Anonymer User schrieb am 11.07.2008 08:03
Zitat:
Denn das Problem resultiert aus (...) mittels Erststimme die eine Hälfte des Parlaments bezgl. der Parteizugehörigkeit so unausgewogen zusammenzusetzen, dass das dann mittels Überhangmandaten wieder ausgebügelt werden muss. Das führt dann zu den gerügten Stimmenverrechnungen.
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Naja FW, fuer einen satirischen Artikel ok, aber ansonsten hab ich das mal ganz anders gelernt; der BT setzt sich allein aus dem Ergebnis der Zweitstimmen zusammen. Die Ueberhangsmandate ergeben sich, weil die Erststimmen adaequat hinzugerechnet werden muessen. Das, also die Ueberhangsmandate, fuehrt aber gar nicht zu den "geruegten Stimmenverrechnungen" sondern die bundesweiten Ober- und landesweiten Unterverteilungen der Listensitze. Hier kann es passieren, dass ein weniger an Zweitstimmen in dem einen Bundesland zu einem mehr an Mandaten in einem anderen Land fuehrt, weil die bundesweite Oberverteilung das so ergibt. Sinn macht das fuer die Partei dann nur, wenn das erste Land durch das Ueberhangsmandat auch kein eigenes Mandat verliert und das weniger an Zweitstimmen auch nicht fuer die Oberverteilung relevant ist.
Wie man bei diesem schmalen Band auf 6 Millionen Stimmen kommt ist mir schleierhaft. Ich wuerde auf ein paar Zehntausend tippen, die mit ihrer Stimme etwas anderes erreichen als das was sie wollten. Aber wo da nun die grosse Ungerechtigkeit ist erschliesst sich mir nicht, z.B. angesichts der Tatsache, dass saemtliche Erststimmen der unterlegenen Kandidaten wertlos sind.
Richtig hingegen finde ich den Entscheid des BVG, ein Gesetz nicht vor 2011 zu erlassen. Die Debatte (lese gerade ueber Einwuerfe zum Auslaender- und Kinderwahlrecht) darueber sollte breit und tief sein. Das dauert serioeserweise etwa 2-3 Jahre inkl. Erarbeitung eines tragfaehigen Gesetzes.
DP
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