Eine gesetzliche Regelung würde solche Arbeitsverträge aushebeln und dafür sorgen, dass die Steuergelder da hingehen, wo sie hinsollen.
Gruss
Kater
Ich prognostiziere mal, dass aus juristischen Gründen nicht mal diese eine simple Regel umgesetzt wird. Oder kannst du mir ein Unternehmen in Deutschland nennen, welches ohne einen Euro Steuergelder auskommt? Solch eine Regelung wäre ohnehin nur ein Placebo, ein hingeworfener Knochen für "Sozialpolitiker", die dann lauthals verkünden können, dass nun endlich die allumfassende Gerechtigkeit obsiegt hat.
Eine gesetzliche Regelung würde solche Arbeitsverträge aushebeln und dafür sorgen, dass die Steuergelder da hingehen, wo sie hinsollen.
Gruss
Kater
Ich prognostiziere mal, dass aus juristischen Gründen nicht mal diese eine simple Regel umgesetzt wird.
Doch, die Commerzbank hat im Zusammenhang auf den Zugriff auf das Rettungspaket bestätigt, dass das Gehalt ihres Vorstandschefs auf 500.000 € begrenzt wird. Es war vorher deutlich höher. Seine Vorstandskollegen lagen schon vorher unter dieser Grenze.
Solange es ans direkte Verteilen von Geld geht wie beim Rettungspaket, kann der Staat seine Gehaltsforderung leicht durchsetzen, egal was in den Arbeitsveträgen steht. Dann müssen die Jungs halt "freiwillig" auf einen Teil des Gehalts verzichten. Das geht dann nach dem Motto: Entweder ihr verzichtet oder es gibt nix. So einfach ist das. Möchte den Vorstand sehen, der wegen eines Teils seines Gehaltes die Zukunft seines Ladens aufs Spiel setzt. Merke: Mit Geld in Tasche verhandelt es sich leichter als ohne. Und Chefs grosser Firmen, die mit ihren Kunden ja auch nicht anders umspringen verstehen diese Sprache sehr gut.
Aber eben, dieser Fall, der Staat beteiligt sich an einer grossen Firma (mit relevant hohen Managementgehältern) ist 1. die grosse Ausnahme und 2. zeitlich befristet auf sicher max. 2 Jahre (das Rettungspaket gilt bis Ende 09). Da braucht es womöglich nicht einmal ein Gesetz.
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:
14.11.2008 14:59
#19Neues Gesetz zur Deckelung von Manager Gehältern
Anonymer User schrieb am 14.11.2008 14:59
Wenn jetzt kein neuer Knaller kommt, wird es kein Gesetz geben.
MfG Frank
Ich hoffe das.
Dass es mit der Managemententlohnung im Argen liegt würde ich schon sagen. Aber ich sehe nicht, dass der Staat vernüftige Kriterien ermitteln kann. Ausser natürlich dem der politischen Verträglichkeit.
Letztlich ist es am Eigentümer, die Managementgehälter festzulegen. Theoretisch zumindest. Alles andere wäre ein Eingriff in das grundgesetzlich festgeschriebene Eigentumsrecht.
Theoretisch, weil in den grossen (DAX-) Aktiengesellschaften, deren Aktien breit gestreut sind, faktisch keinen Eigentümer mit einheitlicher Willensbildung gibt. In der Praxis suchen sich die Vorstandsbosse selbst die AR-Vertreter aus, die sie in ihrem Amt bestätigen und ihre Bezahlung festlegen. Solange die Aktionäre, meistens die grossen Fonds und ein paar Einzelaktionäre nicht revoltieren, wird sich da nichts tun. Und wie man Aktionäre mit ein paar Ad-hoc Meldungen über Massensntlassungen zufriedenstellt, erleben wir ja immer wieder.
Bei den Banken hat ja der Präsident der internationalen Grossbankenvereinigung, Ackermann, selbst Reformbedarf festgestellt. Das wars dann aber auch. Der Club ist zu heterogen, als dass da irgendwas kommen könnte.