Die Zahl der Überfälle auf Yachten hat nach Ansicht von Experten in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Gebiete, aus denen verstärkt über Piraterie berichtet wird, sind die Philippinen, das Chinesische Meer und Indonesien. Gefährdet sind Yachten ebenfalls am Horn von Afrika, im Jemen und am Südeingang zum Roten Meer. In jüngster Zeit häufen sich Angriffe von Seeräubern in Brasilien, Venezuela, Nicaragua, Guatemala, Honduras und Ecuador.
Die Gewässer vor Somalia gehören für die internationale Schifffahrt zu den gefährlichsten der Welt, weil Piraten dort immer wieder Schiffe und Boote überfallen. Anfang April war die französische Luxusyacht "Le Ponant" entführt worden. Die Seeräuber ließen ihre Geiseln eine Woche später gegen ein Lösegeld des Reeders von rund 1,3 Millionen Euro frei.
Seit neuestem wird auch eine dreiköpfige deutsche Familie mit ihrem französischen Kapitän vermisst. Die Kidnapper fordern mittlerweile 2 Million Dollar für deren Freilassung. Die Piraten, die oft mit Schnellbooten und Maschinengewehren ausgerüstet sind, sind oftmals ehemalige Marineangehörige oder frühere Fischer. Sie setzen dabei nicht nur auf Lösegelder, sondern auch auf die Ladung der von ihnen gekaperten Schiffe.
Wie soll der deutsche Staat damit umgehen?
Der Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Thomas Kossendey, plädiert zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias für neue rechtliche Grundlagen. Im Augenblick des Überfalls gelte zwar das Nothilferecht, so dass deutsche Soldaten am Horn von Afrika eingreifen könnten. Sobald der Überfall abgeschlossen sei, sei eine Verfolgung durch die deutsche Marine jedoch nicht mehr möglich. Der CDU-Politiker verwies darauf, dass die deutsche Fregatte „Emden“, die vor der Küste von Somalia kreuzt, aufgrund der Rechtslage nach einem Überfall ein Piratenschiff nicht verfolgen dürfe.
Angesichts der steigenden Zahl von Pirateriefällen vor der Küste Somalias „muss etwas passieren“, forderte Kossendey. Die Frage sei noch, auf welchem Weg dies geschehen könne. „Wir brauchen eine saubere verfassungsrechtliche Grundlage und die gibt es im Moment nicht“, betonte er. Die Bekämpfung von Piraterie sei bislang der Bundespolizei vorbehalten, was unsinnig sei, kritisierte der Staatssekretär.
Die Spitzen von Union und SPD setzten unterdessen eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Kanzleramtes ein. Diese soll noch vor der Sommerpause Vorschläge machen, wie auch ohne Grundgesetzänderung Marine-Einsätze gegen Piraten ermöglicht werden können.
"Die Bundespolizei muss halt an die Marine outsourcen: Kleinen Vertrag schreiben und abzeichnen. Alternativ geht ein Bundespolizist an Bord der Emden. "
Ich fürchte mal, dass der Aktionsradius unserer Bundespolizei auf das Bundesgebiet beschränkt ist, daher ist die Idee mit dem Outsourcen zwar gut, wird aber an der Rechtswirklichkeit(*) von/in D scheitern.
Zumindest müsste zuerst also die Bundesmarine unter die Oberhohheit der Bundespolizei gestellt werden was zum Aufstand bei den Feldjägern führen würde (heißen die bei der Marine auch "Feldjäger"? Müssten ja eher "Wasserjäger" heißen). Wenn das Problem ausgestanden ist, wird es wohl nicht dabei bleiben, dass man einen Bundespolizisten auf die Emden abkommandiert, sondern einige mehr (7/24-Dienst!) Und da kommt dann der unlösbare Konflikt: Die Bundespolizei hat keine salzwassertauglichen Badehosen in ihrem Bekleidungsfundus - eine solche Erweiterung würde eine Ausfstockung des Haushalts bedeuten und damit das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2011 unmöglich machen.
DP schrieb am 02.07.2008 13:22
Im Augenblick des Überfalls gelte zwar das Nothilferecht, so dass deutsche Soldaten am Horn von Afrika eingreifen könnten. Sobald der Überfall abgeschlossen sei, sei eine Verfolgung durch die deutsche Marine jedoch nicht mehr möglich.
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Wie soll der deutsche Staat damit umgehen?
Mehr Schieszuebungen ansetzen, wenn nach der Abwehr des Ueberfalls noch etwas zum verfolgen da ist...
WRL007 schrieb am 02.07.2008 14:37
Ich fürchte mal, dass der Aktionsradius unserer Bundespolizei auf das Bundesgebiet beschränkt ist, daher ist die Idee mit dem Outsourcen zwar gut, wird aber an der Rechtswirklichkeit(*) von/in D scheitern.
Ist die Fregatte nicht 'Bundesgebiet'? Der Bundespolizist darf halt nicht in öffentlichem Auftrag ins Wasser springen.
Davon abgesehen muss die Marine doch ab und zu Schießübungen machen - natürlich bei aller Sorgfalt. Wenn dann versehentlich ein Pirat durchs Visir fährt, dann muss er halt das Seegericht anrufen.
Ich bin ja auch für pragmatische Lösungen und hätte (da ich ja auch kein Jurist bin) nichts gegen ein paar Schießübungen, die evtl. auch die Erfolgsaussichten von Piraten deutlich reduzieren.
Aber in etwa analog zum Gäfken-Prozess (ist der nicht gerade vom Eu-G-Hof abgeschmettert worden?) könnte ich mir gut vorstellen, dass ein Piraten-Boss, dessen Schiff samt Crew von der Emden nach getaner Arbeit hinterücks versenkt worden ist vor das LG Berlin (?) zieht mit einer saftigen Schadenersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen illegaler Vernichtung von Eigentum nebst erworbener Beute und - horribili dictu - auch noch gewinnt....
WRL007 schrieb am 02.07.2008 15:30
...könnte ich mir gut vorstellen, dass ein Piraten-Boss, dessen Schiff samt Crew von der Emden nach getaner Arbeit hinterücks versenkt worden ist vor das LG Berlin (?) zieht mit einer saftigen Schadenersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen illegaler Vernichtung von Eigentum nebst erworbener Beute und - horribili dictu - auch noch gewinnt....
Brrrrrr...
WRL
Wenn es dazu kommen sollte, dann hätte die Marine aber einen verdammt schlechten Job gemacht. Wäre die Operation gelungen, gäbe es niemanden mehr, der Klage erheben könnte (bei welchem deutschen Gericht auch immer) - und sich nach gewonnenem Prozeß gleich wieder zu einer neuen Kaperfahrt bemüßigt fühlte.
Wie ist das denn überhaupt? Gibt es außerhalb der Dreimeilenzone ein bindendes Recht?
Ich dachte, der angebliche Menschen-Kloner hätte das auf See gemacht, weil's da eben kein Recht gibt, dass es ihm verbietet.
"Gibt es außerhalb der Dreimeilenzone ein bindendes Recht? "
Naja, ich vermute mal, es wird schon so ein paar UNO Regeln geben, nach denen man auf hoher See nicht einfach so Schiffe versenken darf. Das gilt für die deutsche Marine genauso wie für die Piraten.
Anonymer User schrieb am 02.07.2008 21:20
"Gibt es außerhalb der Dreimeilenzone ein bindendes Recht? "
Naja, ich vermute mal, es wird schon so ein paar UNO Regeln geben, nach denen man auf hoher See nicht einfach so Schiffe versenken darf. Das gilt für die deutsche Marine genauso wie für die Piraten.
Meines Wissens ist es genau umgekehrt - die Emden darf nicht innerhalb der 12-Meilen-Zone eingreifen - außerhalb gilt internationales Seerecht, da darf sie.
Deshalb schreibt der Wikipedia-Artikel (den ich nur mal quergelesen habe) auch von Überfällen in Häfen bzw. in Hafennähe - da ist die örtliche Regierung ausschließlich zuständig.
Prozess: Ich bin davon ausgegangen, dass der Boss kapern lässt und nicht selber kapert....
WRL007 schrieb am 02.07.2008 15:30
...könnte ich mir gut vorstellen, dass ein Piraten-Boss, dessen Schiff samt Crew von der Emden nach getaner Arbeit hinterücks versenkt worden ist vor das LG Berlin (?) zieht mit einer saftigen Schadenersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen illegaler Vernichtung von Eigentum nebst erworbener Beute und - horribili dictu - auch noch gewinnt....
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WRL
Wenn es dazu kommen sollte, dann hätte die Marine aber einen verdammt schlechten Job gemacht. Wäre die Operation gelungen, gäbe es niemanden mehr, der Klage erheben könnte (bei welchem deutschen Gericht auch immer) - und sich nach gewonnenem Prozeß gleich wieder zu einer neuen Kaperfahrt bemüßigt fühlte.
Wieso gäbe es niemanden mehr? Die haben noch ihre Großfamilie, und bei all den Verwandschaften bekommst du plötzlich eine Klage von Bin Laden, weil der da vielleicht auch mit drinhängt. Deshalb denke ich, eine Lösung per militärischer Zielübung ist keine Lösung.
Aber auch davon abgesehen: Wenn ich Piraten auf ihrem Boot abschieße, schieße ich dann nicht auch ihre Geiseln mit ab?
Was ist eigentlich der Unterschied zu den Geiseln, die vor ein paar Jahren im Süden von Algerien(?) rausgehauen werden mussten? Und mussten die am Ende nicht einen Teil der Kosten selbst tragen?
Gibt es nicht auch auf See eine halbwegs klare Ansage von No-Go-Areas? Bei der nächsten Fußball-WM wird es klare no-go-areas geben (in Durban fast die ganze Stadt, in Kapstadt nur 30% der Stadt usw.). Wenn nun ein privates Schiff ausgerechnet vor Somalia herumfährt, müssen die da nicht speziell versichert sein gegen Piraterie?
So wie man den Fernseher ausschalten kann statt sich über das miese Program zu beschweren, so kann man doch sicher auch Somalia oder andere als kritisch bekannte Zonen umfahren.
WRL007 schrieb am 02.07.2008 15:30
Ich bin ja auch für pragmatische Lösungen und hätte (da ich ja auch kein Jurist bin) nichts gegen ein paar Schießübungen, die evtl. auch die Erfolgsaussichten von Piraten deutlich reduzieren.
Aber in etwa analog zum Gäfken-Prozess (ist der nicht gerade vom Eu-G-Hof abgeschmettert worden?) könnte ich mir gut vorstellen, dass ein Piraten-Boss, dessen Schiff samt Crew von der Emden nach getaner Arbeit hinterücks versenkt worden ist vor das LG Berlin (?) zieht mit einer saftigen Schadenersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen illegaler Vernichtung von Eigentum nebst erworbener Beute und - horribili dictu - auch noch gewinnt....
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Falls "meine" Schieszuebungen gemeint sind: Damit meinte ich, dass nach erfolgreicher Abwehr eines Ueberfalls nichts mehr uebrig sein sollte, dass man verfolgen muesste/koennte. Insofern sollte halt geuebt werden
Btw, kann man nicht Einheiten und Waffen auf Yachten verstecken und losballern lassen, wenn das Pack erscheint!?
Dass die Gewässer vor Somalia gefährlich sind hat sich mittlerweile herumgesprochen. Wer dann Jux-Reisen dort unternimmt ist selbst schuld.
Der Bundesmarine ein Eingreifen in somalischen Hoheitsgewässern zu gestatten halte ich für problematisch, zumal ohne begleitende Beschlüsse der UNO. Es wäre nichts anderes als eine Kriegserklärung an Somalia.
Ein wirksamer Schutz wäre die Organisation von Geleitzügen unter militärischem Schutz, immerhin kommen dort alle vorbei, die vom oder zum Suez-Kanal fahren. Dazu bedürfte es allerdings etwas mehr Präsenz als einer einzelnen Bundesmarine-Fregatte. Und für die Beschützten könnte das nicht kostenlos sein. Fragt sich, ob die internationale Gemeinschaft sich das antun will. Ab und zu mal ein paar Mio Lösegeld abdrücken ist sicher die billigere Lösung.