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Dieses Thema hat 33 Antworten
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Lexx Offline



Beiträge: 3.730

14.09.2007 19:11
Der Terror wohnt im Sauerland Antworten
Richtig, das wollte ich auch gerade sagen. Polizisten benutzen (so wurde es in einer Reportage gesagt) ihr Funkgerät wenn überhaupt als Schlafwaffe, weil es so massiv und schwer ist - zur Kommunikation ihr Handy. und das hat sogar "Inhouse-Support" - eine Fähigkeit, deren Einbindung aus Kostengründen beim digitalen Funk damals (ist schon über ein Jahr her) noch fraglich war (wie es heute aussieht, weiß ich nicht).
F-W Offline




Beiträge: 1.679

14.09.2007 23:18
Der Terror wohnt im Sauerland Antworten

Zitat:

Kodo schrieb am 14.09.2007 18:45
Am 3. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht nach Verfassungsbeschwerde unter anderem von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gerhart Baum und Burkhard Hirsch, dass große Teile des Gesetzes zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität gegen die Menschenwürde verstoßen und deshalb verfassungswidrig sind.
...
Das Urteil musste bis zum 30. Juni 2005 in einem neuen Gesetz umgesetzt worden sein. Solange der Gesetzgeber nicht gehandelt hat, muss die Polizei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen.

schlag nach bei Wiki
Seitdem wird kaum noch abgehört.


Das ist falsch, weil es nicht auf meinen Post eingeht. Du redest von der akustischen Wohnraumüberwachung ("grosser Lauschangriff"), der weder unter dem alten Gesetz noch unter der Neufassung seit 1.1.2005 je die Zahl von 50 pro Jahr überschritten hatte.

Das Abhören von Telefonen beruht auf einer anderen gesetzlichen Grundlage* und hat weiter zugenommen. Waren es 2004 noch ca. 35.000 Fälle, berichtet ZDnet.de im März diesen Jahres von zuletzt 42.000 (ich vermute auf 2006 bezogen).

Die letzte auf die Schnelle auffindbare Zahl für die USA ist 1442 in 2003 (GB: 4827, CH: 2928).

Edit:
* Die Abhörbefugnisse des Verfassungschutzes sind in einem eigenen Gesetz geregelt. Die der Polizei beruhen auf der Strafprozessordnung. Die Kontrolle erfolgt durch Staatsanwaltschaften und Gerichte - mit den von mir geschilderten Ergebnissen.


FW

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

15.09.2007 10:41
Der Terror wohnt im Sauerland Antworten
Du hast Recht, FW.
Allerdings wirkt das Lauschangriffsurteil auch auf die Telefonüberwachung (privater Bereich).
Wie das umgesetzt werden kann, ist aber noch eine andere Frage.

Gegen die Telefonüberwachung habe ich aber grundsätzlich keine Einwände, wenn der vom Bundesverfassungsgericht auch dazu gesteckte Rahmen eingehalten wird.
Da bin ich konaservativ

Eingriffe sind nur gerechtfertigt, wenn sie zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich sind, hinsichtlich der ein konkreter Tatverdacht besteht und wenn eine hinreichend sichere Tatsachenbasis für die Annahme vorliegt, dass der durch die Anordnung Betroffene mit dem Beschuldigten über Telekommunikationsanlagen in Verbindung steht

und die richterliche Prüfung tatsächlich intensiv erfolgt.

Die in Niedersachsen praktizierte präventive Telefonüberwachung hat das Verfassungsgericht als unzulässig eingstuft.

Ich habe jedoch was gegen die beabsichtigte so genannte Vorratsdatenspeicherung.
Das hat eine andere Qualität, weil praktisch ein Generalverdacht gegen die gesamte Bevölkerung mit Telefonen und PCs ausgesprochen wird.

Zur Zahl der abgehörten Telefone:

Nach einer Untersuchung trifft es nicht zu, dass deutschland Weltmeister ist.
Durch die Zunahme der Mobil-Telefone erhöhte sich auch die Zahl der abgehörten Telefone, nicht Personen.

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