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Dieses Thema hat 108 Antworten
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kater_5 Offline

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Beiträge: 1.018

17.12.2007 13:36
Postmindestlohn Antworten
Gut, aber so ein Arbeitsvertrag wird doch dann auch zwischen Gewerkschaften und AG ausgehandelt. Und in besonderen Fällen wird der dann für allgemeinverbindlich erklärt.

Das ist doch erstmal nicht anders als in Deutschland, wobei es in Deutschland das bisher nur für den Bau und neuerdings für die Post gegeben hat, also auch eher selten ist.

Bei den anderen Tarifverträgen schliessen sich die AG in Deutschland freiwillig den Arbeitgeberverbänden an, weil das vieles vereinfacht. Aber sie können jederzeit austreten und einen eigenen Tarifvertrag vereinbaren.

Also bisher sehe ich nichts, was Deine These von der planwirtschaftlichen Lohnfindung in Deutschland gerade gegenüber der Schweiz stützen würde.

Gruss
Kater
DP Offline



Beiträge: 5.248

17.12.2007 13:38
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Zitat:

kater_5 schrieb am 17.12.2007 13:36
Gut, aber so ein Arbeitsvertrag wird doch dann auch zwischen Gewerkschaften und AG ausgehandelt. Und in besonderen Fällen wird der dann für allgemeinverbindlich erklärt.




Definitiv: Nein.

kater_5 Offline

Besucher

Beiträge: 1.018

17.12.2007 13:47
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Wer handelt den denn sonst aus ?

Gruss
Kater
DP Offline



Beiträge: 5.248

17.12.2007 15:12
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Gewerkschaft und AG, Sorry, das Nein bezog sich auf die Verbindlichkeit in der Branche.
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

17.12.2007 15:52
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Zitat:

DP schrieb am 17.12.2007 13:38

Zitat:

kater_5 schrieb am 17.12.2007 13:36
Gut, aber so ein Arbeitsvertrag wird doch dann auch zwischen Gewerkschaften und AG ausgehandelt. Und in besonderen Fällen wird der dann für allgemeinverbindlich erklärt.




Definitiv: Nein.




Dann sollte sich einer mal die Mühe machen und wikipedia korrigieren:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtarbeitsvertrag

Andereseits müssten man dann auch noch die Website des Staatssekretariats für Wirtschaft korrigieren, die da zwei Listen veröffentlichen, deren Inhalt es mißverständlich wie folgt umschreibt:

"Auf Gesuch der vertragsschliessenden Verbände können die zuständigen Behörden im Bund und in den Kantonen Gesamtarbeitsverträge (GAV) allgemeinverbindlich erklären, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) wird der Geltungsbereich eines GAV ausgedehnt auf alle Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber der betreffenden Branche. In den AVE-Beschlüssen ist jeweils aufgeführt, für welches Gebiet, welche Branche und welche Arbeitnehmer/innen die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des GAV gelten."

http://www.seco.admin.ch/themen/00385/00420/00430/index.html?lang=de

DP Offline



Beiträge: 5.248

17.12.2007 17:34
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Zitat:

Anonymer User schrieb am 17.12.2007 15:52
"Auf Gesuch der vertragsschliessenden Verbände




Na dann zeig mir mal den Vertrag.

DP Offline



Beiträge: 5.248

17.12.2007 17:37
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Zitat:

Anonymer User schrieb am 17.12.2007 15:52

Zitat:

DP schrieb am 17.12.2007 13:38

Zitat:

kater_5 schrieb am 17.12.2007 13:36
Gut, aber so ein Arbeitsvertrag wird doch dann auch zwischen Gewerkschaften und AG ausgehandelt. Und in besonderen Fällen wird der dann für allgemeinverbindlich erklärt.




Definitiv: Nein.




Dann sollte sich einer mal die Mühe machen und wikipedia korrigieren:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtarbeitsvertrag




Du solltest dir mal die Links durchlesen, die du postest, Hamster. Da steht nämlich genau das drin was ich oben bereits gesagt habe. Stichworte: Der Gesamtarbeitsvertrag ist nur bindend für die Unternehmen, die Mitglied des jeweiligen Unternehmerverbandes sind.
Der Gesamtarbeitsvertrag ist nur bindend für das Unternehmen, das den Vertrag abgeschlossen hat.

kater_5 Offline

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Beiträge: 1.018

17.12.2007 22:53
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Jetzt sehe ich immer weniger einen Unterschied zu Deutschland.

Gruss
Kater
F-W Offline




Beiträge: 1.679

17.12.2007 23:41
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Ich schon. Bei uns ist ein von der Regierung für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag auch für die Unternehmen verbindlich, die nicht verbandsgebunden sind.

FW
Lexx Offline



Beiträge: 3.730

17.12.2007 23:46
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Und iwe ist das mit den AVE in der Schweiz? Gelten die nicht für alle Arbeitnehmer?
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

18.12.2007 10:56
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Zitat:

DP schrieb am 17.12.2007 17:37
Du solltest dir mal die Links durchlesen, die du postest, Hamster. Da steht nämlich genau das drin was ich oben bereits gesagt habe. Stichworte: Der Gesamtarbeitsvertrag ist nur bindend für die Unternehmen, die Mitglied des jeweiligen Unternehmerverbandes sind.
Der Gesamtarbeitsvertrag ist nur bindend für das Unternehmen, das den Vertrag abgeschlossen hat.




Genau lautet das Zitat:

Es gibt verschiedene Gesamtarbeitsverträge:

- Der Gesamtarbeitsvertrag ist nur bindend für die Unternehmen, die Mitglied des jeweiligen Unternehmerverbandes sind.
- Der Gesamtarbeitsvertrag ist nur bindend für das Unternehmen, das den Vertrag abgeschlossen hat.
- Der Gesamtarbeitsvertrag kann von der Kantonsregierung für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieser ist dann für alle Arbeitgeber im Kanton verbindlich.
- Der Gesamtarbeitsvertrag kann vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieser ist dann für alle Arbeitgeber verbindlich.


Eine Liste solcher als allgemeinverbindlich erklärter GAV findet sich hier (und zwar sowohl eine für die durch Bundesratsbeschlüsse als allgemeinverbindlich erklärte GAV als auch eine für durch kantonale Beschlüsse als allgemeinverbindlich erklärte GAV):

http://www.seco.admin.ch/themen/00385/00420/00430/index.html?lang=de

Ist das so schwer zu verstehen?

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

18.12.2007 10:59
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Zitat:

F-W schrieb am 17.12.2007 23:41
Ich schon. Bei uns ist ein von der Regierung für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag auch für die Unternehmen verbindlich, die nicht verbandsgebunden sind.




Naja - so ist es komplett falsch. In Deutschland gelten Tarifverträge schon per Gesetz auch für nicht verbandsgebundene Unternehmen - da wird nichts für allgemeinverbindlich erklärt.

In der Schweiz kann der Bundesrat oder die Kantonsregierung GAV für allgemeinverbindlich erklären - in dem Fall gelten sie dann auch für nicht verbandsgebundene Unternehmen. Von dieser Möglichkeit machen Bundesrat und Kantonsregierungen auch reichlich Gebrauch (wie ein Blick in die entsprechenden Listen zeigt).

kater_5 Offline

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Beiträge: 1.018

18.12.2007 11:08
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"In Deutschland gelten Tarifverträge schon per Gesetz auch für nicht verbandsgebundene Unternehmen"

Hmm, also das ist meiner Meinung nach falsch.

Die Tarifverträge gelten nur für Verbandsmitglieder und umgekehrt nur für die Mitarbeiter, die Mitglied in der entsprechenden Gewerkschaft sind.

Gruss
Kater
MartiS2 Online



Beiträge: 7.145

18.12.2007 11:12
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Zitat:

kater_5 schrieb am 18.12.2007 11:08
"In Deutschland gelten Tarifverträge schon per Gesetz auch für nicht verbandsgebundene Unternehmen"

Hmm, also das ist meiner Meinung nach falsch.

Die Tarifverträge gelten nur für Verbandsmitglieder und umgekehrt nur für die Mitarbeiter, die Mitglied in der entsprechenden Gewerkschaft sind.

Gruss
Kater




So ist es.

Gruß, Martin

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

18.12.2007 11:14
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Zitat:

kater_5 schrieb am 18.12.2007 11:08
"In Deutschland gelten Tarifverträge schon per Gesetz auch für nicht verbandsgebundene Unternehmen"

Hmm, also das ist meiner Meinung nach falsch.

Die Tarifverträge gelten nur für Verbandsmitglieder und umgekehrt nur für die Mitarbeiter, die Mitglied in der entsprechenden Gewerkschaft sind.




Richtig. Hatte ich falsch in Erinnerung. Mein obiger Beitrag ist komplett falsch und FW hat natürlich recht in Bezug auf die deutsche Rechtslage. Diese unterscheidet sich dann aber praktisch gar nicht von der schweizerischen Rechtslage.

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