Erich, ich kann es nicht lassen, aus den alten TdT von (wohl Insider) 'Richter': Es ist ganz aktuell und zeigt, was auf Deutschland zukommen kann - es gibt nur: Kapitulieren oder rigorose Verfahren
Zitat Um zum Topic zurückzukehren, ein schönes Beispiel, das leider kein Einzelfall ist: Ein iranischer Staatsangehöriger, 1946 geboren, reiste erstmals im Juli 1970 über Österreich in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er war im Besitz eines gültigen iranischen Reisepasses, der vom iranischen Generalkonsulat in Hamburg fortlaufend, zuletzt im Juli 1974 bis zum Juli 1975, verlängert wurde.
Februar 1971: Die Ausländerbehörde erteilt eine bis Februar 1972 befristete Aufenthaltserlaubnis zum Erlernen der deutschen Sprache. Diese wird mehrfach, zuletzt im August 1972 bis zum Februar 1973, verlängert mit der Nebenbestimmung, keine Erwerbstätigkeit auszuüben.
November 1972: Festnahme in einem Lokal wegen Bedrohung mehrerer Gäste mit einem Klappmesser. Die Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren im selben Monat wegen "fehlendem öffentlichen Interesses" ein.
Dezember 1972: Festnahme wegen des Verdachts des Handels mit Haschisch; dabei erklärt der Festgenommene, bisher keine Schule zum Erlernen der deutschen Sprache besucht zu haben, sondern entgegen der Auflage in der befristeten Aufenthaltserlaubnis zu arbeiten. Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoß gegen das Ausländergesetz. Dieses Verfahren wird im Oktober 1973 gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.
Dezember 1972: Ausreise in den Iran in Begleitung seiner deutschen Verlobten.
Februar 1973: Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; dieser wird mit Bescheid der Ausländerbehörde (ABH) vom April 1974 abgelehnt, da er die ABH hinsichtlich des angeblichen Aufenthaltsgrundes, die deutsche Sprache erlernen zu wollen, getäuscht habe und gegen ihn laut Information von Interpol 1965, 1966 und 1969 im Iran Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls und Notzucht (Vergewaltigung) anhängig waren.
April 1974: Gegen den Bescheid der ABH wird Widerspruch eingelegt und gleichzeitig ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht (VG) gestellt.
Mai 1974: Festnahme wegen des Verdachts des Handels mit Haschisch; ein Strafverfahren wird nicht eingeleitet.
Juli 1974: Das VG gibt dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes statt im Hinblick auf die bevorstehende Eheschließung mit einer Deutschen.
August 1974: Heirat mit der Deutschen, die ABH gibt dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Aufenthaltes statt; der Bescheid vom April 1974 wird im Oktober 1976 aufgehoben.
März 1975: Untersuchungshaft wegen Verdachts des Rauschmittelhandels- und Schmuggels.
Okober 1975: Verurteilung durch das Landgericht (LG) zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung wegen Beihilfe zum Handeltreiben unter Einschluß der Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Einfuhr von 56 Kilogramm Haschisch über Österreich) in einem besonders schweren Fall.
März 1976: Erster Asylantrag aus der U-Haft heraus; vor dem LG ist ein Ehescheidungsverfahren anhängig.
Oktober 1976: Die Ehe mit der deutschen Staatsangehörigen wird durch Urteil des LG rechtskräftig geschieden.
März 1977: Ausweisung durch die ABH wegen strafrechtlicher Verurteilung unter Androhung der Abschiebung. Gleichzeitig wird ein Antrag vom Februar 1973 auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt. Dagegen wird Widerspruch eingelegt.
Mai 1977: Das iranische Generalkonsulat stellt einen bis Mai 1978 gültigen neuen iranischen Paß aus.
Juni 1977: Heirat mit einer weiteren deutschen Staatsangehörigen.
Oktober 1977: Der Widerspruch gegen die Ausweisungsverfügung wird von der ABH zurückgewiesen. Dagegen wird Klage beim VG erhoben.
November 1977: Die deutsche Ehefrau reicht beim Familiengericht eine Klage auf Aufhebung der Ehe wegen arglistiger Täuschung und Irrtums über die persönlichen Eigenschaften ihres Ehemannes ein und beantragt hilfsweise die Scheidung der Ehe; ihr Ehemann habe die Ehe mit ihr nur geschlossen, um seine Chancen auf Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zu verbessern. Die Ehe wird 1981 rechtskräftig geschieden.
Mai 1978: Das VG weist mit Urteil die Klage gegen die Ausweisungsverfügung ab. Dagegen wird Berufung eingelegt.
März 1979: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) weist mit Urteil die Berufung zurück.
Oktober 1979: Haftbefehl des Amtsgerichtes (AG).
Januar 1980: Untersuchungshaft nebst Verbüßung von Haft- und Geldstrafen aus früheren Verurteilungen (bis Oktober 1982).
Mai 1980: Das LG in Bremen widerruft eine Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil des LG Hamburg vom Oktober 1975, weil er in der Bewährungszeit durch das AG in Mühlheim im April 1978 wegen Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und im September 1979 durch das AG Hamburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist und seit Oktober 1979 die polizeilichen Meldevorschriften nicht eingehalten sowie den Kontakt zu seinem Bewährungshelfer abgebrochen hat.
Juli 1980: Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) lehnt den Asylantrag ab; die ABH fordert ihn zur Ausreise auf und droht die Abschiebung an. Dagegen wird Klage beim VG erhoben.
Juni 1981: Verurteilung durch das LG zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren wegen versuchten erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Dagegen wird Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.
Juni 1982: Das VG weist die Klage gegen die Ablehnung des Asylantrages als "offensichtlich unbegründet" ab, da das Vorbringen des Klägers in eklatanter Weise widersprüchlich und demzufolge unglaubhaft sei. Gegen die Nichtzulassung der Revision wird Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erhoben.
Oktober 1982: Das BVerwG verwirft die Beschwerde als unzulässig. Der Haftbefehl des AG Hamburg vom Oktober 1979 wird durch Beschluß des Hamburgischen Oberlandesgerichts (OLG) "mit Rücksicht auf die überlange Untersuchungshaft" aufgehoben; der Beschuldigte wird auf freien Fuß gesetzt.
November 1982: Der BGH verwirft die Revision gegen das Urteil des LG Hamburg als unbegründet.
Dezember 1982: Bei der ABH wird ein Asylfolgeantrag gestellt.
April 1983: Beginn der Strafhaft.
Juli 1984: Beginn der Arbeit als Freigänger in einem Restaurant.
August 1984: Das BAFl lehnt den Asylfolgeantrag ab. Der Bescheid wird im Oktober 1984 zugestellt.
November 1984: Gegen den ablehnenden Bescheid wird Klage beim VG erhoben.
Februar 1985: Entlassung aus der Strafhaft nach Verbüßung von zwei Dritteln der sechsjährigen Freiheitsstrafe durch Beschluß des LG Hamburg.
Oktober 1986: VG weist Klage gegen Ablehnung des Asylfolgeantrages ab. Dagegen wird Berufung beim OVG eingelegt.
Dezember 1987: Verurteilung durch das AG wegen vorsätzlichem Verstoß gegen das Ausländergesetz und fortgesetzten illegalen Aufenthaltes zu einer Geldstrafe.
August 1988: Strafbefehl (Geldstrafe) des Amtgerichtes Rothenburg wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahrverhalten beim Überholen in Tateinheit mit Nötigung.
September 1989: Verurteilung durch das AG wegen unerlaubten Besitzes und Führens einer Selbstladewaffe und Munitionserwerbs zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Dagegen wird Berufung eingelegt.
Juni 1990: Das LG Hamburg erläßt die Reststrafe aus seinem Urteil vom Juni 1981 nach Ablauf der Bewährungszeit.
Juli 1990: LG Hamburg verwirft die Berufung gegen das Urteil des AG vom September 1989. Das Urteil wird rechtskräftig.
April 1993: Verurteilung durch das LG wegen fortgesetzter gewerbsmäßiger Hehlerei, Begünstigung, Erpressung, versuchter Nötigung und Bedrohung unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des AG Hamburg vom September 1989 zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und drei Monaten. Das Urteil wird im Juni 1993 rechtskräftig.
November 1994: Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe setzt das LG Hamburg die Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung aus. Begründung: "Die im wesentlichen positive Entwicklung in der Strafhaft".
Mai 1995: Mündliche Verhandlung vor dem OVG wegen Berufung gegen das Urteil des VG vom Oktober 1986 (Abweisung der Klage gegen die Ablehnung des Asylfolgeantrages). Die Berufung wird zurückgewiesen. Verhandlungsdauer vor dem OVG: 8 Jahre und 8 Monate.
Fortsetzung folgt bestimmt!
Der Iraner hält sich weiter (seit nunmehr 29 Jahren!) in Deutschland auf (fast möchte man sagen: "natürlich") und bezieht Sozialleistungen.
Begründung der Ausländerbehörde: Wegen seiner Verwicklung in Rauschgiftstraftaten könne ihm im Iran eventuell die Todesstrafe drohen; dies sei ein absolutes Abschiebungshindernis.
So schützen seine Taten den Täter und der Rechtsstaat verliert.
Weitere Kommentare erspare ich mir erst einmal. Laßt die Fakten auf euch wirken.
Ach, ein paar Bemerkungen für den Rest der hier noch Gutmeinenden, Martin und ich haben uns über PN verständigt. Ich habe noch alte FF-Diskussionen vor 15 Jahren als Dateien gespeichert. Martin zitiert aus unseren alten Diskussionen. Und gerade das Anonym "Richter" scheint nicht nur mir sehr authentisch. Da schreibt jemand, dar Ahnung hat, ein richtiger Anti-Arthur.
Übrigens: seit dieser Diskussion sind weitere 15 Jahre vergangen. Wetten, daß der Iraner noch in Deutschland ist, seit nunmehr 44 Jahren, und er sich strickt auf dem Weg zum "goldenen Asyl" befindet??
[uV]Ephraim Kishon: "Für mich ist Rassismus eine unverzeihliche Sünde, und dazu gehört auch der Haß auf die eigene Rasse."
Imam von Izmir 1999 (von wegen 'der Islam gehört zu Deutschland'): "Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen."
Dr. Gottfried Curio, AfD 2017: „Wenn der Ausreisepflichtige nicht ausreist, braucht der Steuerpflichtige auch keine Steuern zu zahlen“
Beim Lesen von 'Richters' Zusammenfassung sind mir verschiedene Dinge durch den Kopf gegangen. Ich denke, das Gerechtigkeitsempfinden der meisten Leute wird sein, dass es doch wohl nicht sein kann, dass Gerichte, bzw. der Rechtsstaat derart am Nasenring durch die Arena gezerrt werden kann. Für mich ist der Fall ein Beispiel dafür, dass Gesetze für Schönwettersituationen gemacht, und Politiker unfähig sind, diese adäquat zu korrigieren. Um so stärker ist dann die Wirkung der Versäumnisse, wenn dann die Fälle in kürzester Zeit zig-tausendfach über das Land hereinzubrechen drohen. Die Reaktion ist politische Apathie.
Wir diskutieren immer wieder Kosten, Ressourcen, die aus der Rippe unserer Volkswirtschaft geschnitten werden müssen. In diesen Kosten sind solche unendliche Verfahren gar nicht enthalten. Welches Preisschild, welche Bindung von Arbeitskraft, die für rein nationale Belange gebraucht würde steckt hinter solchen Verfahren? Ob nun polizeiliche Arbeit, Gerichte, Gefängnis, Schaden durch Kriminalität, usw., es ist erstaunlich, was unsere Volkswirtschaft so leisten kann. Auf der anderen Seite ist die Auslastung der Gerichte so groß, dass sich Verfahren für die Betroffenen unerträglich und oft existenzbedrohend in die Länge ziehen, oder aber auch Schwerverbrecher ohne Verfahren wieder auf freien Fuß gesetzt werden müssen.
Es fehlt im Land Pragmatismus, Gesetzesfolgenabschätzung, bzw. ein Monitoring bestehender Gesetze basierend auf einem Kosten/Nutzen Prinzip. Eklatant scheint mir die Verweigerung der Politiker in Kosten/Nutzen-Kategorien zu denken. Wobei ich so weit einschränken muss, dass, wie die letzten Wochen gezeigt haben, unsere Politiker auf Kosten der deutschen Bevölkerung den Nutzen der Weltbürger ganz gerne zu optimieren bereit sind. Allerdings habe ich den Eindruck, dass diese Bereitschaft weniger das Ergebnis rationaler Abwägung als das Ergebnis eines politischen Komas sind.
Es gibt regelmäßig ein Jammern über die demographische Entwicklung und fehlender Ressourcen. Das obige Beispiel lässt aber erahnen, welche versteckten Ressourcen im Volk schlummern. Das beginnt bei den vom Elend und der Asylindustrie lebenden Menschen, bis zu der Staatlichen Verwaltung. Sollte der industrielle Motor ins Stottern geraten, dann wird dieser Wasserkopf ratzfatz in einen Strudel der Nichtfinanzierbarkeit gerissen, beginnen die Verteilungskämpfe. Der Kuchen muss dann in Zukunft mit noch einigen weiteren geteilt werden, die wir uns jetzt ins Land holen. Na, dann viel Spaß dabei.
Ich frage mich auch, ob wir ohne den Sand im Getriebe nicht wieder Verhältnisse haben könnten, wie ich sie noch aus den 60er oder 70er Jahren kenne: Als das Einkommen eines Facharbeiters reichte um eine Familie zu ernähren und ein Haus zu bauen. Mir scheint, wir bezahlen für unser modernes Rechts- und Sozialverständnis einen Preis, von dessen Zusammenhängen sich die Wenigsten bewusst sind.
Guten Morgen, Martin, ich kann Deine obigen Ausführungen nur voll unterschreiben. Ob Kinderaufzucht den Weitblick in die Zukunft verbessert, weiß ich nicht. Meine These ist nur eine Art hilfloser Versuch einer Erklärung von völlig Unverständlichem. Vor längerer Zeit hörte ich mal die These, daß wir mindestens doppelt so viele Juristen hätten, als für ein Land wie D. notwendig wäre. Unterstellt man dies, so kann man sich gut vorstellen, daß diese "Überschußleute" Geld verdienen wollen. Und das Verteidigen von Gangstern und Betrügern bei entsprechend von Juristen in den Parlamenten ausgelegten Gesetzen war ja immer schon lukrativ, zur Not zahlt der Staat nach Armenrecht. Deshalb ist ja auch bei der ganzen Jurisprudenz der Delinquent viel wichtiger als der Zeuge oder gar das Opfer. So wichtig wie bei unserem Gesundheitssystem der Kranke und nicht der Gesunde für den Arzt. Wir in der Industrie werden für das Funktionieren unserer Produkte bezahlt und müssen ziemliche Risiken z.T. persönlich tragen, bekämen wir nur Geld für Reparaturen und das noch in einem Dreiecksverhältnis wie das Gesundheitssystem, wäre auch der Rest des Systems vom Staat gepampert, und wir hätten ein ruhigeres Leben..
Der Gesetzgeber könnte sich auch unter mehr Erfolgsdruck setzen, z.B. dem Rechnungshof Staatsanwalt-ähnliche Funktionen geben oder bestimmten Gesetzen eine automatische Lebensdauer verordnen, aber nein, die Typen bleiben in ihrer Komfort-Zone. Nur wenn`s um Wählerabwanderung geht, dann kommt Stimmung auf, wie gestern bei Merkel in der Sachsen-CDU.
[uV]Ephraim Kishon: "Für mich ist Rassismus eine unverzeihliche Sünde, und dazu gehört auch der Haß auf die eigene Rasse."
Imam von Izmir 1999 (von wegen 'der Islam gehört zu Deutschland'): "Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen."
Dr. Gottfried Curio, AfD 2017: „Wenn der Ausreisepflichtige nicht ausreist, braucht der Steuerpflichtige auch keine Steuern zu zahlen“
Noch zwei Rückgriffe in der Zeit. Der Spiegel 1991 unter "Ansturm der Armen":
Zitat Fast jeder hingegen, der partout in Deutschland bleiben will und sich dabei einigermaßen clever anstellt, schafft das auch. Die Möglichkeiten, einer Abschiebung zu entgehen, sind aufgrund des Missmanagements der Ausländerbehörden und der Liberalität der Ausländergesetzgebung nahezu unbegrenzt.
Schon 1986 schrieb das Magazin unter "Grenzen zu für Asylanten?":
Zitat Von erheblicher 'Flüchtlingskriminalität' berichtet der Neuburger Ausländeramtschef Osterburg: "Alkohol, Parfum, Körperspray-alles klauen die sich aus den Supermärkten. Ein "deutlich höhere Kriminalität als bei den ortsansässigen Ausländern" registrierte bei den Asylbewerbern auch Bremens Polizeidirektor Siegfried Bleck.
Und bereits 1980 berichtete der Spiegel unter "Die Ausländer-Asyl Deutschland"
Zitat Der Missbrauch der Asylbestimmungen heizt die Überfremdungsdebatte an und bedroht eine Verfassungsgarantie, die zum Besten der bundesdeutschen Rechtsordnung gehört.
Die Zahl der damaligen Asylsuchenden ist mit dem heutigen Tsunami bei weitem nicht vergleichbar. Was aber auffällt ist folgendes: Der damalige Regierungschef hat keine Willkommenssignale in alle Welt geschickt, die Presse hat offen über die Situation berichtet, der Bürger konnte darauf vertrauen, dass Probleme nicht gemeinsam von Medien und Politik unter den Tisch gekehrt werden. Die Demokratie hat noch funktioniert.
Und es gibt natürlich einen weiteren Unterschied: Jeder Pups aus unserer Regierung kann in Lichtgeschwindigkeit an alle Bürger der Welt gelangen. Sollte Merkel das unterschätzt haben ist es für sie doppelt peinlich, da es gerade sie ist, die landauf landab für die Digitalisierung Deutschlands wirbt. Sie scheint von den Möglichkeiten der Technik aber keine Ahnung zu haben.
Ja, 1980 habe ich zum letzten Mal die SPD gewählt, Helmut Schmidt. Nachdem Helmut Kohl 1982, nach dem einzigen erfolgreichen "Konstruktiven Mißtrauemvotums" die "geistig-moralische Wende" versprach, hatte ich die Hoffnung, daß dies die sozial-marxixtischen Anwandlungen der Lafontaine-SPD korrigieren würden, aber Kohl hatte sehr früh seinen breiten "ass" entdeckt, interessierte sich nicht nmehr für seine Versprechungen und bewegte sich praktisch nicht mehr. Hier ein großes Vorbild für sein "Mädchen", unserer derzeitigen Regentin. Kohl war reif für die Abwahl bei der fälligen Wahl 1990 wegen der vielen enttäuschten CDU-Wähler, aber obwohl die rot-grünen Stars, Lafo und Fischer, unisono noch im Frühjahr 1990 von der "Lebenslüge einer deutschen Wiedervereinigung" redeten, rettete ihm die Öffnung der Grenze 1990 seinen Stuhl, den er noch bis 1998 behielt.
[uV]Ephraim Kishon: "Für mich ist Rassismus eine unverzeihliche Sünde, und dazu gehört auch der Haß auf die eigene Rasse."
Imam von Izmir 1999 (von wegen 'der Islam gehört zu Deutschland'): "Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen."
Dr. Gottfried Curio, AfD 2017: „Wenn der Ausreisepflichtige nicht ausreist, braucht der Steuerpflichtige auch keine Steuern zu zahlen“
Anlässlich eines aktuellen Artikels in der NZZ habe ich Richters obiges Beispiel als Kommentar zu dem Artikel eingereicht, wurde aber nicht freigeschaltet. Kann auch an der Länge liegen.
Jetzt will ich diesen thread wieder hervorholen für ein Interview des "Tagesspiegels" mit dem "Sonnyboy" der arabisch sprechenden Journalisten, Konstantin Schreiber. Der wurde wegen seiner Sendung "Marhaba" - "Willkommen" - auch in Youtube zu sehen, schon mal als "Wilkommensonkel" bezeichnet. Der hat jetzt beim ARD eine Sendung "Moscheenreport" produziert, bei dem die "Taqīya" genannten Lügenauftritte der Imame in der Moscheen dargelegt werden sollen. Diese Form von "Hate-Speech" und das Verleugnen vieler Imame sollten sich mal unsere Behörden vorknöpfen und sich nicht auf der "rechten" Seite vor lauter Gedrängel andauernd auf die Füße treten.
[uV]Ephraim Kishon: "Für mich ist Rassismus eine unverzeihliche Sünde, und dazu gehört auch der Haß auf die eigene Rasse."
Imam von Izmir 1999 (von wegen 'der Islam gehört zu Deutschland'): "Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen."
Dr. Gottfried Curio, AfD 2017: „Wenn der Ausreisepflichtige nicht ausreist, braucht der Steuerpflichtige auch keine Steuern zu zahlen“
Zitat Krawall-Flüchtling aus Sachsen bleibt frei - Gericht hebt Haftstrafe gegen „King Abode“ auf!
Dresden – „King Abode“ (22) ist ausreisepflichtig, doch er weiß genau: Nach Libyen kann er nicht abgeschoben werden. Seit 2015 beschäftigt er die Justiz, wurde siebenmal verurteilt. September 2018 kassierte er eine achtmonatige Haftstrafe ohne Bewährung, doch hinter Gittern saß er nie.
Und das wird vorerst auch so bleiben. Am Mittwoch kippte das Dresdner Landgericht im Berufungsverfahren das Urteil, verwies das Verfahren (soll u.a. einen Fahrgast im Zug gebissen haben) an das Jugendschöffengericht.
„Manchen Völkern genügt eine Katastrophe, sie zur Besinnung zu bringen. Deutschen, so scheint es, bedarf es des Untergangs.” --Arthur Moeller van den Bruck
„Wenn man so darüber nachdenkt ist es eigentlich erschreckend, wie wenig Politiker aufgeknüpft werden.” --G. K. Chesterton
„Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen.” --Mark Twain