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Dieses Thema hat 24 Antworten
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 Themen des Tages
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dewo Offline



Beiträge: 544

08.02.2008 13:45
Freiheit verliert man in kleinen Dosen Antworten
Der Online-Dienst der FAZ bringt zu diesem Thema heute einen recht amüsant-interessanten Artikel mit einem ziemlich schwierigen Hintergrund

Zitat:

Mithilfe ihrer Überwachungskameras kam eine Stuttgarter Bank der Kundin auf die Spur, deren Kind an den Schuhen Hundekot ins Gebäude gebracht hatte - und stellte ihr die Reinigung in Rechnung. Eine Provinzposse. Und ein erschreckendes Exempel des Datenmissbrauchs



Quelle:

FAZ

Ein Leserbriefschreiber zu diesem Artikel hat da allerdings eine etwas andere Version aufgetan:

Zitat:

In Schwaben und im Netz kursieren andere Versionen, die Geschichte ist schon mehrere Tage alt:

Das Kind hat sich "erleichtert", die Mutter störte sich im wahrsten Sinne des Wortes einen feuchten Kehricht daran und ließ die "Produkte" zurück.
Möchte doch wissen, wer von den Datenschutz-Berufsnörglern dies Vorgehen bei einem Haufen vor seiner eigenen Tür nicht angewandt hätte, ich kann die Bank hier gut verstehen.
Dieser Automaten-Raum ist keine Toilette und es ist wohl nicht unzumutbar, für entstandene Verunreinigungen geradezustehen.




Das liefert meiner Ansicht nach einen interessanten Ansatz zur Diskussion. Angenommen, die Sache verhielte sich so, wie im zitierten Leserbrief geschildert.

Einerseits besteht dann ein berechtigtes Interesse der Bank daran, solches Vorgehen zu ahnden. Ein Schaden ist entstanden, eine Ordnunswidrigkeit offensichtlich, oder gar eine Sachbeschädigung(?).

Andererseits ist es - völlig zu Recht - (noch) nicht gestattet, solcherart gewonnene Daten in solchen Fällen zu verwenden.

Was also dürfen wir im Zeitalter allgegenwärtiger Datensammelwut und deren (mißbräuchlicher) Nutzung noch alles erwarten?

[Link korrigiert - DP]

kater_5 Offline

Besucher

Beiträge: 1.018

08.02.2008 14:52
Freiheit verliert man in kleinen Dosen Antworten
"Was also dürfen wir im Zeitalter allgegenwärtiger Datensammelwut und deren (mißbräuchlicher) Nutzung noch alles erwarten?"

In dem Beispiel ging das für die Bank ziemlich nach hinten los. Allerdings hat die sich auch selten dämlich angestellt.

Beim nächsten Mal würden die in der Rechnung wohl nicht mehr auf die Videoaufnahmen hinweisen.

Was allerdings problematischer ist, ist das fehlende Bewusstsein der Bankangestellten für datenschutzrechtliche Belange. Immerhin haben die Zugang zu reichlich brisanten Informationen, und man sollte glauben, dass die entsprechend im Umgang mit sensiblen Daten geschult sind.

Da sehe ich auch das grösste Problem bei der ganzen Datensammelei. Wer garantiert, dass die Leute, die da Zugang zu haben, sich auch an die Datenschutzrechte halten ?

Gruss
Kater
DP Offline



Beiträge: 5.248

08.02.2008 15:18
Freiheit verliert man in kleinen Dosen Antworten

Zitat:

Angenommen, die Sache verhielte sich so, wie im zitierten Leserbrief geschildert.




Dann ändert das nichts an der Situation, dass die Videodaten missbräuchlich ausgewertet wurden.

F-W Offline




Beiträge: 1.679

08.02.2008 18:16
Freiheit verliert man in kleinen Dosen Antworten
Auch wenn ich das Verhalten der Bank, den Vorfall an die grosse Glocke zu hängen, reichlich beknackt finde, sehe ich da keine missbräuchliche Nutzung der Daten.

Wie hat die Bank die Kundin erkannt? Entweder hat sie ein Bankmitarbeiter auf dem Video erkannt, oder über die Zeitgleichheit von Aufnahme und Nutzung des Geldautomaten konnte die Identität festgestellt werden. Wenn zu diesem Zeitraum die Kundenfrequenz nicht sehr hoch war, dürfte die eindeutige Zuordnung nicht schwer fallen.

Den Automatenraum sehe ich nicht als öffentliche Zone wie einen Gehweg. Dass er videoüberwacht wird, ist allgemein bekannt. Den Verursacher einer Sachbeschädigung mittels der installierten Technik dingfest zu machen ist für mich kein datenrechtliches Problem, zumal lediglich die Identität und ggf. die Adresse festgestellt werden. Andere Daten wie Kredite oder Kontostände werden dazu nicht gebraucht und müssen den Personen, die mit dem Fall befasst sind auch nicht zugänglich gemacht werden.

FW
dewo Offline



Beiträge: 544

08.02.2008 20:50
Freiheit verliert man in kleinen Dosen Antworten

Zitat:

DP schrieb am 08.02.2008 15:18
Dann ändert das nichts an der Situation, dass die Videodaten missbräuchlich ausgewertet wurden.



Zitat:

F-W schrieb am 08.02.2008 18:16
Auch wenn ich das Verhalten der Bank, den Vorfall an die grosse Glocke zu hängen, reichlich beknackt finde, sehe ich da keine missbräuchliche Nutzung der Daten.



Tja, was denn nun???

F-W Offline




Beiträge: 1.679

08.02.2008 21:37
Freiheit verliert man in kleinen Dosen Antworten
Tja, Partei und ich können dir da nicht weiterhelfen.

Partei hat immerhin starke Verbündete, den Datenschutzbeauftragten von BaWü z.B.

Ich habe mich nur auf meinen (hoffentlich) gesunden Menschenverstand verlassen.

Genaueres würden wir vermutlich erst nach einem letztinstanzlichen Urteil erfahren. Ob es allerdings dazu kommt, kann bezweifelt werden. Die Volksbank hat ja einen Rückzieher gemacht.

Ich habe übrigens mal einen ähnlichen Fall selbst erlebt. Aus einem nachts über EC-Kartenschloss zugänglichen Raum wurde ein Telefon geklaut. Auf dem Videofilm war die Täterin zu erkennen. Eine Kundin unseres Hauses. Eine Kollegin erkannte sie auf dem Film. Wir brauchten also nicht die Kundendaten um die Täterin zu identifizieren. Wir bekamen unseren Telekling wieder und das wars dann. Keine Beschwerden der Kundin, keine Anzeige oder andere Forderungen unsererseits. Hätten wir nach heutigen Masstäben Datenmissbrauch betrieben??? (Der Vorfall liegt schon über 20 Jahre zurück). Ich denke nicht.

FW
DP Offline



Beiträge: 5.248

08.02.2008 22:14
Freiheit verliert man in kleinen Dosen Antworten
Wenns ganz blöde gekommen wäre hätte euch die Kundin verklagen können. Dann hätte das missbräuchlich genutzte Material nicht verwendet werden können und sie wäre aus dem Schneider und eure Bank eine Klage am Hals.
In der Telekommunikation haben wir solche Dinge täglich; ein missbräuchlicher Anruf, eine verräterische Email, wir als Provider können da aber nicht tätig werden sondern übergeben das Material der Staatsanwaltschaft und die darf dann loslegen.
SteffenHuber Offline

Besucher

Beiträge: 459

09.02.2008 00:51
Freiheit verliert man in kleinen Dosen Antworten

Zitat:

DP schrieb am 08.02.2008 22:14
Wenns ganz blöde gekommen wäre hätte euch die Kundin verklagen können.




Aufgrund von was hätte eine solche Klage wohl auch nur entfernt Chancen auf Erfolg gehabt? Die Videoüberwachung von Privaträumen ist zulässig.

Zitat:


Dann hätte das missbräuchlich genutzte Material nicht verwendet werden können und sie wäre aus dem Schneider und eure Bank eine Klage am Hals.




Mißbräuchliche Nutzung (inwiefern?) entwertet Beweismaterial? Seit wann?

Steffen

DP Offline



Beiträge: 5.248

09.02.2008 09:43
Freiheit verliert man in kleinen Dosen Antworten
Die Videoüberwachung ist zulässig, sogar unter Umständen Pflicht. Aber darauf abgebildete Gesetzes oder Ordnungswidrigkeiten müssen Polizei oder Staatsanwaltschaft gemeldet werden, sonst ist das Selbstjustiz.
Und missbräuchliche Nutzung entwertet in der Tat Beweismaterial. Die Diskussion hatten wir doch gerade beim Fall als der Polizeichef unter Zuhilfenahme von Folter an die Beweise gelangte und die durch die Klage des Mörders dann alle entwertet waren.
SteffenHuber Offline

Besucher

Beiträge: 459

09.02.2008 12:11
Freiheit verliert man in kleinen Dosen Antworten

Zitat:

DP schrieb am 09.02.2008 09:43
Die Videoüberwachung ist zulässig, sogar unter Umständen Pflicht. Aber darauf abgebildete Gesetzes oder Ordnungswidrigkeiten müssen Polizei oder Staatsanwaltschaft gemeldet werden, sonst ist das Selbstjustiz.




Wenn es sich um Verstöße gegen z.B. das Hausrecht handelt? Das glaube ich nicht. Eine Einigung außerhalb des Justizsystems ist nicht unzulässig. Verweigert sich einer, steht der Rechtsweg ja weiterhin offen.

Zitat:


Und missbräuchliche Nutzung entwertet in der Tat Beweismaterial. Die Diskussion hatten wir doch gerade beim Fall als der Polizeichef unter Zuhilfenahme von Folter an die Beweise gelangte und die durch die Klage des Mörders dann alle entwertet waren.




Das war unzulässig erlangtes Beweismaterial, nicht genutztes. Und nur im amerikanischen rechtssystem entwertet das die Beweise, im deutschen nicht unbedingt.

Steffen

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

09.02.2008 13:19
Freiheit verliert man in kleinen Dosen Antworten

Zitat:


Mithilfe ihrer Überwachungskameras kam eine Stuttgarter Bank der Kundin auf die Spur, deren Kind an den Schuhen Hundekot ins Gebäude gebracht hatte - und stellte ihr die Reinigung in Rechnung.




Ich wuenschte, das wuerden auch mal Supermaerkte mit den Eltern machen, die staendig ihre aehnlich verdreckten Blagen hemmungslos in die Einkaufswagen setzen...

Zitat:


Und ein erschreckendes Exempel des Datenmissbrauchs




Wuerde die gleiche Frau vom Amt etwas Geld fuer Brot haben wollen, findet man es doch auch voellig ok, wenn die sich datentechnisch dafuer ausziehen muss - und hier, wo sie asozial agiert und schaedigt, pocht ploetzlich das Herz fuer Datenschutz!? Putzig...



Zitat:


Das Kind hat sich "erleichtert", die Mutter störte sich im wahrsten Sinne des Wortes einen feuchten Kehricht daran und ließ die "Produkte" zurück.




Alltag. Aufregend ist da nur, dass mal jemand dagegen vorgeht...

Zitat:


Was also dürfen wir im Zeitalter allgegenwärtiger Datensammelwut und deren (mißbräuchlicher) Nutzung noch alles erwarten?




Da ist das Kind doch laengst in den Brunnen gefallen... "Ich hab nichts zu verbergen" ist doch Usus...

wh

kater_5 Offline

Besucher

Beiträge: 1.018

09.02.2008 21:30
Freiheit verliert man in kleinen Dosen Antworten
"Eine Einigung außerhalb des Justizsystems ist nicht unzulässig."

Möglicherweise schon. Wenn man die Videos nutzen durfte, ist wohl keine Frage, dass man die Frau im Prinzip auch belangen kann. Mal davon abgesehen, dass ein so kleines Kind nicht strafmündig oder haftbar ist, und man der Mutter somit allenfalls über einer Verletzung der Aufsichtspflicht habhaft werden könnte.

Die Frage ist, ob die Bank diese Videoaufnahmen in diesem Fall überhaupt sichten durfte.

Könnte ja auch zum Resultat haben, dass die Mutter die Reinigung bezahlen muss und der Sparkassenleiter wegen Verstosses gegen den Datenschutz belangt wird.

Das halte ich übrigends für die beste Variante. Ich finde, Datenschutz ist zu wichtig, um ihn permanent wegen irgendwelcher zweifelhafter Vorkommnisse ins Belieben einzelner zu stellen. Photos von mir gehen grundsätzlich keinen was an.

Ansonsten dürfte bei uns z. B. nur mit Zustimmung des Betriebsrates in solche Videos geschaut werden. In einem solchen Fall hätte sich der AG damit wohl die Blamage erspart.

Gruss
Kater


Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

10.02.2008 12:41
Freiheit verliert man in kleinen Dosen Antworten

Zitat:

kater_5 schrieb am 09.02.2008 21:30
Mal davon abgesehen, dass ein so kleines Kind nicht strafmündig oder haftbar ist, und man der Mutter somit allenfalls über einer Verletzung der Aufsichtspflicht habhaft werden könnte.




Schadensersatz fuer fabrizierten Schaden muss man doch so oder so leisten, egal, ob man eine Regel verletzt hat oder nicht, oder?!
Kackende Koeter sind ja auch nicht "strafmuendig oder haftbar" - wie sieht das da eigentlich aus? M.W. gaebs da auch maechtig Aerger und Schadensersatz muss geleistet werden.

Zitat:


Die Frage ist, ob die Bank diese Videoaufnahmen in diesem Fall überhaupt sichten durfte.
...
Ich finde, Datenschutz ist zu wichtig, um ihn permanent wegen irgendwelcher zweifelhafter Vorkommnisse ins Belieben einzelner zu stellen. Photos von mir gehen grundsätzlich keinen was an.




Wozu sind die Kameras denn dann ueberhaupt da? Bzw. wozu ueberhaupt noch Kameraueberwachungen, wenn man die Ergebnisse nicht nutzen darf?

wh



kater_5 Offline

Besucher

Beiträge: 1.018

10.02.2008 12:50
Freiheit verliert man in kleinen Dosen Antworten
"Schadensersatz fuer fabrizierten Schaden muss man doch so oder so leisten, egal, ob man eine Regel verletzt hat oder nicht, oder?! "

Nein, Kinder unter 6 Jahren sind nicht haftbar für die Schäden, die sie anrichten. Die Eltern nur wenn man ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen kann.

"Wozu sind die Kameras denn dann ueberhaupt da? Bzw. wozu ueberhaupt noch Kameraueberwachungen, wenn man die Ergebnisse nicht nutzen darf? "

Deswegen habe ich das auf "permanent" und "zweifelhafte" Vorkommnisse beschränkt. Wenn natürlich die Bank überfallen wird und man sich im Bereich einer Straftat bewegt (also die Polizei informiert wird), spricht ja nichts gegen eine Auswertung.

Gruss
Kater
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

10.02.2008 13:55
Freiheit verliert man in kleinen Dosen Antworten

Zitat:

kater_5 schrieb am 10.02.2008 12:50
"Schadensersatz fuer fabrizierten Schaden muss man doch so oder so leisten, egal, ob man eine Regel verletzt hat oder nicht, oder?! "

Nein, Kinder unter 6 Jahren sind nicht haftbar für die Schäden, die sie anrichten. Die Eltern nur wenn man ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen kann.




Ich meinte jetzt nicht diesen Freibrief fuer asoziale Eltern, sondern das Prinzip, dass man Schaden ersetzen muss, auch wenn keine Straftat dabei stattfand.

Abgesehen davon finde ich die Aufsichtspflicht schon extrem verletzt, wenn Leute neben sich ihre Hunde oder Kinder auf fremde Teppiche kacken lassen. Oder haben sie die nicht verletzt, wenn sie bei der Schandtat zugucken?! *gruebel*

Zitat:


"Wozu sind die Kameras denn dann ueberhaupt da? Bzw. wozu ueberhaupt noch Kameraueberwachungen, wenn man die Ergebnisse nicht nutzen darf? "

Deswegen habe ich das auf "permanent" und "zweifelhafte" Vorkommnisse beschränkt. Wenn natürlich die Bank überfallen wird und man sich im Bereich einer Straftat bewegt (also die Polizei informiert wird), spricht ja nichts gegen eine Auswertung.




Ob mir nun einer einen Geldschein aus dem Schrank klaut oder mir auf den Teppich scheiszt, schadet mir gleichermaszen... wieso ist das eine dann nur ein "zweifelhaftes Vorkommnis", dass ich hinnehmen muss?

wh

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