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Dieses Thema hat 88 Antworten
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Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

20.12.2008 15:11
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
> Natürlich ist äußerliche Attraktivität ein Auswahlkriterium, auch wenn es keiner zugibt. Die Statistik belegt aber Zusammenhänge z.B. zwischen Körpergröße und erreichtem Karrierestatus bei Männern. Körpergröße ist halt ein mathematisch fassbares Kriterium, daher gibt es Statistiken. Für attraktive Frauen gibt es mit Sicherheit auch Korrelationen...

Schoenheit macht erfolgreicher - das ist ja nun mittlerweile ein oft bewiesener alter Hut. Bleibt die Frage, ob sich nun Schoene diskriminiert fuehlen, wenn man diese Feststellung ausspricht und damit ja auch andeutet, dass beim Erfolg mehr Schoenheit als Leistung im Spiel war };-)


Zu Franks Liberalismus-verschwindet-Klage fiel mir ein: Man koennte den Frauen ja einfach die viele Kohle, die sie indirekt fuer die Fremdbetreuung (Kiga, Krippe, Ganztagsschule und der ganze Rotz dieser Art) bekommen, direkt auszahlen und die Frauen (oder erziehenden Maenner) entscheiden lassen, ob sie halt zuhause bleiben und selbst erziehen oder Fremderziehung bezahlen und sich lieber um Beruf und Job kuemmern wollen. Damit waere im Notfall ausreichend finanzieller Schutz vorhanden und dafuer koennte man Arbeitsplatzgarantien u.ae. einfach wegfallen lassen.

wh
Spock Offline



Beiträge: 2.377

20.12.2008 18:22
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten

Zitat:

Man koennte den Frauen ja einfach die viele Kohle, die sie indirekt fuer die Fremdbetreuung (Kiga, Krippe, Ganztagsschule und der ganze Rotz dieser Art) bekommen, direkt auszahlen und die Frauen (oder erziehenden Maenner) entscheiden lassen, ob sie halt zuhause bleiben und selbst erziehen oder Fremderziehung bezahlen und sich lieber um Beruf und Job kuemmern wollen. Damit waere im Notfall ausreichend finanzieller Schutz vorhanden und dafuer koennte man Arbeitsplatzgarantien u.ae. einfach wegfallen lassen.




Neoultramegaliberale Gedanken vom Hamster, unglaublich!

Das funktioniert aber nicht, denn in Deutschland ist es ideologisch verbrämt, dass Kinderbetreuung staatlich oder allenfalls kirchlich zu sein hat. Das Geld den Eltern in die Hand zu drücken, hieße, der Markt hielte Einzug auf diesem Gebiet und das kann schließlich nur Schreckliches bedeuten. Daher: Kinder sind keine Spekulationsobjekte von Hedgefonds! Heuschrecken weg von den Kindern!

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

20.12.2008 23:24
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
> Neoultramegaliberale Gedanken vom Hamster, unglaublich!

Erwischt! Verd---! ;-)

> ...hieße, der Markt hielte Einzug auf diesem Gebiet und das kann schließlich nur Schreckliches bedeuten...

Ja, dass Zuckerbrot und Peitsche weg waeren - und bei dem Gedanken bekommen ja nun leider selbst die Anhaenger des Marktes allergische Pusteln. Kann ja nicht sein, dass man Peitsche und Zucker einspart und es beim sozialen Restbrot belaesst.

wh
Spock Offline



Beiträge: 2.377

30.01.2009 13:09
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
Hier ist eine schöne Episode zu meiner These, dass durch das AGG die Welt kein Stück gerechter wird, es den Unternehmen und ehrlichen engagierten Arbeitnehmern und Bewerbern aber das Leben schwerer macht.

Dass es auf Basis des AGG sogar schon betrügerische Abzockerei gibt, hätte ich jedoch nicht vermutet.
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

31.01.2009 19:30
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten

Zitat:

Spock schrieb am 30.01.2009 13:09
Hier ist eine schöne Episode zu meiner These, dass durch das AGG die Welt kein Stück gerechter wird, es den Unternehmen und ehrlichen engagierten Arbeitnehmern und Bewerbern aber das Leben schwerer macht.

Dass es auf Basis des AGG sogar schon betrügerische Abzockerei gibt, hätte ich jedoch nicht vermutet.




"Homosexuelle in eingetragenen Lebenspartnerschaften haben grundsätzlich denselben Anspruch auf eine betriebliche Hinterbliebenenrente wie Ehepartner.
Rechtliche Grundlage hierfür ist dem BAG zufolge unter anderem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz."
http://www.ksta.de/html/artikel/1231848467405.shtml

Das müsset Dir doch gefallen.

Gleichwohl gibt es keine Flut von Klagen an deutschen Gerichten.
Also eine, wie so oft, Pseudoaufgeregtheit.



kater_5 Offline

Besucher

Beiträge: 1.018

31.01.2009 22:34
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
"Dass es auf Basis des AGG sogar schon betrügerische Abzockerei gibt, hätte ich jedoch nicht vermutet."

Schliesst Du das aus diesem Satz hier:

"Die Zahl solcher Hopper bewegt sich in Deutschland im zweistelligen Bereich"

Wow, zweistellig.

In ganz Deutschland.

Gruss
Kater
Spock Offline



Beiträge: 2.377

31.01.2009 23:23
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten

Zitat:

Wow, zweistellig.

In ganz Deutschland.




Achso, weil es nur mindestens zehn sind, ist das Thema belanglos?! Dass die zehn wie die Heuschrecken vielleicht hunderte Firmen verklagen, ist dir dann auch egal.

Wenn es mal nur zehn oder auch achtzig Kinderschänder in Deutschland gibt, ist dir das Thema dann auch egal, oder wie?

Auf die zweistellige Zahl abzuheben ist eine kleinliche, auf purer Rechthaberei basierende Argumentation und dir müsste das eigentlich selber klar sein.

DP Offline



Beiträge: 5.248

01.02.2009 09:13
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten

Zitat:

kater_5 schrieb am 31.01.2009 22:34
"Dass es auf Basis des AGG sogar schon betrügerische Abzockerei gibt, hätte ich jedoch nicht vermutet."

Schliesst Du das aus diesem Satz hier:

"Die Zahl solcher Hopper bewegt sich in Deutschland im zweistelligen Bereich"

Wow, zweistellig.

In ganz Deutschland.

Gruss
Kater




Naja also das Problem der Hopper sehe ich jetzt auch noch nicht. Was mich eher ärgern würde als Bewerber, dass man keine vernünftige Antwort mehr bekommt bei einer Absage und dass sich Absagen, so es sie überhaupt noch gibt, mit blutleeren formelhaften Wendungen verziert werden. Das hilft dann am Ende keinem Bewerber für künftige Stellenausschreibungen und gleichgestellt ist deshalb noch lange nichts, denn die Ungleichbehandlung wird dann im stillen Kämmerlein vollzogen. Klar kann man sagen; immer noch besser als direkt ins Gesicht, aber in der Regel kann man wohl davon ausgehen, dass sich ein Betrieb etwas dabei denkt, wenn er an der Parfümabteilung im Karstadt Mitte ein junges nettes Mädchen hinstellen möchte und keine gebrochen deutsch sprechende 50jährige Frau mit Kopftuch. Und das muss man doch auch so sagen können dürfen, sonst bewirbt die sich vielleicht 20 mal auf so eine Position und das kann man ja vermeiden.

kater_5 Offline

Besucher

Beiträge: 1.018

01.02.2009 11:31
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
Spock,

als das GG eingeführt wurde, war die Befürchtung, dass es Massenhaft solche Fälle geben würde. Das ist erstmal die Basis der Diskussion.

Wenn das jetzt in Ausnahmefällen (und bei einer zweistelligen Zahl in Relation zu einer 7 stelligen Zahl von Bewerbungen kann man das wohl behaupten) vorkommt, ist zumindest diese Befürchtung auf Seiten der Gegner nicht eingetroffen und eigentlich spricht diese extrem niedrige Zahl an Missbräuchen eher FÜR dieses Gesetz.

Das zeigt letztlich nur, dass es da eine grosse Panikmache von einigen daran interessierten Leuten gibt.

Und wenn es NUR 80 Kinderschänder in Deutschland gäbe, wäre das ein grosser Grund zur Freude.

Gruss
Kater
Spock Offline



Beiträge: 2.377

01.02.2009 11:43
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
Na gut, ich nehme mich etwas zurück. Mein Punkt, dass die Unternehmen - zum Schaden der ehrlichen Bewerber - ihr Verhalten umstellen, bleibt aber. Nix anderes habe ich vorausgesagt. Dabei spielt die Zahl der schwarzen Schafe leider keine Rolle.
SteffenHuber Offline

Besucher

Beiträge: 459

01.02.2009 15:50
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten

Zitat:

kater_5 schrieb am 01.02.2009 11:31
Wenn das jetzt in Ausnahmefällen (und bei einer zweistelligen Zahl in Relation zu einer 7 stelligen Zahl von Bewerbungen kann man das wohl behaupten) vorkommt, ist zumindest diese Befürchtung auf Seiten der Gegner nicht eingetroffen und eigentlich spricht diese extrem niedrige Zahl an Missbräuchen eher FÜR dieses Gesetz.




Weil es im Moment nur relativ wenige Missbrauchsfälle gibt, spricht das FÜR das Gesetz? Diese zweistellige Zahl an AGG-Hoppern verursacht eine Menge volks- und betriebswirtschaftlichen Schaden - Fimen beschäftigen sich unnötig mit Fake-Bewerbern und später mit den juristischen Auseinandersetzunge, Gerichte werden unnötig belastet, Bewerberabsagen enthalten nur noch Nullaussagen.

Nachdem das Gesetz ansonsten nichts positives bewirkt, würde ich sagen, dass es mal wieder eine völlig überflüssige Einschränkung der Vertragsfreiheit in Deutschland war. Wir entfernen uns zusehends von einem Rechtsstaat, die Anzeichen sind überall zu sehen.

Steffen

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

01.02.2009 16:03
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten

Zitat:

Spock schrieb am 19.12.2008 19:56

Es gibt keine Stellenanzeige mehr ohne 'm/w'.




Das ist ja unerhört!

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

01.02.2009 16:04
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten

Zitat:

SteffenHuber schrieb am 01.02.2009 15:50
Wir entfernen uns zusehends von einem Rechtsstaat, die Anzeichen sind überall zu sehen.

Steffen




Wegen des Gleichbehandlungsgesetzes?

Ich wage mal die Behauptung, dass Arbeitgeber heutzutage andere Sorgen haben, als das Gleichbehandlungsgesetz.
Wieviele Klagen von Transvestiten, Transexuellen oder Normalschwulen gab es denn bisher?

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