Vor etwa 4 Jahren ereignete sich etwas ziemlich interessantes; italienische Privatpersonen klagten gegen den deutschen Staat wegen zwischen September 1943 und Mai 1945 im Krieg begangene Taten. Der italienische oberste Gerichtshof hatte in diesem Zusammenhang entschieden, dass Deutschland die Hinterbliebenen eines Massakers der Wehrmacht im toskanischen Civitella im Juni 1944 mit mehr als 200 getöteten Zivilisten entschädigen müsse. Das wäre aber nur der Auftakt der Öffnung der Büchse, mehrere tausend Klagen in Italien und Griechenland gegen Deutschland warteten auf ihre Eröffnung. Es ging sogar soweit, dass der italienische Staat deutsches Eigentum und deutsche Guthaben pfändete. So musste bereits ein Goethe Institut schliessen, weil das Gebäude als Pfand für den Klagewert definiert wurde.
Gegen den Entscheid hatte der deutsche Staat vor dem intern. Gerichtshof in Den Haag geklagt. Und Recht bekommen. "Italienische Gerichte hätten die deutsche Staatenimmunität nicht anerkannt und seien damit ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen, hieß es in der Urteilsbegründung, die Richter Hisashi Owada am Freitag in Den Haag vortrug. Italien müsse auf gesetzgeberische oder andere Weise sicherstellen, dass dies nicht geschehen könne."
Lexx
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07.02.2012 15:33
#2 RE: Entschädigungsklage Italien vs Deutschland abgeschmettert
Das wäre noch interessant gewesen, wenn der Bund der Vertriebenen Tschechien verklagt hätte oder die Einwohner Dresdens das vereinigte Königreich Großbritannien wegen der Bombenangriffe. Oder US-Bürger Japan wegen Pearl Habour.
Glücklicherweise bleibt uns das aber jetzt erspart, Dank eines weitsichtigen und vernünftigen Urteils des iGH.