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Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 204 mal aufgerufen
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Lexx Offline



Beiträge: 3.730

09.02.2008 10:27
Radikal! Oder doch nicht? Antworten
Die Überschrift klingt zunächst reißerisch: "Britischer Bischof fordert Scharia"

Vermutlich irgendein Spinner, der sich viel zu weit aus dem Fenster lehnt und/oder sich irgendwo anbiedern will. Liest man den Artikel jedoch, offenbaren sich ganz andere Intentionen.

Teile der Scharia ins britische Recht integrieren, um sozial-kulturelle Spannungen abzubauen - da ist keine Spinnerei mehr dran.

Ich frage mich allerdings sowohl, ob das funktionieren kann, als auch, ob das der richtige Weg ist.
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

09.02.2008 13:07
Radikal! Oder doch nicht? Antworten

Zitat:

Lexx schrieb am 09.02.2008 10:27
Teile der Scharia ins britische Recht integrieren
...
Ich frage mich ... ob das funktionieren kann




Kommt wohl inhaltlich auf die Teile an... und weniger auf die Quelle der Idee zu einem neuen Gesetz...


wh

DP Offline



Beiträge: 5.248

09.02.2008 16:24
Radikal! Oder doch nicht? Antworten
Ich finde das einen guten Beitrag zum Thema Entertainment. Und da sage noch einer, die Christen sind verstaubt und langweilig. Aber so ein öffentliches Händeabhacken für Diebe auf dem Trafagar Square oder Steinigung von Frauen die fremd gegangen sind in der Qxford Street bringt mal ein wenig action in die ansonsten sittenverlotterte westliche Welt. Und solange Männer ohne Bärte fein säuberlich im Basement vom Harrods aufgehängt werden und die Peitschenhiebe für Unzucht auf dem Rasen der königlichen Parks abgehalten wird ist doch alles in Ordnung.
Lexx Offline



Beiträge: 3.730

09.02.2008 17:27
Radikal! Oder doch nicht? Antworten
DP:
Du beweist gerade eindrucksvoll, dass du dich mit dem Thema nicht auseinandergesetzt hast und den Artikel NICHT gelesen hast.

Denn genau diese gewalthaltigen Teile lehnt der Bischof gerade ab, weil sie mit dem britischen Rechtsstaat nicht vereinbar sind.

"Gerade im Zivilrecht gibt es dafür Spielraum, zum Beispiel in Fragen der Ehe. "

Den Rest kaue ich dir aber nicht durch.
F-W Offline




Beiträge: 1.679

09.02.2008 17:45
Radikal! Oder doch nicht? Antworten
Der Vorschlag des Bishofs würde ja in einem konkreten, zu uns übertragenen Beispiel bedeuten, dass ein arabisch/moslemischer Ehemann seine Frau verpügeln darf und die deutsche Rechtsprechung das akzeptieren würde.

Wir sind ja froh, dass solche Verirrungen, die es ja durchaus gegeben hat (siehe unsere Diskussion über die Frankfurter Familienrichterin) ein Ende haben und sich unsere Rechtsprechung auf gleiches Recht für alle, d.h. gleiches deutsches Recht für alle, die vor deutschen Richtern stehen, besonnen hat.

Ansonsten gehört für mich der polemisch-provokative Vorschlag des Gottesmannes in eine Reihe mit den Vorschlägen eines früheren französischen Innenministers, seinen Einwanderersaustall mit dem Dampfstrahlreiniger auszumisten. Und zwar weil sie ein Indiz für die grosse Unsicherheit und im Grunde Ratlosigkeit sind, die die westlichen Industriegesellschaften angesichts ihrer muselmanischen Einwanderermassen befallen hat.

Im Grunde bestand unsere, d.h. der westeuropäischen Länder Reaktion bisher aus Ignorieren und Nichtstun wie in F, GB oder so irgendwie vor sich hinwurschteln wie bei uns bzw. einer bis ins extreme übersteigerten Permissivität wie in NL oder Skandinavien. Wie das Pendel zurückschlagen kann, ist bisher am besten in NL aber auch DK zu betrachten.

Inzwischen ist das Problembewusstsein ja doch gewachsen. Allenorten tut sich etwas. Der angesprochene französische Kärcher-Minister startet als frischgebackener Präsident Beschäftigungsoffensiven für benachteiligte jugendliche Immigranten aus den Vorstädten und auch GB bemüht mehr als früher in dieser Richtung. Mag sein, dass das alles nur Stückwerk ist. Ich denke mal, der umfassende Ansatz, den Schäuble mit seiner Islamkonferenz gemacht hat als Plattform für alle weiter ins Detail gehenden Massnahmen ist gar nicht so falsch. Der deutsche Weg in dieser Sache wird übrigens von unseren Nachbarn aufmerksam beobachtet und vielfach durchaus als vorbildhaft kommentiert.

FW
Lexx Offline



Beiträge: 3.730

09.02.2008 17:54
Radikal! Oder doch nicht? Antworten
FW:
Das ist mal eine Stellungnahme, wie ich sie mir gewünscht habe!

Ich finde einerseits hat die Idee durchaus eine durchdachte Intention und der Vergleich mit christlichen Sonderstellungen (Abtreibung) zeigt, dass der Bischof sich viele Gedanken darüber gemacht hat.

Andererseits halte ich es für problematisch, die Gesetze des Rechtsstaates zu ändern, um soziale Konflikte zu lösen, deswegen habe ich dieses Prinzip zur Diskussion gestellt. Es geht mir nicht nur um die Vorschläge des Bischofs an sich, sondern auch um die Frage, wie weit die Gesetzgebung den aktuellen gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden sollte.
Frank2000 Offline

Besucher

Beiträge: 242

11.02.2008 14:05
Radikal! Oder doch nicht? Antworten
Lexx,

über so etwas auch nur nachzudenken zeigt, wie weit wir uns von den Wurzeln unseres Gesellschaftssystems entfernt haben. Der Vorschlag ist nicht nur absurd - er ist MENSCHENFEINDLICH.

- So weit es sich um subsidiarische Bereiche handelt, dürfen die Menschen schon heute tun und lassen, was sie wollen und sich dabei auf die Sharia, ihre Kristallkugel oder tausendjährige asiatische Weisheit berufen. Mit anderen Worten: alles das, was entweder über Verträge regelbar ist oder durch das Recht der persönlichen Entfaltung gedeckt ist.

- Alles andere ist gesetzlich geregelt und ALLGEMEINVERBINDLICH.

-> VOR DEM GESETZ SIND ALLE GLEICH

Wenn man eine Gesetzesänderung vornehmen würde, dass Moslems ein anderes Erbrecht haben oder ein anderes Eherecht, dann gilt das wieder für ALLE. Denn eine Differenzierung auf Grund Religion oder Rasse ist laut Grundgesetz ausdrücklich unzulässig.

- Darüber hinaus ist es auch gesellschaftspolitisch unklug. Denn für einen gläubigen Moslem ist die gesammte Sharia verbindlich. Nach moslemischen Glauben stehen die Gebote des Koran und des Propheten über dem Gesetz. Wenn man jetzt in einem Bereich nachgibt - wie will man dann noch begründen, dass andere religiös vorgeschriebene Tätigkeiten nicht zulässig sind? Aus der Sicht eines gläubigen Moslems besteht kein grundsätzlicher Unterschied zwischen Kleidungsgeboten, asymetrischem Erbrecht oder dem Vertretungsrecht der Männer für ihre Frauen (rechtsverbindliche Unterschrift durch den Mann im Namen der Frau) - das sind alles Elemente der Sharia. Es gibt keine Shariastufe 1 und Shariastufe 2.

- Größtes Problem beim Islam ist und bleibt das Austrittsverbot. Nach islamischen Recht und Glauben darf ein Moslem nicht konvertieren oder abfallen. Damit ist das Gebot der persönlichen Entfaltung verletzt (Freiwilligkeit) und das allein verhindert schon, dass islamische Glaubenselemente bei uns rechtsverbindlich werden können. Ein moslemisches Päarchen kann beispielsweise privatrechtlich vereinbaren, dass der Mann die Frau rechtsverbindlich vertreten kann (Generalvollmacht). Aber selbst eine solche Generalvollmacht sind bei uns begrenzt (zum Beispiel kann man sein Wahlrecht nicht abtreten) und: eine solche Vollmacht kann jederzeit zurückgenommen werden.

- Nur am Rande sei vermerkt, dass nicht erkennbar ist, warum nur die Moslems solche Sonderrechte haben sollten. Warum nicht auch die Christen, die Juden sowie die Anhänger des großen grünen Arkels?

Schwachsinn das ganze. Menschenfeindlicher Schwachsinn. Religion ist heilbar!

MfG Frank
Lexx Offline



Beiträge: 3.730

11.02.2008 14:54
Radikal! Oder doch nicht? Antworten
Frank:
Bem Bischof ging es darum, dass islamische Werte in das Rechtssystem Einzug halten, weil islamische Menschen in dem Land leben - genau wie christliche Werte unabstreitbar in allen europäischen Rechtssystemen vorhanden sind.

Deswegen habe ich diese Idee zur Disposition gestellt.
-> "Ich frage mich allerdings sowohl, ob das funktionieren kann, als auch, ob das der richtige Weg ist."

Inzwischen habe ich mir dazu jetzt eigene Meinung gebildet (-> "nein" und "vermutlich nicht") und daran war dein Beitrag maßgeblich beteiligt.
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

11.02.2008 14:59
Radikal! Oder doch nicht? Antworten

Zitat:

F-W schrieb am 09.02.2008 17:45
Der Vorschlag des Bishofs würde ja in einem konkreten, zu uns übertragenen Beispiel bedeuten, dass ein arabisch/moslemischer Ehemann seine Frau verpügeln darf und die deutsche Rechtsprechung das akzeptieren würde.




Man sollte klar sagen, dass die Scharia das öffentliche Leben auch für Nicht-Moslems regelt, es geht also nicht nur um Duldung anderer Rituale, Nicht-Moslems dürfen die Ausübung der Scharia nicht behindern.

Gruß, Martin

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