Danke Martin.
Allerdings wollte ich weniger wissen, wie die BBG funktioniert, sondern, was man sich dabei gedacht hat. Was ist das Argument, dass die Existenz der BBG rechtfertigt?
U.a. soll damit die Diskussion auf eine andere Basis gehoben werden.
WRL hat dazu ja schon was geschrieben.
Lexx schrieb am 29.05.2008 18:56
Erklär doch mal einer, warum es eigentlich die BBG gibt. Welche Überlegung steckt dahinter?
Offizielle Erklärungen dazu habe ich nicht gefunden.
Vielleicht lässt sie sich aus der ursprünglichen Intention der RV erklären. Die staatliche RV war vom Ursprung her eine Zusatz-Altersabsicherung für den kleinen Mann, der zuvor allein von der Familie durchgefüttert wurde. Das ganze war faktisch eine Arbeiterveranstaltung. Angestellte gab es damals kaum und die verdienten auch so gut, dass sie die staatliche AV nicht brauchten. Ich denke, man hat die damals übliche Rentenhöhe der Arbeiter auf die Angestellten übertragen, was dann die Einführung der BBG zur Folge hatte. Da es von Beginn an neben den Beiträgen staatliche Zuschüsse zur RV gab, hat man vermutlich auch nicht eingesehen, gut verdienenden Angestellten ihre AV auch noch mit Steuergeldern aufzubessern. Man darf nicht vergessen, dass damals die staatliche RV das vorteilhaftere Privileg war und die zusätzliche private Absicherung besser verdienender die relativ höhere Belastung.
Ob eine Anhebung der BBG den Rentenkassen viel bringen würde, wage ich zu bezweifeln. Denn mit steigenden Einzahlungen steigen ja auch die Rentenansprüche. Und die staatlichen Zuschüsse zur RV kämen dann auch den hohen Renten der Besserverdiener zugute, würden also mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung noch stärker steigen müssen als sie es ohnehin schon tun. Die Angeschissenen wären ältere Besserverdiener während der Übergangszeit. Sie müssen sofort hohe Beiträge abdrücken, erwerben aber wegen der kurzen Restlaufzeit bis zur Rente nicht mehr viel zusätzliche Rentenansprüche. Das war auch die Kalkulation von Rot-Grün als sie die BBG auf einen Schlag um 500€ angehoben haben. Sie konnten auf einen Schlag die hohen Mehreinnahmen kassieren und so eine weitere Anhebung der Beitragssätze vermeiden. Die die daraus resultierenden höheren Rentenansprüche waren Teil von "nach mir die Sintflut".
Ich denke, der umgekehrte Weg wäre besser. Absenkung der BBG mit entsprechend niedrigeren staatlichen Renten und stärkere private Zusatzrenten über Riester und bAV. Dann käme Katers Sozialneidkomponente aus der Diskussion heraus, weil jeder AN auf Zusatzabsicherung oberhalb der BBG angewiesen wäre und gar nicht auf die Idee käme, von der staatlichen Rente allein leben zu können (was ja gar nicht nicht die ursprüngliche Intention der RV war. Das kam erst mit den Wirtschaftswunderzeiten auf.)
MartiS2 schrieb am 29.05.2008 23:16
Während rot-grün wurde die BBG dann aber im Handstreich weit über dem Schnitt der Einkommensentwicklung erhöht, mit dem Effekt, dass die künftigen Rentner schlagartig weniger Zusatzrente zu erwarten hatten (s. Formel). Die Erhöhung wirkt sich also aus wie Enteignung.
Wann war eigentlich die Aktion, dass alle Einnahmen im Alter als Bemessungsgrundlage für die KV dienen? Das hat auch mit einem Schlag viele schöne Rentner-Rechnungen zerstört. Und es war ein starkes Signal an alle, die können, in die PKV zu flüchten. Da hat man dann flugs die Pflichtversicherungsgrenze dramatisch erhöht, um dem entgegenzuwirken...
Ja, unser Staat tut was für uns. Ich bin begeistert.
DP schrieb am 29.05.2008 16:13
Weil so Union und FDP die SPD in den Geruch des Linksextremen treibt und der SPD somit die bürgerlichen Wähler abspenstig macht.
Ja, das kann der Gegner gut ausnutzen - wenn der es nicht eh selbst erst gestartet hat.
Letztendlich funktioniert das aber auch nur, weil die SPD den ideologischen Kaese mitmacht.
Anonymer User schrieb am 29.05.2008 14:09
Lustige Diskussion. Ich profitiere nicht nur recht gut von der Existenz der BBG, ..
Vielleicht erklärst Du, wie Dein verfassungskonformes Modell ohne BBG aussieht, dann kann ich das vielleicht nachvollziehen. Wenn Dein Einkommen sich im zweistelligen Millionenbereich bewegt, dann kämen die (einstelligen?) Millionen bei einer wenige Prozente hohen Rendite natürlich auch zusammen. Na ja, Du hast ja kein Zeitfenster angegeben.
Zitat:
Beides sind natürlich ganz erheblich Privilegierungen, ..
Ich vermute, Du meintest Privilegien. Mir war aber nicht so ganz klar, was genau das Privileg sein soll. Dass man Geld für seine Altersrücklage zur Verfügung hat? Da könnte der Staat doch was für den Konsum tun: Alles Einkommen, das am Ende des Jahres nicht konsummäßig verbraucht ist, wird konfisziert.
Gruß, Martin
Unser heutiges System ohne BBG wäre verfassungskonform.
6stellige Beträge sind Beträge, die größer gleich 100.000 Euro und kleiner gleich 999.999 Euro sind. Einfach mal die Stellen nachzählen (Tipp: Wenn Du die Finger zur Hilfe nimmst, brauchst Du beide Hände...).
Wer 30 Jahre lang 1000 Euro monatlich anspart hat bei einer Nullrendite 360.000 Euro angespart. Mit 3% p.a. kommt man so auf knapp 600.000 Euro, mit 5% auf über 800.000 Euro. Nochmal die Hände zur Hilfe nehmen und überlegen, wie man da auf einen 6stelligen Unterschied kommt...
Unter einer Privilegierung versteht man eine gesetzliche Ausnahmeregelung insbesondere vom Gleichheitsgrundsatz. Sowohl die Regelungen zur BBG als auch die Möglichkeit der Schaffung berufsständischer Versorgungswerke sind geradezu klassische Beispiele für Privilegierungen. Wieder was gelernt, oder?
Anonymer User schrieb am 02.06.2008 17:06
Unter einer Privilegierung versteht man eine gesetzliche Ausnahmeregelung insbesondere vom Gleichheitsgrundsatz. Sowohl die Regelungen zur BBG als auch die Möglichkeit der Schaffung berufsständischer Versorgungswerke sind geradezu klassische Beispiele für Privilegierungen. Wieder was gelernt, oder?
Zumindest kann ich Deine Rechnung nachvollziehen.
Was den Gleichheitsgrundsatz angeht, nicht. Man kann zwar einen solchen konstruieren, man kann auch jeden beliebig andern konstruieren. Im Moment ist die Rentenanwartschaft an den eingezahlten Betrag gekoppelt, und dieser ist halt gekappt. Alle werden gleich behandelt.
Was mit dem in der tasche des AN verbleibenden Einkommen passiert geht zum Glück den Gesetzgeber noch nichts an. Er darf damit auch weitere Vorsorgeangebote wahrnehmen.
Der Gleichheitgrundsatz ist eher bei der begrenzten Absetzbarkeit Vorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung verletzt. Vielleicht sollte man da mal die Verfassungskonformität prüfen.
Anonymer User schrieb am 29.05.2008 14:57
Warum soll eine Partei eigentlich staendig(!) oeffentlich aeussern, mit welcher anderen Partei sie irgendwann mal in naher oder ferner Zukunft auf gar keinen Fall koalieren wird?! Die Union muss sich doch auch nicht staendig darueber aeussern, ob sie mit der FDP koaliert oder mit den Gruenen nicht.
Diese Hysterie der Medien, Politik und Buerger ist albern und nervt mehr als eine evtl. schwindelnde Partei.
wh
Das ist keine Hysterie.
Die Wähler wollen wissen, woran sie mit der SPD sind.
Und Koalitionspartner sind nun mal Teil der Wählerentscheidung.
Also eine durchaus berechtigte Information.
Das die Union möglicherweise mit den Grünen koalieren würde, hat sie wiederholt deutlich gemacht.
Da gibt es also kein Problem für die Wähler.
Alles klar und bekannt.
Da Beck in dieser Hinsicht rumeiert, bringt er die SPD noch auf 15 %.
Keine Ahnung, ob Beck wirklich so dumm ist oder das bewusst macht.
PS:
Was sollen die Beiträge zur Rente hier?
Ist das Forum schon so zerschossen und kaputt, dass alle Beiträge gemixt werden?
Kodo schrieb am 03.06.2008 19:49
Das ist keine Hysterie.
Die Wähler wollen wissen, woran sie mit der SPD sind.
Ja, wollen sie.
Und die SPD eiert leider herum.
Aber der Rest (eben alle 5 Minuten nachfragen bzw. thematisieren) ist und bleibt hysterisch, albern, bloed, was auch immer.