"Mehr als 22.000 Bürger klagen gegen ELENA" titelt die Tagesschau.
Elena, der elektronische Einkommensnachweis steht damit im Feuer der Datenschützer. Nicht, weil das elektronische System an sich etwas schlechtes wäre. Es könnte in Zukunft viele damit verbundene Abläufe einfacher machen. Aber die Vielzahl an Daten wird das BVG mit Sicherheit beschäftigen und wahrscheinlich werden nicht alle Daten nach dem Urteil in Elena verbleiben.
"Ob Daten über Kündigungsgründe, Fehlzeiten oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit wirklich notwendig sind, ist auch angesichts der besonderen Sensibilität dieser Daten fraglich", erklärt Christoph Gusy, Professor für Öffentliches Recht an der Uni Bielefeld."
Was wird aus dem eigentlich und angeblich bürgerfreundlichen Projekt?
Dass man Unterlagen nicht mehr beim AG anfordern muss, sondern gleich alles da ist, etwa bei der Steuererklärung. So argumentiert Arbeitsministerin von der Leyen.
Hm, was muss man denn anfordern? Man bekommt nach Jahresende die Steuerkarte zurück oder neuerdings nur noch einen entsprechenden Datenauszug. Da steht alles drauf, was man von AG-Seite für die Steuererklärung braucht.
Ich fand genau diesen Teil der Steuererklärung als Angestellter immer am einfachsten, bloß diese paar Zahlen abzutippen.
Sicher ergibt sich eine gewisse Vereinfachung, wenn die Daten beim Fiskus schon da sind (aber auch nur bei einer elektronischen Erklärung). Nur wundere ich mich, dass der Staat mal für den Bürger einen Verwaltungsakt vereinfacht. Das hat es meines Wissens in den letzten Jahren nicht gegeben und macht leider misstrauisch.
Spock: "Das hat es meines Wissens in den letzten Jahren nicht gegeben und macht leider misstrauisch."
...das ist berechtigt angesichts der Daten, die da gesammelt werden.
Zwar: " Nutzen
Vom ELENA-Verfahren verspricht sich die Politik Einsparungen für Arbeitgeber sowie für die Agenturen für Arbeit. Das Rationalisierungspotential wurde 2002 auf Arbeitgeberseite mit schätzungsweise 100.000 Personentagen im Bereich der Personalverwaltung taxiert, aus denen mögliche Einsparungen von geschätzten 500 Millionen Euro pro Jahr resultieren sollen." - Wikipedia
Aber auch: "In dem Datensatz werden nicht nur Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Adresse etc. erfragt, sondern auch Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches „Fehlverhalten“ und nach ursprünglicher Planung auch Streikbeteiligung. Als Begründung wird angegeben, diese Angaben wären für eine Entscheidung über eventuelle Sperrzeiten nötig. Gemäß § 99 SGB IV haben nur die in das Verfahren integrierten abrufenden Stellen Zugriff auf die Daten. Zugriffe von Arbeitgebern oder Finanzbehörden sowie eine Beschlagnahmung der Daten durch eine Staatsanwaltschaft sind explizit ausgeschlossen.[7] Dabei ist zu beachten, dass einige dieser Informationen bereits jetzt von den Arbeitsagenturen in der Bescheinigung zum Arbeitslosengeld abgefragt werden und sich durch ELENA lediglich der Transportweg ändert, sowie die Speicherung der Daten nun bei einer zentralen Stelle erfolgt." - Wikipedia
Zitat So argumentiert Arbeitsministerin von der Leyen.
Leyen.. Leyen.. Leyen.. *lautgrübel*
Ist das nicht die mit dem Kindergarten-Zwangsjahr... und den schicken Internet-Stoppschildern, die sie vor Kinderpornoseiten stellen wollte, damit deren Anbieter nicht mehr von Otto Normalsurfer belästigt werden...?!
Margot von der Leyen, richtig?! Und ihr Mann heißt doch Erich, oder?! ;)