Lese gerade im Focus und denke; endlich mal ein wirklich sinnvoller Entscheid! Wann kommt das Rauchverbot für Hartz IV Empfänger? Und wann kommt der Suff dran?
Westlotto darf nach einem Entscheid des Kölner Landgerichts vorerst keine Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger verkaufen.
Beantragt worden war die einstweilige Verfügung von dem Sportwetten-Anbieter Tipico. Tipico hatte Westlotto vorgeworfen, gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen zu haben. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Minderjährige, Spielsüchtige, aber auch Menschen mit geringen Einkünften wie Hartz-IV-Empfänger vor Glücksspielen geschützt werden müssen. Das Gericht bewertete den Vorwurf als glaubhaft und erließ deshalb die Verfügung. Bei einer Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro.
Das Lustige ist ja, dass man dem Kläger (einer privaten Lotterie) ja den Geschäftsbetrieb verboten hatte, weil die ja die Suchtgefährdung und den Schutz der Minderbemittelten nicht berücksichtigen würden.
Und die zwingen jetzt die staatlichen Gelddruckmaschinen, diese Kriterien erstmal selbst einzuhalten.
...was sich in der Praxis allerdings als unmöglich herausstellen dürfte.
Oder müssen Hartzer demnächst ein gelbes BfA-Logo auf der Kleidung tragen, damit man sie zweifelsfrei identifizieren kann? Ganz konsequent gedacht müsste man den Lotteriebetrieb also einstellen.