxus für die AN ist (FW) ist aber ebenfalls bloß eine Behauptung eurerseits.
Jau, immerhin eine, die auf einigen Jahrzehnten Erwerbsleben basiert und nicht auf lebenslangem ALG II Bezug oder Studentendasein.
Zitat Vielleicht, weil das die Betriebsräte sind, die zurecht einen stärkeren Kündigungsschutz haben. Vielleicht, weil diese Leute aus irgendeinem anderen Grund einen stärkeren Kündigungsschutz als andere haben.
Die Beispiele, die ich kenne, waren keine Betriebsräte. Kater ist aber einer. Und was wäre das für ein gerechtes Sytem, in dem manche stärkeren Schutz als andere haben. Ich kenne genügend Leute, auch welche, die mir persönlich sympathisch sind, die Betriebsrat nur aus dem einen Grund wurden.
Ich kenne aber auch genug Unternehmen, bei mehr als 1/3 der Belegschaft aus freien Mitarbeiten, Beratern, Leiharbeitern und ähnlichen besteht. Warum ist das wohl so? Und einen Prozess der betriebsbedingten Kündigung habe ich auch schon erlebt. Es mussten die jungen flexiblen leistungsbereiten - nach Sozialplan - gehen, die alten Schreibtischpupser durften bleiben. Kein Wunder, dass ein Unternehmen versucht, dieses Prozedere - koste es was es wolle - zu vermeiden.
Zitat von Kater Dazu kommt dann, das die anderen MA sich durchaus ihre Gedanken machen, wenn man Leute nur so los werden will.
Hoffentlich, denn bekanntlich ist nichts demotivierender als wenn Minderleister weiterbeschäftigt werden und gar noch ein geringeres Arbeitspensum aber trotzdem dasselbe Gehalt bekommen. Gerade hier wünschte ich mir mehr Führungsverantwortung des Managements. Aber oft genug versteckt sich das Management hinter falsch verstandenen ethischen oder moralischen Feigenblättern statt klar die fehlende Leistung einzufordern. Wird das gemacht verstecken sich diese Minderleister dann oft genug hinter Arbeits,- gleichstellungs,- gleichbehandlungs,- unkündbarkeits oder was auch immer für Gesetzen. Dies zum Frust der übrigen Belegschaft, die den eigenen Mehraufwand erdulden muss, weil das Management keinen neuen leistungsbereiten Mitarbeiter einstellen kann.
Ich finde an einer Kündigung nichts schlechtes und sehe auch nicht ein, das Thema unnötig moralisch aufzuladen. Wer seine humnane Ressource schlecht oder falsch nutzt wird keinen geschäftlichen Erfolg haben und das geht dann zulasten Arbeitgeber, Arbeitnehmer, auch der guten und der Investoren. Ich halte diese Kündigungsblockiererei für eine Taktik schlechter und unmotivierter Mitarbeiter (mit den Gewerkschaften als Handlanger), bei einem guten Mitarbeiter muss nur der Arbeitgeber Angst haben, dass der die Firma verlässt.
Zitat von Kater"dann ist dem unerfahrenen AG der einfachere Weg doch lieber."
Dann soll er sich schlau machen. In Interviews verweisen doch ausnahmslos alle Geschäftsführer auf die Mitarbeiter als wichtigste Ressource des Unternehmens. Soll er sie doch mal so behandeln. Und ein unerfahrener Arbeitgeber wird sowieso keinen Betrieb mit mehr als 10 MA führen, somit gibt es eh keinen Kündigungsschutz.
Es ist doch nicht zu glauben, dass die Gehälter häufig der grösste Ausgabenposten in einer Firma sind, es der Geschäftsführer es aber nicht mal für nötig hält, sich mal um die Kenntniss der grundlegendsten Arbeitsgesetze zu kümmern. Bei jedem NDA wird monatelang um jedes Komma gerungen, dafür ist jederzeit beliebig viel Zeit und Geld da, aber Verträge mit Mitarbeitern werden mal eben bei www.arbeitsvertrag.de runtergeladen und dann unterschrieben.
Na ja, Kater, welcher AG wird heute erwähnen, dass Kapital eine mindestens genauso wichtige Resource seines Unternehmens ist.
Ansonsten: Das mit der 'Kenntnis der grundlegensten Arbeitsgesetze' ist angesichts der Auslastung der Arbeitsgerichte und der Dynamik der Rechtsprechung der Hohn. Gerade weil hier niemand, der sich nicht zu einem hohen Prozentsatz seiner Arbeitszeit mit der Materie befasst, in seinem Urteil sicher genug sein kann. Ein Geschäftsführer hat ja neben seinem originären Geschäftsfeld und dem Arbeitsrecht weitere breite Felder (Finanzen, Arbeitsschutz, Umwelt, Patentrecht, copyright, ..), die beliebig vermint sind, und von denen jedes ein Potential hoher Zusatzkosten für den Betrieb ist, mit dem Geschäftführer in der Haftung. Da hat der Betriebsrat doch ein vergleichsweise beschauliches Leben.