Münte scheint der einzige Vertreter der SPD zu sein (VertreterINNEN fallen mir eh nicht ein), der noch Rückgrat hat, auch wenn ihm dies postenmäßig etwas leichter fallen dürfte als zum Beispiel den Stones. Wenn die Beck nun landauf-landab so überzeugend eine Zusammenarbeit mit der Linken auf Bundesebene ausschließt, dann ist es doch nur konsequent, wenn er sich diese Aussage von der Basis offiziell und für den künftigen Wähler transparent absegnen lässt.
Natürlich wird dies nicht passieren. Aber Münte hat zumindest dafür gesorgt, dass die rhetorische Verarschung offensichtlicher wird. Da kann ich nur hoffen, dass die Parteien rechts der Linken dies auch dem Wähler deutlich machen können.
Gruß, Martin
PS: Wenn ich die Ankündigungen der SPD richtig interpretiere, dann soll in einer links geführten Regierung die Beitragsbemessungsgrenze wieder angehoben werden. Auch hier tut dann Aufklärung not: Allen Berufstätigen, deren Betriebsrenten an die BBG gekoppelt ist, wird damit automatisch die Rente gekürzt. Rot-Grün hat seinerzeit an der BBG heftig 'gedreht', offensichtlich hat die Große Koalition diesen Effekt klammheimlich wieder kompensiert: Wenn ich das richtig verfolgt habe, wurde die BBG nicht routinemäßig jährlich weitererhöht.
Vielleicht haben die Stones Münte ja auch vorgeschickt? Oder der liebe Münte will sich hier revanchieren und Beck ans Bein pinkeln, wie weiland Beck Münte bei der Verlängerung des ALG2 für Ältere vorgeführt hat.
Generell kann ich nicht erkennen, was ein formaler Beschluss hier ändert. Der Beschluss kann ja bei jedem Hühnerparteitag wiederrufen werden.
Es geht also nur darum, Beck schlecht aussehen zu lassen. Denn wenn der Beschluss nicht zustande kommt steht die Aussage der Nichtkoalition mit den Linken auf noch wackligeren Füssen und wenn sie kommt hätte Beck ein Problem mit den Linken und wäre nach der Wahl noch unglaubwürdiger wenn er es denn täte.
Anonymer User schrieb am 28.05.2008 12:44
"Allen Berufstätigen, deren Betriebsrenten an die BBG gekoppelt ist, wird damit automatisch die Rente gekürzt."
Eigentlich schon, aber es ist ein wahrer Kern dahinter.
Denn während alle, die unter der BBG verdienen, auf ihr gesamtes Einkommen Rentenversicherungsbeiträge zahlen müssen, darauf eine magere Rente bekommen und keine Reserven haben, um selbst vorzusorgen haben die anderen die Möglichkeit, auf das darüber liegende Gehalt wesentlich lukrativere Rentenversicherungen abzuschliessen.
Letzlich werden da lediglich durch nichts gerechtfertigte Privilegien zurückgeschnitten.
DP schrieb am 28.05.2008 11:44
Es geht also nur darum, Beck schlecht aussehen zu lassen.
Kann ich mir nicht vorstellen. Wieso sollte sich irgend jemand bemühen, Beck schlecht aussehen zu lassen? Das besorgt der doch schon selbst von ganz alleine und zudem noch ganz hervorragend. So bescheuert wie der hat sich doch bis jetzt noch kaum ein Sozenhäuptling aufgeführt (von Rudi Scharping vielleicht mal abgesehen).
Anonymer User schrieb am 28.05.2008 14:43
Eigentlich schon, aber es ist ein wahrer Kern dahinter.
Denn während alle, die unter der BBG verdienen, auf ihr gesamtes Einkommen Rentenversicherungsbeiträge zahlen müssen, darauf eine magere Rente bekommen und keine Reserven haben, um selbst vorzusorgen haben die anderen die Möglichkeit, auf das darüber liegende Gehalt wesentlich lukrativere Rentenversicherungen abzuschliessen.
Letzlich werden da lediglich durch nichts gerechtfertigte Privilegien zurückgeschnitten.
Gruss
Kater
Du meinst, ein Gehalt über der BBG ist durch nichts gerechtfertigt?
kater_5 schrieb am 28.05.2008 23:41
"Du meinst, ein Gehalt über der BBG ist durch nichts gerechtfertigt? "
Also wenn Du DAS aus meinem Beitrag liest, würde das in Deinem Fall wohl stimmen.
Gruss
Kater
Nun, Dein Kommentar läuft darauf hinaus, dass ein Einkommen über der BBG nicht gerechtfertigt ist, denn Firmen bieten ihren Mitarbeitern derartige Betriebsrenten an, damit der Lebensstandard nach Renteneintritt zumindest teilweise erhalten werden kann. Wenn Du den Mitarbeitern diesen Standard nach Renteneintritt nicht gönnst, gilt das erst recht vor der Rente, denn auch mit Betriebsrente ist das Einkommen danach niedriger als vorher.
Mit Privileg = Sonderrecht hat das eh nichts zu tun. Das ist nicht vom Staat so gewährt, sondern es gibt ein Junktim Betriebsrentenalgorithmen zur BBG aus eben dem obigen Grund. Zwar könnten Firmen dies ändern, sie werden das aber nicht.
Wie ist das eigentlich in D; in der CH ist die Betriebsrente obligatorisch und deren Mindeststandards im Obligationsrecht definiert. Die Idee ist, dass die Rente (AHV) dann später etwa 60% des früheren Einkommens abdeckt und die Betriebsrente (hier: Pensionskasse PK) etwa 30%, dazu kommt dann die private Vorsorge, die analog Rieser auch in der CH gefördert wird. Auf die Art kommen die Rentner hier meist über 100% so pV und PK nicht zur Einlage fürs Wohneigentum genutzt wurde.
eine Betriebsrente ist in D nicht obligatorisch. Obligatorisch ist dagegen seit wenigen Jahren, dass der AG seinen AN in Zusammenarbeit mit einem Versicherer eine Zusatzversicherung aus unversteuertem Einkommen anbietet.
Lt. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,556190,00.html will Nahles nun doch auf Müntes Forderung eingehen. Der Denk- und Abstimmungsprozess hat ein paar Tage gedauert, und Nahles sieht wohl eine Chance, ihre Absichten auf höherem Niveau zu verschleiern.
Für die Fassade und für's Publikum gibt es einen Beschluss, das Detail lässt aber nach wie vor alle Optionen offen: Mal sehen, wie die 'klipp und klar' Formulierung dann aussehen wird.
Es darf geraten werden. Und wenn schon: Duldung wäre auch keine 'Koalition'.
"Nun, Dein Kommentar läuft darauf hinaus, dass ein Einkommen über der BBG nicht gerechtfertigt ist, denn Firmen bieten ihren Mitarbeitern derartige Betriebsrenten an, damit der Lebensstandard nach Renteneintritt zumindest teilweise erhalten werden kann. kann. Wenn Du den Mitarbeitern diesen Standard nach Renteneintritt nicht gönnst, gilt das erst recht vor der Rente, denn auch mit Betriebsrente ist das Einkommen danach niedriger als vorher. "
Nun, mein Kommentar war so gemeint, dass man diese Rente nur den Mitarbeitern gönnt, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.
Wer z. B. genau auf der Bemessungsgrenze verdient, muss 20% seines Einkommens in die Rentenversicherung einzahlen, er bekommet dann darauf eine Rendite von derzeit etwa 0%. Letzlich muss er 20% seines Einkommens für die Sicherung der Rentner ausgeben.
Wer (zum Beispiel) das doppelte verdient, zahlt die gleiche Summe wie der oben ein und bekommt die gleiche Summe raus. D. h. er braucht nur 10% seines Einkommens für die Renter auszugeben. DADURCH hat die Möglichkeit die gleiche Summe nun selbst anzulegen mit einer wesentlich besseren Rendite. Man gönnt also dem Besserverdienenden eine Gesamtrendite von sagen wir 3%, dem anderen nur 0 %.
Und jetzt kannst Du ja mal rechtfertigen, warum Dir eine Rendite von 3% zusteht, und dem anderen nur 0%. Nur weil du das Doppelte verdienst ?
Fairerweise müsste man die Bemessungsgrenze abschaffen. Dann würden alle auf der gleichen Basis ihre Rente bekommen.
Es darf geraten werden. Und wenn schon: Duldung wäre auch keine 'Koalition'.
Gruß, Martin
Da wird der rechte Flügel schon drauf schauen, dass die Formulierung wenn sie denn zustande kommt 'jedwede Art der Zusammenart" oder so klingen wird.
Nur eben, was bringts, wenn das der nächste PT wieder umkippen kann, insofern macht das die Nahles schon richtig. Vor einer Tolerierung oder aktiven Zusammenarbeit wird es eh einen Parteitag geben und da kann man die Formal ja formal wieder abschaffen, kurz bevor die Zusammenarbeit dann beschlossen wird.
eine Betriebsrente ist in D nicht obligatorisch. Obligatorisch ist dagegen seit wenigen Jahren, dass der AG seinen AN in Zusammenarbeit mit einem Versicherer eine Zusatzversicherung aus unversteuertem Einkommen anbietet.
Gruß, Martin
Ganz so weit geht die Verpflichtung des AG nicht mal. Er muss seine AN über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) informieren und kann aber muss nicht bestimmte Durchführungswege vorgeben. Bietet er selbst in Zusammenarbeit mit seinem Versicherer nichts an, kann der AN eine Direktversicherung mit einem Anbieter seiner Wahl abschliessen in die der AG dann einzahlen muss. Der AG darf den Zugang zur bAV nicht verweigern. In vielen Branchen gibt es Tarifverträge über die Einrichtung von Branchenlösungen mit Anbieterkonsortien (Metallrente, Klinikrente etc.)