"Das einkommensabhängige Bussgeld halte ich aber auch für eine gute Idee."
So etwas hatten wir ja schon mal.
Nur hat man dann einen Einheitstatbestand daraus gemacht, weil man nämlich nicht zu Unrecht befürchtete, dass die Besserverdiener die Gerichte mit Einsprüchen gegen Parksünden und ähnlichen Kleinkram zupflastern werden und letztendlich das Aufkommen aus den ganzen Verfahren von den Verfahrenskosten aufgefressen werden.
Wenn ich mal überlege, so fangen die Bußgelder bei 5 € an - das sind sagen wir mal, 20 Arbeitsminuten. Jetzt braucht man also erstmal einen Anhörungsbogen um das Einkommen zu ermitteln, dann jemand, der die Plausibilität des Ganzen überprüft - Mann, da werden Radarfallen aber zum Minusgeschäft. Vielleicht würden wir die aber damit auch los, den "wir kommen einmal, wenn es sich nicht rentiert, kommen wir nie wieder" (Aussage des Dienststellenleiters der Kreisstadt auf meine Bitte, eine Radarfalle beim dörfliche Kindergarten während einer Baumassnahme auf der Umgehungsstrasse aufzustellen).
Der Nokia-Chef hatte vor vielleicht 2 Jahren einmal an die 100.000 € für zu schnelles Fahren bezahlt, ohne sich dagegen zu wehren (ich kann mir aber nicht vorstellen, dass solch ein verhalten im prozessfreudigen D Schule machen würde).
"Der Nokia-Chef hatte vor vielleicht 2 Jahren einmal an die 100.000 € für zu schnelles Fahren bezahlt, ohne sich dagegen zu wehren (ich kann mir aber nicht vorstellen, dass solch ein verhalten im prozessfreudigen D Schule machen würde). "
In Deutschland wird doch so oder so geklagt, spätestens wenn das Punktekonto anschlägt, da sehe ich keinen Unterschied.
Dann lohnt sich das ganze wenigstens. Und bezahlen muss es ja dann sowieso der Verlierer.
Man muss das ja auch nicht bei der kleinsten Übertretung machen.
Wenn ich mich recht entsinne, ist der Bussgeldkatalog geschaffen worden um der Prozessflut für kleinere und mittlere Vergehen zu beenden. Gegen Zahlung des Bussgeldes wird das Verfahren eingestellt bzw. gar nicht erst eröffnet.
Wenn es zu einem Prozess kommt, sei es weil der Betroffene Einspruch erhebt, sei es weil die Staatsanwaltschaft so entscheidet (z.B. bei schweren Vergehen, meist mit Toten oder Verletzten oder hohen Sachschäden), dann ist das Gericht nicht an den Bussgeldkatalog gebunden. Die Busse wird dann meist, vor allem wenn sie höher wird, in Tagessätzen festgelegt.
Ich denke, bei dem „Tagesgeschäft“ sollte man es bei den Flatrates belassen.
Die Kleinbeträge bis 25 € sind keine Bussgelder, sondern gebührenpflichtige Verwarnungen. Da gibt's auch keine Punkte in Flensburg.
Bei schweren Unfällen (zumindest mit Todesfolge) wird immer ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eröffnet, das dann, wenn sich die Unschuld des Unfallgegners (z.B. durch Gutachten) herausgestellt hat, auch wieder eingestellt wird.
Zu schnell/680 €: Zumindest da ist immer ein Fahrverbot mit dabei.
FW:
Natürlich kann man ein Festbetrags- mit einem Tagessatzsystem verbinden. Nur ist dein 25€-Einwand etwas zu kurz gedacht, denn wenn es Tagessätze wären, könnte Falschparken ja auch 500€ kosten. So könnte man das Bußgeldaufkommen übrigens bequem erhöhen und sich dabei der Unterstützung der Leute sicher sein, da es ja "nur die trifft, die es eh haben"
Ich habe keinen 25€-Einwand gemacht, sondern nur festgestellt, dass dieser Kleinkram gar keine Bussgelder sind. Übrigens machen sich mit diesem Kleinkram, also falsch parken und geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen die Gemeinden die Taschen voll. Sind die Autos mehr als 20km zu schnell gibt's Bussgeld und das geht in die Landeskasse (soviel ich weiss).
Ansonsten glaube ich nicht, dass die fehlende Abschreckung der Bussgelder eine Sache der Grösse des Geldbeutels ist. Es fehlt mir jeder Hinweis, dass Übertretungen überproportional oft von Beziehern höherer Einkommen begangen werden. Wenn dem nicht so ist, was ich vermute, dann trifft die Masse der Bussgelder jedoch die Leute, die auch die Masse der Einkommenshöhe repräsentiert, also um den Durchschnitt herum.
Neben Fahrverboten haben meiner Ansicht nach vor allem Prozesse eine abschreckende Wirkung, allein des Lästigkeits- und Kostenfaktors wegen. (Anreise zum Termin, Anwalts- und Gerichtskosten und natürlich das Bussgeld). Es ist schon was anderes, sich persönlich verantworten zu müssen, statt einfach nur eine online-Überweisung abzudrücken.
Man sollte sich also überlegen, ob man alle Verstösse ohne Folgen weiter nur schematisch und quasi anonym über den Katalog abhandelt oder ob man für die Härtefälle nicht wieder zu Gerichtsverfahren übergeht. Da könnte ich mir die Verstösse vorstellen, die mit 500€ und mehr gelistet sind. Und da sollten die Richter einen weiten Rahmen zur Verfügung haben was die Höhe der Bussgelder und Länge der Fahrverbote betrifft.
Einkommensabhängige Bußgelder setzen die Aufgabe das Datenschutzes voraus. Anders als in Schweden sind hierzulande Einkommen nicht öffentlich.
Ich habe mir heute morgen übrigens mal den Spaß gemacht, die mich bei +10km/h Überholenden zu taxieren, mit dem Ergebnis, dass die Mehrzahl mit Mittelklassewagen und darunter zu schnell unterwegs ist, zwei ganz besonders schnelle dürften > 10 Jahre alte Fahrzeuge gewesen sein.
Davon abgesehen sollten Bußgelder irgendwie mit der Sicherheit im Straßenverkehr korrelieren. Das jedoch kann ich bei dem neuen Bußgeldkatalog nicht in allen Belangen nachvollziehen. 20 km/h zu schnell vor einem Kindergarten ist ein Sicherheitsproblem, dito. auf der auf 120 km/h begrenzten Autobahn um Stuttgart ist kein Sicherheitsproblem, da ist der gleichmäßige Verkehrsfluss wichtiger.
"20 km/h zu schnell vor einem Kindergarten ist ein Sicherheitsproblem, dito. auf der auf 120 km/h begrenzten Autobahn um Stuttgart ist kein Sicherheitsproblem, da ist der gleichmäßige Verkehrsfluss wichtiger. "
Da stimm ich Dir natürlich uneingeschränkt zu.
Bei uns im lokalen Radio werden natürlich auch die Radarfallen durchgegeben. Letztes Jahr wollte ich eine melden - im T-30-Gebiet vor dem Kindergarten auf meinem Weg ins Büro (NEIN - ich war nicht zu schnell!); das haben sie abgelehnt mit der Bemerkung, dass sie solche kritischen Stellen prinzipielll nicht durchgeben. Fand ich gut.
Im übrigen lob ich mir die Art der USA. "15 mls when children are present" o.ä. Da halten sich die Leute aber auch sehr extrem dran, während man (=ich) sonsten immer mal wieder nach Schildern ausschauen muss um festzustellen, wie schnell man eigentlich fahren darf im innerörtlichen Bereich.
"Im übrigen lob ich mir die Art der USA. "15 mls when children are present" o.ä. Da halten sich die Leute aber auch sehr extrem dran, während man (=ich) sonsten immer mal wieder nach Schildern ausschauen muss um festzustellen, wie schnell man eigentlich fahren darf im innerörtlichen Bereich."
Naja, die Amies haben da sowieso eine gnaz andere Sichtweise. Beim Verkehrsunterricht in der Schule in den USA ging es vor allem um defensives Fahren und um die Folgen von Unfällen. Da wurden dann auch richtig leckere Bilder zu gezeigt. Dagegen war der Fahrschulunterricht in Deutschland schon wesentlich stärker auf das Beherrschen des Fahrzeugs in Extremsituationen ausgelegt (etwas provokant).
Davon abgesehen war das Punktesystem zumindest damals in Colorado um einiges strenger als bei uns. 1 Meile zu schnell bedeutete für einen 16-Jährigen sofortigen Führerscheinentzug mit Sperre. Und da wurde auch keine Toleranz abgezogen. Ein 18 jähriger durfte dann immerhin schin zweimal mit 1 Meile zu schnell erwischt werden (oder einmal 5 Meilen). Da haben die dann gleich schon mal eingeimpft bekommen, dass 25 Meilen auch genau 25 Meilen bedeutet und das Nichtbeachten Konsequenzen hat. Mit 25 hatten die das dann kapiert. Entsprechend fahren die Amies eben auch.
Was allerdings auch keine nennenswert niedrigeren Unfallzahlen zur Folge hat.
kater_5 schrieb am 08.10.2007 10:23
Entsprechend fahren die Amies eben auch.
Was allerdings auch keine nennenswert niedrigeren Unfallzahlen zur Folge hat.
Gruss
Kater
Ich würde sagen, die fahren nicht anders. Der Verkehr auf den Interstates um Boston, inzwischen auf 65mph begrenzt, fließt mit ca. 80 mph, ohne Eingreifen der Polizei.