Lexx schrieb am 19.04.2008 08:55
Hamster: "Echter(!) Wettbewerb - im Sinne, dass dann ganz marktwirtschaftlich auch mal ein Gebiet von der Versorgung abgeschnitten wird, weil es sich fuer keinen rentiert - ist das allerdings mE nicht. "
Das ist doch Haarspalterei!
Mir ist egal, wie du das jetzt konkret nennst, du weißt, was ich meine.
Ich druecke mich wohl zu missverstaendlich aus?! Echter Wettbewerb herrscht mE nur dann, wenn beim Austragen die Beteiligten notfalls Strecken nicht bauen/erhalten bzw. Gebiete nicht ueber vorhandene Strecken versorgen, weil der Wettbewerb das nicht hergibt.
Soll der Staat kuenstlich fuer Versorgungssicherheit sorgen, ist das dann kein echter Wettbewerb im eigentlichen Sinne mehr. Wie auch?
Zitat:
"Der wird nur zum Teil oeffentlich finanziert."
Der Staat/das Land/Die Kommune zahlt 100% der Kosten des ÖPNV. Das ist es, was ich damit ausdrücken wollte.
Wieso muss ich dann (inzwischen arschteuer gewordene) Fahrkarten fuer Bus und U-Bahn kaufen?
Zitat:
"...wenn die darauf eingehen. Wenn nicht, muss der Staat doch wieder - wie auch immer - eingreifen, wenn du die Versorgung garantieren willst. "
Wenn nicht, macht es die Bahn weiter wie bisher. Dass es garkeinen Fernverkehr geben wird, erscheint mir ziemlich unwahrscheinlich, es ist schließlich Profit zu erwirtschaften. Also wird sich irgendwer finden, der es macht.
Ich kann dir nicht mehr folgen... ging es dir nicht darum, dass der Staat die Strecken behalten und erhalten und fuer eine Versorgungsgarantie sorgen soll?!?
Der also einspringen soll, wenn es eben keinen es machenden Irgendwer gibt, der sich findet, weil es keine Profite abwirft?!
FW, Hamster: "Wo ist dieses Schlaraffenland, in dem die Benutzung des ÖPNV kostenlos ist?"
Das ist eure Fehlinterpretation, FW.
Genauso wie der Staat/das Land/die Kommune 100% der Kosten für den ÖPNV zahlen, zahlt ein Energieversorger 100% der Kosten seiner Kraftwerke. Dass diese Kosten hinterher vom Verbraucher wenigstens teilweise wieder zurückgeholt werden, bleibt davon unberührt.
Und genau das ist der Unterschied, den ich hervorheben wollte: Während der Fernverkehr eine Angelegenheit der Bahn ist - sie zahlt die Betriebskosten, die Züge, das Personal selbst und bestimmt selbst, welche Strecken wie bedient werden - ist beim ÖPNV die öffentliche Hand diejenige, die alles bezahlt und daher auch die Hände an den Hebeln hat.
Und das ist der Grund, wieso mein Wunschmodell eine unterschiedliche Handhabung für NV und FV vorsieht - dieser wird von der öff. Hand angeboten in der Verantwortung der öff. Hand (ggf. betrieben von einem privaten Unternehmen), während jener von der Privatwirtschaft angeboten wird, in der Verantwortung der Privatwirtschaft.
"Ich kann dir nicht mehr folgen... ging es dir nicht darum, dass der Staat die Strecken behalten und erhalten und fuer eine Versorgungsgarantie sorgen soll?!? "
Nein, das war allein dein Vorschlag, Hamster!
Mir geht es lediglich darum, dass Infrastruktur nicht aus rein wirtschaftlichen Interessen zurückgebaut wird, weil z.b. eine erwartete Suchzeit von drei Jahren (also drei Jahre bis sich ein neuer Betreiber der Strecke findet) dazu führt, dass der Netzbetreiber diese Strecke stillegt, damit sie nicht das Quartalsergebnis belastet.
Der Staat dagegen kann eher entscheiden, diese drei Jahre zu bezahlen, damit die Region weiter an das Netz angebunden bleibt.
Oder er kann auch die Schienenentgelte senken, damit der Intercity weiter bis nach Flensburg fährt und nicht in Hamburg endet.
Wenn langfristig keine FV-(oder GV-)Perspektive (den Güterverkehr wollen wir hier nicht vergessen) für eine Strecke vorhanden ist, wird sie dann auch vom Staat stillgelegt.
Lexx schrieb am 20.04.2008 11:09
FW, Hamster: "Wo ist dieses Schlaraffenland, in dem die Benutzung des ÖPNV kostenlos ist?"
Das ist eure Fehlinterpretation, FW.
Genauso wie der Staat/das Land/die Kommune 100% der Kosten für den ÖPNV zahlen, zahlt ein Energieversorger 100% der Kosten seiner Kraftwerke. Dass diese Kosten hinterher vom Verbraucher wenigstens teilweise wieder zurückgeholt werden, bleibt davon unberührt.
Tut das die öffentliche Hand?
Nein, tut sie nicht.
Sie bezuschusst.
Jedenfalls nach meinem Kenntnisstand.
Der Deckungsgrad ist unterschiedlich hoch.
Dass Energieversorger erstens ihre Kosten decken wollen und zweitens Gewinne machen wollen, ist grundsätzlich normal.
Über die Preise kann man unterschiedlicher Meinung sein.
Zum Wettbewerb:
Was nicht nachgefragt wird, kann man auch nicht ausschreiben.
Für geringe Nachfragen muss man angemessene Lösungen finden.
Bei uns wird er vom VRR organisiert, einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Dieser bezahlt die Bahn, damit sie die vorgesehenen Eisenbahnlinien betreibt. Vom Fahrkartengeld sieht sie nichts, das bekommt der VRR. M.W. ist das überall so: Entweder ist das betreibende Unternehmen selbst in öffentlicher Hand (Stadtwerke, etc.) oder es betreibt den ÖPNV im Auftrag eines Verkehrsverbunds nach dem o.g. Prinzip. Das ist m.E. auch die einfachste Möglichkeit.
Andernfalls würde es einen Dschungel an Transferzahlungen geben, da Besitzer von (überregionalen) Monatskarten keine Tickets beim jeweiligen Anbieter kaufen - oder es gäbe einen Dschungel an Tarifen und Anbietern und kein Kunde hätte mehr den Überblick, mit welchen Linien er mit seinem Ticket fahren kann.
Lexx schrieb am 20.04.2008 11:09
FW, Hamster: "Wo ist dieses Schlaraffenland, in dem die Benutzung des ÖPNV kostenlos ist?"
Das ist eure Fehlinterpretation, FW.
Genauso wie der Staat/das Land/die Kommune 100% der Kosten für den ÖPNV zahlen, zahlt ein Energieversorger 100% der Kosten seiner Kraftwerke. Dass diese Kosten hinterher vom Verbraucher wenigstens teilweise wieder zurückgeholt werden, bleibt davon unberührt.
Das ist jetzt aber Haarspalterei, oder?!
Zitat:
"Ich kann dir nicht mehr folgen... ging es dir nicht darum, dass der Staat die Strecken behalten und erhalten und fuer eine Versorgungsgarantie sorgen soll?!? "
Nein, das war allein dein Vorschlag, Hamster!
Nee, das war deinen Worten zu entnehmen, wie auch den folgenden Aussagen:
Zitat:
Mir geht es lediglich darum, dass Infrastruktur nicht aus rein wirtschaftlichen Interessen zurückgebaut wird, weil z.b. eine erwartete Suchzeit von drei Jahren (also drei Jahre bis sich ein neuer Betreiber der Strecke findet) dazu führt, dass der Netzbetreiber diese Strecke stillegt, damit sie nicht das Quartalsergebnis belastet.
Der Staat dagegen kann eher entscheiden, diese drei Jahre zu bezahlen, damit die Region weiter an das Netz angebunden bleibt.
Oder er kann auch die Schienenentgelte senken, damit der Intercity weiter bis nach Flensburg fährt und nicht in Hamburg endet.
Na, das ist doch eine Versorgungsgarantie, die dafuer sorgen soll, dass Strecken erhalten/versorgt bleiben, wenn innerhalb eines echten, marktwirtschaftlichen Wettbewerbs (aus rein wirtschaftlichen Interessen) diese Strecken verschwinden wuerden/muessten.
Lexx schrieb am 20.04.2008 21:22
Hamster:
Alles was ich dazu sagen kann, habe ich bereits getan.
Es gibt nicht "die" wirtschaftlichen Interessen. Es gibt Interessen und Überlegungen von Unternehmen. Und die können durchaus falsch sein, siehe Bahn.
Ich hab nichts anderes behauptet.
Ich widerspreche dir auch nicht. Ich hab nur die Randbemerkung gemacht, dass es keinen echten Wettbewerb dort geben kann, wo der Staat Versorgungsgarantien abgibt/abgeben soll.
Lexx schrieb am 20.04.2008 12:59
Kodo:
Warum heißt der ÖPNV wohl ÖPNV?
Bei uns wird er vom VRR organisiert, einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Dieser bezahlt die Bahn, damit sie die vorgesehenen Eisenbahnlinien betreibt. Vom Fahrkartengeld sieht sie nichts, das bekommt der VRR.
Es handelt sich um eine Co-Finanzierung.
Das bedeutet natürlich, dass der Betreiber auch Einnahmen erzielt, sonst müsste die öffentliche Hand ja alles finanzieren.
Die Einnahmen werden auf die Finanzierung angerechnet.
Natürlich sieht die öffentliche Hand Deine Euros nicht.
Zu was sollte das gut sein?