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Dieses Thema hat 32 Antworten
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 Themen des Tages
Seiten 1 | 2 | 3
Flecki5 Offline

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Beiträge: 250

06.07.2008 02:16
Stimmenzählung 2009 Antworten
Neulich ging es durch die Presse: Das BVG in Karlsruhe hat unser Wahlverfahren für den Bundestag als teilweise verfassungswidrig eingestuft und bis spätestens 2011 eine Verbesserung verlangt, so dass die Zweitstimme für eine Partei auch immer zugunsten dieser Partei ausgewertet werden muss. Zur Zeit ist das nicht so, denn während Erststimmen immer Wahlkreisbezogen zählen, so werden Zweitstimmen munter zwischen Wahlkreisen und Bundesländern verrechnet. Dies führt dazu, dass viele Zweitstimmen die gegenteilige Wirkung entfalten, was auch irgendwie mit den Überhangmandaten zusammen hängt. Ich habe die Mathematik unseres Wahlsystems nicht verstanden, war aber verblüfft, dass die F.A.Z. von über 6 Millionen Stimmen redete, deren Wirkung nicht wie vom Wähler gedacht entstand, sondern "irgendwie anders". Und das, wo zuletzt auch gerne mal durch ein paar Tausend Stimmen Unterschied die Regierung bestimmt wurde. Mehr als 6 Millionen vakant!

Aufgrund der schieren Masse der Vakanzen muss darüber nachgedacht werden! Die Parteien sagten zunächst, - ganz spontan - die Listenaufstellungen der Kandidaten für die BT-Wahl seien bereits voll im Gange, und so ließe sich bis zur Wahl 2009 nicht mehr das BVG-Urteil in eine Änderung des Wahlgesetzes gießen. Über eine solche Aussage ("Wir Parteien sind mit unserer Aufstellung wichtiger als eine vernünftige Wahlmethodik") bin ich zutiefst deprimiert, und so frage ich im Sinne eines Tippspiels einfach nur:

Wie soll man das Urteil des BVG umsetzen?

a) Ganz wörtlich, also es muss erst bis 2011 eine Lösung geschaffen werden. Damit würde akzeptiert, dass die BT-Wahl 2009 ebenso teilweise verfassungswidrig wäre wie die zuvorigen.

b) Wir betrachten uns als Demokraten eher als als Parteimitglieder. Das heißt, wir schaffen auf die Schnelle Wahlregeln, die den Anforderungen des BVG entsprechen. Zwar ist es schwierig, aber es wird ja nicht gleich Perfektion verlangt. Wenn mit diesen provisorischen Regeln "nur noch" 1 Million der Zweitstimmen daneben gehen, dann wäre das zumindest besser als zuvor.

c) Wir wollen erst dann wählen, wenn die Wahl dem BVG-Urteil vollständig entspricht. Das hieße, die Wahl zum BT in 2009 mit großer Wahrscheinlichkeit zu verschieben. Das hieße auch, dass wir derzeit in der günstigsten Situation dafür sind, denn mit unserer derzeitigen Großen Koalition ist es noch vergleichsweise einfach, neue Regeln zu etablieren.

Vielleicht sind diese drei Optionen die, die uns überhaupt zur Verfügung stehen. Ich selbst bin verärgert über das BVG, denn eine teilweile Verfassungswidrigkeit wird hier mit Optionen versehen. Wieso bekommt die Politik diese Optionen? Wer steht hier höher? Die Parteien oder die Verfassung?

Ich bitte zu wählen zwischen a), b), und c).

MfG, Flecki
F-W Offline




Beiträge: 1.679

06.07.2008 10:38
Stimmenzählung 2009 Antworten
Zu der Ausrede der Parteien, die Listenaufstellungen seien bereits im Gange, frage ich mich, was das mit dem Thema zu tun hat.

Weiter frage ich mich, ob dem Urteil des BVG überhaupt genüge getan werden kann. Denn das Problem resultiert aus der Dummheit der Wähler mittels Erststimme die eine Hälfte des Parlaments bezgl. der Parteizugehörigkeit so unausgewogen zusammenzusetzen, dass das dann mittels Überhangmandaten wieder ausgebügelt werden muss. Das führt dann zu den gerügten Stimmenverrechnungen.

Man könnte also den Parteien empfehlen, besonders populäre Abgeordnete nicht mehr als Direktkandidaten aufzustellen, damit die nicht mit herausragenden Erststimmenergebnissen die ganze Rechnerei durcheinanderbringen. Das würde endlich den mittelmässigen Politikern die Chance auf den grossen Durchbruch verschaffen.

Oder man schafft die Wählerei gleich ganz ab. Dann kann sie auch nicht mehr verfassungswidrig sein. Man könnte sie durch die Demoskopie ersetzen, die ja bekannt zuverlässig ist.

FW
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

06.07.2008 12:04
Stimmenzählung 2009 Antworten
Klare Kante; vor allem demokratischer wäre ein 100 %-iges Mehrheitswahlrecht.
WRL007 Offline

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Beiträge: 412

06.07.2008 12:13
Stimmenzählung 2009 Antworten
F-W,

wenn ich recht informiert bin, dann zählen die Erststimmen ausschließlich zur Ermittlung des Wahlkreisabgeordneten, ob der jetzt 1 Stmme mehr hat als der nächste Kandidat odr 100 % der Stimmen auf sich vereinigen kann, spielt keine Rolle.

Die Crux ist, dass eine Partei mehr Direktmandate erringt als ihr laut Zweitstimmenergebnis (in dem jeweiligen Bundesland) zusteht. Das erzeugt die sog Überhangmandate. Damit dadurch nicht die ZUsammensetzung des Bundestags verfälscht wird, gibt es Ausgleichsmamdate.

Ich persönlich bin für das Mehrheitswahlrecht, dann gibt es klare Verhältnisse. Das Argument, dies läuft auf ein 2-Parteiensystem hinaus, ist nicht richtig - siehe England. Da waren die Liberals in den 20er Jahren sogar mal Mehrheitspartei. Außerdem behaupte ich mal ganz frech, dass die Kandidaten einer kleinen Partei wesentlich mehr Chancen haben, direkt gewählt zu werden als jetzt, denn jetzt weiß jeder das die Erststimme für was anderes als CDU/CSU oder SPD schlicht verschenkt ist und allenfalls als Denkzettel dient.

Im übrigen sehe ich absolut keinen Zusammenhang zwischen der Kandidatenaufstellung und einer Änderung des Berechnungsmodus - bestenfalls kommen ein paar Leute nicht mehr über die Liste rein, die nicht als Direktkandidat abgesichert sind. Who cares (außer den Betroffenen - sollen sie ihr Brot halt wieder mit Arbeit verdienen :-))

Gruß
WRL
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

06.07.2008 14:48
Stimmenzählung 2009 Antworten
[QUOTE][b][i]Flecki5 schrieb am 06.07.2008 02:16[/b][/i]
Neulich ging es durch die Presse: Das BVG in Karlsruhe hat unser Wahlverfahren für den Bundestag als teilweise verfassungswidrig eingestuft und bis spätestens 2011 eine Verbesserung verlangt, so dass die Zweitstimme für eine Partei auch immer zugunsten dieser Partei ausgewertet werden muss. Zur Zeit ist das nicht so, denn während Erststimmen immer Wahlkreisbezogen zählen, so werden Zweitstimmen munter zwischen Wahlkreisen und Bundesländern verrechnet. Dies führt dazu, dass viele Zweitstimmen die gegenteilige Wirkung entfalten, was auch irgendwie mit den Überhangmandaten zusammen hängt. Ich habe die Mathematik unseres Wahlsystems nicht verstanden, war aber verblüfft, dass die F.A.Z. von über 6 Millionen Stimmen redete, deren Wirkung nicht wie vom Wähler gedacht entstand, sondern "irgendwie anders". Und das, wo zuletzt auch gerne mal durch ein paar Tausend Stimmen Unterschied die Regierung bestimmt wurde. Mehr als 6 Millionen vakant!

Aufgrund der schieren Masse der Vakanzen muss darüber nachgedacht werden! Die Parteien sagten zunächst, - ganz spontan - die Listenaufstellungen der Kandidaten für die BT-Wahl seien bereits voll im Gange, und so ließe sich bis zur Wahl 2009 nicht mehr das BVG-Urteil in eine Änderung des Wahlgesetzes gießen. Über eine solche Aussage ("Wir Parteien sind mit unserer Aufstellung wichtiger als eine vernünftige Wahlmethodik") bin ich zutiefst deprimiert, und so frage ich im Sinne eines Tippspiels einfach nur:

Wie soll man das Urteil des BVG umsetzen?

a) Ganz wörtlich, also es muss erst bis 2011 eine Lösung geschaffen werden. Damit würde akzeptiert, dass die BT-Wahl 2009 ebenso teilweise verfassungswidrig wäre wie die zuvorigen.

b) Wir betrachten uns als Demokraten eher als als Parteimitglieder. Das heißt, wir schaffen auf die Schnelle Wahlregeln, die den Anforderungen des BVG entsprechen. Zwar ist es schwierig, aber es wird ja nicht gleich Perfektion verlangt. Wenn mit diesen provisorischen Regeln "nur noch" 1 Million der Zweitstimmen daneben gehen, dann wäre das zumindest besser als zuvor.

c) Wir wollen erst dann wählen, wenn die Wahl dem BVG-Urteil vollständig entspricht. Das hieße, die Wahl zum BT in 2009 mit großer Wahrscheinlichkeit zu verschieben. Das hieße auch, dass wir derzeit in der günstigsten Situation dafür sind, denn mit unserer derzeitigen Großen Koalition ist es noch vergleichsweise einfach, neue Regeln zu etablieren.

Vielleicht sind diese drei Optionen die, die uns überhaupt zur Verfügung stehen. Ich selbst bin verärgert über das BVG, denn eine teilweile Verfassungswidrigkeit wird hier mit Optionen versehen. Wieso bekommt die Politik diese Optionen? Wer steht hier höher? Die Parteien oder die Verfassung?

Ich bitte zu wählen zwischen a), b), und c).

MfG, Flecki[/QUOTE]

Ich schwanke zwischen b) und c) mit Tendenz zu b)

Wenn etwas am Wahlverfahren verfassungswidrig [B]ist[/B], sollte das ebenso schnell "einkassiert" werden, wie zb auch verfassungswidrige Buerger o.ae.

wh

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

06.07.2008 14:59
Stimmenzählung 2009 Antworten

Zitat:

Anonymer User schrieb am 06.07.2008 14:48

Wenn etwas am Wahlverfahren verfassungswidrig ist, sollte das ebenso schnell "einkassiert" werden, wie zb auch verfassungswidrige Buerger o.ae.

wh




Verfassungswidrige Bürger gibt es nicht.
Nur verfassungswidriges Recht.

Das Gericht hat eben so entschieden, wie es entschieden hat.

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

06.07.2008 15:25
Stimmenzählung 2009 Antworten

Zitat:

Kodo schrieb am 06.07.2008 14:59
Verfassungswidrige Bürger gibt es nicht.




Dann eben verfassungswidriges Verhalten von Buergern...

wh

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

06.07.2008 15:36
Stimmenzählung 2009 Antworten

Zitat:

Anonymer User schrieb am 06.07.2008 15:25

Zitat:

Kodo schrieb am 06.07.2008 14:59
Verfassungswidrige Bürger gibt es nicht.




Dann eben verfassungswidriges Verhalten von Buergern...

wh




Was soll das sein?
Kannst Du ein Beispiel nennen?

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

06.07.2008 15:49
Stimmenzählung 2009 Antworten

Zitat:

Kodo schrieb am 06.07.2008 15:36

Zitat:

Anonymer User schrieb am 06.07.2008 15:25

Zitat:

Kodo schrieb am 06.07.2008 14:59
Verfassungswidrige Bürger gibt es nicht.




Dann eben verfassungswidriges Verhalten von Buergern...

wh




Was soll das sein?
Kannst Du ein Beispiel nennen?




Naja, es gibt sehr seltene Ausnahmefälle, in denen Grundrechte direkte Wirkung im Privatrecht entfalten. Bei dieser sog. horizontelen Wirkung von Grundrechten könnte man von einem verfassungswidrigen Verhalten eines Bürgers als Privatperson sprechen - auch wenn's keiner macht.

rw

Lexx Offline



Beiträge: 3.730

06.07.2008 22:39
Stimmenzählung 2009 Antworten
Der Grund, die Einlösung erst 2011 zu verlangen war, dass die Politik genug Zeit haben soll eine vernünftige Änderung zu erarbeiten und nicht in der bis 2009 gegebenen Hektik und dem Wahlrecht als WK-Thema ein marodes Flickwerk zusammen zu schustern.

Das spricht gegen b)
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

07.07.2008 15:16
Stimmenzählung 2009 Antworten

Zitat:

Kodo schrieb am 06.07.2008 15:36

Zitat:

Anonymer User schrieb am 06.07.2008 15:25
Dann eben verfassungswidriges Verhalten von Buergern...



Was soll das sein?
Kannst Du ein Beispiel nennen?




Ich hatte da eigentlich einfach nur an alles gedacht, was gegen die Verfassung verstoeszt...

wh

Frank2000 Offline

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Beiträge: 242

07.07.2008 17:21
Stimmenzählung 2009 Antworten
Das Thema Wahlrecht ist doch nur deswegen so kritisch, weil es in Deutschland keine Volksentscheide auf Bundesebene gibt (und auf Landesebene nur manchmal). Nur dadurch konnte es zu dieser Situation kommen, dass man alle vier Jahre auf Teufel komm raus irgendeine Partei wählen muss (Wahlverweigerung bewirkt ja ebenfalls nichts). Danach haben die Parteien wieder Ruhe vor diesem ekelhaften Wesen "Wähler" und könne alles unter sich ausmachen.

MfG Frank
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

07.07.2008 18:54
Stimmenzählung 2009 Antworten

Zitat:

Frank2000 schrieb am 07.07.2008 17:21
Das Thema Wahlrecht ist doch nur deswegen so kritisch, weil es in Deutschland keine Volksentscheide auf Bundesebene gibt (und auf Landesebene nur manchmal). Nur dadurch konnte es zu dieser Situation kommen, dass man alle vier Jahre auf Teufel komm raus irgendeine Partei wählen muss (Wahlverweigerung bewirkt ja ebenfalls nichts). Danach haben die Parteien wieder Ruhe vor diesem ekelhaften Wesen "Wähler" und könne alles unter sich ausmachen.

MfG Frank




Wir haben eine repräsentative Demokratie und das ist auch gut so.

Wichtig wäre die Direktwahl aller Parlamentarier; also keine Listen.

Flecki5 Offline

Besucher

Beiträge: 250

10.07.2008 01:02
Stimmenzählung 2009 Antworten

Zitat:

F-W schrieb am 06.07.2008 10:38
Zu der Ausrede der Parteien, die Listenaufstellungen seien bereits im Gange, frage ich mich, was das mit dem Thema zu tun hat.



Na die Parteien stellen ihre Listen auf, um im Rahmen des gerade geltenden Wahlsystems am meisten Sitze für sich zu bekommen. Die Listenaufstellung hängt also vom Wahlsystem ab. Würde man nun das Wahlsystem ändern, dann würden die Parteien ihre Listen anders aufstellen wollen. Die Ausrede der Parteien sagt also: Unsere Liste steht, also kann das Wahlsystem nicht mehr geändert werden. Ich meine, es sollte der Hund mit dem Schwanz wedeln, nicht der Schwanz (die Parteilisten) mit dem Hund (Wahlsystem).

Zitat:


Weiter frage ich mich, ob dem Urteil des BVG überhaupt genüge getan werden kann. Denn das Problem resultiert aus der Dummheit der Wähler mittels Erststimme die eine Hälfte des Parlaments bezgl. der Parteizugehörigkeit so unausgewogen zusammenzusetzen, dass das dann mittels Überhangmandaten wieder ausgebügelt werden muss. Das führt dann zu den gerügten Stimmenverrechnungen.



Als Satire akzeptiere ich das, als ernsthaften Beitrag jedoch nicht. Ein Wähler ist immer eine Einzelperson, kein Wähler stellt irgendeine Hälfte eines Parlaments zusammen. Deshalb gibt es auch nicht den dummen Wähler, der seine Erst- und Zweitstimme nicht in Einklang zu bringen versteht. Vielmehr ist es das Wahlsystem, das Erst- und Zweitstimmen sinnvoll verrechnen muss, um aus einem einzelnen Kreutzchen für eine Partei eine positive Wirkung für diese Partei entstehen zu lassen. Dafür sind weder Maurer Manni noch Professor Schnirselpups zuständig (und beide sind auch nicht in der Lage dazu).

Zitat:


Man könnte also den Parteien empfehlen, besonders populäre Abgeordnete nicht mehr als Direktkandidaten aufzustellen, damit die nicht mit herausragenden Erststimmenergebnissen die ganze Rechnerei durcheinanderbringen. Das würde endlich den mittelmässigen Politikern die Chance auf den grossen Durchbruch verschaffen.

Oder man schafft die Wählerei gleich ganz ab. Dann kann sie auch nicht mehr verfassungswidrig sein. Man könnte sie durch die Demoskopie ersetzen, die ja bekannt zuverlässig ist.

FW



Du blickst erstaunlich negativ auf eine Änderung des Wahlsystems.

MfG, Flecki

Flecki5 Offline

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Beiträge: 250

10.07.2008 01:13
Stimmenzählung 2009 Antworten

Zitat:

Lexx schrieb am 06.07.2008 22:39
Der Grund, die Einlösung erst 2011 zu verlangen war, dass die Politik genug Zeit haben soll eine vernünftige Änderung zu erarbeiten und nicht in der bis 2009 gegebenen Hektik und dem Wahlrecht als WK-Thema ein marodes Flickwerk zusammen zu schustern.

Das spricht gegen b)



Welche Hektik? Unsere Einwohnerzahl gegeben und unsere typische Wahlbeteiligung zum Bundestag (mal zwei wegen Erst- und Zweitstimme), so kann es doch nicht so schwierig sein, eine Verrechnung zu finden, mit der deutlich weniger als 6 Millionen Stimmen in die gegenteilige Richtung wirken. Zumal wir hier nicht "from scratch" arbeiten, sondern ausgehen können von einem wohldurchdachten System. Und wir sind eine hochzivilisierte Gesellschaft, die reich genug ist, um sich viele tausend Mathematiker leisten zu können. Sollten die bei einem Jahr Vorlaufzeit angesichts dieses Problems in Hektik verfallen?

Bist du nun eigentlich für a) oder für c) ?

MfG, Flecki

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