Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  
Logo
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 41 Antworten
und wurde 705 mal aufgerufen
 Themen des Tages
Seiten 1 | 2 | 3
F-W Offline




Beiträge: 1.679

13.03.2008 17:32
Inzest Antworten
Inzest

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des sächsischen Geschwisterpaares gegen ihre Verurteilung wegen Inzest zurückgewiesen und den § 173 StGB für verfassungskonform erklärt. Das bezieht sich ausrücklich auch auf die Strafandrohungen des Paragraphen.

Das Paar muss nun seine Gefängnisstrafe antreten.

En détail auf Spiegel online.

Wir hatten das Thema seinerzeit auf boardy behandelt. Hier kann man noch mal alles nachlesen.

FW
Frank2000 Offline

Besucher

Beiträge: 242

13.03.2008 17:37
Inzest Antworten
Ich habe gelesen, lediglich der Mann muss eine Haftstrafe antreten. Zu beachten ist, dass das BVG nicht etwa das Inzestverbot gut geheißen hat. Es sagt lediglich, dass der Gesetzgeber das Recht habe, ein solches Gesetz zu erlassen.

MfG Frank

DP Offline



Beiträge: 5.248

13.03.2008 17:42
Inzest Antworten
Meine Meinung dazu hat sich nicht geändert. Der Staat hat sich in solch private Angelegenheiten wie Liebe, Sex und Zweisamkeit nicht einzumischen.

Zu den biologischen Bedenken: Das hat so was von Reinrassigkeit der Spezies. Da müssten aber auch Menschen mit Behinderungen sterislisiert werden, wie es die Nazis vormachten. Und haben 2 heterosexuelle Menschen mit einer genetischen Anfälligkeit für sagen wir Magenkrebs nicht eine grosse Chance, diese Krankheit weiterzugeben? Wo fangen wir da an mit der Selektion?
Spock Offline



Beiträge: 2.377

13.03.2008 22:15
Inzest Antworten

Zitat:

Und haben 2 heterosexuelle Menschen mit einer genetischen Anfälligkeit für sagen wir Magenkrebs nicht eine grosse Chance, diese Krankheit weiterzugeben? Wo fangen wir da an mit der Selektion?




Genau das war auch mein Gedanke. Es gibt ja heute unzählige diagnostizierte Krankheiten, die ein hohes Risiko kranker oder behinderter Nachkommen bergen. Niemand käme wohl auf die Idee, die Betroffenen für einen vollzogenen Geschlechtsakt ins Gefängnis zu werfen, es wäre geradezu grotesk.

So gesehen ist der Inzestparagraf nichts als ein alter Zopf aus Zeiten, in denen man nichts besseres wusste.

Flecki5 Offline

Besucher

Beiträge: 250

14.03.2008 03:02
Inzest Antworten
Nach den Zeitungskommentaren scheint Richter Hassemer vernünftig und modern zu voten, während die anderen sieben Richter eher im Mittelalter verankert sind. Mit Hängen und Würgen kann man aber ein paar mögliche Motivationen für deren Urteil erahnen:


Zu den Krankheiten, die ebenfalls vererbt werden können, jedoch nicht unter Strafe stehen: Das Gericht hat - so wie ich es verstanden habe - nichts über Inzest allein ausgesagt, sondern dem Staat das Recht zugesprochen, in solchen und ähnlichen Fällen gesetzgeberisch tätig zu sein (also das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung punktuell einzuschränken). Der sächsische Fall ist da nur eine Spezialität, für die zufällig schon ein Gesetz vorhanden ist (bzw. noch übrig ist). Mit dem heutigen Wissen über Vererbung & Co. könnte der Staat nun also beginnen, weitere Gesetze zu erlassen, um auch den Verkehr zwischen anderen Risikokandidaten zu unterbinden. Ob das überhaupt jemand anstrebt, ist wieder eine ganz andere Frage, aber da das Gericht gerufen wurde, musste es schließlich irgendwas antworten.

Der Senat hat die Rechtmäßigkeit der Gesetzgebung auch kulturhistorisch begründet, und das müsste ausschließen, dass der Gesetzgeber in Zukunft auch Magenkrebs wegmendeln könnte. Denn historisch betrachtet ging es nur um die ganz krassen Fälle (und Magenkrebs und andere waren noch nicht mal als Wörter bekannt). Waren es nicht die Hannoveraner, die den Engländern gleich mehrere King Georges bescherten, die alle den ein oder anderen an der Waffel hatten? (Hier kommt es nicht darauf an, ob meine Erinnerung stimmt, sondern nur, dass es in der Bevölkerung immer Angst vor solchen Fällen gab.)
Heute erleben wir mit jedem neuen Provinzkrieg das Hereinschwappen von Flüchtlingswellen inclusive ihrer Kulturen. Sollte in Zukunft mal ein Völkchen ankommen, bei dem Inzest hoch angesehen oder auch nur normal ist, dann kann der Gesetzgeber denen das in D verbieten. Umkehrung des Urteils: Hätte das Gericht anders entschieden, dann wäre es auch in Zukunft kaum möglich, solche hereinschwappenden Gepflogenheiten zu unterbinden. Vermutlich dauerte es zehn bis 20 Jahre, ehe ein Inzest-§ verfassungssicher in die Gesetzgebung gefrickelt werden würde; da lässt man ihn vielleicht lieber stehen, wo er nun schon mal da ist.

Ausstrahlende Wirkung der Gesetzgebung/ein Exempel statuieren: Der konkrete Fall des Geschwisterpaares ist sicher selten, und in Normalfamilien sorgt die Natur/Psyche schon dafür, dass Geschwister nicht in Liebe ausbrechen. Inzest bezieht sich aber auch auf Vater-Tochter-Beziehungen, in welchen Fällen wir dann doch recht häufig Abhängigkeitsverhältnisse vorfinden, die vom stärkeren Partner ausgenutzt werden können. Hier hat die Natur keinen Riegel aufgebaut, so dass mit einer erheblichen Dunkelziffer zu rechnen ist. In solchen Fällen kann die Exekution des sächsischen Falles Signalwirkung haben und abschrecken.

Nur so am Rande, vermutlich für die aktuelle Entscheidung nicht übermäßig wichtig: Lt. FAZ hat der Bruder seine Schwester auch misshandelt, also so ganz eitel Sonnenschein war das nicht. Und da die Schwester etwas gestört ist, finden wir auch im konkreten Fall ein Abhängigkeitsverhältnis vor, das evtl. ausgenutzt wurde.

MfG, Flecki


PS: Einen Verweis auf die Nazis mit ihrer Eugenik finde ich deutlich übertrieben. Adolf wollte ja alles Nichtarische am liebsten wegzüchten, davon ist beim Inzestverbot nicht mal ansatzweise die Rede. Positiv gesehen ist das bloß eine Überlebensstrategie, für die Nazis nicht mal Kreisklasse.
DP Offline



Beiträge: 5.248

14.03.2008 07:37
Inzest Antworten

Zitat:

Flecki5 schrieb am 14.03.2008 03:02
Ob das überhaupt jemand anstrebt, ist wieder eine ganz andere Frage, aber da das Gericht gerufen wurde, musste es schließlich irgendwas antworten.




Da kommen mir die Tränen. Dasarme Gericht. Es hätte jetzt sinnvoll und weitblickend entscheiden können (dass es das kann hat ja ein Richter gezeigt), aber es war ja anscheinend gezwungen, quasi durch die Umstände, ohne zu denken den Fall durchzuwinken. Armes Gericht, es hat überhaupt keinen Entscheidungsspielraum.

DP Offline



Beiträge: 5.248

14.03.2008 07:39
Inzest Antworten

Zitat:

Flecki5 schrieb am 14.03.2008 03:02
Heute erleben wir mit jedem neuen Provinzkrieg das Hereinschwappen von Flüchtlingswellen inclusive ihrer Kulturen. Sollte in Zukunft mal ein Völkchen ankommen, bei dem Inzest hoch angesehen oder auch nur normal ist, dann kann der Gesetzgeber denen das in D verbieten. Umkehrung des Urteils: Hätte das Gericht anders entschieden, dann wäre es auch in Zukunft kaum möglich, solche hereinschwappenden Gepflogenheiten zu unterbinden. Vermutlich dauerte es zehn bis 20 Jahre, ehe ein Inzest-§ verfassungssicher in die Gesetzgebung gefrickelt werden würde; da lässt man ihn vielleicht lieber stehen, wo er nun schon mal da ist.




Das hingegen ist ein guter Punkt und wette, Erich wird Dir hier zustimmen.

kater_5 Offline

Besucher

Beiträge: 1.018

14.03.2008 09:43
Inzest Antworten
"Es hätte jetzt sinnvoll und weitblickend entscheiden können"

Das hat es doch. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers und somit letztlich der Wähler, das zu entscheiden. Das GG bietet jedenfalls nach Ansicht der Richter keinen Anhaltspunkt, so ein Gesetz zu verbieten.

Und der hat nun mal entschieden, dass die Gefahren so gross sind, dass man das verbieten sollte. Ob man das nun für richtig hält, ist eine andere Frage, ich neige da durchaus auch eher zu der Ansicht, dass es den Staat einen Dreck angeht, was zwei erwachsene Menschen freiwillig miteinander machen.

Gruss
Kater
DP Offline



Beiträge: 5.248

14.03.2008 10:03
Inzest Antworten
Also, nicht das BVG ist zu kritisieren sondern (wenn überhaupt) der Gesetzgeber, wie auch schon Flecki bemerkte.

Ok.
Lexx Offline



Beiträge: 3.730

14.03.2008 10:17
Inzest Antworten
Man sollte nicht vergessen, dass Urteile des BVG stets über den konkreten Fall hinausgehen und Mustergültigkeit haben.

Das BVG muss daher beachten, welche generellen Auswirkungen ein Inzestverbot bzw. dessen Wegfall hat. Und in diese Richtung geht auch die Urteilsbegründung:

"Nach den Worten des Zweiten Senats ist die Vorschrift durch das Ziel gerechtfertigt, die familiäre Ordnung vor schädigenden Wirkungen des Inzests zu bewahren. Kinder aus solchen Verbindungen hätten große Schwierigkeiten, ihren Platz im Familiengefüge zu finden. Hinzu komme, dass Kinder von Geschwisterpaaren ein erhöhtes Risiko hätten, schwerwiegende genetische Schäden zu erleiden. Außerdem diene der Paragraf dem Schutz der in der Inzestbeziehung „unterlegenen“ Partner. Der Gesetzgeber habe damit seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten."

Genetische Schäden sind nur einer von vielen Punkten und nicht besonders hervorgehoben.

kater:
"dass es den Staat einen Dreck angeht, was zwei erwachsene Menschen freiwillig miteinander machen. "

Einerseits ja. Andererseits ist es gerade im familiären Bereich extrem schwierig Missbrauch beizukommen. Das Inzestverbot bietet die Möglichkeit, effektiv gegen sowas vorzugehen. Fiele das Verbot, könnten diese beiden Liebenden, denen man es durchaus zubilligen mag diese Beziehung zu führen an ihrer Beziehung festhalten. Aber man öffnet dutzenden anderen Fällen Tür und Tor, wo das ganze nicht so harmonisch abläuft. Etwa bei Vater-Tochter-Beziehungen wie bereits angeführt. Dank Unschuldsvermutung könnte man dann einer missbräuchlichen inzestiösen Beziehung kaum mehr beikommen.
Oder man stelle sich mal vor, bei sexuellem Missbrauch beruft sich der Vater/Onkel/Bruder auf eine dann erlaubte Liebesbeziehung.

Da sehe ich schon die Zeitungen mit großem Kaliber gegen die Abschaffung schießen....

Das Thema ist also weitaus facettenreicher als man auf den ersten Blick denkt. Damit will ich jetzt nicht gesagt haben, dass das komplette Verbot die beste Möglichkeit ist. Aber eine Beibehaltung halte ich für besser als eine ersatzlose Streichung, allein schon wegen der Anzahl jetzt Geschädigter vs. die Anzahl potentiell geschädigter bei einem Wegfall.

edit: Wegen weiterer Beiträge ergänzt
ErichF Offline




Beiträge: 3.111

14.03.2008 11:26
Inzest Antworten
Auch im Boardy hatte ich schon dazu geschrieben, daß man dies den Leuten selbst überlassen solle.

3 Gründe gäbe es dafür.

1. Es ist in anderen europäischen Ländern nicht strafbewehrt. Wo bleibt hier das "CE-Konformitätszeichen"?

2. Bei dem genetischen Risiko von Behinderungen wird die von vielen Zuwanderern praktizierte Ehe zwischen Verwandten zweiten Grades überhaupt nicht bewertet, obwohl dieses Risiko wenn auch nicht so groß wie zwischen Verwandten ersten Grades, aber doch wesentlich größer als bei nicht Verwandten ist. Vielleicht nur deshalb, weil diese Ehen auch bei uns nicht strafbewehrt sind?

3. Die neue Schwulen-Beziehungen werden nach den derzeitigen Gesetzen ebenfalls nicht mehr bestraft, obwohl die Verbreitung speziell der HIV-Ansteckung zu weit über der Hälfte auf diese Praktiken zurückzuführen sind. Wenn also die "Volksgesundheit" ein Argument ist, warum nich auch hierbei?


Ich bin mir ziemlich sicher, daß der EuGH das Urteil kippt.


[uV]Ephraim Kishon:
"Für mich ist Rassismus eine unverzeihliche Sünde, und dazu gehört auch der Haß auf die eigene Rasse."

Imam von Izmir 1999 (von wegen 'der Islam gehört zu Deutschland'):
"Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen."

Dr. Gottfried Curio, AfD 2017:
„Wenn der Ausreisepflichtige nicht ausreist, braucht der Steuerpflichtige auch keine Steuern zu zahlen“

[/u]





Gruß
Erich

F-W Offline




Beiträge: 1.679

14.03.2008 11:29
Inzest Antworten
Um noch mal auf Frank zurückzukommen. Das Gericht hat nur gesagt, dass der § 173 mit der Verfassung vereinbar ist, nicht aber, dass es unbedingt so sein muss.

Eine Abschaffung des Straftatbestandes wäre genauso verfassungskonform, das hat übrigens auch die Richtermehrheit angedeutet.

Ansonsten denke ich, dass keine der Parteien da noch viel tun wird. Anlass ist ein Einzelfall, der zudem noch recht eigenartig gelagert ist. Interessant wäre zu erfahren, wie oft überhaupt Fälle nach § 173 zur Anklage kommen. Vermutlich alle 10 Jahre mal einer oder so, wenn überhaupt. Also, warum ein Fass aufmachen? Es gibt wirklich dringendere Probleme.

FW
DP Offline



Beiträge: 5.248

14.03.2008 13:30
Inzest Antworten
In Afrika ist HIV kein Schwulen- sondern ein Heteroproblem; eventuell sollte sich das BVG überlegen, körperlichen Geschlechtsverkehr überhaupt zu untersagen und die staatlich immerhin notwendige Fortpflanzung der Arier durch geprüfte Labore mit anschliessendem Gencheck zu vollziehen.
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

14.03.2008 14:28
Inzest Antworten

Zitat:

Lexx schrieb am 14.03.2008 10:17
...Urteilsbegründung:
"Nach den Worten des Zweiten Senats ist die Vorschrift durch das Ziel gerechtfertigt, die familiäre Ordnung vor schädigenden Wirkungen des Inzests zu bewahren..."




Dazu passt auch der Kram aus dem obigen Link: "...Die "lebenswichtige Funktion der Familie für die menschliche Gemeinschaft" werde entscheidend gestört, wenn ihre Ordnung "durch inzestuöse Beziehungen ins Wanken gerät"...."

Schon merkwuerdig, dass der Staat sein Herz fuer die Familie entdeckt, wenn es um moralischen Kram wie Sex geht, waehrend sonst Familie (ob Gruendung oder Erhalt) staatlicherseits oft egal egal ist (gesellschaftliche Entwicklungen, die Fern- oder Flickwerkfamilien produzieren oder die "Versingelung") oder gar torpediert wird (Zumutbarkeiten fuer Alos, etc.).


Zitat:


Andererseits ist es gerade im familiären Bereich extrem schwierig Missbrauch beizukommen. Das Inzestverbot bietet die Möglichkeit, effektiv gegen sowas vorzugehen.




Das eine hat doch gar nichts mit dem anderen zu tun.
Inzest beruehrt das Thema bzw. Problem Missbrauch in keiner Weise.
Inzest ist verboten aus religioes-moralischen Gruenden und durch den Glauben, mit dem Verbot dafuer zu sorgen, dass kein "Schrott" produziert wird.

Und das ist allein schon deshalb ueberfluessig geworden, weil es der heutigen Realitaet voellig widerspricht. Da weiss man im Vorfeld schon haeufig, dass es "Schrott" geben kann oder gar geben wird und trotzdem wird das nicht vom Staat verhindert, sondern der "Schrott" wird - mindestens gesellschaftlich-moralisch - zumindest akzeptiert oder toleriert oder soll sogar moralisch willkommen geheiszen werden (was der Staat dann auch wieder finanziell unterstuetzen soll).

wh

Flecki5 Offline

Besucher

Beiträge: 250

14.03.2008 14:46
Inzest Antworten
DP,

ich will mal versuchen, aufzuzeigen, inwieweit das Gericht sinnvoll und weitsichtig geurteilt haben KÖNNTE. Die Begründung der Richtermehrheit war ja recht schwafelig und findet in der Presse so gut wie keinen Niederschlag. Generell heißt Weitsichtigkeit hier, dass die Gesetzgebung heute langsamer verläuft als der wissenschaftliche Fortschritt, und deshalb ein Inzest-§ als Einfallstor (oder letzte Bastion) dienen kann, um die Segnungen einer zuweilen zweifelhaften Moderne rechtzeitig mit ein paar Normen begleiten zu können.

i) Dem Gesetzgeber sind schon meine letzten drei Sätze zu kompliziert: Er schafft den Inzest-§ ab und schreibt stattdessen eine Beratungspflicht für Risikopartnerschaften vor.

ii) Der Gesetzgeber macht sich Sorgen um die Kosten für die behinderte Nachkommenschaft, was sicher "modern", weil rein finanziell gedacht ist. Die Natur kämpft gegen den Inzest, indem sie bei Geschwistern durch gewisse Duftstoffe eine sexuelle Abneigung hervorruft. Nun kommt die Kosmetikindustrie, und verdient einen Haufen Kohle, indem sie genau diese Mechanismen nicht gezielt, aber zuweilen außer Kraft setzt. Nivea und Co. könnten mit einer Sondersteuer haftbar gemacht werden für ihre Kollateralschäden.

iii) Anhand des konkreten Falles überdenkt der Staat sein eigenes Handeln, denn Bruder und Schwester wurden Jahre vor ihren Taten aus dem Familienverbund gelöst. Damit wurden Teile der sinnvollen biologischen Abwehr gegen Inzest unterminiert, obwohl der Eingriff in die Familie sicher gut gemeint war.

iv) Wie geht man in Zukunft mit den Segnungen der Gentechnik um? Inzest ist ja nur ein Beispiel für den Krampf mit den Genen; ebenso können sich Eltern vielleicht mal ihre Kinder designen lassen, um sie alle wie Heidi Klum oder Robbie Williams aussehen zu lassen. Im Gegensatz zum früheren Inzest unter Herrscherfamilien werden heute solche "Produkte" für eine breite Masse erschwinglich gemacht. Letztendlich wird dann im Sinne irgendeiner Rendite (oder einfach nur des Fortschritts) auf breiter Basis in den menschlichen Genpool eingegriffen; sicher kein Szenario für heute oder morgen, aber schneller als der Gesetzgeber hinterher kommen kann.

Für uns Einfach-Nur-Bürger erscheint der Inzest-§ wie ein alter Zopf, aber in der Parallelwelt der Juristen kann das ganz anders aussehen.

MfG, Flecki

Was hat das ganze eigentlich mit Schwulen zu tun? Dürfen zwei Brüder ungestraft miteinander in die Kiste steigen?
Seiten 1 | 2 | 3
 Sprung  
Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz