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Dieses Thema hat 88 Antworten
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DP Offline



Beiträge: 5.248

31.10.2008 09:46
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
Die Süddeutsche berichtet über einen Fall, der nach eigener Aussage als Pilotverfahren für das neue Gleichbehandlungsgesetz gilt.
Meiner Meinung nach ein interessanter Fall. Die Frau klagt womöglich zurecht und zeigt zugleich die Grenzen auf dessen, wie und über was Menschen richten können. Bekommt die Frau Recht, was ihr persönlich durchaus zu wünschen ist, wird dem Interpretationsraum, was Ungleichbehandlung ist und was nicht, der grösstmögliche Spielraum gegeben. Denn wer weiss denn schon genau, ob es tatsächlich stimmt, dass der andere befördert wurde nur weil er kompetenter ist und nicht, weil er heterosexuell, ein Mann, hellhäutig, verheiratet, ohne Migrationshintergrund, CDU Wähler, christlich oder blond ist? Arbeitsrechtlich gesehen wird jede Veränderung im Arbeitsverhältnis demnächst heikel.
Lexx Offline



Beiträge: 3.730

31.10.2008 10:26
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
DP:
"wird dem Interpretationsraum, was Ungleichbehandlung ist und was nicht, der grösstmögliche Spielraum gegeben."

Das sehe ich so nicht. So wie es aussieht, kann hier der Arbeitgeber nicht wirklich erklären, wieso die Frau in einen extrem viel schlechteren Bezirk geschickt und durch einen fast 50% höher bezahlten Mann ersetzt wird. Allerdings ist der Artikel an dieser Stelle wenig informativ.
"Für Volk war die Versetzung Folge schlechter Leistungen Eiseles. Für Eisele war sie Folge ihrer Schwangerschaft - und damit verboten."

Das ist die einzige Stelle, an der die konträren Meinungen direkt gegenüber gestellt werden. Von schlechten Leistungen ist vorher und hinterher nicht mehr die Rede.
DP Offline



Beiträge: 5.248

31.10.2008 11:27
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
Lexx, das muss ja auch nicht sein. Wer vom Mutterschaftsurlaub kommt hat nicht notwendigerweise einen Anspruch darauf, alles wieder so vorzufinden wie es vorher war. Sie kann ja im selben Job arbeiten und hat nun einfach einen neuen Bezirk zugeteilt bekommen. Das ist im Versicherungsjob sicher daily business. Dass der Mann mehr bezahlt wird hängt damit zusammen, dass er mehr Abschlüsse hat. Mehr Abschlüsse - mehr Geld. Dass die Frau jetzt den miesen Bezirk bekam ist Pech und sicher auch im Verhältnis zu früher eine Frechheit. Bekommt sie Recht heisst das dann aber wohl, dass jeder Arbeitgeber für immer Besitzanspruch hat an seine Pfründe. Wer daran rüttelt ist dann Rassist, homophob oder Islamhasser, oder wie muss man sich das vorstellen?
WRL007 Offline

Besucher

Beiträge: 412

31.10.2008 11:51
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
Es ist ja auch irgendwie klar, dass der "gute" Bezirk auch weiterhin gut betreut werden muss, wobei der Bericht ja auch garnichts darüber aussagt, ob der Mann nun fleißiger war als die Frau oder vielleicht einen reinen Provisionsvertrag gegenüber einem Anstellungsvertrag hat etc.

Nun hat die Frau, wenn sie aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkommt sicherlich nicht das Recht, exakt das selbe Arbeitsumfeld zu bekommen wie sie es vorher hatte.

Hoffentlich weiß der Richter, was er tut und wie wesentlich der Prozess als Präzedenzfall ist. Wie lautet der Spruch: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Schön wärs, wenns so wäre, aber leider ist man in des Richters Hand...

Gruß
WRL
Lexx Offline



Beiträge: 3.730

31.10.2008 12:58
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
DP:
Diese zusätzlichen Informationen werfen schon ein etwas anderes Bild auf die Sache. Wenn der Mann die 20k durch mehr Provisionen kassiert wäre das allein schon Grund genug, dass er den Bezirk bekommt.
DP Offline



Beiträge: 5.248

31.10.2008 14:06
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
Warum das denn?
Spock Offline



Beiträge: 2.377

31.10.2008 14:15
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
Na weil die 20k mehr durch Provisionen direkt darauf schließen ließen, der Mann sei der bessere Verkäufer.

Wenn ich 'Nervenzusammenbruch' lese, erinnert mich das an typische Reaktionsmuster aus dem öffentlichen Dienst. Dort ist beinahe jedes kritische Wort Mobbing und führt mindestens zu mehrtägigen Krankheiten. Die Frau hat ja immerhin im Außendienst gearbeitet. Kundenkontakte werden bekanntlich nicht immer mit Samthandschuhen ausgetragen. Dort muss sie ja förmlich in Lebensgefahr geschwebt haben.

Das überzogene Anwenden von solchen Gesetzen wird kontraproduktiv sein. Arbeitgeber werden ihre Angestellten geschickt vorselektieren. Junge Frauen, Ausländer oder andere potenziell Diskriminierte bekommen dann eben den Job gar nicht erst. Objektive, garantiert nicht anfechtbare Gründe liefert eine professionelle HR-Abteilung dutzendweise und maßgeschneidert.
DP Offline



Beiträge: 5.248

31.10.2008 15:10
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten

Zitat:

Spock schrieb am 31.10.2008 14:15
Na weil die 20k mehr durch Provisionen direkt darauf schließen ließen, der Mann sei der bessere Verkäufer.




So wie ich das verstanden habe gibt es unterschiedliche Provisionsmodelle. Das kenne ich übrigens auch von mir und anderen Kollegen, die einen haben einen höheren Fixanteil, die verdienen dann in fetten Jahren weniger und in mageren mehr und andere haben einen höheren variablen Anteil. Ein unterschiedliches Endresultat sagt also nicht unbedingt etwas über die Verkaufsqualitäten aus sondern könnte nur auf unterschiedlichen Provisionssystemen basieren.

Deshalb finde ich auch Lexx' Einwurf für fragwürdig. Dass der Mann mehr kassiert könnte an dessen Modell liegen, ein höheres Risiko als womöglich Single einzugehen. Dass die Frau weniger bekommt womöglich an ihrem hohen Fixanteil, der die 4 köpfige Familie ernähren muss. Über die Verkaufsqualitäten sagt das mit den zur Verfügung stehenden Infos wenig.

dewo Offline



Beiträge: 544

31.10.2008 16:53
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
Also.

Wie die vorausgegangene Kette an Argumenten ergibt, stützen sich selbige weitgehend auf Vermutungen. Was genaues weiß man nicht. Daher ist eine Diskussion ohne genaue Kenntnis der Fakten müßig.
ErichF Offline




Beiträge: 3.111

31.10.2008 18:08
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
Eben; warten wir mal ab, ob der Anwalt der Frau es schafft, daß die R+V-Versicherungen beweisen müssen, daß sie oder ihre Angestellten sich nicht im Sinne der Anklage verhalten haben. Das wäre dann der erste Fall dieser Dimension, daß die Beweislastumkehr Mist ist oder eben doch greift.
Denn nach dem Gesetz darf jeder abgelehnte Bewerber auch Monate danach plötzlich diese Klage anstrengen. Jeder Arbeitgeber muß dann also sämtliche Bewerbungsunterlagen vor allem auch der abgelehnten Bewerber aufzuheben für den Fall, daß er derartige Behauptungen widerlegen muß, um Schadensersatz zu vermeiden.
Die Auswirkungen auf einen Einbruch an Neueinstellungen kann sich jeder selbst ausmalen.

[uV]Ephraim Kishon:
"Für mich ist Rassismus eine unverzeihliche Sünde, und dazu gehört auch der Haß auf die eigene Rasse."

Imam von Izmir 1999 (von wegen 'der Islam gehört zu Deutschland'):
"Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen."

Dr. Gottfried Curio, AfD 2017:
„Wenn der Ausreisepflichtige nicht ausreist, braucht der Steuerpflichtige auch keine Steuern zu zahlen“

[/u]





Gruß
Erich

kater_5 Offline

Besucher

Beiträge: 1.018

31.10.2008 21:37
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
"Dass der Mann mehr bezahlt wird hängt damit zusammen, dass er mehr Abschlüsse hat. Mehr Abschlüsse - mehr Geld."

Das steht da aber nirgends.

"Diese zusätzlichen Informationen werfen schon ein etwas anderes Bild auf die Sache. Wenn der Mann die 20k durch mehr Provisionen kassiert wäre das allein schon Grund genug, dass er den Bezirk bekommt."

Dazu gibt es keine Informationen. Das hat DP sich zusammengereimt. Da steht lediglich, dass der neue ein anderes Provisionsmodell hat, nicht, dass der mehr Abschlüsse hat.

"Na weil die 20k mehr durch Provisionen direkt darauf schließen ließen, der Mann sei der bessere Verkäufer."

Interessant die Diskussion. Von besserer Leistung ist in dem Artikel nirgends die Rede. Jetzt ist das quasi schon bewiesen.

"Wenn ich 'Nervenzusammenbruch' lese, erinnert mich das an typische Reaktionsmuster aus dem öffentlichen Dienst. Dort ist beinahe jedes kritische Wort Mobbing und führt mindestens zu mehrtägigen Krankheiten. Die Frau hat ja immerhin im Außendienst gearbeitet. Kundenkontakte werden bekanntlich nicht immer mit Samthandschuhen ausgetragen. Dort muss sie ja förmlich in Lebensgefahr geschwebt haben. "

Dieser Satz sagt wohl mehr über den Autor als dass es zur Diskussion beiträgt.

" Das kenne ich übrigens auch von mir und anderen Kollegen, die einen haben einen höheren Fixanteil, die verdienen dann in fetten Jahren weniger und in mageren mehr und andere haben einen höheren variablen Anteil."
Ehrlich gesagt, kenne ich keine grosse Firma (und die R+V ist sicher eine solche), bei der in identischen Positionen so unterschiedliche Provisionsmodelle gefahren werden. Und schon gar keine, wo nur durch ein anderes Provisionsmodell eine Gehaltssteigerung um 50% möglich wäre. Aber gut, das mag an mir liegen.

Und man sollte auch diesen Satz nicht vergessen:
"Vor Beginn des Mutterschutzes bedankt sich ihr Chef bei ihr für ihre "tolle Arbeit""
Komisch, dass eine Mitarbeiterin, die tolle Arbeit leistet, so drastische Gehaltsunterschiede hinnehmen muss. Wer war dann der Nachfolger, dass er 50% mehr bekommt ? Supermann ?

Für mich sieht das stark danach aus, als wäre genau der Fall eingetreten, für den dieses Gesetz zu Recht eingeführt wurde.

Das es tatsächlich Leute gibt,die ein solches Verhalten nicht nur tolerieren, sondern auch noch verteidigen, ist traurig.

Gruss
Kater

kater_5 Offline

Besucher

Beiträge: 1.018

31.10.2008 21:56
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
Hier mal ein bischen ausführlicher:

Sule Eisele verdiente als Versicherungsberaterin das Einkommen. 2005 waren die beiden mit ihrer Tochter Janine, heute sechs, für den neuen Job bei der R+V Versicherung von Tübingen nach Bad Saulgau gezogen. Hier war der Bezirk, in dem Eisele schnell erfolgreich war. Die Arbeitgeber lobten sie. Als Sule Eisele noch mit ihrer zweiten, heute 16 Monate alten, Tochter Talisa schwanger war, informierte sie ihren Arbeitgeber: Nach dem Mutterschutz, der für acht Wochen nach der Geburt gilt, wolle sie wieder voll einsteigen. Das "Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter" soll sicherstellen, dass Frauen nach dem Mutterschutz Anspruch auf ihren alten Job haben.

Dann die böse Überraschung: Noch vor der Geburt der zweiten Tochter wird Eisele der Mann, den sie für ihre Vertretung hält, als ihr langfristiger Nachfolger präsentiert. Weil die Firma davon ausgehe, dass sie sich für längere Zeit in den Erziehungsurlaub verabschieden werde. Daraufhin stellt Eisele noch einmal schriftlich klar: So ist es nicht. Sie wolle wieder voll arbeiten. Kurz vor Ende des Mutterschutzes lädt sie ihr Chef dann zum Gespräch und bezweifelt, dass sie wegen des Wohls der Kinder wieder voll arbeiten wolle. Eisele widerspricht. Resultat des Austausches: Eisele bekommt einen anderes Gebiet, das "vergleichbar" sein solle. Das jedoch ist so strukturschwach, dass mit Abschlüssen und damit Provisionen, wie sie Eisele in ihren altem Bezirk erzielen konnte, nicht zu rechnen ist. Und als Eisele gleich nach Ende des Mutterschutzes im August 2007 zurück in ihr Büro will, sei sie nicht mal mehr in das Bankgebäude hineingelassen worden. Auch der Zugang zur Firmen-EDV ist gesperrt. Eisele kann keine Daten und E-Mails einsehen, nichts machen und niemanden interessierts. Der Betriebsrat unterstützt sie faktisch nicht, die Rechtsabteilung schlägt vor: Wenn sie ein Problem habe, solle sie doch klagen.

Sechs Monate dauert es, bis der EDV-Zugang für Eisele neu eingerichtet wird. ... Als sich Eisele dann persönlich in der Filiale ihres neuen Bezirkes vorstellt, heißt es: Sobald man sie brauche, werde man sich melden. Über Monate hinweg meldet sich niemand."
dewo Offline



Beiträge: 544

31.10.2008 22:14
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten

Zitat:

kater_5 schrieb am 31.10.2008 21:37
Das steht da aber nirgends.


Nein, tut es nicht. Der Reporter hat ein prima Rührstück geschrieben, ohne den tatsächlichen Sachverhalt genau zu kennen, den ja das Gericht erst herausfinden soll. Macht sich aber toll in der Zeitung und bewegt des Volkes Seele.

Zitat:

Für mich sieht das stark danach aus...


Mag sein. Für das Gericht sieht es möglicherweise anders aus, wer weiß das im Augenblick schon? Die geneigte Leserschaft der SZ weiß es aufgrund dieses Artikels sicherlich nicht, also bleibt abzuwarten, was das Gericht angesichts der vorgetragenen Tatsachen und Argumente herausfindet, bevor jene konzertant in Wehklagen ob der vermeintlichen Menschenverachtung ausbricht.

Zitat:

Das es tatsächlich Leute gibt,die ein solches Verhalten nicht nur tolerieren, sondern auch noch verteidigen, ist traurig.


Zu verteidigen oder zu bestärken ist hier zunächst einmal gar nichts, als bis nicht bekannt wird, wie sich die Dinge tatsächlich verhalten. Traurig ist nur, daß erwachsene Leute noch immer nicht wissen, wann man das "DAS" mit rundem oder scharfem "S" zu schreiben hat. Soviel zunächst mal zum weinerlichen Gutmenschengesülze.

Lexx Offline



Beiträge: 3.730

01.11.2008 10:45
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten
DP:
""Dass der Mann mehr bezahlt wird hängt damit zusammen, dass er mehr Abschlüsse hat. Mehr Abschlüsse - mehr Geld."

Diese weitergehende Information wurde von dir selbst präsentiert. Wie kommst du darauf, meine Antwort deswegen "fragwürdig" zu finden?


kater:
Sind das jetzt Fakten, oder ein Hergang, wie er typischerweise sein könnte?
Spock Offline



Beiträge: 2.377

01.11.2008 11:31
Ein Fall zum Gleichstellungsgesetz Antworten

Zitat:

"Wenn ich 'Nervenzusammenbruch' lese, erinnert mich das an typische Reaktionsmuster aus dem öffentlichen Dienst. Dort ist beinahe jedes kritische Wort Mobbing und führt mindestens zu mehrtägigen Krankheiten. Die Frau hat ja immerhin im Außendienst gearbeitet. Kundenkontakte werden bekanntlich nicht immer mit Samthandschuhen ausgetragen. Dort muss sie ja förmlich in Lebensgefahr geschwebt haben. "

Dieser Satz sagt wohl mehr über den Autor als dass es zur Diskussion beiträgt.




Ach ja, was sagt der Satz denn über den Autor, da bin ich aber mal gespannt!

Ich habe durch meinen Beraterjob schon so einige Leute gesehen, auf die die hier genannten Verhaltensmuster (in den Job klagen, Nervenzusammenbrüche) zutreffen. Getaugt haben sie alle nix, ohne Ausnahme.

Zitat:

Und man sollte auch diesen Satz nicht vergessen:
"Vor Beginn des Mutterschutzes bedankt sich ihr Chef bei ihr für ihre "tolle Arbeit""
Komisch, dass eine Mitarbeiterin, die tolle Arbeit leistet, so drastische Gehaltsunterschiede hinnehmen muss. Wer war dann der Nachfolger, dass er 50% mehr bekommt ? Supermann ?




Du machst auch immer auf berufserfahrenen Macker und führst dann allen ernstes so eine Nichtigkeit an. Du müsstest wissen, dass selbst die schlimmste Flachfeile irgendwann mal ein Lob für tolle Arbeit bekommt. Das sagt üüüüberhaupt gar nix, zumal wenn eine Frau in den Mutterschutz geht.

Dass das hier alles sehr spekulativ ist und damit etwas Stammtisch-Niveau reinkommt, ist doch ohnehin klar.

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