Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  
Logo
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 12 Antworten
und wurde 285 mal aufgerufen
 Galeria
Lexx Offline



Beiträge: 3.730

18.04.2008 00:43
Gleichberechtigung? Gleichbepflichtigung! Antworten
Lnage Zeit wurde für Gleichberechtigung homosexueller Lebenspartnerschaften gestritten - jetzt zeigt sich die "Kehrseite der Medaille" dieses Prozesses:

Ein Mann muss für seine Ex keinen Unterhalt zahlen, weil die in einer lesbischen Beziehung lebt.

"Auch lesbische Liebe gefährdet Unterhaltsanspruch

(...)Nach den Worten des Karlsruher Gerichts kann es einem Ehepartner unzumutbar sein, weiterhin für den Unterhalt des anderen aufzukommen, wenn dieser eine dauerhafte neue Beziehung eingehe. Dieser Grundsatz gelte auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen."


http://www.tagesschau.de/inland/bundesgerichtshof10.html
DP Offline



Beiträge: 5.248

18.04.2008 16:20
Gleichberechtigung? Gleichbepflichtigung! Antworten
Lexx, dein Textverständnis lässt immer öfter zu wünschen übrig. Den Schluss, dass die Art der neuen Beziehung für die Unterhaltszahlung relevant ist hat das Gericht ja nun gerade bestritten. Für das Gericht zählt allein, dass die Frau aus eigenen Stücken eine intakte Familie verliess. Deshalb erlischt ihr Unterhaltsanspruch. Wo sie dann unterkommt ist genau so unerheblich wie dein merkwürdiger Schluss mit der "Kehrseite der Medaille".
Lexx Offline



Beiträge: 3.730

19.04.2008 08:48
Gleichberechtigung? Gleichbepflichtigung! Antworten
DP:
Der Unterhalt muss nicht gezahlt werden, weil die Frau aus der intakten Ehe "ausgebrochen" ist und nun in einer anderen Beziehung lebt. Dass diese Beziehung lesbisch ist spielt keine Rolle, also ist diese einer Beziehung mit einem Mann gleichgestellt.

Vielleicht solltest du mal an deinem eigenen Textverständnis arbeiten, bevor du dein Glashaus zertrümmerst....
Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

19.04.2008 09:50
Gleichberechtigung? Gleichbepflichtigung! Antworten

Zitat:

Lexx schrieb am 18.04.2008 00:43
Lnage Zeit wurde für Gleichberechtigung homosexueller Lebenspartnerschaften gestritten - jetzt zeigt sich die "Kehrseite der Medaille" dieses Prozesses:

Ein Mann muss für seine Ex keinen Unterhalt zahlen, weil die in einer lesbischen Beziehung lebt.

"Auch lesbische Liebe gefährdet Unterhaltsanspruch

(...)Nach den Worten des Karlsruher Gerichts kann es einem Ehepartner unzumutbar sein, weiterhin für den Unterhalt des anderen aufzukommen, wenn dieser eine dauerhafte neue Beziehung eingehe. Dieser Grundsatz gelte auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen."


http://www.tagesschau.de/inland/bundesgerichtshof10.html




Und bisher waren lesbische oder homosexuelle Beziehungen beim Scheidungsrecht irrelevant?
Glaube ich nicht.

DP Offline



Beiträge: 5.248

19.04.2008 15:35
Gleichberechtigung? Gleichbepflichtigung! Antworten

Zitat:

Kodo schrieb am 19.04.2008 09:50


Und bisher waren lesbische oder homosexuelle Beziehungen beim Scheidungsrecht irrelevant?
Glaube ich nicht.




Textverständis: siehe Lexx.
Nein, beim Scheidungsrecht ist es nicht egal ob es um eine homo- oder hetero Beziehung geht, schon weil die beide andere rechtliche Grundlagen haben. Aber hier geht es ja gar nicht um diese Frage. Es geht um das Unterhaltsrecht einer Frau, die aus einer typischen Familie kommt und diese von sich aus beendet. Punkt. Was danach kommt ist irrelevant. Die Frau verlässt die Ehe aus freiem Willen und lässt die Kinder beim Mann und hat deshalb kein Recht auf Unterhalt. Ob sie danach zu einem anderen Mann geht oder Single bleibt oder einen Sado Maso Club eröffnet ist wurscht.

Lexx Offline



Beiträge: 3.730

20.04.2008 10:28
Gleichberechtigung? Gleichbepflichtigung! Antworten
DP:
Ich habe dich gewarnt, in deinem Glashaus nicht mit Steinen zu werfen, aber du wolltest ja nicht hören - selbst Schuld!

Es ist NICHT egal, ob der "aus der Ehe ausbrechende" eine andere Partnerschaft eingeht, Single bleibt oder einen SM-Club eröffnet.

"Der entscheidende Gesichtspunkt für die Annahme eines Härtegrundes ist dabei nicht in der Trennung als solcher zu sehen; es steht dem Unterhaltsberechtigten frei, die eheliche Lebensgemeinschaft aufzuheben. Wesentlich ist vielmehr, dass er sich zu seinem Verhalten in Widerspruch setzt, wenn er sich einerseits aus den ehelichen Bindungen löst, andererseits aber die eheliche Solidarität durch ein Unterhaltsbegehren einfordert. Insofern wird das Prinzip der Gegenseitigkeit verletzt, wenn der Berechtigte sich gegen den Willen seines Ehegatten einem anderen Partner zuwendet und jenem die dem Ehegatten geschuldete Hilfe und Fürsorge zuteil werden lässt. Eine in dieser Weise erfolgte Abkehr von der Ehe, die vor allem in der Begründung einer eheähnlichen Gemeinschaft oder der Aufnahme eines nachhaltigen, auf längere Dauer angelegten intimen Verhältnisses liegen kann, führt dazu, dass die Inanspruchnahme des anderen Ehegatten auf Unterhalt grob unbillig erscheint.

Diese Beurteilung gilt für den Tatbestand des § 1579 Nr. 7 BGB unabhängig davon, ob der Berechtigte eine heterosexuelle oder eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft begründet oder zu einem Mann oder einer Frau ein nachhaltiges, auf Dauer angelegtes intimes Verhältnis aufnimmt."


Quelle: Urteilsbegründung des BGH
DP Offline



Beiträge: 5.248

20.04.2008 10:46
Gleichberechtigung? Gleichbepflichtigung! Antworten
[QUOTE][b][i]Lexx schrieb am 20.04.2008 10:28[/b][/i]

[i]Der entscheidende Gesichtspunkt für die Annahme eines Härtegrundes ist [/QUOTE]

Annahme eines Härtegrundes? Sag mal Lexx, hast du irgendwie sonst nichts zu tun oder so, dass du hier völlig belangloses Zeug beweisen willst, nur um Recht zu haben? Und diese Beweise sind dann auch noch Mumpitz.

In deinem Tagesschaulink steht doch ziemlich klar und eindeutig:

[B][FONT COLOR=red][FONT SIZE=15]Der Bundesgerichtshof befand aber, bei der Unterhaltsfrage komme es nicht auf die sexuelle Ausrichtung der neuen Beziehung an, sondern allein darauf, ob der Unterhaltsberechtigte die Ehe durch seinen "Ausbruch" zerstört habe oder diese schon zuvor zerrüttet gewesen sei. [/FONT][/FONT][/B]

Falls Du damit irgendwie nicht einverstanden bist oder du dich sonstwie auf den Schlips getreten fühlst nehme ich das zur Kenntnis, ist mir aber auch völlig egal. [/I]
Lexx Offline



Beiträge: 3.730

20.04.2008 21:30
Gleichberechtigung? Gleichbepflichtigung! Antworten
DP:
Die ewige Wiederholung einer Textpassage macht sie ebensowenig richtiger und vollständiger als sie farbig und groß zu markieren. Daran ändert es auch nichts, wenn du den Text signalgelb und in Größe 40 markierst.

Lies doch einfach mal die Urteildbegründung, dann wirst du sehen, dass die Tatsache, dass eine neue Beziehung eingegangen wurde sehrwohl eine Rolle spielt.
WRL007 Offline

Besucher

Beiträge: 412

20.04.2008 22:20
Gleichberechtigung? Gleichbepflichtigung! Antworten
Lexx,

wenn ich Dich richtig verstanden habe ging es Dir im Eingangsposting darum, dass es mittlerweile egal ist ob jemand, der eine Ehe zu Gunsten einer neuen Partnerschaft verlässt, in einer Hetero- oder homosexuellen Partnerschaft lebt. Daher wohl auch die "Gleichbepflichtung".

Das hat m.E. auch niemand abgestritten, es gab nur diverse Hinweise, dass es für den Unterhaltsanspruch unerheblich ist, ob überhaupt eine neue Beziehung eingegangen wird - es reicht, wenn jemand eine Ehe verlässt, die vorher zerrüttet war. Erschwerend kam hier wohl noch dazu, dass die Frau die Kinder großzügig dem Mann überlasssen hat und trotzdem Unterhalt wollte.

Da es sich aber vorher um eine "normale" Ehe gehandelt hat, kann auch das neue Eherecht mit der Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartner keine Rolle gespielt haben, denn eine solche ist die Frau ja nicht eingegangen (könnte sie nach meinem Verständnis wohl auch erst nach einer Scheidung)

Gruß
WRL
DP Offline



Beiträge: 5.248

20.04.2008 22:57
Gleichberechtigung? Gleichbepflichtigung! Antworten
Verlorene Liebesmüh' WRL.
Lexx Offline



Beiträge: 3.730

20.04.2008 23:23
Gleichberechtigung? Gleichbepflichtigung! Antworten
WRL:
"wenn ich Dich richtig verstanden habe ging es Dir im Eingangsposting darum, dass es mittlerweile egal ist ob jemand, der eine Ehe zu Gunsten einer neuen Partnerschaft verlässt, in einer Hetero- oder homosexuellen Partnerschaft lebt. Daher wohl auch die "Gleichbepflichtung".

Das hat m.E. auch niemand abgestritten"


Bis hierhin sind wir uns einig.


"es gab nur diverse Hinweise, dass es für den Unterhaltsanspruch unerheblich ist, ob überhaupt eine neue Beziehung eingegangen wird"

Die Hinweise zerstreuen sich aber, wenn man die vollständige Begründung - oder auch einfach die Überschrift des Artikels - liest. Ich dachte das hätte ich allgemeinverständlich dargelegt, aber bei Schweizern ist das anscheinend nicht so einfach.... jedenfalls will DP es nicht verstehen, dass der Ausbruch aus der Ehe gerade in dem Eingehen einer anderen Beziehung besteht und ein Single-Dasein o.ä. dieser eben NICHT gleichwertig zu sein scheint.

Zumal man auch argumentieren könnte, dass ein Verlassen des Ehemannes zugunsten eines Single-Daseins kein Ausbruch aus einer intakten Ehe sein kann, weil sie dann zerrüttet gewesen sein muss....


Zitat:

DP schrieb am 20.04.2008 22:57
Verlorene Liebesmüh' WRL.


kann diesen sinnlosen Müll mal einer der Mods löschen?

Keine Meinung, kein Diskussionsbeitrag, sowas brauchen wir hier nicht!

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

21.04.2008 13:16
Gleichberechtigung? Gleichbepflichtigung! Antworten

Zitat:

Lexx schrieb am 20.04.2008 23:23
...jedenfalls will DP es nicht verstehen, dass der Ausbruch aus der Ehe gerade in dem Eingehen einer anderen Beziehung besteht und ein Single-Dasein o.ä. dieser eben NICHT gleichwertig zu sein scheint.




Dein Zitat:

"Auch lesbische Liebe gefährdet Unterhaltsanspruch
(...)Nach den Worten des Karlsruher Gerichts kann es einem Ehepartner unzumutbar sein, weiterhin für den Unterhalt des anderen aufzukommen, wenn dieser eine dauerhafte neue Beziehung eingehe. Dieser Grundsatz gelte auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen."


...ist doch eindeutig. Wer einen Partner verlaesst und sich eine neue Partnerschaft sucht, verliert seinen Unterhalt - und neuerdings auch dann, wenn die neue eine Homo-Partnerschaft ist.

Zitat:


Zitat:

DP schrieb am 20.04.2008 22:57
Verlorene Liebesmüh' WRL.



kann diesen sinnlosen Müll mal einer der Mods löschen?

Keine Meinung, kein Diskussionsbeitrag, sowas brauchen wir hier nicht!




Sei bitte keine Mimose.
Sowas gibts doch staendig hier.
Da muesste ja nur noch geloescht werden.


wh

 Sprung  
Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz