Zitat Es könnte der größte Mietskandal in der Geschichte Hamburgs werden: Rund 300 Hartz-IV-Empfänger sind von der Arge "team.arbeit.hamburg" aufgefordert worden, die Größe ihrer Wohnungen nachzumessen. Ihr Vermieter, der CDU-Politiker Thorsten Kuhlmann, soll die Größe der Wohnungen falsch angegeben haben. Er könnte so bis zu 60.000 Euro im Monat von der Arge, und somit vom Steuerzahler, zu Unrecht erhalten haben.
Ich bin schockiert!
"Die einfachste surrealistische Tat besteht darin, mit Revolvern in den Fäusten auf die Straße zu gehen und blindlings, solange man kann, in die Menge zu schießen. Wer nicht einmal im Leben Lust gehabt hat, auf diese Weise mit dem derzeit bestehenden elenden Prinzip der Erniedrigung und Verdummung aufzuräumen - der gehört eindeutig selbst in diese Menge und hat den Wanst ständig in Schusshöhe." ~André Breton
Glaub ich nicht - Du freust Dich drüber, dass man einen "Miethai" erwischt hat und dass es sich auch noch um einen CDU-Politiker handelt erfüllt Dich sogar mit noch viel größerer Freude. Im Artikel steht es übrigens im Konjunktiv...
Schönen fröhlichen Sonntag wünscht WRL
"Glückliche Sklaven sind die größten Feinde der Freiheit!" Marie von Ebner-Eschenbach “Politiker sind wie Windeln. Man muss sie oft wechseln und das aus denselben Gründen.” (Mark Twain)
Zitat von LeChasseurDeLaNuitThorsten Kuhlmann verlangt gepfefferte Preise und der Steuerzahler muss es finanzieren
Ich schliesse mich dem schockiert sein an und frage mich, was der Steuerzahler noch alles finanzieren soll. Deshalb danke ich Mirk für den Hinweis und gemeinsam werden wir nun in Zukunft für die drastische Reduktion der Hartz IV und sonstiger Schmarotzer- und Faulenzer Ferien und Alimentierungen angehn! Runter mit der Sozialhilfe, dann können solche Dinge gar nicht erst entstehen!
Nun, die Regel dürfte sein, dass die Quadratmeterangaben nicht dem letzten DIN- Standard entsprechen. Das ist aber Sache des Mieters, festzustellen, ob die Quadratmeterangaben stimmen, wenn er daran irgendwelche Forderungen knüpfen will (Mietspiegel mit Bezug auf die Fläche, usw.). Ansonsten gilt die Vermietung wie besichtigt. Schockierend ist daher eher, wie wenig Mieter Angaben nachprüfen. Die ARGE kommt ja erst ins Spiel, wenn sie Wohnraumgrenzen vorgibt, und der Mieter die Richtigkeit der Angaben des Vermieters nie hinterfragt hat.
Dem Hartz IV Empfänger zahlt die Arge aber eben nicht unbegrenzt die Miete, sondern diese hat Richtwerte in qm und Anzahl Personen. Sind die qm Angaben nicht nach DIN korrekt, muss halt die Arge den Nachweis verlangen. Das drängt sich ganz besonders dann auf, wenn der Mietpreis unüblich hoch ist (es gibt ja auch noch den Mietspiegel).
Es soll aber auch Fälle geben, wo der Hartz IV Empfänger nicht schon immer ein solcher war. Dann wären die qm für den Mieter immerhin ein Hebel, den Mietpreis zu senken.
Martin: Die Arge zahlt einer Einzelperson eine Wohnung bis 45 m² im "unteren Bereich" der ortsüblichen Mietsätze. Wenn der Vermieter 44 m² aufschreibt und es tatsächlich nur 39 m² sind, sind die einzige Motivation für den Mieter, nachzumessen, Nebenkosten, die pro Fläche abgerechnet werden.
Ist das nicht der Fall weil Strom- und Gaszähler vorhanden sind, dann kann es dem Mieter egal sein, ob die Flächenangabe richtig ist. Das Amt muss dann, wie du richtig sagst, den DIN-gerechten Nachweis fordern. Ob das als Regelfall in den Handlungsanweisungen der Beamten steht, wage ich mal zu bezweifeln.