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Dieses Thema hat 88 Antworten
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kater_5 Offline

Besucher

Beiträge: 1.018

08.11.2008 17:05
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
"Oder die R+V hat sich überraschenderweise dazu entschieden, ihre Verteidigungslinie im Gerichtssaal und nicht im Internet auszubreiten."

Wenn ich den von Dir selbst verlinkten Artikel richtig deute, hat ja schon die erste Verhandlung stattgefunden. Daher ist ja überhaupt nur bekannt, dass der Nachfolger ein anderes Provisionssystem hat. Ausserdem gab es ein Treffen vor einer Einigungsstelle, bei der die R+V anscheinend nicht einmal das Argument brachte, sondern das Ganze aussitzen wollte.

Allerdings würde mich die Strategie der R+V an der Stelle wirklich mal interessieren. Die können doch nicht wirklich ein Interese daran haben, alle paar Wochen wegen der Diskriminierung einer Frau, egal ob tatsächlich oder nicht, in der Zeitung zu stehen.

Oder wollen die möglichst hoch verlieren, um dann ihren Kunden die Versicherung gegen eben solche Klagen möglichst teuer verkaufen zu können ?

Gruss
Kater


DP Offline



Beiträge: 5.248

09.11.2008 00:28
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
Die R+V hat zuerst einmal klar erkennen lassen, dass sie keinen Kompromiss eingehen will. Das kann vieles heissen; dass sie meint gute Karten zu haben, dass sie tatsächlich welche hat oder dass sie einfach zocken oder, dass sie die Sache auf die lange Verhandlungsbank schieben will.
Also warten wir mal ab.
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

10.11.2008 10:34
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
"Nein, sie hat schon nach dem Gleichstellungsgesetz geklagt."

Nur zur Info: Wenn man klagt, legt man nur den Sachverhalt dar. Die rechtliche Bewertung obliegt dem Gericht. So gesehen ist jede Klage auf alle nur erdenklichen Anspruchsgrundlagen gestützt.

Oder wie der Jurist sagt: Da mihi factum, dabo tibi ius.

Auch wenn rechtliche Ausführungen von Anwälten in Klageschriften üblich sind, sind sie eigentlich völlig überflüssig. Denn das Gericht kennt das Recht.

Oder anders: Iura novit curia.

So, genug geklugscheißert...

rw
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

10.11.2008 21:38
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten

Zitat:

Anonymer User schrieb am 10.11.2008 10:34
Auch wenn rechtliche Ausführungen von Anwälten in Klageschriften üblich sind, sind sie eigentlich völlig überflüssig. Denn das Gericht kennt das Recht.

Oder anders: Iura novit curia.

So, genug geklugscheißert...

rw




Der BGH kann aber über Arbeit nicht klagen.
An vielen BGH-Entscheiden kann man sehen, dass die Landgerichte eben nicht die aktuellen
Rechtsnormen kennen oder sie völlig falsch auslegen.

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

19.12.2008 11:47
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
So, jetzt gibt es also ein Urteil.

"http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EC9363F7C8593473EA42194BFA0341718~ATpl~Ecommon~Scontent.html"

Sie hat zwar Recht, aber Geld gibt es trotzdem fast keines.

Gruss
Kater
dewo Offline



Beiträge: 544

19.12.2008 13:33
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten

Zitat:

Anonymer User schrieb am 19.12.2008 11:47
So, jetzt gibt es also ein Urteil.

Sie hat zwar Recht, aber Geld gibt es trotzdem fast keines.

Gruss
Kater


Nee, und nachdem ihr pfiffiger Anwalt den Streitwert so schön hochgetrieben hat, wird sie vermutlich noch draufzahlen müssen. Jedem geschehe eben wie er's verdient.

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

19.12.2008 14:00
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
Ich würde eher sagen, er hat rausgeholt, was ging und die erste Etappe mit Bravour gemeistert.

Es ist entschieden, dass eine Diskriminierung vorlag, ausserdem wurde ein Schadensersatzanspruch anerkannt. Somit sind erstmal alle Bedingungen der Diskriminierung gemäss der deutschen Gesetzeslage anerkannt.

Jetzt gehts bis zum EU Gerichtshof, der dann die Schadensersatzklausel im deutschen Gesetz kippen wird und die Umsetzung der Europäischen Richtlinie, die ja auch "wirksame" und "abschreckende" Sanktionen fordert, anordnen wird.

Das war bisher auch so absehbar.

Gruss
Kater
Spock Offline



Beiträge: 2.377

19.12.2008 14:36
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
Wer glaubt, durch solche Prozesse lassen sich die Ungerechtigkeiten, die das Leben so mit sich bringt, aus der Welt schaffen oder verhindern, ist hoffnungslos naiv.

Die Folge wird nur sein, dass Gerichte noch mehr überlastet sind, Anwälte noch besser verdienen und Unternehmen hohen Aufwand treiben, um nicht diese Falle zu geraten. Besser, gerechter und diskriminierungsfreier wird die Welt davon nicht, es wird nur alles schwieriger und schwerfälliger.

Die Zeche für die Gerichts- und Prozesskosten zahlen wir letztlich alle, über Steuern und das, was Unternehmen auf ihre Preise umlegen.
WRL007 Offline

Besucher

Beiträge: 412

19.12.2008 15:13
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
"Ich würde eher sagen, er hat rausgeholt, was ging..."

Für sich selber auf alle Fälle....

Gruß
WRL
MartiS2 Offline



Beiträge: 7.144

19.12.2008 15:25
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten

Zitat:

Jetzt gehts bis zum EU Gerichtshof, der dann die Schadensersatzklausel im deutschen Gesetz kippen wird und die Umsetzung der Europäischen Richtlinie, die ja auch "wirksame" und "abschreckende" Sanktionen fordert, anordnen wird.

Das war bisher auch so absehbar.

Gruss
Kater




Ich weiß nicht, was in der EU alles geht, würde mich aber wundern, wenn die Schadenssumme für den Einzelfall anhand von Statistiken hochgerechnet werden kann. Es wäre ja mal interessant, wenn der Arzt den Patienten nach Statistik und nicht nach individueller Konstitution behandelte.

Eine Hochrechnung über 30 Jahre künftige Karriere ist für den gesunden Menschenverstand nicht fassbar, wenn es für den juristischen Verstand geht, dann heißt es nur, dass die Juristerei abgehoben ist.

Ich teile Spocks Sorge nicht. Die Firmen werden sich über kurz oder lang auf die Argumentationsketten einstellen, aber ihr Verhalten im Grunde nicht ändern.

Gruß, Martin

PS: Der indisch betriebene Pizzaservice hier fährt mit einer Anzeige in seinen Fahrzeugen herum: 'Deutschsprechende Telefonistin gesucht'. Da könnte man(n) doch auch ein bischen absahnen.

kater_5 Offline

Besucher

Beiträge: 1.018

19.12.2008 17:10
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
" 'Deutschsprechende Telefonistin gesucht'. Da könnte man(n) doch auch ein bischen absahnen. "

Bullshit

Lexx Offline



Beiträge: 3.730

19.12.2008 17:18
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
Martin:
"Eine Hochrechnung über 30 Jahre künftige Karriere ist für den gesunden Menschenverstand nicht fassbar, wenn es für den juristischen Verstand geht, dann heißt es nur, dass die Juristerei abgehoben ist. "

Diese Methode erinnert mich an die USA und die Entschädigung Hinterbliebener.
kater_5 Offline

Besucher

Beiträge: 1.018

19.12.2008 17:20
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
"Ich weiß nicht, was in der EU alles geht, würde mich aber wundern, wenn die Schadenssumme für den Einzelfall anhand von Statistiken hochgerechnet werden kann."

Es geht gar nicht um die Statistik.

Die EU Verordnung sieht vor, dass "wirksame" und "abschreckende" Sanktionen erteilt werden. Dies ist im deutschen Recht bisher nicht umgesetzt worden, ein Schadensersatz in Höhe von 10.000 € ist weder wirksam noch abschreckend.

Darauf wird sich der Anwalt vor dem EuGh berufen.

Und wenn er damit durchkommt, wird sich langfristig auch die Denke ändern. Immerhin dürfen Frauen ja mitlerweile auch arbeiten, ohne ihren Mann zu fragen, das war noch vor 30 Jahren generell undenkbar.

Gruss
Kater
kater_5 Offline

Besucher

Beiträge: 1.018

19.12.2008 17:22
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
"Diese Methode erinnert mich an die USA und die Entschädigung Hinterbliebener."

Und da soll ja jetzt sogar ein Schwarzer Präsident werden. Aber da hiess es mit den ersten Antidiskriminierungsgesetzen vor 40 Jahren ja auch, dass das nichts bringt.

So kann man sich irren.

Gruss
Kater
DP Offline



Beiträge: 5.248

19.12.2008 18:06
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten

Zitat:

kater_5 schrieb am 19.12.2008 17:20

Die EU Verordnung sieht vor, dass "wirksame" und "abschreckende" Sanktionen erteilt werden. Dies ist im deutschen Recht bisher nicht umgesetzt worden, ein Schadensersatz in Höhe von 10.000 € ist weder wirksam noch abschreckend.




Und warum ist dann Martins Inderreklamehinweis Bullshit? Dass bei dem gesuchten Job offensichtlich eine weibliche Person bevorzugt wird ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit und ich verlange eine abschreckende Entschädigung; 100,000 Euro in bar für jeden abgewiesenen männlichen Bewerber.

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