Diese Rechnung hat gleich mehrere Haken, auch wenn ich sie steuertechnisch nicht anzweifele.
Das Gros der Kleinverdiener hat gar nicht die Sparkapazität um die Vorteile deiner Rechnung auszureizen. Das ist was für Leute, für die Riester nur ein Baustein von mehreren in ihrer AV darstellt.
Und was nutzt der Frau die bis an die Grenzen ausgereizte Rendite, wenn sie nach der Scheidung ohne eigene Absicherung dasteht. Denn es gilt auch: Je später man mit einer AV anfängt, desto teurer wird sie. Da hat sie auch nichts mehr von der Maximalversion, die beim Ex verbleibt.
Ich denke, eine korrekte Beratung würde beide Aspekte beleuchten und den Kunden die Wahl überlassen. Ich glaube nicht, dass ich falsch liege, wenn ich behaupte, dass die Mehrheit der Anleger sich nicht ausschliesslich an der Maximalrendite orientiert.
F-W:
Danke für Deine Antwort. Ich bin da noch sehr am Hin und Herüberlegen und dankbar für jeden Hinweis.
"Das Gros der Kleinverdiener hat gar nicht die Sparkapazität um die Vorteile deiner Rechnung auszureizen."
Das Interessante daran ist, dass die Sparkapazität dann niedriger ist. Die Rendite ist nur ein Teil, aber tatsächlich ist der eigene zu leistende Sparanteil damit statt 1946 € nur 1576€ bei insgesamt gleicher Zulage.
Bei den Geringverdienern skaliert das dann runter, aber es ändert nichts am Grundsätzlichen. Allerdings fällt dann auch die Rente niedriger aus, aber man kann das Geld, was nicht für Riester benötigt wird, ja auch woanders anlegen. Ich denke, die meiste Rendite haben die meisten sowieso, indem sie ihr Girokonto ausgleichen.
Und bei einer Scheidung fällt doch die Riesterrente sowie unter den Zugewinnausgleich, es macht doch dafür gar keinen Unterschied auf wessen Konto das Geld liegt.
Und bei einer Scheidung fällt doch die Riesterrente sowie unter den Zugewinnausgleich, es macht doch dafür gar keinen Unterschied auf wessen Konto das Geld liegt.
Nein, sie fällt unter den Versorgungsausgleich, der unanfechtbar vom Familiengericht festgestellt wird und nur in Ausnahmefällen durch private Vereinbarungen ersetzt werden kann. Der Vertrag bleibt bei dem, auf dessen Namen er abgeschlossen wurde. Der Versorgungsausgleich betrifft nur die Anwartschaften die im Zeitraum der Ehe erworben wurden. Wie das mit den durch die Kinderzulagen erworbenen Anwartschaften ist, weiss ich nicht. Werden die gleichmässig aufgeteilt? Gehen sie an den, bei dem die Kinder bleiben? Wie ist das wenn die Kinder zum Zeitpunkt der Scheidung schon volljährig sind? Keine Ahnung.
Auf jeden Fall muss die Frau nach der Scheidung mit einem neuen Riester anfangen oder ihren 10€ Billigvertrag ohne Kinderzulagen aufstocken. Um auf die gleiche Rentenleistung zu kommen, wird das auf jeden Fall teurer als wenn sie die oder einen Teil Kinder von Anfang im Vertrag gehabt hätte. Sie darf dann die früheren Renditevorteile nachsparen, und das in einer Situation in der ihr das nach aller Voraussicht schwerer fallen wird.
Und bei einer Scheidung fällt doch die Riesterrente sowie unter den Zugewinnausgleich, es macht doch dafür gar keinen Unterschied auf wessen Konto das Geld liegt.
Dazu noch ein Nachtrag.
In den Zugewinnausgleich geht höchstens der Saldo des Vertrages ein, nicht aber die Rentenanwartschaften - sonst siehe mein letzter Beitrag.
Man sollte da aber nicht zuviel Hoffnung auf den Zugewinnausgleich setzten. Die Fälle, in denen der wirtschaftlich schwächere Partner bei der Scheidung aus dem Zugewinnausgleich liquiditätsmässig leer ausgeht oder sogar an den wirtschaftlich stärkeren Partner auszahlen muss sind gar nicht so selten, als das man sie als krasse Ausnahmen abtun könnte. Das kann vor allem bei hohen illiquiden Vermögensanteilen wie Immobilien und stark unterschiedlichen Ausgangsvermögen bei der Eheschliessung der Fall sein.
Der unter steuerlichen Aspekten meist richtige Tipp zuerst das Haus abzuzahlen statt parallel steuerpflichtiges Geld- oder Wertpapiervermögen zu bilden kann beim Zugewinnausgleich böse nach hinten losgehen. Alles steht und fällt damit ob die Partner das Versprechen "bis dass der Tod euch scheidet" ernst nehmen und durchhalten.
Wer Zweifel an der Haltbarkeit seiner Ehe hat, sollte sich rechtzeitig vor der Scheidung mit dem Thema wie auch den Grundsätzen des Versorgungsausgleichs auseinandersetzen. Die genaue Rechenformel des Zugewinnausgleichs ist nämlich den meisten nicht bekannt.
Ja das ist ja superschön, aber sag mir doch mal einen Grund, warum Wenigverdiener heute ihr wenig Erspartes in eine Riesterrente investieren sollen, wenn es doch absehbar ist, dass das den Leuten später gar nicht zugute kommen.
Leute dieser Einkommenskategorie schliessen Verträge mit der Minimumeigenleistung von 5€, wenn die Gesellschaften das überhaupt anbieten, sonst 10€ monatlich ab. Da sage ich nur: So what?
Ja das ist ja superschön, aber sag mir doch mal einen Grund, warum Wenigverdiener heute ihr wenig Erspartes in eine Riesterrente investieren sollen, wenn es doch absehbar ist, dass das den Leuten später gar nicht zugute kommen.
Leute dieser Einkommenskategorie schliessen Verträge mit der Minimumeigenleistung von 5€, wenn die Gesellschaften das überhaupt anbieten, sonst 10€ monatlich ab. Da sage ich nur: So what?
FW
Ich ziehe hiermit meinen Einwand zurück.
Na ja, das 'so what? riecht ein bisschen nach Koppers 'peanuts'. Wenn tatsächlich absehbar ist, dass man eine Grundischerung in Anspruch nehmen wird, dann sind selbst 5€ zuviel.
Der Staat hat das Grundproblem, dass er Jeden nach unten absichern will, und dass diese Absicherung im Zuge der politischen Auseinandersetzung durchaus komfortabel festgelegt ist (Grundsicherung, ALG II). So kommt der Grenzwert schnell in Bereiche, die mit eigenverantwortlicher Arbeit oder Vorsorge nicht erreichbar sind. Dies führt zum immerwährenden Dilemma, wie denn ein Bürger zu Eigeninitiative motiviert werden kann, wenn diese zu keiner Verbesserung der eigenen Situation führt. Sich auf den Stolz des Bürgers zu verlassen zieht höchstens noch bei der alten Generation. Von der hat offensichtlich ein deutlich höherer Prozentsatz Anspruch auf Grundsicherung als beantragt wurde.
MartiS2 schrieb am 16.01.2008 13:18
Na ja, das 'so what? riecht ein bisschen nach Koppers 'peanuts'. Wenn tatsächlich absehbar ist, dass man eine Grundischerung in Anspruch nehmen wird, dann sind selbst 5€ zuviel.
Wenn er clever ist und absehbar ist, dass es eine Anhebung der Bezüge über die Grundsicherung gibt, löst er vorher den Vertrag auf und verprasst die Kohle vor seinem Rentenbeginn.
F-W schrieb am 16.01.2008 21:13
Na, da hat er aber was zum Verprassen! Die Zulagen verfallen ja bei vorzeitiger Kündigung.
Besser als nix. Bei eigenem Minimalbeitrag, 45 Jahre Beiträge und voller Förderungsrückzahlung bleiben (bei sagen wir mal 4% Verzinsung) 20000 EUR übrig - gegenüber 7000 EUR, wenn er nur seinen Eigenanteil angelegt hätte.
F-W schrieb am 16.01.2008 21:13
Na, da hat er aber was zum Verprassen! Die Zulagen verfallen ja bei vorzeitiger Kündigung.
Besser als nix. Bei eigenem Minimalbeitrag, 45 Jahre Beiträge und voller Förderungsrückzahlung bleiben (bei sagen wir mal 4% Verzinsung) 20000 EUR übrig - gegenüber 7000 EUR, wenn er nur seinen Eigenanteil angelegt hätte.
Steffen
Steffen,
das ist sicher richtig, wer aber am Existenzminimum entlangschrammt, der ist selten zugänglich für diese Art Strategie. Der gibt aus, was er heute hat.Ich kenne den Typus partiell: Der ist sicher, dass er das Rentenalter eh nicht erreicht. Der Professor (mit der Simpelsfranze) der Frau Schmid unterstützt ihn ja sogar fleissig mit seinen Statistiken: Niedrigverdiener haben eine deutlich geringere Lebenserwartung.
F-W schrieb am 16.01.2008 21:13
Na, da hat er aber was zum Verprassen! Die Zulagen verfallen ja bei vorzeitiger Kündigung.
Besser als nix. Bei eigenem Minimalbeitrag, 45 Jahre Beiträge und voller Förderungsrückzahlung bleiben (bei sagen wir mal 4% Verzinsung) 20000 EUR übrig - gegenüber 7000 EUR, wenn er nur seinen Eigenanteil angelegt hätte.
Steffen
Steffen,
das ist sicher richtig, wer aber am Existenzminimum entlangschrammt, der ist selten zugänglich für diese Art Strategie. Der gibt aus, was er heute hat.Ich kenne den Typus partiell: Der ist sicher, dass er das Rentenalter eh nicht erreicht.
Dass die Dummen nicht aussterben, ist eine Binsenweisheit. Und dass im Angesicht der Vollkaskomentalität die Eigenverantwortung leidet, ist auch richtig. Und das 90% der Bevölkerung nicht rechnen kann - auch dem stimme ich ohne zu zögern zu.
Umso bitterer, dass diese Art von organisierter Verantwortungslosigkeit überhaupt existiert.
Wie ich schon sagte: ein einigermaßen eleganter Ausweg wäre die steuerfinanzierte Grundsicherung. Dann bestraft man wenigstens nicht die Arbeitgeber und -nehmer.
Zitat:
Der Professor (mit der Simpelsfranze) der Frau Schmid unterstützt ihn ja sogar fleissig mit seinen Statistiken: Niedrigverdiener haben eine deutlich geringere Lebenserwartung.
Nichtrauchende und wenigtrinkende Niedrigverdiener allerdings haben dieselbe Lebenserwartung wie Höchstverdiener. Aber auch das wird wohl an der Mehrzahl der Bevölkerung vorbeigegangen sein.
So greifen eben Sozialismus, Bildungsmisere und Medienversagen ineinander.
SteffenHuber schrieb am 16.01.2008 23:11
Dass die Dummen nicht aussterben, ist eine Binsenweisheit. Und dass im Angesicht der Vollkaskomentalität die Eigenverantwortung leidet, ist auch richtig. Und das 90% der Bevölkerung nicht rechnen kann - auch dem stimme ich ohne zu zögern zu.
Naja, die dummen, zum Rechnen unfaehigen Vollkaskotypen ohne Eigenverantwortung sind ja meist jene mit den hoeheren bis hoechsten Einkommen - auch die trifft das Problem/Thema aber nicht zu
Zitat:
Zitat:
Niedrigverdiener haben eine deutlich geringere Lebenserwartung.
Nichtrauchende und wenigtrinkende Niedrigverdiener allerdings haben dieselbe Lebenserwartung wie Höchstverdiener.
Ja, natuerlich
Der Spruch, man wuerde seine Rente eh nicht erleben, ist sicher sehr verbreitet, aber viel mehr duerften befuerchten, dass sie eh auf SoHi o.ae. (ganz oder teilweise) angewiesen sein werden oder sie in Heimen untergebracht werden muessen und sich private Vorsorge dann nicht lohnt, weil die eh angerechnet wird.