Und diese beginnt mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Und die hat nach gefühlt 20 Jahren Beweisaufnahme in mehreren Ländern und unter Zuhilfenahme von Akten, dessen Regale etwa so lang sind wie die Stasi Akten, nun für sich "zweifelsfrei" die Schuld Kachelmanns festgestellt. Begründung: Die Verletzungen beim Opfer waren wohl eher nicht selbst zugefügt, Kachelmann steht auf derben Sex und dass sich das Opfer weite Teile ihrer Geschichte nachweislich zusammengelogen hat heisst nicht, dass andere Teile doch irgendewie stimmen könnten. Darüberhinaus ist Kachelmann schon allein deshalb im Prinzip überführt, weil er einige SMS auf seinem Handy gelöscht hat. Deshalb "deute alles darauf hin, dass Kachelmann tatsächlich vergewaltigt habe."
Mit anderen Worten, es wurde gar nichts festgestellt. Aber weil man ja schon Millionen an Steuergeldern verbraten hat kann man nun keinen Rückzieher mehr machen.
Hier wurden die Unterschiede zwischen deutschem und US-Recht sehr deutlich. Der Angeklagte wurde nicht nur medial wirksam vorgeführt, was eigentlich weniger deutschem Recht entspricht. Er wurde auch monatelang wegen angeblicher Fluchtgefahr inhaftiert. Die US-Staatsanwälte müssen, soweit ich weiß, nur die Schuld der Angeklagten nachweisen. Die deutschen Staatsanwälte müssen in alle Richtungen ermitteln; also auch in Richtung Entlastung des Angeklagten. Letzteres war bei Kachelmann eigentlich nicht erkennbar. Stattdessen eine scheinbar unerschütterliche Motivation, Kachelmann zu überführen. Er wird wohl sein ganzes Vermögen für die Verfahrenskosten aufbringen müssen.
Der Ausschluss der Öffentlichkeit im Verfahren war eine weitere, schwer verständliche Besonderheit. Böse Zungen behaupteten, die sei geschehen, um das Exklusivrecht von BILD, BUNTE und GALA zu gewährleisten.
Was lernen wir daraus? Man sollte nichts übertreiben.
Dsa Problem bei diesem Prozess ist, dass der Großteil der Beweisaufnahme nicht-öffentlich geführt wurde um die Zeugen zu schützen. Dennoch halten Prozessbeobachter m. W. einen Freispruch für den wahrscheinlicheren Ausgang. Dann wäre Kachelmann, dessen Karriere ja sowieso schon erfolgreich zerstört wurde, wenigstens wieder auf freiem Fuß. Das alles natürlich unter der Prämisse, dass er tatsächlich unschuldig ist.
In einem (zumal in diesem) Verfahren geht es nicht darum, ob der Angeklagte schuldig ist sondern, ob seine Schuld bewiesen werden kann. Da habe ich doch meine Zweifel, weshalb ich auch von einem Freispruch ausgehe. Schliesslich gibt die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer zu, keinen einzigen Beweis vorbringen zu können und lediglich Annahmen trifft angesichts der mutmasslichen Zusammenhänge.
Nun es gibt schon verschiedene Arten von Freispruch. Zum einen gibt es Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Zum anderen gibt es Freispruch aus Mangel an Beweisen, auch Freispruch zweiter Klasse genannt. Dank der weitgehenden Beweisfreiheit und Komplexität wird es wohl auf Letzteres hinauslaufen und das wird Kachelmann sein Leben lang als Makel anhaften. Er ist also so oder so durch die Anklage gebrandmarkt.
Freisprüche erster, zweiter oder sonstwelcher Art gibt es nicht. Wer freigesprochen wird und sei es durch Verfahrensfehler muss als unschuldig gelten. Alles andere ist Klatsch und Tratsch.
Das mag in der juristisch-theoretischen Welt der Fall sein.
Die Gesellschaft schert sich aber oft nicht darum, sondern setzt ihre eigenen ethischen bzw. moralischen Maßstäbe. Manchmal erscheint einem das sehr vernünftig, besonders wenn es um die Frage "legal = legitim?" geht. Manchmal erscheint es auch ziemlich irrational.
Aber letztlich muss man damit klarkommen. Auch wenn es traurig ist, dass Leute wie Türck und Kachelmann selbst bei einem Freispruch öffentlich ruiniert sind.
Das glaube ich nicht. K. ist durch die Medien "gewalkt" worden, die Leute haben längst seinen Freispruch "eingemeint"; nicht umsonst hat sich seine Ex auf jahrelange faktische Sado-Maso-Spielchen eingelassen, um plötzlich als mit dem Messer Bedrohte erfolgreich Punkte zu sammeln. Wer weiß, vielleicht gehört das Messer zu den Utensilien dazu und ist nur ungeschickt benutzt worden? Es gab doch vor über 30 Jahren einen wüsten japanischen Film, den die "Gemeinde" wegen seiner Perversitäten einfach zur "Kunst" erkor. War der das Vorbild?
[uV]Ephraim Kishon: "Für mich ist Rassismus eine unverzeihliche Sünde, und dazu gehört auch der Haß auf die eigene Rasse."
Imam von Izmir 1999 (von wegen 'der Islam gehört zu Deutschland'): "Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen."
Dr. Gottfried Curio, AfD 2017: „Wenn der Ausreisepflichtige nicht ausreist, braucht der Steuerpflichtige auch keine Steuern zu zahlen“
Also ich halte von solchen Interpretationen genausowenig wie die des Umfeldes von Frau Schwarzer. Ich halte beide Versionen für möglich und erklärbar. Letztlich ist keine Version beweisbar und so gibt es auch keine juristisch verwertbare Strafe.
Was ich hingegen nicht verstehe sind die Revisions Gelüste der Staatsanwaltschaft. Der Fall ist ja nun wirklich von allen Seiten beleuchtet worden und hat Millionen an Steuergeldern gekostet. Nun muss auch das mal zu Ende sein.
Dazu gibt es schon wieder Neues: Kachelmann steigt wieder voll in seiner Wetterfirma ein und schließt TV-Austritte nicht aus. Die ARD will den Fall aber erst prüfen, wenn das Verfahren rechtsgültig abgeschlossen ist. http://www.tagesschau.de/inland/kachelmannprozess110.html
Wie öffentlich beschädigt Kachelmann ist, wird sich also in Zukunft an der Zahl und Prominenz seiner Medienauftritte zeigen.
Zitat von LexxDazu gibt es schon wieder Neues: Kachelmann steigt wieder voll in seiner Wetterfirma ein und schließt TV-Austritte nicht aus. Die ARD will den Fall aber erst prüfen, wenn das Verfahren rechtsgültig abgeschlossen ist. http://www.tagesschau.de/inland/kachelmannprozess110.html
Wie öffentlich beschädigt Kachelmann ist, wird sich also in Zukunft an der Zahl und Prominenz seiner Medienauftritte zeigen.
Was ist bei Kachelmann beschädigt? Sein Ego?
Ich glaube, er hat viel in den letzten 13, 14 Monaten gelernt. Das Leiden gehört zum Leben.