Anonymer User schrieb am 11.12.2007 14:05
Es gibt sowas wie einen "US-amerikanischen Criminal Code" nicht.
Diese Dinge fallen unter die Staats- und County Rechtssprechung. Es gibt also Unmengen von "Codes".
Selbstverständlich gibt es einen "US amerikanischen Criminal Code". Sog. federal crimes sind geregelt im 18. Titel (Crimes and Criminal Procedures) des U.S.C. (United States Code), der gemeinhin als "US criminal code" bezeichnet wird. Zu finden u.a. hier:
Wenn die Bundesgesetzgebung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern (worunter auch Kinderpornographie fällt) interessiert, möge sich ein Stündchen Zeit nehmen und im Part I (Crimes) das Kapitel 110 (sexual exploitation and other abuse of children) zu Gemüte führen. Wenn die Definitionen interessieren, der werfe doch einfach einen Blick in §2256.
Wer also überprüfen will, ob "die neue europäische Definition der Kinderpornografie wortwörtlich auf den US-amerikanischen Criminal Code zurück geht", der suche sich bitte sebst die neue europäische Definition heraus und vergleiche diese mit
18 U.S.C. §2256 (8)
(So die korrekte Zitierweise des Absatzes 8 des Paragraphen 2256 des Kapitels 110 des 1. Teils des 18. Titels des Unites States Codes)
Anonymer User schrieb am 11.12.2007 14:05
Es gibt sowas wie einen "US-amerikanischen Criminal Code" nicht.
Diese Dinge fallen unter die Staats- und County Rechtssprechung. Es gibt also Unmengen von "Codes".
Selbstverständlich gibt es einen "US amerikanischen Criminal Code". Sog. federal crimes sind geregelt im 18. Titel (Crimes and Criminal Procedures) des U.S.C. (United States Code), der gemeinhin als "US criminal code" bezeichnet wird. Zu finden u.a. hier:
Wenn die Bundesgesetzgebung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern (worunter auch Kinderpornographie fällt) interessiert, möge sich ein Stündchen Zeit nehmen und im Part I (Crimes) das Kapitel 110 (sexual exploitation and other abuse of children) zu Gemüte führen. Wenn die Definitionen interessieren, der werfe doch einfach einen Blick in §2256.
Wer also überprüfen will, ob "die neue europäische Definition der Kinderpornografie wortwörtlich auf den US-amerikanischen Criminal Code zurück geht", der suche sich bitte sebst die neue europäische Definition heraus und vergleiche diese mit
18 U.S.C. §2256 (8)
(So die korrekte Zitierweise des Absatzes 8 des Paragraphen 2256 des Kapitels 110 des 1. Teils des 18. Titels des Unites States Codes)
Irgendein Fall bekannt, in dem Pornografie ein Federal crime ist?
Rocky schrieb am 12.12.2007 13:59
Irgendein Fall bekannt, in dem Pornografie ein Federal crime ist?
Was hat diese Frage mit meiner Korrektur Deiner falschen Aussage, es gäbe keinen US criminal code, zu tun?! Was hat überhaupt eine Frage nach der Strafbarkeit von Pornographie als federal crime mit einer Diskussion über die Legaldefinitionen von Kinder(!)pornographie zu tun?
Nachdem ich Dir ein wenig Nachhilfe dahingegend gegeben habe, daß es in den USA sowas wie ein Bundesstrafgesetzbuch gibt, müsstest Du Dich nun schon selbst bemühen, den Link anzuklicken und dann in den entsprechenden Chapters nachlesen, was genau nach Bundesrecht unter Strafe steht.
Rocky schrieb am 12.12.2007 13:59
Irgendein Fall bekannt, in dem Pornografie ein Federal crime ist?
Was hat diese Frage mit meiner Korrektur Deiner falschen Aussage, es gäbe keinen US criminal code, zu tun?! Was hat überhaupt eine Frage nach der Strafbarkeit von Pornographie als federal crime mit einer Diskussion über die Legaldefinitionen von Kinder(!)pornographie zu tun?
Nachdem ich Dir ein wenig Nachhilfe dahingegend gegeben habe, daß es in den USA sowas wie ein Bundesstrafgesetzbuch gibt, müsstest Du Dich nun schon selbst bemühen, den Link anzuklicken und dann in den entsprechenden Chapters nachlesen, was genau nach Bundesrecht unter Strafe steht.
Mich interessiert, wo dieser Code in einem praktischen Beispiel angewandt worden ist.