Du hast Recht, FW.
Allerdings wirkt das Lauschangriffsurteil auch auf die Telefonüberwachung (privater Bereich).
Wie das umgesetzt werden kann, ist aber noch eine andere Frage.
Gegen die Telefonüberwachung habe ich aber grundsätzlich keine Einwände, wenn der vom Bundesverfassungsgericht auch dazu gesteckte Rahmen eingehalten wird.
Da bin ich konaservativ
Eingriffe sind nur gerechtfertigt, wenn sie zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich sind, hinsichtlich der ein konkreter Tatverdacht besteht und wenn eine hinreichend sichere Tatsachenbasis für die Annahme vorliegt, dass der durch die Anordnung Betroffene mit dem Beschuldigten über Telekommunikationsanlagen in Verbindung steht
und die richterliche Prüfung tatsächlich intensiv erfolgt.
Die in Niedersachsen praktizierte präventive Telefonüberwachung hat das Verfassungsgericht als unzulässig eingstuft.
Ich habe jedoch was gegen die beabsichtigte so genannte Vorratsdatenspeicherung.
Das hat eine andere Qualität, weil praktisch ein Generalverdacht gegen die gesamte Bevölkerung mit Telefonen und PCs ausgesprochen wird.
Zur Zahl der abgehörten Telefone:
Nach einer Untersuchung trifft es nicht zu, dass deutschland Weltmeister ist.
Durch die Zunahme der Mobil-Telefone erhöhte sich auch die Zahl der abgehörten Telefone, nicht Personen.