"Wer nah an die Arbeitsstelle zieht und dafür höhere Mieten in Kauf nimmt, darf das nicht absetzen."
Der Umzug selbst kann aber abgesetzt werden.
Übrigends ist ja gar nicht raus, dass die Mieten in der Nähe des Arbeitsplatzes höher sind. Das ist erstmal eine Behauptung, die stimmen kann, aber nicht muss.
Hier wird aber immer so getan, als wäre das eine zwingende Sache. Tatsächlich gilt das wohl nur für ein paar Ballungszentren.
Die Systematik (danke, kannst den Hut jetzt wieder aufsetzen) besteht darin, dass dem Gesetzgeber ja letztlich wurscht wo die Leute wohnen. Genauso könnte ein Betrieb an den Stadtrand ziehen und der Arbeitnehmer muss von der City an den Rand pendeln. Oder die Mieten in der z.B. verfallenen City sind günstiger als am grünen Rand. Der Gesetzgeber kümmert sich allein um die Pendelei und stellt fest, dass die Leute zur Arbeit fahren müssen.
Kommt darauf an, nur wenn der Umzug berufsbedingt ist. Wer bei unverändertem Arbeitsplatz von der Stadt ins Grüne zieht (oder umgekehrt wie in deinem Beispiel) kann den Umzug nicht absetzen.
Anders mag es bei einem Fernpendler sein, der in die Stadt oder Umgebung seines Arbeitsplatzes zieht. Da geht es aber nicht nur um ein paar km, wie von Spock angesprochen. Da macht der Staat ein Geschäft, denn er tauscht die einmalige Absetzbarkeit des Umzuges gegen die dauernde Absetzung hoher Km-Pauschalen bzw. Wochenendheimfahrten ein.
Die Umzugskosten sind dann als berufsbedingt anzusehen, wenn sich die Fahrzeit bzw die Fahrstrecke deutlich verkürzt, da reicht es schon wenn man anstatt 20 km nur noch 10 zur Arbeitstelle hat.
Ansonsten bin ich ja durchaus der Meinung, dass unser Staat die Systematik - Zurechenbarkeit zu den Werbungskosten oder private Lebensführung - außerordentlich verwässert hat.
Spock schrieb am 04.09.2008 15:52
Na das sind aber Äpfel und Birnen. Das eine ist eine klein(kariert)e steurerliche Regelung, deine Beispiele haben grundsätzlichen Charakter.
Nein, beides hat grundsätzlichen Charakter: was darf besteuert werden und was nicht.
Ich gehe davon aus, dass das BVG genau aus diesem Grund die jetzige Regelung kassiert: weil Werbungskosten willkürlich als Privatsache definiert werden.
Anonymer User schrieb am 04.09.2008 20:44
Ganz so einfach ist es aber leider nicht.
Wohl wahr. Denn auch dieses Beispiel bzw. diese Regelung......
Zitat:
Ich persönlich trage in der Freizeit nur Jeans etc. In meiner Arbeit bin ich gezwungen einen Anzug mit Krawatte zu tragen. Kosten für meine Berufskleidung kann ich aber leider nicht als Werbungskosten abziehen, obwohl sie mir einzig und allein durch meinen Job entstehen. Im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstandene Kosten sind nämlich dann keine Werbungskosten, wenn sie ihren Ursprung in der individuellen Lebensführen haben bzw. haben können. Hierzu zählt u.a. Kleidung, wenn man sie auch privat tragen könnte(!).
......ist nicht ganz in Ordnung, denn es gibt ja nicht wenige, die Anzuege ueberhaupt nicht moegen und sich ohne den Zwang durch den Arbeitgeber gar keinen kaufen wuerden.
Aber das ist eine andere Problematik als die Pendlerpauschale... und in diesem Fall waere fuer mich die beste Loesung, der Arbeitgeber waere verpflichtet, fuer Kleidung, die er verlangt, selbst aufzukommen. Die zweitbeste Loesung waere, alle Kleidung absetzbar zu machen, bei der durch einen Schrieb vom Arbeitgeber nachgewiesen werden kann, dass er sie verlangt.
Zitat:
Im Beispiel ist die Wohnortwahl von Fritz beruflich motiviert. Er kann aber die ihm entsehenden Kosten für eine höhere Miete nicht absetzen. Heinz' Wohnortwahl hingegen ist eindeutig privat motiviert. Aus unerfindlichen Gründen aber kann Heinz die dadurch entsehenden Mehrkosten absetzen. Zur Verdeutlichung: Wer nah an die Arbeitsstelle zieht und dafür höhere Mieten in Kauf nimmt, darf das nicht absetzen. Wer weiter wegzieht, zahlt niedrigere Mieten, hat aber Fahrkosten und steht im Saldo genauso - und jetzt kommt der Staat und meint, daß die Fahrkosten absetzbar seien. Hut ab vor dem, der da eine Systematik erkennt.
Wie andere schon einwarfen, ist nicht garantiert, dass der nahe Fritz deshalb immer hoehere Mieten hat (er koennte ja auch aus der Stadt in ein Dorf ziehen, in dem seine Firma ihren Sitz hat). Ausserdem ist auch Fritz privat motiviert, wenn du als Grund nennst, er wolle morgens und abends nicht seine Zeit vertroedeln.
Letztendlich geht es um die Pendelei - den notwenidgen Weg zur Arbeit - an sich. Das gehoert halt zu den Werbungskosten. Allenfalls kann man Missbrauch bzw. uebertriebenen Gebrauch verhindern (und nebenbei auch noch umwelt- und energiepolitische Vorteile erzeugen), indem man die Entfernung, die anerkannt wird, auf ein Maximum begrenzt.
Kodo schrieb am 05.09.2008 17:35
Ist das nicht ziemlich esoterisch?
... Ah!
Zitat:
Zum Thema:
Die geringe Summe/Jahr zeigt, dass eine Minderheit wirklich betroffen ist.
Der ganze Bohei um diese Minderheit ist mir ein Rätsel.
Wie grosz ist denn die EU-Summe/Personen-Anzahl bei denen ueber 20 KM und denen unter 20 KM?
Einen Arbeitsweg duerfte ja nun jeder Erwerbstaetige haben.
Zitat:
Es geht ja darum, Zersiedlung und das Häuschen im Grünen zu belohnen und dafür zu sorgen, dass vermeidbare Abgase in die Luft geschleudert werden.
Wie gesagt: Eine Hoechstgrenze setzen.
Und das Haeuschen nicht auch noch zusaetzlich subventionieren (aber das Thema gabs ja schon haeufiger).
Zum Thema:
Die geringe Summe/Jahr zeigt, dass eine Minderheit wirklich betroffen ist.
Der ganze Bohei um diese Minderheit ist mir ein Rätsel.
Die Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 km brachte dem Fiskus eine Ersparnis von 2,5 Mrd. Euro. Die wiederum entsprechen ca. 80% des Gesamtaufwandes von ca. 3,125 Mrd. Bleiben also für die absetzebaren Strecken über 20 km 625 Mio als Aufwand für den Fiskus.
Betroffen ist sicher keine Minderheit (der Berufstätigen), sondern eigentlich alle bis auf die wenigen die direkt am Arbeitsplatz wohnen. Alle anderen verlieren die ersten 20 km. Wieviele davon <= 20km hatten und somit gar nichts mehr absetzen können und wieviele >20km haben und somit einen Teil verlieren, konnte ich nicht herausfinden.
"Die Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 km brachte dem Fiskus eine Ersparnis von 2,5 Mrd. Euro."
Ehrlich gesagt frage ich mich, wo diese Zahlen herkommen.
Die meisten bleiben doch mit ihrer Pendlerpauschale sowieso unter dem Werbungskostenpauschbetrag. Und das "absetzen" spart bei den meisten auch nur im 20% Bereich, man bekommt ja nicht das Geld 1:1 wieder.
kater_5 schrieb am 08.09.2008 09:38
"Die Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 km brachte dem Fiskus eine Ersparnis von 2,5 Mrd. Euro."
Ehrlich gesagt frage ich mich, wo diese Zahlen herkommen.
Die Zahl kannst du auf der HP des Bundesfinanzministeriums finden. Dass das 80% des gesamten Aufwandes sind stammt aus meinem Gedächtnis - habe ich irgendwann mal aufgeschnappt, daher ohne Quellenagabe.
F-W schrieb am 08.09.2008 00:52
Die Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 km brachte dem Fiskus eine Ersparnis von 2,5 Mrd. Euro. Die wiederum entsprechen ca. 80% des Gesamtaufwandes von ca. 3,125 Mrd. Bleiben also für die absetzebaren Strecken über 20 km 625 Mio als Aufwand für den Fiskus.
Wohl eher Verzicht als Aufwand!?
Also fast schon Peanuts - selbst wenn es wieder die vollen 3,125 Mrd wuerden und sogar nur knapp 1,9 Mrd (3125-625) bei einer (umwelt- und siedlungspolitisch vorteilhaften) Umkehrung (nur die ersten 20 KM).