Amtsträgerschaft ist aber gar nicht der entscheidende Faktor. Legislative Tätigkeit bedeutet, daß man originär gesetzgeberisch tätig wird. Das wird der Gemeinderat aber nicht, weil er als Verwaltungsorgan Landesgesetze ausführt, also exekutiv tätig wird. Wer einmal so eine Gmeinderatssitzung gesehen hat, würde vermutlich im Traum nicht darauf kommen, daß das eine legislative Tätigkeit ist.
Wer auch immer in dem BGH-Urteil ein entschiedendes Argument dafür sieht, daß der Gemeinderat Teil der Legislative ist, hat von Staatsorganisationsrecht nur wenig Ahnung. Such Dir lieber andere Quellen.
Lexx schrieb am 21.10.2008 16:15
"Und wenn man sich schon so weltoffen gibt, wie du, warum dann nicht gleich "Wir sind Terraner"?!"
Weil "Europa" trotz seiner Vielfalt ein Kulturkreis ist, der sich etwa von Nahost, Fernost, Südamerika, Nordamerika, Schwarzafrika oder Südostasien abgrenzt.
Und "Terra" grenzt sich von Mars und Venus ab, ja ;-)
Aber es ging ja nicht um Kultur, sondern Staatsbuergerschaft. Und bei so wichtigen Dingen bin ich eben fuer Verlaesslichkeit, Loyalitaet, eindeutige Entscheidungen und Bekenntnisse u.ae. und lehne deshalb doppelte StaBü als Halbherzigkeit ab.
Zitat:
Kodo schrieb am 21.10.2008 21:19
wh, Du bist ein Chauvi.
Dein Nationalismus ist überholt.
Das ist Käse von gestern.
Abgesehen davon, dass dein so genannter Kaese ggf. bald wieder an Bedeutung zunehmen koennte, wenn die Zeiten noch haerter werden, treffen andere Gruende (s.o. und vorherige Antworten an dich) zu als dein Nationalismus.
Und wenn du das mit den zwei Hochzeiten nicht verstehst, dann nimm halt zwei konkurrierende Unternehmen oder zwei sich bekaempfende Armeen - da kann man auch nicht bei beiden gleichzeitig mitmachen.
wh
PS: Quoten und formatieren darf man hier wohl nicht mehr!?
PPS: Smilies sind auch unerwuenscht!?
Deine Quotes waren mit falschen Schrägstrichen verziert \.[QUOTE\.] (ohne Punkt, lässt sich aber nur so darstellen).
Und die Smilies sind immer ohne "Nase"
Anonymer User schrieb am 22.10.2008 09:35
Amtsträgerschaft ist aber gar nicht der entscheidende Faktor. Legislative Tätigkeit bedeutet, daß man originär gesetzgeberisch tätig wird. Das wird der Gemeinderat aber nicht, weil er als Verwaltungsorgan Landesgesetze ausführt, also exekutiv tätig wird. Wer einmal so eine Gmeinderatssitzung gesehen hat, würde vermutlich im Traum nicht darauf kommen, daß das eine legislative Tätigkeit ist.
Wer auch immer in dem BGH-Urteil ein entschiedendes Argument dafür sieht, daß der Gemeinderat Teil der Legislative ist, hat von Staatsorganisationsrecht nur wenig Ahnung. Such Dir lieber andere Quellen.
rw
Der Gemeinderat erlässt natürlich keine Gesetze.
Aber schon Gebührenordnungen, Satzungen usw.
Erteilt die Genehmigung, Verträge abzuschließen usw.
Das gesamte Ortsrecht eben.
Und der BGH hat von freien Mandaten gesprochen.
Das ist nicht unbedingt eine Beschreibung einer exekutiven Tätigkeit.
Leute, die in der Exekutive arbeiten, haben kein freies Mandat.
Das gesamte Ortsrecht ist aber Landesrecht, weil es seinen Ursprung in den Gemeindeordnungen hat. Satzungen, Gebührenordnungen etc. sind daher lediglich die Ausführung von Landesrecht, vergleichbar einer Rechtsverordnung, die immer von Exekutivorganen erlassen wird.
Es bleibt Dir aber unbenommen, eine andere Meinung dazu zu haben. Das Schöne an Deiner Meinung ist, das es eine recht exklusive Meinung ist.
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Deine Quotes waren mit falschen Schrägstrichen verziert \.{QUOTE\.} (ohne Punkt, lässt sich aber nur so darstellen).
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Das mit den Schraegstrichen hat die Fehlermeldung mit auf den Weg gegeben - es haben aber beide Sorten (/+\) nicht funktioniert...
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Und die Smilies sind immer ohne "Nase"
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Ja, die als Tags gegen die Smiley-Bildchen ausgetauscht werden... da motzte das Forum aber, dass Bilder nicht erlaubt seien. Deshalb die Klassiker mit Nase ;-)