DP: "In unserem westlichen Rechtssystem wird eine Strafe primär nicht aus Sühne dem Opfer zuliebe oder als Strafe für den Täter verhängt sondern als Exempel für die Gesellschaft."
Zitat: " In der Regel wird Strafe heute nach der Vereinigungstheorie mit unterschiedlichen Ansätzen begründet:[1]
* mit der Veränderung des zu Bestrafenden zum Besseren (Spezialprävention) * mit dem Ziel der Abschreckung potentieller anderer (Generalprävention) * mit dem Ziel des Schutzes anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung) * mit der Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne) und von Vergeltung (Talionsprinzip)."
Spezialprävention ist in diesem Fall hinfällig. Schutz anderer auch. Wiederherstellung der Gerechtigkeit ist in diesem Fall m.E. fraglich, aufgrund des langen Zeitraums und der zwischenzeitlichen Entwicklung. Bliebt noch die Abschreckung als Begründung.
Zitat von Kater"Ich fände es beschämend für ein Rechtssystem, wenn es achselzuckend kapituliert, nur weil der Täter sich lange genug drumherumgemogelt hat." Das sehe ich teilweise anders. Egal was für einen Sinn man bei so einer Strafe ansieht, mit den beiden Extremen, dass man eine Besserung des Täters oder Genugtuung fürs Opfer haben will, dürften aus diesen beiden Sichten die Strafe eher sinnlos sein. Denn der Täter wird sich nicht bessern können, weil er schlicht mit seinem Lebenswandel seitdem bewiesen hat, dass es dazu keiner Strafe bedurfte und das Opfer will gar keine Genugtuung mehr, im Gegenteil dürfte sie wohl eher ein Interesse daran haben, dass das nicht wieder hochkocht. Gruss Kater
Dazu kommen die Merkwürdigkeiten des alten Verfahrens wie auch die Schlamperei, dass die USA ihren alten Haftbefehl offenbar jahrelang nicht ernsthaft zu vollstrecken versucht haben.
Aber das sind alles Abwägungen die in einem Gerichtsverfahren vorzunehmen sind. Die Sache jetzt einfach so auf sich beruhen zu lassen, wäre ein unvertretbarer Promi-Bonus, den sich kein Rechtssystem leisten kann.
Zitat von Lexx Wiederherstellung der Gerechtigkeit ist in diesem Fall m.E. fraglich, aufgrund des langen Zeitraums und der zwischenzeitlichen Entwicklung.
Das liesst man ja immer wieder; das ist so lange her, was soll das noch. Nun, wir haben es hier ja nicht mit einer juristischen Schlamperei zu tun sondern mit der Tatsache, dass sich der Täter mittels Flucht dem Verfahren entzog, übrigens ein Tatbestand, der für sich auch wieder juristische Konsequenzen zeitigen sollte.
"sondern mit der Tatsache, dass sich der Täter mittels Flucht dem Verfahren entzog," Das dürfte wohl für alle Fälle von Verjährung der Fall sein.
"übrigens ein Tatbestand, der für sich auch wieder juristische Konsequenzen zeitigen sollte." Er wird sicher keine Strafminderung für seine Geständigkeit o. ä. erwarten dürfen.